Festlegung der geeigneten Standorte der einzelnen Anschlusskomponenten (HÜP / ONT)

  • Hallo,

    in unserer Region baut aktuell ein lokaler Provider FTTH aus. Mittlerweile ist die Bauphase in meinem Ort abgeschlossen und die Anschlüsse sollen nach und nach in Betrieb genommen werden.

    Es gab nun während der einzelnen Phasen immer wieder Unstimmigkeiten über die Installationsorte der einzelnen Komponenten (HE / HÜP / ONT).

    Zusammenfassend war es so: Beim ersten Gespräch und der Begehung mit einem Berater des Providers, war alles kein Problem. Es wurden Standorte besprochen und festgelegt.
    Nach Beginn des Tiefbaus sah es dann anders aus: Die HE durfte nur noch auf kürzestem Weg von der Strasse ins Haus erfolgen, der HÜP dürfe maximal 1,5m von der HE entfernt sein und der ONT wiederum nur max. 1,5m vom HÜP :rolleyes:

    Konkret geht es nun um einen Anschluss in einem alten Haus mit Bruchsteinkeller und Lehmboden. Der HÜP wurde in diesen Keller gesetzt. Der ONT sollte nach der ersten Absprache ca. 10 Meter entfernt in einem Heizungsraum installiert werden. Der Leitungsweg vom HÜP bis zum ONT wurde von Hausbesitzer vorbereitet (Leerrohr).
    Nun sollte durch eine Subunternehmer des Providers der HÜP gespleist und der ONT gesetzt werden. Der Monteur wollte den ONT dann aber nur direkt bzw. max 1,5m neben den HÜP setzen. Die Argumentation das ein feuchter Bruchsteinkeller kein geeigneter Standort für einen ONT sei, wollte er nicht gelten lassen.

    Und jetzt die eigentliche Frage:
    Im TKG §73 wird ja festgelegt das der passive Netzübergabepunkt an einem geeigneten Standort installiert werden muss. Das dürfte in diesem Fall der HÜP sein, der nun im (feuchten) Keller sitzt.

    Aber wie bekomme ich den Provider nun dazu den ONT an den geeigneten (und von Eigentümer gewünschten) Standort zu installieren? Gibt es dazu auch etwas im TKG?

    gruß,

    Hetti

  • Wilkommen im Forum!

    Und jetzt die eigentliche Frage:
    Im TKG §73 wird ja festgelegt das der passive Netzübergabepunkt an einem geeigneten Standort installiert werden muss. Das dürfte in diesem Fall der HÜP sein, der nun im (feuchten) Keller sitzt.

    Aber wie bekomme ich den Provider nun dazu den ONT an den geeigneten (und von Eigentümer gewünschten) Standort zu installieren? Gibt es dazu auch etwas im TKG?

    Na, Du musst nur nachlesen:

    § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen, Absatz 1:

    (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

    Der passive Netzabschlusspunkt ist übrigens nicht und nie der ONT, sondern der HÜP oder die Glasfaseranschlussdose/Gf-TA:

    HubeBube
    10. Juli 2022 um 13:51

    Der ONT ist ein aktives Gerät, da er Strom benötigt.

    Letztlich ist es so, das der ONT mit einem Glasfaserkabel an den HÜP oder GF-TA angebunden wird. Sofern Du die Leitungswege vorbereitet hast, muss der Monteur lediglich das Glasfaserkabel dort hindurchziehen. Falls Du keine Leitungswege vorbereitet hast (Kabelrohr oder Kabelkanal), dann ist es allerdings häufig so, das der Provider den ONT in der unmittelbaren Nähe des HÜPs installiert (das ist auch häufig in den AGB festgehalten). Da der Leitungsweg existiert und 10 m Glasfaserkabellänge absolut handelsüblich sind, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum das in deinem Fall nicht gehen sollte.

    Evtl. hat der Monteur so eine Kabellänge aktuell gar nicht dabei und stellt sich deshalb etwas bockig?

    Wende dich direkt an den Provider und schildere ihm das Problem. Evtl. gibt es ja auch Dokumentation, die eine maximale Kabellänge erwähnt. Häufig sind das 10 Meter in Einfamilien- und 20 Meter in Mehrfamilienhäusern.

  • Eine andere Lösung, die ich aber jetzt gar nicht empfehlen möchte, wäre die folgende:

    Der Monteur soll den ONT da montieren und in Betrieb nehmen wo er möchte. Im Nachgang besorgst Du dir ein längeres Gf-Kabel mit den passenden Steckern auf beiden Seiten (z.B. hier) und setzt den ONT einfach um.

