Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

  • Hat doch nichts mit Mitleid zu tun. In der Regel sind die Betreiber/Provider Monopole. Führen die jetzt erstmals den Prozess zum Onboarding von Kunden-ONTs ein, zahlt der Kunde den Mehraufwand.

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  • Hat doch nichts mit Mitleid zu tun. In der Regel sind die Betreiber/Provider Monopole. Führen die jetzt erstmals den Prozess zum Onboarding von Kunden-ONTs ein, zahlt der Kunde den Mehraufwand.

    Die Frage ist aber: wenn die Anbieter meinen es sich leisten zu können die Preise um ein paar Euro anzuheben, warum haben sie es bisher nicht gemacht? Oder braucht es die moralische Legimitation eines Mehraufwandes, um Preise anzuheben?

  • Ob es die braucht, weiß ich nicht. Aber dass in der Branche mit Ausreden gearbeitet wird, wäre nicht das erste Mal.

    Ich meine mich zu erinnern, dass bei Vodafones letzter Preiserhöhung recht prominemt die steigenden Energiekosten als Ausrede hergenommen wurden.

  • Und damit haben sie sich bekanntlich eine Massenklage eingefangen. Andere Provider werden sich erstmal zurückhalten was fadenscheinige Preiserhöhungen angeht.

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN
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  • Und wenn die BNetzA den Druck erhöhen wollte, würde sie beim Gesetzgeber auch die Strafandrohung für den Verstoß gegen §73 Abs.1 Satz 1 des TKG durchsetzen.
    Und natürlich die jetzigen Versöße schnell und konsequent verfolgen und mit Strafe belegen.

  • Und wenn die BNetzA den Druck erhöhen wollte, würde sie beim Gesetzgeber auch die Strafandrohung für den Verstoß gegen §73 Abs.1 Satz 1 des TKG durchsetzen.
    Und natürlich die jetzigen Versöße schnell und konsequent verfolgen und mit Strafe belegen.

    Und einfach den § 73 Abs 2 TKG streichen.
    (2) Die Bundesnetzagentur kann durch Allgemeinverfügung Ausnahmen von Absatz 1 zulassen. Sie berücksichtigt dabei weitestmöglich die nach Artikel 61 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom GEREK erstellten Leitlinien und wahrt die Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120. Die Bundesnetzagentur gibt den betroffenen Unternehmen, Fachkreisen und Verbraucherverbänden vor Erlass der Allgemeinverfügung Gelegenheit zur Stellungnahme.

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  • Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung getroffen, endlich!

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/…luss/start.html

    Auch gerade aus einem anderen Grund darüber gestolpert.
    PYUR weigert sich gerade bei jemanden etwas anderes als ihren ONT oder eine FB-Fiber anzuschließen.

    Hier der Auszug aus dem entscheidenden Dokument ;)

    1
    Az. 2.00/105#1
    In dem Verwaltungsverfahren
    über die Verfügung einer Ausnahme von der gesetzlichen Festlegung des
    Netzabschlusspunktes für Fiber to the Home (FTTH)-Glasfasernetze in Passive Optical Network (PON)-Technologie
    hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
    gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten Klaus Müller,
    aufgrund des Antrages durch
    1. ANGA Der Breitbandverband e. V,
    2. BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.,
    3. Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS e. V.),
    4. Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM),
    5. Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU),
    6. Vodafone GmbH,
    - im Folgenden Antragstellerinnen -
    am 10.01.2025 entschieden:
    Die gesetzliche Festlegung eines passiven Netzabschlusspunktes für den Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten wird nicht für PON-Glasfasernetze abgeändert.
    Die Anträge auf Erlass einer Allgemeinverfügung zu einer Ausnahme von § 73 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden abgelehnt.

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  • Jetzt müsste die BNetzA als Kontrollbehörde nur noch Zuwiderhandlungen verfolgen und ein Strafmaß aussprechen, was sie leider in diesem Falle nicht macht. Zumindest ist mir nichts in dieser Richtung bekannt.

  • Jetzt müsste die BNetzA als Kontrollbehörde nur noch Zuwiderhandlungen verfolgen und ein Strafmaß aussprechen

    Kann sie nicht, weil der Gesetzgeber die Strafandrohung in §228 für diese Zuwiderhandlung leider nicht vorgesehen hat. Das sollte novelliert werden ...

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  • Ich habe auch eine FB 5690 Pro mit GPON Modul direkt die Glasfaser angeschlossen (UGG Anschluss). - Aber ich habe den Eindruck, dass weder der Netzbetreiber noch der ISP ein Intereesse daran haben, es den Kunden "einfach" zu machen mit der Routereinstellung direkt an GPON-Modul.

