Kann Vermieter Ausbau verweigern?

  • Hallo zusammen,

    eine Frage an die rechtlich versierten:

    Mein Vermieter hat angekündigt bis 2025 Glasfaser bis in den Keller zu bringen, bis 2027 soll dann auch eine Leitung bis in die Wohnung. Den Ausbau übernimmt leider Vodafone.

    Die Telekom hat angekündigt im nächsten Jahr Glasfaser in meinem Ortsteil auszubauen und ich würde den Anschluss gerne über die wahrnehmen. Ich lese im Internet immer wieder, dass es Vermietern bei einem generellen Ausbau nicht gestattet ist, dies abzulehnen, wenn auch nur ein Mieter bestellt. Ist das auch der Fall, wenn schon ein Plan für den Ausbau von einem anderen Anbieter steht (in dem Fall Vodafone)?

    Viele Grüße

  • Willkommen im Forum!

    Ich lese im Internet immer wieder, dass es Vermietern bei einem generellen Ausbau nicht gestattet ist, dies abzulehnen, wenn auch nur ein Mieter bestellt.

    Diese Regelung habe ich noch nie gehört, geschweige denn gelesen. Hast Du eine Quelle zur Hand?

    In Wohnungseigentumsgemeinschaften gilt das Wohnungseigentumsgesetz und selbst dort hat nur der Eigentümer, nicht der Mieter, die Möglichkeit einen Anschluss an "ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität" zu verlangen.

    Letztlich verlangen die ausbauenden Unternehmen auch eine Grundstückseigentümererklärung vor dem Ausbau. Das impliziert ja bereits, das ein Mieter nichts auf eigene Faust, ohne Genehmigung durch den Eigentümer, in dieser Sache unternehmen kann.

  • Ist das ein MFH mit Eigentumswohnungen oder wie ist das bei dir aufgebaut? Bei uns scheitert es schon an der Hausverwaltung, sieben Eigentümer, keiner hat Ahnung und die Hausverwaltung antwortet nicht einmal...

    Nebenbei sei erwähnt, dass Vodafone das bessere Glasfaser-Angebot hat. Du kannst eigentlich ziemlich universell glücklich sein, wenn die Telekom nicht das Unternehmen ist, welches bei dir Glasfaser ausbaut. Zumal die Telekom vielerorts den Ausbau bloß ankündigt, um den Konkurrenten zu schwächen, der zuerst da war. Aber ja, scheint ja gut zu funktionieren...

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Nur wenn der Mieter hier auf eigene Kosten tätig werden kann und will, kann ihm dies nicht verweigert werden.


    Diese Passage aus dem verlinkten Artikel deute ich aber so, dass der Vermieter es nicht ablehnen kann, solange ihm keine Kosten entstehen. Vielleicht ein Weg …

  • Ihr postet nur das was euch gefällt...

    kann ich auch!

    Zitat

    Eine Pflicht des Vermieters, eine bestimmte Anschlussart oder Anschlussgeschwindigkeit bereitzustellen gibt es aber nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch des Mieters auf eine schnelle Internetanbindung über einen Glasfaseranschluss.

    und weiter

    Zitat

    Der Vermieter kann verlangen, dass die notwendigen Arbeiten durch eine Fachfirma vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass der Mieter grundsätzlich bei Ende des Mietverhältnisses zum Rückbau verpflichtet ist.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Wenn aus einem verlinkten Artikel zitiert wird, sollte dieser auch bis zum Ende gelesen und vor allem verstanden werden.

    Dynamisch ist die Sachlage gar nicht, sondern in dem vorliegenden Fall schon mehrere Jahre alt.

    Nur weil viel Unsinn geschrieben wird, muss man diesen nicht stillschweigend abnicken.

    Leider räumt der Gesetzgeber dem Mieter viel weniger Rechte als dem Eigentümer ein. Natürlich kann der Mieter einen TK Anbieter auf der bestehenden Infrastruktur frei wählen. Dann ist aber schon Schluss mit der Freiheit.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Zitat

    Darüber hinaus hat jede:r Wohnungseigentümer:in nun einen Anspruch, bestimmte bauliche Veränderungen (= privilegierte Maßnahmen) durchführen zu können. Im Einzelnen sind diese:

    • zur Förderung der Barrierefreiheit,
    • zum Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektroauto,
    • zum Einbruchsschutz,
    • Zum Telekommunikationsanschluss mit hoher Übertragungskapazität ( bspw. Glasfaseranschluss).

