Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

  • Es gibt einen aktuelles Interview mit der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz über dieses Thema.

    Meiner bescheidenen und persönlichen Meinung nach, wurde von der Bundesnetzagentur auch schon bestätigt, das es keine Ausnahmegenehmigung für Glasfaseranbieter, die einen Zwangs-ONT fordern, geben wird. Offensichtlich ist dieses Schreiben nicht in allen Stellen der BNetzA bekannt.

    Lesenswert ist das Interview trotzdem, da auch die bereits erfolgten Abmahnungen der Provider thematisiert werden.


    Und nein, mit AON wäre auch nicht alles besser...


    Kein freier Glasfaser-Router: Das sagt ein Experte
    Endlich kommt Glasfaser ins Haus - doch der Netzbetreiber verwehrt den Anschluss eines Kunden-Routers und pocht auf sein eigenes Modem. Sind die Gründe dafür…
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  • bei der UGG scheint das auch nicht offiziell zu gehen.

    Ich machs trotzdem.

    ONT ID auslesen. - IP Adresse - Username und Passwort stehen auf der Rückseite des ONT. - Damit die ONT ID auslesen (Achtung, das Ding kann KEIN DHCP, also mit statische IP aus dem gleichen Netz den ONT per Netzwerkkabel anbinden.

    IP im Browser eingeben. - Der rest ergibts sich dann von selbst.


    Diese ONT ID aufschreiben, und dann bei den Zugangsdaten in der FB 5530/5590 Fiber eintragen. - VLAN ID 7 - Und dann sollte die FB auch ohne ONT laufen.


    Zwischen APL im Keller und der FB brauchst du dann noch ein Kabel, wie das hier - Grüner Stecker ist wichtig.

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  • Meiner bescheidenen und persönlichen Meinung nach, wurde von der Bundesnetzagentur auch schon bestätigt, das es keine Ausnahmegenehmigung für Glasfaseranbieter, die einen Zwangs-ONT fordern, geben wird.

    Das stimmt definitiv. Diese Aussage wurde so getätigt, das kann man diesem Kommunikationsverlauf entnehmen, der auf "Frag den Staat" verlinkt ist. In letzter Zeit gabs aber mehrfach Stellungnahmen von BNetzA Mitarbeitern, die mit Hinweis auf die ungeklärte Lage bei GPON erst mal keine weiteren Schritte eingeleitet haben.


    Rechtlich ist die Situation eigentlich klar, da kann es keine zwei Meinungen geben. In der Praxis ist es im Moment halt noch schwierig, da viele Anbieter noch gar keinen Prozess für fremde ONTs haben, und andere nur ausgesuchte ONTs zulassen (was besser ist, als nichts, aber die freie Endgerätewahl im Grunde auch nicht erfüllt). Ich kenne im Moment noch keinen Anbieter, von dem man sagen könnte, er erfüllt das TKG voll umfänglich.

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  • Was mich nervt ist der Text des Berichtes, da werden verschieden Geräte in einen Topf geworfen.

    Endlich kommt Glas­faser ins Haus - doch der Netz­betreiber verwehrt den Anschluss eines Kunden-Routers und pocht auf sein eigenes Modem.

    Ein Router ist nun mal kein Modem. Es ist halt so, dass die meisten Leute in Deutschland gewohnt waren, dass Modem und Router bei DSL in einem Gehäuse daher kommt.

    In sehr vielen Ländern haben die Menschen gerade bei Kabelanschlüssen ein Modem und dann einen eigenen Router. Dies merkt Mann, wenn man sich auf dem Weltmarkt umschaut.

    Das, was meine Freiheit ausmacht/einschränkt passiert im Router oder beim Provider, aber nicht im Modem.

    Eine der positiven Erfahrungen mit meinem GF-Provider DNS:NET ist, dass sie es vollkommen entspannt sehen, was man sich installiert. Passiver Decke für den Fiber Twist war in 2 Tagen da. Sie sind sogar bei "exotischer" Hardware (Ubiquiti UDM SE/Zyxel-SFP-Modem) hilfreich.

  • Warum 2 Geräte nutzen (ONT und Router) , wenn es auch eines tut (z.B. Fritzbox 5590 Fiber)?