    Wenn es nach den Netzbetreibern geht, soll man bitte den eigenen ONT einsetzen. - Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es für AVM so schwirig wäre, die Daten für den Netzzbetreiber zur Verfügung zu stellen, die der Netzbetreiber gerne hätte. - Von meinem ISP habe ich nur zu hören bekommen, dass sie meinen Anschluss nicht bis zum Ende sehen können.

    Da es wohl von technischer Seite wenig bis gar nichts gibt, was ein stichhaltiges Argument wäre, die Routerfreiheit von Seiten der Netzbetreiber einzuschränlen, werde ich mich so lange ich es kann dagegen wehren, den ONT einzusetzen. Geschwindigkeitstechnisch macht es keinen Unterschied, aber man sieht halt auf der Glasfaser ein bischen was. - Hängt der Router am ONT, sieht man halt "gar nichts".

  • Stetes Wasser höhlt den Stein, die nächsten 5 Jahre wird man sicher noch für die Durchsetzung der Endgerätewahlfreiheit kämpfen müssen.

    Durch die Konsolidierung bei den Glasfaserprovidern, die kommen wird, müssen verschiedene Infrastrukturen kooperieren. Da wird das Endgerätemanagement so kompliziert, dass sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt werden muss und das ist im GPON die Provisionierung der GPON-Serial und nicht mehr. Darüber hinaus gibt es bei vielen OLTs einen Kompatibilitätsmodus, der in Folge zum Standard wird. Ich könnte mir sogar vorstellen, das DHCP/IPoE verschwindet und durch PPPoE ersetzt wird.

    Das Gute daran ist, das Bewusstsein der Vorteile der Endgerätewahlfreiheit ist paneuropäisch. Man muss als Kunde jedoch dafür eintreten, hier ein Link zu einem anderen Thread: RE: Die synthetische FRITZ!Box in einer GPON-Topologie

    Langfristig kommt der Widerstand gegen den Zwangs-ONT allen zu Gute.

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (1. Februar 2025 um 10:13)

  • Geschwindigkeitstechnisch macht es keinen Unterschied, aber man sieht halt auf der Glasfaser ein bischen was. - Hängt der Router am ONT, sieht man halt "gar nichts".

    Ich bin vor einem Jahr auch von einer 4060 auf eine 5590 umgestiegen. Ich wollte einfach die Spielerei und hatte zusätzlich eine sehr sinnvolle Zweitverwendung für die 4060 bei meinen Eltern.

    Aber rein rational spricht aus meiner Sicht nichts dafür, weil das, was man sehen kann, im Alltag ja nun wirklich keine Rolle spielt. Es ist ja nicht so wie bei DSL, wo man Störungen identifizieren kann, die einem bei der Lösung helfen können. In der Praxis ist das bei FTTH meiner Erfahrung nach einfach kein praktisch wirklich relevantes Thema.

    Mir war damals die Wandmontage wichtig, die bei der 4060 nicht möglich ist und bei der 5590 super klappt. Würde die 5590 heute kaputt gehen und ich müsste etwas neues kaufen, dann wäre die Wandmontage für mich wichtig, so dass die 5690 Pro in jedem Fall aus dem Rennen wäre. Die fehlende Zukunftsfähigkeit würde das nur noch unterstützen. Da wäre mir eine ONT Variante zusammen mit einer GB im klassischen Design wichtiger.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

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  • Mir war damals die Wandmontage wichtig, die bei der 4060 nicht möglich ist und bei der 5590 super klappt. Würde die 5590 heute kaputt gehen und ich müsste etwas neues kaufen, dann wäre die Wandmontage für mich wichtig, so dass die 5690 Pro in jedem Fall aus dem Rennen wäre. Die fehlende Zukunftsfähigkeit würde das nur noch unterstützen. Da wäre mir eine ONT Variante zusammen mit einer GB im klassischen Design wichtiger.

    Und so hat jeder seine berechtigen Präferenzen. Die sich sogar ändern können, wenig überraschend.

    Daher ist es doch toll, dass der Endkunde die Wahlfreiheit hat. ONT vom ISP oder eine integrierte Lösung von AVM. Oder eine ganz andere Lösung auf Basis von Ubiquiti, OpenWrt etc.

  • Da wäre mir eine ONT Variante zusammen mit einer GB im klassischen Design wichtiger.

    Und genau, weil jeder Mensch ein bischen anders "tickt" macht es doch Sinn, dass man möglichst viele Menschen da abholt wo sie stehen, und ihnen die Freiheit lässt den Weg zu gehen, den sie gehen wollen.

    Gibt es vom Gesetzgeber/Netzbetreiber eine Einschränkung wird einem Teil der Leute "der Weg abgeschnitten", den Er/Sie gehen will.

    Viele Wege führen nach Rom. - Warum dann ein paar Straßen dorthin sperren?