Netzbetreiber wollen freien Glasfaser-Router verbieten

  • Liest man den Bericht auf Teltarif so wird auch klar, das die Verbände einfach den Aufwand für den Support und die Entwicklung eines Prozesses zur eindeutigen Identifikation des Kundengerätes im xPON Netz scheuen. Hätten sie mal AON gebaut. Da gibt es die Thematik nicht.

    Die BNetzA sollte kontern und jeden einzelnen Verstoss gegen §73 Abs. 3 Satz 3 sofort konsequent mit der maximalen Ordnungswidrigkeitenstrafe belegt.

  • Ich verstehe den Sinn der Netzbetreiber nicht.

    Bei PON wird doch der Router per CAT hinter ein ONT angebunden.

    XXXX - 2002 Telefon

    12.03.2002 T-ISDN XXL

    20.10.2005 T-ISDN Call Time 240 Freiminuten

    13.05.2006 T-DSL 2000 (Speedport W501V)

    18.09.06 Wegfall T-ISDN Call Time ISDN und zugebucht Call & Comfort/T-ISDN

    2006-2008 Tarif Umstellung

    24.11.2008 Wegfall Call & Surf Comfort (2) T-ISDN

    zugebucht Call & Surf Comfort Universal (4)

    15.05.2015 Wegfall Call & Surf Comfort Universal (4)

    Zugebucht Surf Comfort All-Net (DSL Ram 6000)

    8.6.22 EWE Glassfaser 300

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  • Der Artikel hat meines Erachtens mehrere Schwachstellen.

    Zum einen ist immer von "freier Routerwahl" die Rede. Die hat man auch hinter dem ONT, denn der ONT ist kein Router. Hinter dem ONT hat man praktisch sogar die deutlich größere Auswahl an potentiellen Endgeräten, als am passiven Abschluss. Das Gesetz fordert aber eine "Endgerätefreiheit", und die schließt den ONT mit ein. Das kommt nur aus dem Artikel nicht raus.

    Dann wird als Argument angeführt, die Netzbetreiber wollen für den ONT Miete abkassieren. Nur macht das meines Wissens nach im Moment kein einziger Netzbetreiber. Vielleicht einige für Fritzboxen, aber die haben einen Router mit an Bord und bieten entsprechenden Mehrwert.

    Insgesamt bin ich für den passiven Netzabschluss und würde es bedauern, wenn die Entscheidung grundsätzlich kassiert würde. Andererseits kann ich im Moment die Provider verstehen, denn die vorgebrachten Bedenken sind gerechtfertigt. Mit einem falschen Endgerät - und sei es nur ein AON Modem am GPON Anschluss (außer bei Fritzboxen) - kann man zahlreiche Anschlüsse lahmlegen. Erschwerend kommt der Aufwand fürs Onboarding hinzu, da die Schnittstelle dafür im Moment nicht standardisiert ist, und jeder Provider sein eigenes Süppchen kocht, zu dem nicht jeder ONT passt. Eine wirklich freie Endgerätewahl, wie sie das Gesetz fordert, ist damit im Moment praktisch unmöglich.

    Deshalb wäre ein salomonisches Urteil sinnvoll. Die TKGs bekommen z.B. 5 Jahre Zeit, über die entsprechenden Gremien (ITU, IEEE, RFC, ISO, CEN, ETSI, ...) Normen zu entwickeln, die den Onboarding Prozess bei GPON standardisieren und einen Zertifizierungsprozess dafür zu etablieren. Bis dahin können Sie den Zugang zum eigenen Netz auf ausgesuchte Geräte reduzieren (so, wie es z.B.Telekom, EWE oder Deutsche Glasfaser und viele andere heute machen). Nach Ablauf der 5 Jahre sind sie dann verpflichtet, alle Geräte, die die entsprechende Norm durch die Zertifizierung nachweisen können, in ihr Netz zu lassen.