    Die Kosten dieser privilegierten Maßnahmen hat der:die jeweilige Wohnungseigentümer:in zu tragen, der die Gestattung erhalten hat und alleine nutzungsberechtigt ist. – Auch hier ist zu beachten, dass dadurch kein:e andere:r Eigentümer:in beeinträchtigt (unbillige Benachteiligung) und die Wohnanlage nicht grundlegend umgestaltet wird (Ausnahme: alle Wohnungseigentümer:innen stimmen der Baumaßnahme zu).

    Aber auch Mieter:innen sollen profitieren: Sie bekommen ebenfalls „im Grundsatz“ einen gesetzlichen Anspruch auf die ersten drei privilegierten Maßnahmen, nicht jedoch auf schnelles Internet.

    Quelle: https://www.haufe-akademie.de/blog/themen/im…en-aenderungen/

    Es geht hier um die Reform des WEG-Rechts, welche seit 2020 gültig ist. Sieht also juristisch nicht so gut aus für den TO.

  • Es geht vor allem um deinen Ton, den du anschlägst. Darauf bist du schon mehrfach angesprochen worden.

    Was für ein Ton? Hast du ihn gehört? Das ist alles Interpretation, nur weil sich gleich jeder auf den Schlips getreten fühlt muss das nicht so gemeint sein. HubeBube ist schon ewig dabei und ich kann mich nicht erinnern das er mal jemanden beleidigt hätte

  • Was für ein Ton? Hast du ihn gehört? Das ist alles Interpretation, nur weil sich gleich jeder auf den Schlips getreten fühlt muss das nicht so gemeint sein. HubeBube ist schon ewig dabei und ich kann mich nicht erinnern das er mal jemanden beleidigt hätte

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt von Beleidigungen gesprochen.

    Und mehr werde ich dazu jetzt auch nicht mehr sagen.

    Denn seine Expertise schätze ich schon. Daher der konstruktive Tipp, am Umgang zu arbeiten.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ich bin einfach kein Freund von Vodafone, mit denen werde ich im Leben keinen Vertrag mehr abschließen. Deren Kundenservice ist auch unter alles Sau. Die Telekom-Tarife bekomme ich zusätzlich auch noch vergünstigt. Dann kommt noch dazu, dass Vodafone keinen eigenen Router inkl. Modem akzeptiert. Ist ja ein Verstoß gegen die Routerfreiheit.

    Deren Coax Netz hier ist so voll, da gehen Abends teilweise einstellige Mbit/s drüber.

    Ich wohne zur Miete, das Haus gehört einer Wohnungsbaugesellschaft. Die haben hier im Ortsteil viele Häuser. Aktuell alles von Vodafone mit Coax versorgt (+ normaler Telefonanschluss natürlich).

    Der Link mit dem Hinweis, dass ein Ausbau nicht abgelehnt werden kann: https://www.o2online.de/ratgeber/glasf…estellen%20will.

    TKG-Novelle: Was ändert sich jetzt für Vermieter und Verwalter?
    Die Telekom treibt ihren Glasfaserausbau voran und davon profitieren auch Telekom-Kunden mit klassischem Koax-Kabelanschluss.
    wohnungswirtschaft.telekom.de
  • Guck mal hier rein Anwaltonline.com.

    Grundsätzlich muss ein Vermieter zustimmen... Wenn bereits eine Grundversorgung über das Kupfernetz besteht, muss er nicht zwangsweise dem Glasfaser Ausbau der Telekom zustimmen

    Finde ich interessant, denn die Telekom baut ja gratis aus, wenn man einen Vertrag hat/abschließt. Laut der Seite könnte mein Vermieter dem also nicht wiedersprechen.

  • Ja aber du müsstest die Kosten für einen Rückbau bei Auszug tragen, wenn der Vermieter es so will und du gegen seinen Willen bestellt hast und der ist sicherlich nicht kostenlos.

    Das steht da auch im Artikel. Und dann ist die Frage, ob die Telekom dann noch möchte, wenn sie nur einen Mieter ausbauen und am ENde wieder alles abbauen dürfen. Denn das lohnt sich für die auch nciht.

    Und du kannst sicher sein, dass dir die Telekom bei Durchsetzen deines Anspruchs nicht helfen wird, das musst du dann schon alleine ggf. mit Anwalt durchziehen. Dann muss es noch ein Auskundnungsprotokoll geben, wo genau festgelegt wird, wo die Leitungen lang laufen etc.

