Kann Vermieter Ausbau verweigern?

  • Wenn sich jeder von beliebigen Anbieter Glasfaser verlegen lassen kann, sieht es bald aus wie man es aus Südamerika kennt.

    Und genau das hat der Gesetzgeber im Auge gehabt, als er das WEG (seit Dezember 2020 in Kraft) novelliert hat. Ebenso den Ausschluss von Trittbrettfahrern.

    § 20 WEG - Bauliche Veränderungen - dejure.org

    Zitat

    § 20 Bauliche Veränderungen

    (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

    ...
    dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität

    Knackpunkt ist jedoch dieser Satz:

    Zitat

    Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

    Das bedeutet, das es die WEG nicht verbieten kann, also die Frage nach dem ob stellt sich nicht. Die WEG kann jedoch bestimmen wie die Maßnahme durchgeführt wird!


    § 21 WEG - Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen - dejure.org

    Zitat

    § 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen

    (1) Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 Absatz 2 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt wurde, hat dieser Wohnungseigentümer zu tragen. Nur ihm gebühren die Nutzungen.

    Und auch hier die klare Regelung: Wer bestellt, der bezahlt. Dem gehört es auch alleinig.

  • Das bedeutet, das es die WEG nicht verbieten kann, also die Frage nach dem ob stellt sich nicht. Die WEG kann jedoch bestimmen wie die Maßnahme durchgeführt wird!

    Und genau das ist bei uns der Fall. Die WEG hatte, als es um die Frage nach den Leitungswegen ging, ganz klar gesagt, dass ein Verlegen über die Außenfassade dafür nicht in Frage kommt.

    Schöne Grüße
    Thomas

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  • Und genau das ist bei uns der Fall. Die WEG hatte, als es um die Frage nach den Leitungswegen ging, ganz klar gesagt, dass ein Verlegen über die Außenfassade dafür nicht in Frage kommt.

    Da ist eben die Frage ob sie dem zustimmen muss... Da ja das Gebäude nicht dem Mieter gehört.

    Und die WEG/anderen Mieter müssen sicher auch nicht hinnehmen dass das Gesamtbild der Fassade durch ein Fassadenkabel eines einzelnen Kunden verhunzt wird.


    Die Lösung steht ja schon da... "Die WEG kann jedoch bestimmen wie die Maßnahme durchgeführt wird!"

    da ja schon ein Ausbau geplant ist, muss sie dem Ausbau eines anderen Betreibers nicht zustimmen... denke ich...

    Glasfasermonteur aus Leidenschaft

  • TKG-Novelle: Was ändert sich jetzt für Vermieter und Verwalter?
    Die Telekom treibt ihren Glasfaserausbau voran und davon profitieren auch Telekom-Kunden mit klassischem Koax-Kabelanschluss.
    wohnungswirtschaft.telekom.de

    Hier noch ein interessanter Hinweis.

    Es geht um das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021.

    Demnach darf der Vermieter/Verwalter das nicht mehr verbieten.

    Da bin ich jetzt aber zu sehr Laie. Das sagen unisono mindestens o2 und auch die Telekom so.

  • Da ist eben die Frage ob sie dem zustimmen muss.

    Ich bin Wohnungseigentümer, insofern stellte sich die Frage nach dem ob nicht wirklich, sondern nur noch nach dem wie, und da hatte die Gemeinschaft beschlossen, und das hatte ich auch befürwortet, dass die Kabel nicht an der Außenfassade entlang verlegt werden sollen.

    Und da auch in absehbarer Zukunft keine Dämmmaßnahmen an der Außenfassade geplant sind, werden für die Kabel aller Wahrscheinlichkeit nach in den Ecken des Hausflurs kleine Bohungen durch die Decken gemacht werden und dadurch die Kabel bis zu den interessierten WEs geführt werden.

    Schöne Grüße
    Thomas

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  • https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-wa…-und-verwalter/

    Hier noch ein interessanter Hinweis.

    Es geht um das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021.

    Demnach darf der Vermieter/Verwalter das nicht mehr verbieten.

    Da bin ich jetzt aber zu sehr Laie. Das sagen unisono mindestens o2 und auch die Telekom so.

    Hatten wir schon auf der ersten Seite. Am Ende ist es so, da helfen keine weiteren Forenposts: Er muss die Telekom fragen, ob sie es mit durchziehen, dann muss er zum Anwalt gehen um sich beraten zu lassen und den Anspruch mit ihm ggf. auch per Gericht durchzusetzen und wenn er auszieht, muss er den Rückbau bezahlen, wenn der Vermieter das verlangt.