  • Es scheint (vor allem für kleinere Provider) ein immenser Aufwand zu sein, Kundeneigene Router in ihrem Netz zu provisionieren, bzw. scheint es in deren Netzmanagement Software keine (einfache) Möglichkeit zu geben diesen Prozess zu automatisieren.

    Weiterhin gehe ich davon aus das der Anteil von Kundeneigenen GF Routern noch sehr klein sein dürfte und die Netzbetreiber jetzt noch schnell versuchen, diesen Anteil nicht grösser werden zu lassen.

    Andererseits ist das Thema ja eigentlich schon durch, weil es zu einen die Verpflichtung im TKG nicht erst seit gestern gibt und Provider wie die Telekom und DG zeigen das es kein problem ist Kundeneigene Router zu handeln.

    Wenn es wirkliche technische Gründe geben würde, Kundeneigene Geräte aus dem Netz herauszuhalten, hätte die Telekom da schon lange die Muskeln spielen lassen und es gäbe entsprechende Regelungen der Bundesnetzagentur.

    Einmal editiert, zuletzt von hetti72 (1. August 2023 um 10:13)

  • Wenn es wirkliche technische Gründe geben würde, Kundeneigene Geräte aus dem Netz herauszuhalten, hätte die Telekom da schon lange die Muskeln spielen lassen und es gebe entsprechende Regelungen der Bundesnetzagentur.

    Rein praktisch tut die Telekom das. Über ihr Onboarding Portal kann man nur die Geräte ins Netz bringen, die auf einer Whitelist stehen. Da gehen nicht alle. Meines Wissens gehen im Moment sogar nur die von der Telekom provisionierten Geräte (Glasfaser Modem 2, ein ausgesuchtes SFP+ Modul), und Fritzboxen. Ansonsten ist man raus oder muss klonen.

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  • DG zeigen das es kein problem ist Kundeneigene Router zu handeln.

    Als Umsetzung der Endgerätewahlfreiheit unterstützt DG aktuell nur eine FRITZ!Box 5530/5590. Mir ist kein einziger Fall bekannt in dem beispielsweise ein Telekom Glasfasermodem im GPON von DG via Aktivierungscode provisionieren werden konnte!

    Sollte das jemand ohne Cloning/Manipulation bereits erfolgreich durchgeführt haben, dann sind wir alle über eine kurze Mitteilung dankbar.

    Ich hoffe die Endgerätehersteller (AVM und andere) bieten den Vorhaben der Provider entsprechend Paroli!

  • Rein praktisch tut die Telekom das. Über ihr Onboarding Portal kann man nur die Geräte ins Netz bringen, die auf einer Whitelist stehen.

    Als Umsetzung der Endgerätewahlfreiheit unterstützt DG aktuell nur eine FRITZ!Box 5530/5590.

    Da habt ihr natürlich recht, beide Provider arbeiten mit einer Whitelist für die möglichen Kundeneigenen Geräte. Prinzipiell finde ich eine Whitelist aber sogar sinnvoll.
    Mir ging es eigentlich mehr um die Grundsätzliche Möglichkeit einer Automatisierten Provisionierung von Kundeneigenen Geräten bei den beiden Providern.

    Der Bericht bei Teltarif liest sich ja so, als ob quasi jedes Kundeneigene Gerät GPON Netze stören würde / könnte und man deshalb so etwas nie zulassen dürfe.

    Mir ist kein einziger Fall bekannt in dem beispielsweise ein Telekom Glasfasermodem im GPON von DG via Aktivierungscode provisionieren werden konnte!

    Das macht ja auch irgendwie keinen Sinn. Da kann ich auch gleich den ONT der DG benutzen.

  • Prinzipiell finde ich eine Whitelist aber sogar sinnvoll.

    Im Moment macht das Sinn, aus den beschriebenen Gründen. Aber es ist ein Verstoß gegen das Gesetz, darüber muss man sich klar sein.