    So kann ich bei der Fehlersuche auf ein Gerät beschränken.

    Dazu kommt noch, dass ich mit dem UGG ONT schlechte Erfahrungen gemacht habe, was die Bandbreite angeht.

  • Die Frage ist leicht beantwortet, Geld ;) Für einen mittleren Glasfasertarif reicht mir eine gebrauchte FB 7520 für 30-40€, wenn es nicht aktuell sein muss und ich kein eigebautes VPN nutzen will, komme ich auch mit 20€ für eine 7560 zurecht. Für richtig gutes WLAN mit großer Wohnfläche greife ich dann eh auf eine separate WLAN-Lösung zurück.


    Auch die Fehlersuche bei Anschluss mit ONT beschränkt sich für dich ja auf deinen Router, der ONT ist Sache des Netzbetreibers. Also gibt es da keinen Unterschied.


    Mit dem Bandbreitenproblem würde ich mich zurückhalten, das ist bei dir ja ein Einzelfall und du hast keinen Austausch veranlasst, um das klären zu können. Wegen Vorhandensein der FB Fiber ist das verständlich, aber nicht hilfreich für die Diskussion...

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  • Die Provider haben sich an das Gesetz (TKG) zu halten. Wenn die sich aussuchen dürfen, was sie einhalten müssen, darf ich das als Kunde auch. Und das passiert dann bei mir immer dort, wo ich Aufwand habe, nämlich beim bezahlen.

  • Was für ein Unsinn. Ein Verstoß gegen das TKG bedeutet nicht, dass dir die Leistung nicht vertragsgerecht erbracht wird. Beides hat absolut nichts miteinander zu tun. Du hältst ja auch nicht die Zahlung einer Online Bestellung zurück, weil der Lieferdienst zu schnell gefahren ist.


    Nee, sorry. So kommen wir nicht weiter. Wenn wir uns auf das Niveau begeben, dann gute Nacht.

  • Was für ein Unsinn. Ein Verstoß gegen das TKG bedeutet nicht, dass dir die Leistung nicht vertragsgerecht erbracht wird. Beides hat absolut nichts miteinander zu tun. Du hältst ja auch nicht die Zahlung einer Online Bestellung zurück, weil der Lieferdienst zu schnell gefahren ist.


    Nee, sorry. So kommen wir nicht weiter. Wenn wir uns auf das Niveau begeben, dann gute Nacht.

    Seit wann dürfen Verträge gegen Gesetze verstoßen? Wenn der §73 TKG durch den Provider nicht eingehalten wird, erbringt er seine Leistung nicht Vertragskonform. Gesetzesverstöße können nicht Bestandteil eines Vertrages werden.

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  • Wie gesagt, das führt zu gar nichts. Dann schließ den Vertrag nicht ab, wenn du das nicht willst. Aber wenn du ihn abgeschlossen hast und die Bits fließen, kannst du nicht einfach die Zahlung einstellen. Da hilft dir das TKG überhaupt nicht weiter. Die Meinung, da einfach mal die Zahlung zurückhalten zu können, dürftest du ziemlich exklusiv haben.


    Also noch mal: Vergiss es. Für den Kontext dieser Diskussion bringt dieses "Mi Mi Mi" wirklich überhaupt nichts. Es geht doch um die Prozesse und Technologien der Anbieter an sich, und nicht um Einzelverträge. Das hat wirklich absolut gar nichts miteinander zu tun.

  • Seit wann dürfen Verträge gegen Gesetze verstoßen? Wenn der §73 TKG durch den Provider nicht eingehalten wird, erbringt er seine Leistung nicht Vertragskonform. Gesetzesverstöße können nicht Bestandteil eines Vertrages werden

    Wenn du eine Vertrag abschließt, musst du dich daran halten. Sollten einzelne Teile hinfällig werden, gibt dir es nicht das Recht, die Zahlungen einzustellen, solange die Leistung bei dir ankommt.
    Wenn dir die Konditionen nicht gefallen, schließe einfach keinen Vertrag mit dem Anbieter.


    Hier geht es nach wie vor um die Grundsatzfrage, was ist der Netzabschlusspunkt.

