Jetzt wird die BNetzA erst einmal bewerten und dann beraten. So lange keine Allgemeinverfügung durch die BNetzA erlassen wurde, bleibt alles so wie es aktuell ist: Das Providernetz endet am passiven Netzabschlusspunkt, also vor dem mit Strom betriebenen ONT. Darüber hinaus darf dich der Provider nicht zur Nutzung eines bestimmten ONTs/Modems/Routers zwingen.
Nur als Ergänzung, den aktuellen Stand kann man hier einsehen:
Bundesnetzagentur - Schnittstelle Netzabschluss
Die Stellungnahmen sind sehr eindeutig in ihren Aussagen. Ich hoffe, das auch die Entscheidung der BNetzA unter dem obigen Link veröffentlicht wird.