Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

  • Jetzt wird die BNetzA erst einmal bewerten und dann beraten. So lange keine Allgemeinverfügung durch die BNetzA erlassen wurde, bleibt alles so wie es aktuell ist: Das Providernetz endet am passiven Netzabschlusspunkt, also vor dem mit Strom betriebenen ONT. Darüber hinaus darf dich der Provider nicht zur Nutzung eines bestimmten ONTs/Modems/Routers zwingen.

    Nur als Ergänzung, den aktuellen Stand kann man hier einsehen:

    Bundesnetzagentur - Schnittstelle Netzabschluss

    Die Stellungnahmen sind sehr eindeutig in ihren Aussagen. Ich hoffe, das auch die Entscheidung der BNetzA unter dem obigen Link veröffentlicht wird.

  • Leider gehen in vielen Stellungnahmen die Begrifflichkeiten "Routerfreiheit" und "Endgerätefreiheit" durcheinander. Konkret differenziert wird nur selten. Ich hoffe, dass sich das in der Auslegung am Ende nicht negativ auswirkt.

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  • Leider gehen in vielen Stellungnahmen die Begrifflichkeiten "Routerfreiheit" und "Endgerätefreiheit" durcheinander. Konkret differenziert wird nur selten. Ich hoffe, dass sich das in der Auslegung am Ende nicht negativ auswirkt.

    Ich bin da guter Hoffnung, das die freie Wahl des Endgerätes am passiven Netzabschlusspunkt, so wie bisher, erhalten bleibt.

    Die Begrifflichkeiten gehen zwar bei manchen Stellungnahmen durcheinander, der Grundtenor der veröffentlichten Stellungnahmen geht in Richtung Ablehnung des Antrages der Breko. Lediglich diese und Deutsche Glasfaser wünschen sich eine Änderung.

  • Selbst die BNetzA nutzt die Begriffe, wie es ihr passt:

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Anf…efon/start.html
    (Punkt "Freie Routerwahl").

    Für Lieschen Müller ist das auch eine eher zu packende, vorstellbare Begrifflichkeit, also gut in dem "Beschwerdeportal" zu finden. Hier im Forum und bei der BNetzA weiss man schon zwischen "Routerfreiheit" und "Endgerätewahlfreiheit" zu differenzieren.

    Ich würde mir nur wünschen, dass auch die Fachpresse den mit R beginnenden Begriff lediglich sparsam verwendet und auf die Endgerätewahlfreiheit umschwenkt. Der zweite Begriff ist viel mächtiger als der erste, jedoch leider weniger plakativ.

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  • Allerdings gibt es für mich da doch noch einige Diskrepanz.

    Das ganze Regelungsgedöns zielte gar nicht auf die schönen Rechte des Endkunden ab, sondern auf die Wirtschaft, dass sie in die Lage versetzt werden, Geräte zu verkaufen. Da war die Lobbyarbeit bei dem Gerätehersteller besser als bei den ISP. :D

    Die Teilnehmer haben häufig keine Möglichkeit, den von Ihnen verwendeten Router frei

    zu wählen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Netzbetreiber am Breitbandan-

    schluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgesehenen Routers zulassen.

    Hiervon sind insbesondere Breitbandkabelanschlüsse betroffen. Dieser Praxis liegt die

    Auffassung zugrunde, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz erst hinter dem

    Netzabschlussgerät endet und die Routerbox zum Netz zu zählen sei. Mit dem vollstän-

    dig liberalisierten Endgerätemarkt i. S. d. Richtlinie 2008/63/EG vom 20. Juni 2008 über

    den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen ist diese

    Handhabung jedoch nicht vereinbar.

    Zweiter Punkt

    Es ist ja in EU- und Bundesrecht geregelt, dass die Zugangsdaten an den Endkunden übermittelt werden.

    Es gibt aber keine gesetzliche Regelung/Verpflichtung zur Übernahme von Kundendaten von Endgeräten in das Providernetz gibt.

    Und damit taucht das Problem bei Netzwerken mit Baustruktur auf, bei dem der Netzabschlusspunkt über einer Nummer/Kennung geregelt wird.

    Dieses haben wir bei Mobilfunk (SIM-Karte), Kabelnetze (MAC des Modem) oder bei Glasfaser(GPON) Modem-ID. Warum regt sich beim Mobilfunk keiner auf ??? Ich will meine eigene ICCID. :D

  • Die Aussage halte ich für mutig, denn gerade die Richtlinie 2008/63/EG erlaubt den Einsatz eines Modems oder ONTs vor dem Router den Kunden, selbst wenn wir von Endgerätefreiheit reden.

    Zitat

    Im Sinne dieser Richtlinie sind

    1. „Endeinrichtungen“:

    a)

    direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtungen zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über Draht, optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet;

    Wenn man sich darauf beruht, ist der passive Netzabschluss in Deutschland gestorben, denn diese EU Richtlinie erlaubt explizit den Einsatz eines Gerätes (Modem bzw. ONT) vor dem Endgerät des Kunden.

