Kostenlose Verbindung mit Deutsche Glasfaser, CGNAT, Fritzbox und Wireguard ins Heimnetz mit Handy und IPv6

  • Hm, Du hast aber die IPv6 Unterstützung auf dem Androiden aktiviert?

    Du solltest, wenn Du folgende URL mit dem Browser deines Vertrauens auf dem Androiden aufrufst, eine IPv6 Adresse angezeigt bekommen: https://test-ipv6.com

    Bitte auch einmal mit abgeschaltetem WLAN auf dem Androiden versuchen!

  • Ja. Die Seite liefert eine Adresse und sagt 10/10 für Ihre IPv6-Stabilität und -Bereitschaft, wenn Inhalte nur via IPv6 verfügbar sind. Auch mittels 4g+

    Ich werde demnächst mal auf einem anderen Android Telefon testen.

  • Kann mir mal jemand erklären was die Überschrift beinhaltet, an welcher Stelle ich einen monetären Vorteil erlange?

    Kostenlose Verbindung mit Deutsche Glasfaser, CGNAT, Fritzbox und Wireguard ins Heimnetz mit Handy und IPv6

    Wenn mein Handy Flate ist und mein Internetanschluss, da sind doch VPN Tunnel immer kostenlos. Es ist doch nur die Frage was kann der Router.

    Bei mir geht kostenlos IPSec, Teleport, WireGuard, L2TP und OpenVPN als Server und als Client.

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  • Weil man kein Geld für dyndns, VMs oder Portmapper ausgeben muss.

    Aber es hat doch noch nie was gekostet, um ein VPN nach Hause aufzubauen.

    Gut, das war vor 10 Jahren noch nicht klickie-buntie, da musste man noch Handarbeit anlegen. z.B. Freetz (alternative Fritz!Box-Software).

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  • Ich werde demnächst mal auf einem anderen Android Telefon testen.

    Ich werde bekloppt. Auf dem Handy meiner Frau geht es. Gleiches WLAN. Und auch mobil. Ich werde mal die Einstellungen der Telefone vergleichen. Beides sind Google Pixel mit Android 14. Melde mich, falls ich was herausfinde.

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  • Ich werde bekloppt. Auf dem Handy meiner Frau geht es. Gleiches WLAN. Und auch mobil. Ich werde mal die Einstellungen der Telefone vergleichen. Beides sind Google Pixel mit Android 14. Melde mich, falls ich was herausfinde.

    Vielleicht der allseits bekannte Niveaufilter. :D:D:D:D Frauen sind die besseren Menschen.

  • Hallo!

    Erst einmal Danke für die super Beschreibung... das ist genau das, was ich gesucht habe.

    Nur leider funktioniert es bei mir immer noch nicht :(

    Ich habe noch folgendes Problem:

    Meine Fritzbox 7530 Ax (OS 8.0) sitzt hinter einem CG NAT Modem, bzw. bekomme ich eine geteile IPv4. Anbieter ist Spusu (Österreich).

    Wenn ich genau nach Beschreibung vorgehe, dann bekomme ich keine IPv6 vom Anbieter.

    Was ich nicht 100%ig verstehe. geteile IPv4 und keine IPv6 ... wie ist man trotzdem eindeutig identifizierbar?


    laut Beschreibung: IPv6-Anbindung: native IPv4 -verwenden --> dann bekomme ich keine IPv6 vom Anbieter

    Ich habe dann testweise bei IPv6 folgendes eingestellt: IPv6-Anbindung mit Tunnelprotokoll verwenden.

    --> ich habe dann eine IPv6, aber bei https://test-ipv6.com/ sagt er mir, dass ich keine IPv6 habe.


    Wenn ich es so mache, dann kann ich eine WireGuard Verbindung aufbauen, bekomme auch eine IPv4 vom Heimnetzwerk, aber kein Internet über Wireguard funktioniert, bzw. kann ich die anderen Netzwerkteilnehmer nicht anpingen :(

    Vielleicht hat noch jemand von euch einen Rat für mich.


    Danke Christian

  • Wenn ich genau nach Beschreibung vorgehe, dann bekomme ich keine IPv6 vom Anbieter.

    Die Anleitung gilt natürlich für die Deutsche Glasfaser. Bietet dein Anbieter IPv6 Adressen? Theoretisch ist es auch denkbar, dass dafür eine der anderen Einstellungen nötig wird. Das müsstest du in der Doku deines Anbieters herausfinden.

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  • Hallo!


    Ich wollte hier noch schnell meine Lösung präsentieren.

    Wenn man (so wie ich) eine IPv4 (geteilte) im CG Nat Bereich hat und keine IPv6, dann habe ich eigentlich nur einen Weg gefunden, wie man den VPN wieder zum Laufen bekommt.


    Man muss beim ISP nachfragen wegen einer öffentlichen (meist dynamischen) IPv4 Adresse. Der ISP ist dazu verpflichtet (laut EU Verordnung bzw. RTR Bescheid) eine öffentlich IPv4 GRATIS zur Verfügung zu stellen.


    Das war dann auch bei mir so der Fall. Beim ISP nach einer kostenlosen öffentlichen IPv4 Adresse angefragt und diese dann bekommen. Jetzt geht Wireguard (über MyFritz) wieder ohne Probleme.


    lg Christian

  • Man muss beim ISP nachfragen wegen einer öffentlichen (meist dynamischen) IPv4 Adresse. Der ISP ist dazu verpflichtet (laut EU Verordnung bzw. RTR Bescheid) eine öffentlich IPv4 GRATIS zur Verfügung zu stellen.