    Das kann das alles so verzögern, das dann 2025 der Glasfaseranschluss von Vodafone im Keller liegt und der Vermieter dann argumentieren kann: Glasfaser ist schon da. Denn auf einen bestimmten Anbieter verleiht dir das Gesetz keinen Anspruch.

    Zudem kann ja der Vermieter argumentieren, dass Glasfaser schon bei Vodafone bestellt ist, also es gar keine Verweigerungshaltung gibt, Glasfaser kommt nur später. Aber ich bin nur Laie

    Am Ende ist es so: Wenn der Vermieter augenscheinlich nicht will (hast du mit ihm schon gesprochen?), dann hilft eh nur ein Gang zum Anwalt.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Wobei die Telekom im höchsten Tarif auch "nur" 1.000/200 anbietet und das für 80 €. Okay, da ist auch eine Flatrate in alle deutschen Netze enthalten, aber das haben die Meisten eh schon beim Mobilfunkvertrag. Und andere Unternehmen können auf der Leitung der Telekom auch keine 500 MBit Upload anbieten, da die Telekom kein entsprechendes Paket an andere Provider vermarktet.

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN
  • Ich wohne zur Miete, das Haus gehört einer Wohnungsbaugesellschaft. Die haben hier im Ortsteil viele Häuser. Aktuell alles von Vodafone mit Coax versorgt (+ normaler Telefonanschluss natürlich).

    Wenn Du dich nicht mit der Wohnungsbaugesellschaft verständigst, dann wird sich dein Anliegen nicht umsetzen lassen. Ich gehe davon aus, das der Eigentümer diese Gesellschaft als Verwalter bestellt und somit alle Rechtsgeschäfte an sie übertragen hat. Dementsprechend muss diese auch die Grundstückseigentümererklärung unterschreiben, das überhaupt ein TK-Unternehmen Glasfaser zusätzlich zu der vorhandenen Koax- und CuDA-Leitung legen darf.

  • Finde ich interessant, denn die Telekom baut ja gratis aus, wenn man einen Vertrag hat/abschließt. Laut der Seite könnte mein Vermieter dem also nicht wiedersprechen.

    Wenn du von gratis sprichst, ist dann geförderter Ausbau gemeint ? Allgemein kostet ein Glasfaseranschluss Geld, bei der telekom 799 Eur wenn ich mich nicht irre.

    Aber auch im geförderten Ausbau gilt: Zustimmung des Eigentümers/Verwalters muss vorliegen sonst keine NVGG und kein Ausbau.

    Glasfasermonteur aus Leidenschaft

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ja der Ausbau ist gefördert, in den anderen schon ausgebauten Stadtteilen haben alle den Hausanschluss gratis erhalten.

    Das Gebäude gehört der Gesellschaft bzw. GmbH, quasi ein gewerblicher Vermieter, kein Privatbesitz. Wie Vonovia & co.

    Bis 2025 soll nur die Glasfaser in den Keller, dann wird erstmal wieder auf Koax umgesetzt. Erst ab 2029 sollen die Fasern bis in die Wohnungen. Das ist ja erst in 6 Jahren. Deswegen eben auch mein Interesse mit dem Telekom Ausbau.

    Die Stadtwerke sind hier gerade auch groß am ausbauen und bieten deutlich attraktivere Tarife an als Vodafone oder die Telekom. Die Wahrscheinlichkeit vor 2029 über die einen Ausbau bekommen zu können, ist auch relativ hoch. Da gibt es für 65€ 1000/500 Mbit/s.

    Der Vermieter hat in einem Rundschreiben heute kommuniziert einen anderen Ausbau (Abseits von Vodafone) nicht akzeptieren zu wollen. Man hat hier immer das Gefühl, dass der Geschäftsführer der Vermieter GmbH der Bruder vom Vodafone GF ist. Das Koax Netz hier ist wirklich seit Jahren überlastet, Nodesplit wird aber nicht gemacht. Inzwischen ist es wohl besser geworden, weil alle wieder auf DSL sind. Die Telekom hat hier sogar neue Leitungen verlegen müssen, weil plötzlich so viele DSL wollten. Im Monatstakt bekomme ich per Post Vodafone Werbung über meinen Vermieter...

  • M.M.n. (bin kein Vermieter) ist die Situation in Mehrfamilienhäuser nicht ganz trivial, besonders wenn sich um Mietswohnungen und nicht um Eigentumswohnungen handelt. Ein bisschen koordiniert muss es schon sein. Wenn sich jeder von beliebigen Anbieter Glasfaser verlegen lassen kann, sieht es bald aus wie man es aus Südamerika kennt.