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  • Da der Leitungsweg existiert und 10 m Glasfaserkabellänge absolut handelsüblich sind, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum das in deinem Fall nicht gehen sollte.

    Evtl. hat der Monteur so eine Kabellänge aktuell gar nicht dabei und stellt sich deshalb etwas bockig?

    Wende dich direkt an den Provider und schildere ihm das Problem.

    Ich habe gerade mit dem Support des Providers telefoniert. Es wurde weiterhin darauf bestanden das der ONT nur in der Nähe des HÜP sitzen darf. Begründung: Aus Brandschutzgründen :rolleyes:
    Die gleiche Begründung wurde übrigens genannt warum der HÜP nur 1,5m von der Hauseinführung entfernt sitzen darf.


    Ich werde nun nochmal eine Email schreiben und hoffen das sich die Sache doch noch klärt. Ansonsten werde ich den Vorschlag aus deinem 2ten Post aufgreifen und den ONT selber versetzen.

  • Ach so und für unterschiedliche Provider gelten unterschiedliche Bradschutzverordnungen ?( Da habe ich keine Worte mehr...

    Ihr Glasfaser Hausanschluss mit nur 3 Geräten – Deutsche Glasfaser

    Zitat

    Anschließend sollten Sie festlegen, welchen Weg das Kabel vom HÜP zum GF-TA nehmen soll – dafür stehen in einem Einfamilienhaus bis zu 20 m Glasfaser-Kabel zur Verfügung, in einem Mehrfamilienhaus sogar 30 m.

    Wer ist den dein lokaler Provider?

  • Ich werde nun nochmal eine Email schreiben und hoffen das sich die Sache doch noch klärt. Ansonsten werde ich den Vorschlag aus deinem 2ten Post aufgreifen und den ONT selber versetzen.

    Solltest Du das vorhaben, dann achte peinlich darauif, das die Buchsen am HÜP frei zugänglich und keinesfalls versiegelt sind. Sonst wird das nämlich nichts...

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  • Wer ist den dein lokaler Provider?

    Yplay Germany heisst mein Provider. Der Anbieter ist seit Jahren mit VDSL bei uns aktiv und das lief immer gut. Aber der FTTH Ausbau und vor allem alles rund um den Hausanschluss ist echt unstrukturiert.

    Zitat


    Solltest Du das vorhaben, dann achte peinlich darauif, das die Buchsen am HÜP frei zugänglich und keinesfalls versiegelt sind. Sonst wird das nämlich nichts...

    Ich hab mir den HÜP mal genauer angeschaut. Der hat überhaupt keine von aussen zugänglichen Buchsen, innen drin ist lediglich ein Pigtail mit 2 Fasern die auf einer Doppel LC Buchse enden.
    Da der HÜP auch ein Schloss hat (das aktuell nicht abgeschlossen ist) kann man den HÜP ja auch nicht als passiven Netzabschlusspunkt sehen.

  • hetti72

    Was ist denn letztendlich mit deinem Anschluss geworden? Konntest du die Verlegung des ONT mit Yplay regeln? Je nach Yplay Dokument liest man ja von diesen 1,5m oder Nutzung vorbereiteter Leitungswege.. Kannst du vielleicht auch ein paar Bilder von HE/HÜP/ONT posten? Läuft der Anschluss bei dir schon und wie sind eventuell die Erfahrungen?

    Bei mir ist Yplay auch aktiv, aber die Quote in meinem Ortsteil wurde nicht erreicht und sie sprechen nun von mehreren "Bauphasen". Es kommt mir so vor als ob sie das als Begründung nehmen um die eigentlich nichtigen Vorverträge unbegrenzt zu halten.

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  • Was ist denn letztendlich mit deinem Anschluss geworden? Konntest du die Verlegung des ONT mit Yplay regeln? Je nach Yplay Dokument liest man ja von diesen 1,5m oder Nutzung vorbereiteter Leitungswege..

    Der Monteur der Baufirma der den HÜP gesetzt hat hat den ONT damals einfach vor Ort gelassen und nicht montiert. Ich habe den ONT dann selber an den gewünschten Platz montiert.
    Irgendwann hat dann ein Techniker von Yplay angerufen um einen Termin für die Inbetriebnahme zu vereinbaren. Mit ihm habe ich dann alles besprochen. Er hat dann ein 10m Glasfaser Patchkabel mitgebracht, das wir zusammen in den vorbereiteten Leitungsweg eingezogen haben. War schlussendlich alles kein Problem.

