Wie auch? die CuDA Leitungen gehören ja der Telekom. Nur dort, wo im Wettbewerb Anbieter die Telekom ausstechen konnten und Ausbaugebiete zugesprochen bekommen haben, konnten diese dann Outdoor DSLAM errichten.
Die Bundesnetzagentur (bzw. damals noch die RegTP) hatte spätestens 2005 per Regulierungsverfügung verfügt dass die Telekom den Zugriff auf die TAL gewähren muss. Und zwar am HVT oder auch an einem nähergelegenen Punkt (z.B. KVz oder APL):
"Die Betroffene [Telekom] wird dazu verpflichtet, anderen Unternehmen vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss, in Form der Kupferdoppelader am Hauptverteiler oder einem näher an der Teilnehmeranschlusseinheit gelegenen Punkt (Kabel- bzw. Endverzweiger - APL)"
Deswegen gab es ja in den Folgejahren dann auch FTTC-Ausbau durch andere Anbieter. Ich schätze der regulierte Zugang zum APL war dann auch die Voraussetzung für den FTTB-Ausbau durch Anbieter wie SWM/M-Net oder Netcologne, die ja dann im Keller Zugriff auf die Kupferkabel brauchten.
Das mit dem "Ausbaugebiete zusprechen" begann dann erst mit Vectoring, als koordiniert werden musste wer bestimmte KVz ausbaut, da bei Vectoring technisch nur ein Anbieter die Technik betreiben konnte.