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Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

  • HubeBube
  • 9. Mai 2023 um 22:13
  • alfalfa
    Gast
    • 13. Mai 2023 um 13:22
    • #41
    Zitat von Phino

    Passiv ist bei mir, es werden keine Nutzdaten angefasst

    Das erfasst schon nicht die einfachen ONTs, die heute üblich sind. Diese wissentlich falsche Interpretation von "passiv" versuchen auch die Netzbetreiber durchzusetzen, um am Ende dem Kunden doch wieder Geräte vorschreiben zu dürfen. Und wenn das einmal durchgeht, dann bekommen diese Geräte auch zusätzliche Funktionen. Die Fernwartungsfunktionen sind ja heute schon integriert.

    Der passive Netzabschluss ist die klare Schnittstelle, und die Unterscheidung, ob etwas installiert wird, das Strom braucht, ist schon ganz brauchbar, weil offensichtlich ein starkes Interesse besteht, die Definition aufzuweichen. Es geht nicht so sehr darum, dass eine RJ45 Dose für den Kunden schlechter als eine LC/APC-Buchse wäre, sondern darum, dass die Erlaubnis eine regulatorische Lücke aufreißen würde, durch die man am Ende alles einschleusen könnte.

  • Phino
    Erleuchteter
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    • 13. Mai 2023 um 13:36
    • #42
    Zitat von alfalfa

    Das erfasst schon nicht die einfachen ONTs, die heute üblich sind. Die klare Schnittstelle ist der passive Netzabschluss.

    Wenn du/der Gesetzgeber es so knallhart sehen würde es so aussehen beim Vertragsabschluss.

    1. passiver Abschluss

    2. ONT 5 € monatsmiete

    3. SFP-Modul 5 € monatsmiete

    4. GlasfaserRouter 10 € monatsmiete

    Ich sehe ja jetzt schon bei der ONT-Lösung wie viel Support ich hier leisten muss. Wenn bei der Bestellung der günstigste Preis ohne ONT etc. gewesen wären hätten 90 % den genommen" Ich habe ja eine Fritz!Box".

    Dies wäre aber nicht im Sinne des Verbrauchers, sondern verwirrend und abschreckend.

    Und ich bin immer noch ein Verfechter von Gesetzen und Gesetzgebung im Sinne der Bürger und ihren Rechten. Also Informationsfreiheit, aber nicht Hürden aufbauen, das dann keiner GF nutzen will.

    PS: die erste Lösung wird bei DNS:NET angeboten, kostet ohne Internetnutzung 940 € einmalig.

  • alfalfa
    Gast
    • 13. Mai 2023 um 13:44
    • #43
    Zitat von Phino

    Wenn du/der Gesetzgeber es so knallhart sehen würde

    Der Konjunktiv ist unnötig. Ich sehe das so "knallhart" und der Gesetzgeber sieht es auch so. Hält sich nur kaum jemand dran.

    Das Gesetz verbietet den Providern nicht, ihre eigenen Geräte anzubieten, und schreibt auch nicht vor, dass sie dafür mehr Geld als für den passiven Netzabschluss verlangen müssen. Wenn es für den Provider von Vorteil ist, dass die Kunden diese Geräte nutzen, spricht nichts dagegen, die weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Provider kann und wird seine Kosten im Tarif integrieren und muss für den passiven Abschluss ohne mitgeliefertes Endgerät keinen Rabatt geben.

    Was den Provider ehrlich hält ist die Pflicht zum passiven Netzabschluss: Wenn die Geräte nicht im Sinne des Kunden sind, kann und wird der Kunde eine andere Lösung wählen. Solange Provider und Kunde mit den Geräten zufrieden sind, muss sich praktisch nichts ändern.

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  • frank_m
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    • 13. Mai 2023 um 14:20
    • #44
    Zitat von James

    das es da keine Lösung von der Stange gibt mag sein, aber das ist keine unüberwindbare Hürde.

    Doch, im Moment schon. Und wann sich das ändert, darüber kann man streiten. Außer einigen Herstellerinitiativen sieht man nichts, was industrieweit Bedeutung erlangen könnte. Und wenn man die Zeiträume zur Erarbeitung eines Standards und die Umsetzung in Produkte so kennt, dann reden wir über 2028 - wenn es schnell geht.