    IMHO

    Ich sehe es der Technologie angepasst pragmatisch. Bei einer Kupferleitung ist es die nackte Dose, weil hier kann ja nach Dienstleistungen sehr unterschiedliche Anschlusstechnik notwendig sein oder auch gar keine (Telefon). Bei Kabel- und Glasfaseranschluss sieht dies schon anders aus. Hier muss man, wenn auch weitestgehend standardisiert, auf die Technik des Netzbetreibers einlassen. Bei beiden Netzwerkstrukturen gibt es verschieden Techniken, zu denen sich die Betreiber irgendwann entschieden haben. Für mich als Endkunde ist nur wichtig, dass aus der Wand/Dose eine Übertragungstechnik kommt, die für ein lokales Netzwerk nutzbar ist und dass die Daten aus dem Internet nicht eingeschränkt/manipuliert sind.

    Ich sehe das Modem an einem Kabel- oder Glasfaseranschluss als den Teil bei mir, der die Bridge darstellt für den Übertragungsweg. Ich bezahle, dass ich Internet in seinem Standard (TCP/IP/UDP) nutzen kann, was der Netzbetreiber unterwegs damit macht, ist sein Part, dazu gehört bei diesen Techniken aber ein aktiver Abschlusspunkt. Ja, es ist in Ordnung, dass ich diese Abschlusstechnik auch selber beschaffen kann, aber warum? Ich habe ja dafür bezahlt, dass sie da ist.


    Und ja ich habe das Zyxel-SPF-Modem selber gekauft und werde möglicherweise auf den ONT des Netzbetreibers verzichten, weil ich ein Spielkind bin. Bei der Leistung bin ich noch am Testen, zurzeit sieht es so aus, dass der ONT(FiberTwist) 10 % mehr Leistung bringt als das Zyxel. Dazu in einem neuen Thread in absehbarer Zeit mehr.

  • Wo ist das Problem? - Lasst doch die Gerichte entscheiden, ob man in DE auch das Recht hat einen echten Glasfaser-Router wie eine Fritzbox 5530/5590 Fiber auch direkt mit dem Glasfasereingang mit dem AON oder GPON Modul nutzen zu können, wenn der Kunde das möchte.


    Wenn die Richter das ablehnen, dann haben die Endkunden in Deutschland einmal mehr das Nachsehen.


    Geht das nur bei der UGG, dass man die ONT ID aus dem ONT selbst auslesen, und in die Fritzbox Fiber selbst eintragen kann?


    Scheinbar haben wir hier mal wieder mit Glasfaser "Neuland" betreten.

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  • Wenn die Richter das ablehnen, dann haben die Endkunden in Deutschland einmal mehr das Nachsehen.

    Das kommt drauf an. Es erhöht natürlich die Gefahr, dass die Kunden ungeeignetes Equipment betreiben, die im Falle von GPON dann auch den ganzen Strang stören können und damit bei anderen Kunden das Internet ausschalten. Es gibt für GPON durchaus valide technische Argumente gegen eine Endgerätefreiheit, die man auch nicht mit einem einfachen Wisch beiseite räumen kann. Um das Problem wirklich grundlegend zu lösen, müssen noch erhebliche technische und organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden, angefangen von der Standardisierung des ONT Onboardings bis hin zu einem industrieweit anerkannten Conformance Test für GPON Equipment, der Interoperabilität gewährleistet. Das Fehlen dieser Voraussetzungen führt ja im Moment dazu, dass Provider nur ausgesuchte Endgeräte in ihr Netz lassen, nämlich diejenigen, von denen sie wissen, dass sie funktionieren.

    Bei AON ist da insofern einfacher, als dass sich der Kunde zwar selber ins Nirvna schießen kann, aber die anderen Kunden bleiben davon unberührt.


    Scheinbar haben wir hier mal wieder mit Glasfaser "Neuland" betreten.

    Nein, die aktuelle Technik passt nicht zum Gesetz - oder das Gesetz wurde an der Technik vorbeigeschrieben (eigentlich letzteres, denn die Technik und der Standard waren früher da). Dass irgendjemand auf die Idee kommen könnte, mit Ethernet als Kundenschnittstelle nicht glücklich zu sein, hatten die Macher der Norm einfach nicht auf dem Schirm. Da haben die Standardisierer sich schon die mit Abstand populärste Schnittstelle ausgesucht, für die es Millionen passende Endgeräte gibt, und da ist es wieder nicht richtig.