    Das stimmt leider nicht. Laut EU Verordnung zur Netzneutralität muss es der Provider lediglich ermöglichen, Serverdienste am Anschluss zu ermöglichen. Das geht auch mit einer IPv6 Adresse. Im TKG hat man das nicht übernommen, es kann also sein, dass in Deutschland nichtmal das nötig ist (und etliche Provider handhaben das ja auch so).

    Hättest du Recht, wäre jeder DS-Lite Zugang verboten. Kann also nicht sein.

  • Man muss beim ISP nachfragen wegen einer öffentlichen (meist dynamischen) IPv4 Adresse. Der ISP ist dazu verpflichtet (laut EU Verordnung bzw. RTR Bescheid) eine öffentlich IPv4 GRATIS zur Verfügung zu stellen.

    Wohnst du denn in Österreich? Das würde es anderen Lesern ermöglichen, das einzuschätzen.

    Abgesehen davon, dass ich die Interpretation der RTR für durchaus fragwürdig halte.

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  • Das stimmt leider nicht. Laut EU Verordnung zur Netzneutralität muss es der Provider lediglich ermöglichen, Serverdienste am Anschluss zu ermöglichen. Das geht auch mit einer IPv6 Adresse. Im TKG hat man das nicht übernommen, es kann also sein, dass in Deutschland nichtmal das nötig ist (und etliche Provider handhaben das ja auch so).

    Eine EU-Verordnung entfaltet unmittelbare Rechtskraft, es muss nicht in ein nationales Gesetz übernommen sein, um gültig zu sein.

    "EU-Verordnungen haben gegenüber den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten einen Anwendungsvorrang."

    Mir fehlt aber jetzt die Zeit und Lust, nachzulesen, was und wie es die EU-Verordnung genau vorgibt, ist nämlich oft genug schwere Kost. Ein weiteres Problem ist, dass man das als Endverbraucher wohl nicht so einfach einklagen kann wie bei einem nationalen Gesetz.

  • Eine EU-Verordnung entfaltet unmittelbare Rechtskraft, es muss nicht in ein nationales Gesetz übernommen sein, um gültig zu sein

    Nach meiner Kenntniss nicht so ganz. Es muss ein Gesetz vorhanden sein, dass die Gültigkeit der Verordnung im nationalen Recht erklärt. Wie z.B. beim EnVKG.

  • Nach meiner Kenntniss nicht so ganz. Es muss ein Gesetz vorhanden sein, dass die Gültigkeit der Verordnung im nationalen Recht erklärt. Wie z.B. beim EnVKG.

    Verordnungen der Europäischen Union | EUR-Lex

    "Verordnungen sind in Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) definierte Rechtsakte. Sie haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU

    ...

    Eine Verordnung ist von ihren Adressaten in vollem Umfang zu befolgen und sie gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Dies bedeutet,

    • dass sie sofort nach ihrem Inkrafttreten in allen Mitgliedstaaten gilt, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss;
    • dass sie Rechte und Pflichten auf Einzelpersonen übertragen kann, die sich in der Folge vor nationalen Gerichten unmittelbar auf die Verordnung berufen können;
    • dass sich Einzelpersonen in ihren Beziehungen zu anderen Einzelpersonen, den EU-Mitgliedstaaten und den europäischen Behörden auf sie berufen können."


    Es ist aber zulässig, in der nationalen Gesetzgebung zusätzliche bzw strengere Vorgaben oder Einschränkungen zu machen, sofern sie der EU-Verordnung nicht widersprechen, weshalb oft nationale Gesetze erlassen werden.

    Beliebt ist es, aus einen "kann" der EU-Verordnung ein "muss" im nationalen Recht zu machen, Anwendungsbereiche zu erweitern, Strafen für Verstöße festzulegen oder ähnliches.

    2 Mal editiert, zuletzt von Elemir (28. Dezember 2024 um 01:42)

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  • Eine EU-Verordnung entfaltet unmittelbare Rechtskraft, es muss nicht in ein nationales Gesetz übernommen sein, um gültig zu sein.

    "EU-Verordnungen haben gegenüber den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten einen Anwendungsvorrang."

    Mir fehlt aber jetzt die Zeit und Lust, nachzulesen, was und wie es die EU-Verordnung genau vorgibt, ist nämlich oft genug schwere Kost. Ein weiteres Problem ist, dass man das als Endverbraucher wohl nicht so einfach einklagen kann wie bei einem nationalen Gesetz.

    Dann solltest du so etwas nicht schreiben.
    Nein, eine EU-Verordnung wird nicht grundsätzlich nationales Recht.

    Dazu bedarf es entsprechend Verordnungen und Gesetze, de durch die Landesparlament verabschiedet werden.
    Es gibt mir bekannterweise nur eine Ausnahme, der aber vorher alle Staaten durch ihre Länderkammern zugestimmt haben und das ist das Zulassungsrecht im Straßenverkehr.

  • Wenn, dann bitte den ganzen Gesetzestext posten. Es gibt dort sehr viele weitere Regelungen, z.B. Nichtbeteiligungsklauseln

    Verordnungen richten sich an abstrakte Personengruppen und nicht an bestimmbare Adressaten und sind in all ihren Teilen verbindlich.

    Kleine Preisfrage: Warum haben nicht alle EU-Mitgliedstaten den EURO? Es sind 7 von 27 Staaten.