Wenn sich jeder von beliebigen Anbieter Glasfaser verlegen lassen kann, sieht es bald aus wie man es aus Südamerika kennt.
Und genau das hat der Gesetzgeber im Auge gehabt, als er das WEG (seit Dezember 2020 in Kraft) novelliert hat. Ebenso den Ausschluss von Trittbrettfahrern.
§ 20 WEG - Bauliche Veränderungen - dejure.org
Zitat§ 20 Bauliche Veränderungen
(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
...
dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
Knackpunkt ist jedoch dieser Satz:
ZitatÜber die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.
Das bedeutet, das es die WEG nicht verbieten kann, also die Frage nach dem ob stellt sich nicht. Die WEG kann jedoch bestimmen wie die Maßnahme durchgeführt wird!
§ 21 WEG - Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen - dejure.org
Zitat§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
(1) Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 Absatz 2 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt wurde, hat dieser Wohnungseigentümer zu tragen. Nur ihm gebühren die Nutzungen.
Und auch hier die klare Regelung: Wer bestellt, der bezahlt. Dem gehört es auch alleinig.