    Hintergrund der Vorgaben mit den 1,5m Abstand zwischen den "Komponenten" ist wohl der Investor, der das Netz schlussendlich finanziert. Er möchte das das Netz mit so Kostengünstig wie möglich gebaut wird und daher kommen diese recht minimalistischen vorgaben.

    Den Technikern der Yplay ist letztendlich auch klar das sich das nicht immer so umsetzen lässt und es findet sich eine Lösung.

    Zitat von TrustlessFootnote

    Kannst du vielleicht auch ein paar Bilder von HE/HÜP/ONT posten? Läuft der Anschluss bei dir schon und wie sind eventuell die Erfahrungen?

    Mein Anschluss (und auch so ziemlich alle anderen hier im Ort) laufen seit Herbst letzen Jahres problemlos. Das Netz ist sehr stabil und die bestellte Bandbereite ist immer da.

    Die Fotos zeigen den Anschluss bei mir im Haus (nicht der um den es in diesem Post eigentlich ging). Die Hauseinführung ist links vom HÜP auf der anderen Seite der Wand in einem anderen Kellerraum. Die Bohrung durch die Wand habe ich selber gemacht. Die Baufirma hat die Speedpipes dann da durchgeschoben.
    Den Multimedia Verteilerschrank über dem HÜP habe ich auch selber installiert.

    Zitat von TrustlessFootnote

    Bei mir ist Yplay auch aktiv, aber die Quote in meinem Ortsteil wurde nicht erreicht und sie sprechen nun von mehreren "Bauphasen". Es kommt mir so vor als ob sie das als Begründung nehmen um die eigentlich nichtigen Vorverträge unbegrenzt zu halten.

    Du hast rechtlich gesehen noch keinen Vertrag mit Yplay, du hast lediglich einen Auftrag für einen Glasfaseranschluss erteilt und Yplay hat die Annahme Auftrags bestätigt. Ein Vertrag kommt erst zustande wenn feststeht das dein Anschluss auch gebaut wird.

    Das es wohl in manchen Ortschaften sehr schwierig ist die 40% Quote zu erreichen habe ich auch schon gehört (das Problem haben aber andere Anbieter auch).

    Das der Ausbau dann gestaffelt geplant und umgesetzt wird liegt wohl letztendlich auch wieder am Investor, denn der möchte ja am Ende möglichst viele zahlende Kunden auf "seinem" Netz.

  • Danke für die Info. Kommst du an den HÜP heran, quasi als passiver Netzabschluss, oder ist der inzwischen abgeschlossen? Der HÜP selbst wird ja wohl ziemlich nah an der Hausdurchführung montiert und es wird der kürzeste Weg von der Straße zur Hauswand gewählt.

    Und ja, mit dem Vertrag ist nur eine Vermutung. Ich habe zwar keine Auftragsbestätigung, aber bei den Vertragsunterlagen wurde schon eine Widerrufsbelehrung verlinkt. Ich habe aber sonst auch noch keinen wirklichen Anlass gehabt mit deswegen direkt bei Yplay zu melden. Es ist leider auch seit dem Nicht-erreichen der Quote vor gut einem 3/4 Jahr Funkstille und es gab bisher keine weiteren Zwischenstandsmeldungen.

    Einmal editiert, zuletzt von IliadZenith (25. März 2023 um 17:59)

  • Wohin mit dem GF-TA?

    Bei uns wird die Deutsche Glasfaser in einigen Wochen? Monaten?? Jahren??? Glasfaser ins Haus bringen.

    Dazu habe ich bereits alle Leitungswege vorbereitet und auch von der voraussichtlichen Plazierung des HÜP im frostsicheren Keller (= Werkstatt) selbst ein 20 m Kabel LC/APC-LC/APC bis zum jetzigen Routerstandort im Büro gezogen. Die jetzige AVM Fritzbox 7590 soll dann ersetzt werden durch eine 5590 zum direkten Anschluss an der GF-TA. Ein ONT soll also nicht installiert werden.

    Die DG empfiehlt: "Der GF-TA sollte in direkter Nähe des Routers installiert werden – so erreicht die stabile Leistung das Gerät ohne Datenverlust.".

    Das ist mir für meine Situation nicht so ganz einleuchtend. Warum soll ich mir eine GF-TA ins Büro hängen? Sie wäre doch genau so gut direkt neben dem HÜP aufgehoben. Die Leitungslängen verändern sich dadurch ja nicht.