    Wie gesagt, meines Wissens gibt es im Moment keinen Provider, der vorbehaltlos alle Geräte in sein Netz lässt. Es funktioniert eigentlich ziemlich oft, sogar mit SFP Modulen mit spezieller Firmware, die andere ONTs klonen können. Nicht umsonst steht in dem Artikel, dass praktische Fehlerfälle kaum bekannt sind. Allerdings kaufen in Deutschland wahrcheinlich 90% den Provider ONT, und von den verbliebenen 10% kaufen 90% eine Fritzbox. Und die funktionieren halt üblicherweise. Aber ob es am Ende für jeden "5,95 EUR Alibaba Medienwandler" funktioniert, da bin ich skeptisch.

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  • Dann wird als Argument angeführt, die Netzbetreiber wollen für den ONT Miete abkassieren. Nur macht das meines Wissens nach im Moment kein einziger Netzbetreiber.

    Ja, das sehe ich auch so. Der Bericht ist stellenweise, wie so oft in unseren Medien, schlecht recherchiert bzw. leicht tendenziös. Man befragt einen "Spezialisten" der Verbraucherzentrale, dieser hat aber offensichtlich keine Ahnung von der Materie und unterstellt lieber mal böse Absichten (Miete kassieren wollen). In Wahrheit geht es hier um die ONTs, die von den GF-Anbietern natürlich mietfrei zu Verfügung gestellt werden. Eben gerade, weil sie NICHT wollen, dass jeder x-beliebige GF-Router direkt an ihr Netz angeklemmt wird. Dass dies rechtlich nicht einwandfrei ist, steht wohl außer Frage - ich kann es jedoch in Teilen nachvollziehen.

  • Nicht umsonst steht in dem Artikel, dass praktische Fehlerfälle kaum bekannt sind.

    Wir hatten ja die Diskussion schon an anderer Stelle und ich möchte nicht immer alten Wein in neuen Schläuchen präsentieren.

    Die Rogue-Detection, die die gefürchteten Störungen sicher erkennt und verhindert ist seit einigen Jahren Bestandteil der einschlägigen ITU-T Normen und es darf natürlich nicht jedes TikiTaki-Endgerät ans Netz. Auch das ist im TKG geregelt. Valide Endgeräte müssen der entsprechenden EU Vorgabe entsprechen. Ich halte diese "German Störungsangst" nur von Providerseite vorgeschoben, aus welchen Gründen auch immer. Nicht zuletzt hat die BNetzA nach eigenen Aussagen in der den Providern gesetzten Frist keinen Beleg über von Nicht-Provider-Endgeräten verursachte Störungen vorgelegt bekommen! In einem anderen Thread hatte ich das Schreiben referenziert...

  • Valide Endgeräte müssen der entsprechenden EU Vorgabe entsprechen.

    Ja, natürlich. Und bei den Geräten glaube ich auch, dass das Störpotential gering ist. Den Providern geht es ja darum, den Einsatz ungeeigneter Geräte so weit wie möglich zu unterbinden. Und da ist die Botschaft "Versuchs gar nicht erst, alles außer unserem ONT funktioniert eh nicht" halt abschreckender, als "Wir akzeptieren erst mal alles und versuchen nur Geräte auszusortieren, die sich komplett daneben benehmen".

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  • Es wäre sicherlich hilfreich, wenn auch in mehrfacher Hinsicht nicht vorteilhaft für die Provider, die jeweilige Whitelist zu veröffentlichen.

    Da würde schnell auffallen, das man sich um die gesetzlichen Bestimmungen herzlich wenig schert und dem Kunden es möglichst schwer machen möchte Nicht-Provider-Endgeräte direkt an die Faser zu bringen. Das fiele dann doch jedem auf...

    Wir wiederholen uns ;)

  • Ich frag mal ein wenig am Thema vorbei: wie viele Benutzer (in %) wollen eigentlich wirklich einen eigenen Router verwenden und brauchen damit echten Support? Ich frage, um mir vorstellen zu können, wie viel Support-Aufwand es für die Provider/Netzbetreiber ist, diese Probleme zu lösen. Jeder Hundertste? Eher viel weniger, oder?

    Wenn ich so die Straße bei mir entlangschaue, wer das hier sein könnte - es fällt mir genau noch einer ein. Alle anderen stecken ran und sind glücklich.