    Und ob es 2024 kommt steht auch in den Sternen, ich konnte 2020 schon bestellen und bekomme es von der Telekom Ende des Jahres Anfang nöchsten Jahres.

  • Ich werde euch mal auf dem laufenden halten. Aktuell bin ich mit 250/40 DSL unterwegs, ist ja auch nicht verkehrt.

    Angeblich soll das Netz Open Access werden, in der Anfangsphase aber nur über Vodafone. Weiß einer, wie lange die "Erstvermarktung" läuft?

    Für bis zu 7 Mio. neue Glasfaser-Anschlüsse in Deutschland: Vodafones Glasfaser-Allianz OXG legt heute los
    Vor sechs Monaten gab es grünes Licht aus Brüssel: Die OXG Glasfaser GmbH ging als Joint Venture von Vodafone und Altice offiziell an den Start. Heute sind bei…
    newsroom.vodafone.de
  • Angeblich soll das Netz Open Access werden, in der Anfangsphase aber nur über Vodafone. Weiß einer, wie lange die "Erstvermarktung" läuft?

    Dürfte für dich als Kunde erst mal egal sein, da sich so schnell üblicherweise eh kein zweiter Provider auf das Netz einmieten wollen wird. Open Access heißt nicht, dass dein Lieblingsprovider auf einmal auf einem neuen Medium buchbar ist... schön wär's ;)

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  • Das ist mir klar. In die Richtung Vodafone auf Telekom Glasfaser gibt es schon eine Vereinbarung, da ist es umgekehrt jetzt nicht soooo abwegig. Aber naja iwie doch, als ob die Telekom wo anders Leitungen anmietet. Das machen die ja lieber umgekehrt.

  • Ich wüsste jetzt auch nicht, warum man sehnsüchtigst auf die Buchbarkeit eines Telekom-Tarifs warten sollte, wenn der Upload-stärkeren Vodafone-Tarife mit besserem Peering und gleichem oder günstigerem Preis von Anfang an verfügbar sind...

  • Ich wüsste jetzt auch nicht, warum man sehnsüchtigst auf die Buchbarkeit eines Telekom-Tarifs warten sollte, wenn der Upload-stärkeren Vodafone-Tarife mit besserem Peering und gleichem oder günstigerem Preis von Anfang an verfügbar sind...

    Also darüber ließe sich doch etwas streiten.

    Gerade beim Thema Peering und Latenz..

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  • Da bin ich aus Erfahrung aber ganz anderer Meinung.

    Und das findet sich ja hier zu Hauf auch in den Erfahrungen der Nutzer.

    Schlechte Latenz ist oft schlechtem Peering geschuldet.

    Und da ist VDSL oft schneller als so mancher neuer FTTH-Anbieter.

    Und dann gibt es da noch Tests wie zum Beispiel durch das Magazin Connect.

    Aber da darf jeder gerne seine eigenen Erfahrungen machen.

  • Und das findet sich ja hier zu Hauf auch in den Erfahrungen der Nutzer.

    Schlechte Latenz ist oft schlechtem Peering geschuldet.

    Das ist immer noch ein spezielles Thema. Hängt auch von den Ansprüchen ab. Ein Gamer wird das ggf. anders bewerten als ein 0815 User.

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  • Der von dir erwähnte Connect Test ist nicht granular genug, um die Peering-Probleme der T anzugeigen. Das heißt aber nicht, dass die nicht existieren. In dem Fall hier ist es ziemlich klar, Vodafone hat vergleichsweise gutes Peering und die Telekom eben nicht. 99% der Nutzer merken nichts vom schlechten Peering der Telekom, aber das ist noch lange kein Argument für den Provider.

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  • Interessant. Wenn deine These gültig wäre, gälte sie auch für andere Provider.

    Die Ergebnisse sind recht klar. Die Telekom hat ein hervorragendes Peering, sogar leicht besser als Vodafone. Und zum Teil deutlich besser als so manch neuer oder alter Provider im FTTH-Umfeld.
    Sonst würde man das z.B. in den Laufzeiten erkennen können.

    Und was soll überhaupt "In dem Fall hier" sein?

  • Peering hat nur dann Einfluss auf die Paketlaufzeit, wenn die Knoten überlastet sind. Aber wenn das der Fall ist, machen sich weit früher andere Probleme bemerkbar, wie Paketverluste und Geschwindigkeitseinbußen.

    Aus der Paketlaufzeit allein kann man nicht aufs Peering zu schließen, das ist nicht aussagekräftig.