    Deshalb müssen die ganzen oben beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen quasi nachträglich über den Standard drüber gestülpt werden, um das Gesetz zu erfüllen. Das müssen die Protagonisten machen, keine Frage, aber es dauert eben. Wenn es etwas gibt, was noch langsamer mahlt, als ein Gesetzgebungsprozess, dann sind es die Mühlen eines Normungsgremiums.


    Ich will die Endgerätefreiheit an sich nicht infrage stellen. Im Gegenteil, ich bin ein Freund davon und nutze es ja selber auch. Aber die Regelung an sich und die politische Umsetzung ist schon ein bisschen "Mit dem Kopf durch die Wand ohne Rücksicht auf Verluste". Es wurde Regelungen verabschiedet, für die es keine technische Grundlage gibt und in absehbarer Zeit auch nicht hinreichend geben wird. Auf der anderen Seite erweckt man mit dem Gesetz Erwartungen bei den Kunden, die nun an vielen Stellen nicht erfüllbar sind. Das Resultat sehen wir hier jeden Tag hier in Form der Frage "Wie kriege ich mein Lieblingsgerät denn nun zum Laufen?".

  • Wo ist das Problem? - Lasst doch die Gerichte entscheiden, ob man in DE auch das Recht hat einen echten Glasfaser-Router wie eine Fritzbox 5530/5590 Fiber auch direkt mit dem Glasfasereingang mit dem AON oder GPON Modul nutzen zu können, wenn der Kunde das möchte.

    Eben, wo ist das Problem. Gegen einer 5530/5590 wird auch kein Netzbetreiber etwas haben, das ist erprobte Technik. Bei AON einfach anschließen und bei GPON muss man Technologie bedingt einmal dem Netzbetreiber die Modem-ID mitteilen.


    Geht das nur bei der UGG, dass man die ONT ID aus dem ONT selbst auslesen, und in die Fritzbox Fiber selbst eintragen kann?

    Nicht die Modem-ID auslesen, sondern die neue dem Netzbetreiber mitteilen.


    Aber ich schätze mal das 95 % der Endkunden die GF-Modele einfach zu teuer sind, wenn es auch mit einer alten 7590 funktioniert, der ONT ist ja im monatlichen Anschlusspreis mit enthalten.

  • Ich habe die ID Meiner Fritzbox meinem ISP weitergegeben, dass er das mit der UGG klärt.

    Eben, wo ist das Problem. Gegen einer 5530/5590 wird auch kein Netzbetreiber etwas haben, das ist erprobte Technik. Bei AON einfach anschließen und bei GPON muss man Technologie bedingt einmal dem Netzbetreiber die Modem-ID mitteilen.


    Nicht die Modem-ID auslesen, sondern die neue dem Netzbetreiber mitteilen.


    Aber ich schätze mal das 95 % der Endkunden die GF-Modele einfach zu teuer sind, wenn es auch mit einer alten 7590 funktioniert, der ONT ist ja im monatlichen Anschlusspreis mit enthalten.


    Die Antwort der UGG an den ISP war das, was ich hier im Forum schon gelesen hatte. - Wenn ich das wolle, müsste ich die ONT ID auslesen, und in die FB 5590 Fiber eintragen.


    Also mache ich ganau das, was die UGG vorschlägt, was Kunden tun müssen, wenn sie am UGG Anschluss einen eigenen Glasfaser-Router nutzen wollen.


    PS: - ja ich habe mienem ISP meine Modem ID zugesendet. - Ein komplettes Foto der Unterseite der Fritzbox. - Schon alleine um "O" und "0" als Fehlerquelle auszuschliessen. - Die UGG will das nicht eintragen.

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  • Und funktioniert es so wie es UGG sagt? Grundsätzlich steht die entsprechende GPON-Nummer ja immer an den ONT dran, auslesen muss man da ja nichts groß. Selbst auf mein GPON-SFP-Modul ist sie aufgedruckt.