    Zitat von James

    Wozu sind denn die deutschen telkos im BREKO organisiert, wenn's gegen die Telekom geht sind sie immer ganz laut.

    Nur dass der Breko auch mit Telekom international ein so kleines Licht ist, dass es den Tech Riesen nicht mal ein Jucken in der Hose verursacht, wenn die rumplärren.

    Zitat von alfalfa

    Es muss ein passiver Netzabschluss sein, weil alles andere nicht klar definierbar ist.

    Naja, das ließe sich auch für einen 802.3 Anschluss mit RJ45 spezifizieren. Auch die Dinge, die heute in einen ONT integriert sein könnten und die einem passiven Netzabschluss entgegen stehen, ließen sich prinzipiell auch in der Infrastruktur realisieren. Es ist nicht das physikalische Interface, sondern der Bitstrom, der dem Kunden zur Verfügung steht, der im Gesetz verankert sein muss. Und auch die Partitionierung des Systems - also ob es noch eine Komponente beim Kunden gibt - ist dabei erst mal irrelevant.

    Von daher wäre eine klare Spezifikation eines Ethernet-basierten Netzabschlusses mit Vorgaben für VLANs (Internet, Telefonie, TV), Transportprotokollen (PPPoE, IPoE), Zugangsdaten und Transparenzanforderungen (z.B. auch in Bezug auf Fernwartung) meines Erachtens durchaus im Sinne des Kunden gewesen - auch wenn das Wort "passiv" dabei nicht so plakativ anwendbar gewesen wäre.

  • alfalfa
    Gast
    • 13. Mai 2023 um 14:32
    • #45
    Zitat von frank_m

    Naja, das ließe sich auch für einen 802.3 Anschluss mit RJ45 spezifizieren. Auch die Dinge, die heute in einen ONT integriert sein könnten und die einem passiven Netzabschluss entgegen stehen, ließen sich prinzipiell auch in der Infrastruktur realisieren. Es ist nicht das physikalische Interface, sondern der Bitstrom, der dem Kunden zur Verfügung steht, der im Gesetz verankert sein muss. Und auch die Partitionierung des Systems - also ob es noch eine Komponente beim Kunden gibt - ist dabei erst mal irrelevant.

    Nein, das reicht nicht. Den Grund habe ich schon genannt: Das gäbe dem Provider die Möglichkeit, zusätzliche Funktionen einzubauen, ohne dass der Kunde das ablehnen könnte. Schon die heutigen ONTs integrieren Funktionen, die nur dem Provider dienen. Diese Funktionen mag man als sinnvoll und angemessen betrachten, aber die Grenze ist dann nicht mehr klar definierbar. Die Möglichkeit, dem Kunden ein CPE vorzuschreiben, das in der Verwaltungshoheit des Providers steht, ist klar abzulehnen. Nur mit der Pflicht, einen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen, muss der Provider damit rechnen, dass seine Geräte nicht verwendet werden, wenn sie nicht im Interesse des Kunden sind.

  • EF-14-70-AD-8A-0C
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    • 14. Mai 2023 um 10:34
    • #46

    vielleicht ein wenig offtopic, aber es gibt ja nicht nur schwarz und weiss :S

    wenn die provider nicht solche grandiosen cpe's auf die kunden lossliessen,

    waere uns viel spannendes in sachen GPON entgangen :evil:

    GPON FTTH networks (in)security - IT Security Research by Pierre

    :lol:

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  • Christos
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    • 15. September 2023 um 22:37
    • #47

    Hier ein Bericht bei heise:

    Glasfasernetze: Freie-Software-Befürworter fordern Erhalt der Routerfreiheit
    Die Free Software Foundation Europe hält den Appell der Netzbetreiber, bei gängigen Glasfasernetzen wieder einen Routerzwang einzuführen, für nicht stichhaltig.
    www.heise.de

    Und noch ein Beitrag bei teltarif:

    Glasfaser: Neuer Netzbetreiber-Angriff auf die Routerfreiheit
    Die Netzbetreiber wollten Beweise dafür liefern, dass es zu Störungen führt, wenn Glasfaser-Kunden einen freien Router benutzen. Die Verbraucherzentrale…
    www.teltarif.de

    Einmal editiert, zuletzt von Christos (15. September 2023 um 23:23)

