Hallo,
in unserer Region baut aktuell ein lokaler Provider FTTH aus. Mittlerweile ist die Bauphase in meinem Ort abgeschlossen und die Anschlüsse sollen nach und nach in Betrieb genommen werden.
Es gab nun während der einzelnen Phasen immer wieder Unstimmigkeiten über die Installationsorte der einzelnen Komponenten (HE / HÜP / ONT).
Zusammenfassend war es so: Beim ersten Gespräch und der Begehung mit einem Berater des Providers, war alles kein Problem. Es wurden Standorte besprochen und festgelegt.
Nach Beginn des Tiefbaus sah es dann anders aus: Die HE durfte nur noch auf kürzestem Weg von der Strasse ins Haus erfolgen, der HÜP dürfe maximal 1,5m von der HE entfernt sein und der ONT wiederum nur max. 1,5m vom HÜP ![]()
Konkret geht es nun um einen Anschluss in einem alten Haus mit Bruchsteinkeller und Lehmboden. Der HÜP wurde in diesen Keller gesetzt. Der ONT sollte nach der ersten Absprache ca. 10 Meter entfernt in einem Heizungsraum installiert werden. Der Leitungsweg vom HÜP bis zum ONT wurde von Hausbesitzer vorbereitet (Leerrohr).
Nun sollte durch eine Subunternehmer des Providers der HÜP gespleist und der ONT gesetzt werden. Der Monteur wollte den ONT dann aber nur direkt bzw. max 1,5m neben den HÜP setzen. Die Argumentation das ein feuchter Bruchsteinkeller kein geeigneter Standort für einen ONT sei, wollte er nicht gelten lassen.
Und jetzt die eigentliche Frage:
Im TKG §73 wird ja festgelegt das der passive Netzübergabepunkt an einem geeigneten Standort installiert werden muss. Das dürfte in diesem Fall der HÜP sein, der nun im (feuchten) Keller sitzt.
Aber wie bekomme ich den Provider nun dazu den ONT an den geeigneten (und von Eigentümer gewünschten) Standort zu installieren? Gibt es dazu auch etwas im TKG?
gruß,
Hetti