    Grundsätzlich hast du ein Kommunikations-Problem, weil du sicher den Vertrag mit dem ISP hast, der nicht Netzbetreiber ist. Da stellt sich dann die Frage, was die untereinander vereinbart haben und was dann bei deinem ISP in den AGB steht.

    Dies erscheint mir als ein zukünftiges Problemfeld, bei den meisten in ein/zwei Jahren, wenn OpenAccess vonseiten des Netzbetreibers draufsteht und der ISP von der Technik abgekoppelt ist.
    Insbesondere, da man dann möglicherweise vom neuen ISP neue Hardware (5590 AX als Standard) bekommt.
    Bisher haben eigentlich alle mit Netzbetreiber und ISP in einer Person zu tun gehabt. Die einzigen, die mir hier in der Gegend bekannt sind, die OpenAccess bauen sind OpenInfra, aber die bauen AON-Technik, da gibt es dieses Problem nicht.

  • Bei der UGG ist NIE der Netzbetreiber und auch zeitgleich der ISP. - Die UGG bietet keine eigenen Tarife an, sondern baut nur die Infrastruktur.


    Und ja, es funktioniert, wenn ich die ONT Kennung in der Fritzbox Fiber eintrage.


    Und ja, wenn ich die Möglichkeit habe, z.B. Telekom bin ich bei Dir. - Es ist besser, wenn der ISP auch der Netzbetreiber ist. - Ich kann aber bei der Telekom auf absehbare Zeit hier keine Glasfaser hier an meinem Wohnort zu buchen.

  • Durch das Übertragen einer ONT-ID, Seriennummer, MAC Adresse oder was auch immer "clont" man ja im Prinzip den Original ONT und gaukelt dem OLT ein anderes Gerät vor. Das kann funktionieren, birgt aber Risiken.


    Zum einen verhält sich ein anderer ONT anders, Cloning hin oder her. Wenn es Interoperabilitätsprobleme gibt, dann hat man ein Problem. Darüber hinaus kann der Provider jederzeit eine zusätzliche Information zur Authentifizierung des ONTs heranziehen, z.B. die Equipment ID. Die kann man in vielen Geräten nicht einstellen, und dann ist man plötzlich raus. Generell kann es ein Problem sein, die erforderlichen Informationen aus dem ursprünglichen ONT auszulesen. Unbedarften Endanwendern ist das eigentlich nicht zuzumuten.


    Ich würde immer einen Weg vorziehen, bei dem ich den neuen ONT mit seinen original Informationen beim Provider registrieren kann.

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  • Ich würde immer einen Weg vorziehen, bei dem ich den neuen ONT mit seinen original Informationen beim Provider registrieren kann.


    Würde ich gerne. - Geht aber nicht, Die UGG und der ISP Stiegeler machen da nicht mit. - Und da meine Bandbreite - vor allem im Upload seit dem Wechsel zur FB 5590 Fiber besser geworden ist, werde ich das auch nicht wechseln, solange ich das nicht muss. - Ich habe der UGG und Stiegeler die Modem ID der FB 5590 Fiber zur Verfüdung gestellt. - Die wollen das aber nicht eintragen.

    So gammelt halt der ONT stromlos an der Zimmerwand herum.

    Sobald ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, dass der Netzbetreiber die FB 5590 akzeptieren muss, unternehe ich hier ggf einen neuen Anlauf nit nennung des entsprechenden Urteils zum Thema Endgeräte bei Glasfaseranschluss.

  • Sobald ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, dass der Netzbetreiber die FB 5590 akzeptieren muss, unternehe ich hier ggf einen neuen Anlauf nit nennung des entsprechenden Urteils zum Thema Endgeräte bei Glasfaseranschluss.

    Dann scheinst Du mir genau der Kandidat zu sein, den die Verbraucherzentralen vertreten werden!

    Siehe hierzu ein Bericht bei golem:

    Verbraucherzentrale: Warum setzt die Bundesnetzagentur Routerfreiheit nicht durch - Golem.de
    Seit Jahren wird in Deutschland gegen die gesetzliche Routerfreiheit verstoßen. Die Bundesnetzagentur handelt nicht. Die Verbraucherzentrale braucht Hilfe.
    www.golem.de