  • HubeBube
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    • 16. September 2023 um 08:38
    • #48

    Schon allein diese Feststellung lässt mich an der technischen Notwendigkeit stark zweifeln und bestärkt mich darin, mit dem Betrieb meiner 5530 direkt an der Faser (GPON) alles richtig gemacht zu haben:

    Zitat

    In der Bera­tungs­praxis der Verbraucher­zen­trale habe sich gezeigt, dass Netz­betreiber gegen­über Verbrau­chern durchaus behaupten, dass das ONT zwin­gend vorge­schrieben sei. Nach einem Anschreiben durch die Verbraucher­zen­trale wird aller­dings das Gegen­teil behauptet und zuge­sichert, dass ein freier Router verwendet werden kann.

  • alex_k
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    • 16. September 2023 um 08:55
    • #49

    Natürlich wollen die Netzbetreiber eine möglichst homogene Infrastruktur, bis hin zum Glasfaser-MODEM.

    Wir werden es nicht erleben, dass ein Netzbetreiber auf den Kunden zugeht, und sagt": "Hey, wenn Du willst, kannst Du statt dem ONT auch Deine eigene Glasfaser-Fritzbox anschliessen".

    Ich habe mich davon nicht beirren lassen, und habe an meinen UGG Anschluss eine Fritzbox 5590 Fiber direkt an den APL gehängt. - Der ONT ist bei mir stromlos ausser Betrieb.

    Eine Anleitung, wie das im UGG Netz geht, habe ich ja sehr ausführlich bereits beschrieben.

    Ich seh halt gern Dämpfungswerte, und Temps des GPON Moduls, und Statistiken. - Wenn ich da aber einen "dummen" ONT dazwischen schalte, sehe ich Null komma gar nichts zum Thema Glasfaserleitung in meinem Router, und am ONT kann man da auch nichts dazu auslesen.

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  • HubeBube
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    • 16. September 2023 um 09:08
    • #50
    Zitat von alex_k

    Wir werden es nicht erleben, dass ein Netzbetreiber auf den Kunden zugeht, und sagt": "Hey, wenn Du willst, kannst Du statt dem ONT auch Deine eigene Glasfaser-Fritzbox anschliessen".

    Warum nicht?

    Beispielsweise schreibt die DTAG ihren VDSL-Kunden ja auch nicht vor nur Speedport Endgeräte nutzen zu dürfen.

  • James
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    • 16. September 2023 um 09:20
    • #51

    Im Gegenteil, wenn Glasfaser breit verfügbar ist und es echten Wettbewerb unter den Anbietern gibt wird sich die Situation verbessern. Sieht man ja bei DG dass sie da was tut.

  • HubeBube
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    • 16. September 2023 um 09:31
    • #52

    James tendenziell sehe ich das auch so, allerdings haben wir ja das schlechte Vorbild Cable. Bis 2016 hatte dort jeder lokale Kabelnetzbetreiber sein eigenes Endegerät vorgeschrieben, dann kam die im TKG verankerte Endgerätewahlfrei. Und genau gegen diese wird jetzt durch die Provider vorgegangen.

    Freilich gab/gibt es im Kabelnetz keinen Wettbewerb. Im Netz von Vodafone kannst Du keine PŸUR Dienste nutzen.

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  • alex_k
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    • 16. September 2023 um 10:00
    • #53
    Zitat von HubeBube

    Warum nicht?

    Beispielsweise schreibt die DTAG ihren VDSL-Kunden ja auch nicht vor nur Speedport Endgeräte nutzen zu dürfen.

    die Telekom nutzt aber auch AON statt GPON. - Soweit ich weiss, bruacht man da keine "registrierte Hardware" mehr, da der User keinerlei Zugangsdaten und Passwort mehr braucht, da die Identifizierung schon alleine durch die Glasfaser-Ader stattfindet. - Das ist bei GPON eben anders. AON ist in der Verwaltung teurer als GPON für den netzbetreiber.

  • DLMttH
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    • 16. September 2023 um 10:03
    • #54
    Zitat von alex_k

    die Telekom nutzt aber auch AON statt GPON

    In deinen Träumen ;) das wäre ja tatsächlich mal etwas, was für die Telekom sprechen würde.

    Im Gegenteil, die Telekom baut ihre Netze sogar so, dass gar kein AON zum Einsatz kommen KANN!