    Diese Vorstellung habe ich erst NACH einer Hausbegehung entwickelt. Es besteht aber die Absprache mit DG und der bauausführenden Firma, über das Ergebnis dieser Hausbegehung noch einmal zu reden. Änderungen seien kein Problem.

    Ich vermute mal, dass die DG-Empfehlung mit der unmittelbaren Routernähe vielleicht irgendwie etwas mit der ursprünglichen Absicht, stets einen ONT zu setzen, zusammenhängen kann?

    Spricht irgend etwas gegen das Anbringen der GF-TA in der Werkstatt?

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  • Der Provider hat die Hoheit bis zum passiven Abschlusspunkt. Bis dahin ist er auch verantwortlich für eine etwaige Entstörung. Dieser passive Abschlusspunkt ist hier eine Gf-TA. Da DG sicher nicht für dein selbstverlegtes Glasfaserkabel im Störungsfall aufkommen möchte, wird das Montageteam die Gf-TA Dose sicherlich in die Nähe des HÜPs anbringen.

    An deiner Stelle würde ich mich dumm stellen versuchen die Gf-TA im Büro montieren zu lassen. Grund hierfür steht im zweiten Satz dieses Posts. Sollte ein Fibertwist als Gf-TA verwendet werden, benötigt dieser für den internen Anschluss einen SC/APC Stecker. Da Du lediglich LC/APC vorweisen kannst, gehe ich davon aus das dein Wunsch nach Montage in der Nähe des HÜPs entsprochen wird.

    Die nach der Hausbegehung und nicht im Begehungsprotokoll festgehaltenen mündlichen Absprachen werden im Streitfall gegenstandslos sein.

  • Hallo

    HubeBube

    Ich möchte die GF-TA ja gerade nicht auch noch im Büro haben! Auch bezweifle ich, dass die DG (oder das beauftgragte Unternehmen) unter Beachtung der dort vorgegebenen Verlegebedingungen (Biegeradius, 90°-Bogen usw.) mir das Kabel so gelegt hätte, wie es eben jetzt liegt. Einen einfachen Test mit Taschenlampe an einem Ende und Lichtaustritt am anderen hat es jedenfalls bestanden.

    Auch dürfte ein verlegtes Kabel, das ja dann statisch festliegt, nur ein geringes Beschädigungsrisiko erfahren.

    und @ SC:

    Danke Euch beiden für die Ausführungen.

    Sollten allerdings noch andere mir noch nicht aufgefallene Gründe für eine GF-TA in Routernähe sprechen, bin ich für deren Mitteilung dankbar.

    Schönen Sonntagabend noch.

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  • Deinen Wunsch habe ich schon wahrgenommen. So wird es auch geschehen, warum habe ich schon dargelegt.

    Ich bin jemand, den den Provider möglichst spät aus seiner Verantwortung entlässt, deshalb habe ich den passiven Abschlusspunkt gerne in dem Wohnraum und nicht im Keller. Das ist ein persönlicher Standpunkt und andere im Forum sehen es anders. Technisch macht das, wie Du ja bereits selbst angemerkt hast, keinen Unterschied.

    Als Tipp gebe ich dir noch folgendes auf den Weg: schließe die FB einmal direkt an den Gf-TA an und schaue dir unter Internet > Fiber-Informationen > Fiber die Werte für Sendeleistung und Empfangsleistung an. Das gleiche dann noch einmal an dem finalen Aufstellort. Die Werte sollten um max 0,3 db von der ersten Messung abweichen. Dieser Vergleich ist schon etwas exakter als die Taschenlampe ;)

  • Die Leistungsbeschreibung, die im Abschnitt Vertragsunterlagen auf der Downloadseite der DG zu finden ist, enthält alle relevanten Informationen. Z.B.:

    Zitat

    Der NT wird in unmittelbarer Nähe neben dem GF-TA installiert.

    Das dürfte der Grund sein, warum der Gf-TA in der Nähe des Routers installiert werden soll: Wenn beim Gf-TA der NT ist, aber beim NT nicht der Router, dann wird dazwischen ein Ethernetkabel benötigt. Wenn man das hat, ist alles gut, aber wenn nicht, hat man keinen Anschluss.

    Es gibt sonst keine technischen Gründe. Die Verbindung zwischen HÜP und Gf-TA ist vertraglich beschränkt, die zwischen Gf-TA und NT ebenfalls. Die Verbindung zwischen Gf-TA und einem Glasfaserrouter ist praktisch nicht längenbeschränkt und die Verbindung zwischen NT und Router kann bis zu 100m lang sein, alles ohne Leistungseinschränkungen.