    ...langes Leben und immer Spaß dabei! 8)

  • Was regen sich die Provider eigentlich auf? Sie hatten doch lange genug Zeit sich zusammen zu setzen und gemeinschaftlich ein Verfahren zur Freischaltung der Endgeräte im GPON Netz zu entwickeln. Oder auf GPON zu verzichten und statt dessen AON zu verwenden.

    Im übrigen gibt es dies als nationales Recht im TKG vlt. erst seit 12/2021 in dieser Form. Aber das EU Recht VERORDNUNG (EU) 2015/2120 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 sagt in Artikel 3 Absatz 1: "Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen."

    Also seit 2015!

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  • Ja und nein. Sonst würde ja die DG ihr Netz nicht als PtP bis zum PoP einrichten. Das wäre dann nämlich als AON nutzbar, wenn die entsprechenden Konzentratoren (kaskadierte Switche) in der Portanzahl günstiger würden. So verwendet die DG im PoP eben auch GPON.

    Die Telekom baut reines xPON mit den passiven Splittern im Gf-NVt. Ob und in wieweit andere GPON Betreiber ähnlich der Telekom bauen, kann ich nicht sagen.

  • Sie hatten doch lange genug Zeit sich zusammen zu setzen und gemeinschaftlich ein Verfahren zur Freischaltung der Endgeräte im GPON Netz zu entwickeln.

    Du unterschätzt die Komplexität eines Standardisierungsgremiums. Zunächst musst du alle davon überzeugen, dass es überhaupt einen Standard braucht. Da sind die deutschen Netzbetreiber die einzigen, die das wollen. Weder Hardwarehersteller noch andere Nationen haben ein Interesse daran. Und nur in Deutschland hat man auch nicht die Martkmacht, um Druck auszuüben. Und wenn man es geschafft hat, dann braucht es mindestens 3 Jahre, den Standard zu entwickeln, mit Kommentar- und Korrekturphasen. Und wenn der dann fertig ist, dann müssen die Produkte entwickelt, getestet und ausgerollt werden. Die oben genannten 5 Jahre sind da schon extrem sportlich.

    Der AON Ausbau ist aber teurer

    Ich hätte den Kostenvorteil von GPON eher beim laufenden Betrieb und weniger beim Ausbau erwartet.

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  • frank_m Seit wann wird in der EU FTTH gebaut? Spätestens seit diesem Datum ist eben auch das Thema Endgerätefreit nach der EU Verordnung Relevant. Die gibt es seit 2015. Die Telekom hat im Jahre 2011 ihr erstes FTTH Ausbauprojekt verkündet. Auch die wussten also ab 2015, was gefordert ist. Jetzt haben wir 2023. Das ist acht Jahre später. Drei Jahre mehr, als Dein "sportlicher" Ansatz.

    Es hätte also schon längst erledigt sein können.

  • Seit wann wird in der EU FTTH gebaut? Spätestens seit diesem Datum ist eben auch das Thema Endgerätefreit nach der EU Verordnung Relevant.

    Vorsicht. In der EU wird der passive Netzabschluss explizit nicht gefordert. Da kommt das Endgerät nach einem nicht näher beschriebenen Übergabepunkt, das ganz eindeutig auch der ONT sein kann. Der passive Netzabschluss ist eine deutsche Sonderlocke. Verstößt zwar nicht gegen das EU Blatt (sonst wäre es wohl auch kassiert worden), verschärft es aber. Wir sind das einzige Land, dass diesen passiven Netzabschluss fordert, vergleiche z.B. mit Österreich, da steht kein Wort davon, und ist dort auch nicht Praxis.

    Entsprechend niedrig ist das Interesse anderer Provider, das Onboarding im GPON voranzutreiben. Dass die Hersteller kein Interesse haben, dürfte klar sein. Die deutschen Provider stehen da ziemlich alleine im Regen.

    Einmal editiert, zuletzt von frank_m (2. August 2023 um 09:00)