  • HubeBube
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    • 16. September 2023 um 10:05
    • #55
    Zitat von alex_k

    die Telekom nutzt aber auch AON statt GPON.

    1. Ist das nicht korrekt.
    2. Hat die Topologie nichts mit der Endgerätewahlfreiheit zu tun.
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  • frank_m
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    • 16. September 2023 um 10:58
    • #56
    Zitat von HubeBube

    Hat die Topologie nichts mit der Endgerätewahlfreiheit zu tun.

    Juristisch nicht. Technisch schon, denn es sind genau die technischen Randbedingungen, die eine Endgerätefreiheit schwierig oder einfach machen. Das ist ja das Argument der Netzbetreiber, das im Moment den Prozess aufhält. So ganz kann man die Topologie also nicht wegschieben.

  • HubeBube
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    • 16. September 2023 um 11:49
    • #57

    Du glaubst doch nicht wirklich, das bei Erlass der Allgemeinverfügung durch die BNetzA die Provider einen Unterschied zwischen GPON und AON machen?

    Die Allgemeinverfügung wird so ausfallen, das keine Topologieunterschiede gemacht werden.

    Im nächsten Schritt würde ich als Provider eine Beschränkung durch Auswertung der MAC-Adresse und interne Kenndaten des Zwangs-ONTs durchführen. Alles was nicht den Erwartungen entspricht, fliegt raus. Auch deine 5530 in AON-Topologie.

  • Crash Override
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    • 16. September 2023 um 12:01
    • #58

    Also so wie im Kabelnetz. Falsche Artikelnummer (Fritz!Box) schon darfst du nicht mehr in das Vodafone Netz.

    Steht ja auch so bei denn

    Endgerätefreiheit bei Vodafone Kabel Deutschland – Vodafone-Kabel-Helpdesk

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  • HubeBube
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    • 16. September 2023 um 12:12
    • #59

    Endgerätewahlfreiheit bedeutet ja nicht, das ungefragt Geräte im Netz in Betrieb genommen werden. GPON erfordert eine Provisionierung durch den Provider, das Kabelnetz ebenfalls.

    Beim Kabelnetz ist der Netzabschlusspunkt deine Multimediadose in der Wand und Vodafone muss dein kundeneigener Kabelmodem provisionieren. Ob halbautomatisch oder manuell ist übrigens egal.

    Da sich VF bockig zeigte, führte das hierzu:

    Zwangsmodem: Abmahnung für Vodafone und Deutsche Glasfaser
    Glasfaseranbieter lassen Kunden oft keine Wahl beim Modem, entgegen dem TK-Endgerätegesetz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schreitet ein.
    www.heise.de

    Ich vermute der von dir geteilte Link ist eine Reaktion darauf. Ebenso bei Deutsche Glasfaser der Menüpunkt im Kundenportal zur Provisionierung im GPON.

  • alex_k
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    • 16. September 2023 um 13:51
    • #60
    Zitat von James

    Im Gegenteil, wenn Glasfaser breit verfügbar ist und es echten Wettbewerb unter den Anbietern gibt wird sich die Situation verbessern. Sieht man ja bei DG dass sie da was tut.

    Was verstehst Du unter "Wettbewerb"? - - Mehrere Glasfaserleitungen bis in die Häuser/Wohnungen? - Das wird es wohl eher nicht fütr den Großeteil der Bevölkerung geben, weil es verdammt teuer ist, und nichts bringt.

    Wettbewerb auf EINER LEITUNG? - Ja das wird es geben, bzw gibt es ja z.B. im UGG Netz stellenweise heute schon (Ich kann z.b. zwischen o2 und Stiegeler als ISP auf meiner UGG Leitung wählen). - Wenn da der Netzbetreiber sagt: "Nein, wir wollen nur unseren ONT ans Netzabschlussgerät, BASTA", und das wird durch die Rechtssprechnung in DE gedeckt, dann sehe ich da echt schwarz für die Nutzer, die eben einen anderen Router einsetzen wollen, und gerne auf den ONT verzichten wollen.

    Ich bin deffinitiv dafür, dass es nicht verboten werden darf, den ONT durch ein GlasfaserModem der eigenen Wahl ersetzen zu dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von alex_k (16. September 2023 um 13:57)

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