    Außerdem steht in der Leistungsbeschreibung noch:

    Zitat

    Ist am Tag der Realisierung des Glasfaser-Anschlusses kein geeigneter Leitungsweg vorhanden, wird der GF-TA (abhängig von der Anschlussadresse) und/oder daneben der NT in einem Abstand von bis zu 1 Meter zum HÜP und mit mindestens 50 cm Abstand zu Decken- und Seitenwand montiert.

    Wenn du den Gf-TA direkt neben dem HÜP haben möchtest, brauchst du also nichts weiter zu tun. Das wird so gemacht, wenn der Leitungsweg nicht vorbereitet ist. Es kann auch sein, dass in dem Fall gar kein Gf-TA installiert wird, weil der HÜP dann als Glasfasersteckdose dienen kann.

  • @ HubeBube

    Ja, ich weiss, der Taschenlampentest ist ja nur ein Näherungsmittel. Aber oben schrieb ich "Bei uns wird die Deutsche Glasfaser in einigen Wochen? Monaten?? Jahren??? Glasfaser..." Eine GF-TA gibt es also (leider) noch nicht.

    @alfalfa

    So weit mir bekannt, befindet sich im HÜP ein LC/APC-Anschluss. Also wäre eine GF-TA doch aus diesem Grund schon nötig, wenn man eine Adapter/Zwischenkabel-Konstellation vermeiden möchte, bzw keine neues Kabel einziehen will?

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  • Der geräteseitige Anschluss am Gf-TA ist ebenfalls eine LC/APC Buchse. (Deutsche Glasfaser Downloadseite: Schnittstellenbeschreibung) Das Patchkabel, mit dem der NT an den HÜP oder den Gf-TA angeschlossen wird, ist ein LC/APC-SC/APC Kabel.

  • Ich bin in einer ähnlichen Situation: provider wird das Deutsche GigaNetz, wurde bereits im Keller installiert, ONT soll ins Wohnzimmer, für EFH sind keine GF-TAs vorgesehen. In der Leistungsbeschreibung steht folgendes:

    Zitat

    Dem Kunden wird ein ONT zur Verfügung gestellt. Vor dem Installationstermin des ONT verlegt der Kunde auf eigene Kosten einen geeigneten Kabelkanal inklusive Glasfaser vom HÜP bis zum beabsichtigten Installationsort des ONT. Hierbei ist auf die Glasfaser-typischen Verlegevorschriften zu achten (etwa Biegeradien, Verlegeweise), die von der Webseite der DGN unter www.deutsche-giganetz.de/downloads bezogen werden können. Glasfaserkabel in abgestuften Längen und weiteres Installationsmaterial gemäß den Spezifikationen der DGN können im Zubehör-Shop der DGN oder im Fachhandel erworben werden und müssen vom Kunden bis zum Installationstermin montiert werden. Die DGN behält sich vor, die Kundenanlage auf einwandfreie Ausführung und Einhaltung aller technischen Vorschriften zu überprüfen. Die Anbindung der Kundenanlage durch die DGN erfolgt nur, wenn diese sich in ordnungsgemäßem und sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand befindet und die EN-, VDE-Bestimmungen, TAB und sonstigen einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. Die Anbindung der Kundenanlage an den HÜP erfolgt ausschließlich durch die DGN. Werden bei der Prüfung kleinere Mängel festgestellt, bei der die Sicherheit der Kundenanlagen nicht beeinträchtigt wird, so kann die Anbindung mit der Auflage erfolgen, dass der Kunde die Mängel innerhalb einer von der DGN festzusetzenden Frist beseitigen lässt und deren Behebung der DGN unverzüglich schriftlich mitteilt. Erfüllt der Kunde diese Pflicht nicht, ist die DGN nach nochmaliger angemessener schriftlicher Fristsetzung berechtigt, ihre Dienste einzustellen, bis der Kunde die Auflage erfüllt hat.
    Hat der Kunde zum vereinbarten Installationstermin den Kabelkanal bzw. die vorinstallierte Glasfaser nicht oder nur unzureichend zur Verfügung gestellt, dann wird die Installation gemäß 3.2.1.1 durchgeführt.

    Da unser Haus eines älteren Baujahres ist, habe ich das Glasfaserpatchkabel in einer relativ offener Bauweise installiert. Falls das für DGN nicht gut genug wird, wird es interessant, da es in dem Raum mit HÜP keine Steckdosen gibt.