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  • Die Aussage halte ich für mutig, denn gerade die Richtlinie 2008/63/EG erlaubt den Einsatz eines Modems oder ONTs vor dem Router den Kunden, selbst wenn wir von Endgerätefreiheit reden.

    Wenn man sich darauf beruht, ist der passive Netzabschluss in Deutschland gestorben, denn diese EU Richtlinie erlaubt explizit den Einsatz eines Gerätes (Modem bzw. ONT) vor dem Endgerät des Kunden.

    Genau so sehe ich es auch. Auf EU-Ebene wird immer von Endgeräten geredet, es ging halt darum, den Routermarkt zu befeuern. Für die Lobby waren die Feinheiten, Netzabschüsse/Router egal.
    Nun die entschiedene Frage, was bringt es dem Endkunden, wenn er Herr über dem Modem/ONT/SIM-Card ist?

    Dies hat sogar nichts damit zu tun, dass es ein technisches Verfahren gibt, damit der Anschluss identifiziert wird. Bei Kupferleitung/DSL war dies nicht notwendig, die Kennung meines TAE-Anschlusses zu hinterlegen, genau wie bei GF-AON.

    Letztendlich geht es um den freien, ungefilterten Zugang zum Internet.

    Wenn, passiert die Filterung im Router, egal ob beim Nutzer oder Provider.

  • Da eine Stellungnahme der Deutschen Telekom nun erst veröffentlicht wurde: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/…icationFile&v=2
    kann bis zum 22. März 2024 dazu Stellung genommen werden. Es wird also wohl bis Sommer dauern, bis eine Entscheidung betreffend der Zulässigkeit des Zwangs-ONTs verkündet wird. Bis dahin gilt das bestehende TKG in dem seit 2016 der passive Netzabschlusspunkt ein passiver, also stromlos, ist.


    Bundesnetzagentur - Schnittstelle Netzabschluss

  • Kurzer Zwischenstand: 3 Monate sind vergangen, ohne das es eine Information von Seite der BNetzA gegeben hat. Aussitzen, jahrzehntelang das Credo der CDU und praktiziertes Nicht-agieren, hat sich überall festgesetzt...

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  • Es scheint Bewegung in die Sache zu kommen: https://www.golem.de/news/glasfaser…407-187388.html

    Bundesnetzagentur - Schnittstelle Netzabschluss

    Glasfaser: BNetzA schmettert Angriff auf Routerfreiheit ab
    Vor einem Jahr wollte die Glasfaser-Lobby bei der BNetzA freie Glasfaser-Router verbieten lassen. Das lehnt die BNetzA jetzt ab - und verdeutlicht die…
    www.teltarif.de
    Glasfasernetze: Regulierer will an Routerfreiheit nicht rütteln
    Die Bundesnetzagentur hat nicht vor, den Netzabschluss bei Glasfaser zu verlegen und lehnt den Antrag der Netzbetreiber ab. Die haben jetzt noch eine Chance.
    www.heise.de

    3 Mal editiert, zuletzt von HubeBube (27. Juli 2024 um 07:45)

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  • Bin mal gespannt, welcher Betreiber als Konsequenz des (tatsächlich anfallenden) Mehraufwands die größte Preiserhöhung reindrückt.

    Wo die Telekom ohne Zwangs-ONT gerade günstiger geworden ist - gute Ausrede für eine Preiserhöhung.

    Auf die Idee, bei denen, die den Provider-ONT nicht wollen, auf diesen zu verzichten und so zu sparen kommen sie natürlich nicht.

    Der Zwangs-ONT ist nämlich ein schönes Geschäftsmodell, wie auch in dem Golem-Artikel erwähnt wird. Den müssen natürlich auch die mit eigenem ONT "nehmen".

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  • Wo die Telekom ohne Zwangs-ONT gerade günstiger geworden ist - gute Ausrede für eine Preiserhöhung.

    Gerade die Telekom hat durch die Entscheidung ja keinen Mehraufwand, da sie das sowieso schon länger so macht wie vorgeschrieben.

  • Gerade die Telekom hat durch die Entscheidung ja keinen Mehraufwand, da sie das sowieso schon länger so macht wie vorgeschrieben.

    Sagen wir's mal so: er würde nicht schaden, wenn sie da mal noch etwas Aufwand reinstecken würde. Hat aber mit Endgerätefreiheit nur indirekt zu tun, denn mit dem Tausch von Geräten der Telekom sieht's genauso düster aus.


    Aber die Telekom hat eben die Investion schon getätigt, welche die anderen noch machen müssen. Ist ja auch für die anderen nur, dass die mal korrekte Prozesse einführen müssen, die sie schon haben müssten.


    Aber Glasfaseranbieter und Prozesse - scheint für alle noch Neuland zu sein, sonst wäre ich nicht hier.