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  4. Glasfaser-Technik: Modem, Router, Netzwerk & Verkabelung

Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

  • belegdol
  • 7. Juli 2022 um 20:53
  • Phino
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    • 13. Februar 2023 um 17:12
    • #121
    Zitat von mathoc

    So, eben Post von der Netzagentur erhalten:

    ....

    Sie haben dargelegt, dass Ihr Anbieter den Zugang zu seinem Glasfasernetz nur am ONT gewährt.

    Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nach der Gesetzeslage gem. § 73 Abs. 1 Satz 2 TKG der Zugang auch bei Glasfasernetzen am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren ist.

    Gründe mit Belegen, die eine Ausnahme nach § 73 Abs. 2 TKG rechtfertigen würden, wurden meines Wissens bislang noch nicht entgültig vorgetragen. Ihr Anbieter kann darum ihre Glasfaseranschlüsse zusammen mit einem ONT anbieten, muss aber auf Kundenwunsch auch den Zugang am passiven Netzabschlusspunkt gewähren.

    Ich bitte Sie daher um Mitteilung, wieso dies nicht möglich sein soll.

      

    Glasfasernetzbetreiber haben gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht, dass sie den Zugang nur am ONT anböten, weil nur so sichergestellt sei, dass die Netze vor störenden Netzabschlussgeräten (also den gängigen Modem/Router-Kombinationen) geschützt werden könnten. Die Bundesnetzagentur prüft deshalb gerade die Behauptung, dass ein Gerät, das störende Signale ins Netz sendet, nicht nur den einzelnen Anschluss, sondern das gesamte Cluster beeinträchtigen und zu einem erweiterten Leistungsausfall führen würde und deshalb eine Verpflichtung zum Zugang am passiven Netzabschlusspunkt den Glasfaserausbau gefährde.


    Um eine einheitliche Lösung zu erreichen befinden wir uns seit einiger Zeit in einem Austausch mit dem Branchenverband BUGLAS zu dieser Behauptung. Unser Fachreferat ist eingebunden.
    ....

    Jetzt bin ich aber mal komplett verwirrt. Mehr, als ein paar Mails anhängen, in denen DGN sagt, dass der Betrieb nur mit ONT möglich ist kann ich doch nicht. Was soll ich denn da noch mitteilen?
    Heißt für mich, die Netzagentur fährt hier einen Kuschelkurs um ja keinem Anbieter auf die Füße zu treten...
    Ich glaube da macht man es sich mal wieder ein wenig zu leicht. Hätte eigentlich erwartet, dass man eine Stellungnahme des Anbieters einfordert aber nicht, dass ich als Endkunde in der Bringschuld bin...
    Mal abgesehen davon, dass eine Klärung mit dem Branchenverband sicherlich wieder Monate/Jahre (?) dauern könnte...
    Ratlosigkeit macht sich breit... :/

    Alles anzeigen

    Könnte es sein, dass in diesen Text unterschiedliche Parteien angesprochen sind? ;)

    Erster Satz ist an dich gerichtet.

    Danach bis ......Ich bitte Sie daher um Mitteilung, wieso dies nicht möglich sein soll.

    Ist an den Netzbetreiber.

    Dass danach ist wieder für dich, mit dem Inhalt, was der Netzbetreiber geantwortet hat und die noch nicht festgelegt Aussage/Prüfung der BNetzA zu diesen Thema GPON und ONT.

    Jetzt muss man warten und ständig nachbohren.
    Ich finde es nur eigenartig, und dies würde ich, mit Verweis auf die hier gesammelte Erfahrungen/Informationen, dass bei derselben Technologie/Netzstruktur andere Netzbetreiben es können / nicht diese Bedenken haben.

  • __QT__
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    • 13. Februar 2023 um 20:43
    • #122

    Beim Onlineinfoabend der DGN zum hiesigen Startschuss der Nachfragebündelung hatte ich hierzu die angehängte Frage gestellt und die entsprechende Antwort bekommen "Wir arbeiten diesbezüglich an einer Lösung". Gut, dass ich alles als Screenshot gespeichert hab.

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX

    Einmal editiert, zuletzt von __QT__ (13. Februar 2023 um 21:26)

  • HubeBube
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    • 14. Februar 2023 um 07:47
    • #123
    Zitat von mathoc

    Ratlosigkeit macht sich breit... :/

    Die Meinung der BNetzA ist eigentlich klar, folge dem Link in folgendem Thread, auch bitte dort #97 lesen

    Beitrag

    RE: Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    Lieber mike ich empfehle erst einmal die entsprechenden Passagen im TKG zu lesen, da wirst Du feststellen, das es den Begriff Routerfreiheit gar nicht gibt und viele andere andere Dinge definiert sind, die du angedeutet hast.

    Die Abmahnung die von der Verbraucherzentrale RLP veranlasst wurde, ist durchaus gegenüber vielen Providern berechtigt, auch wenn lediglich Vodafone und Deutsche Glasfaser genannt wurden.

    Die AGB der Provider heben natürlich nicht das TKG auf, ganz im Gegenteil. Die…
    HubeBube
    10. Juli 2022 um 11:47

    Und für die Mitleser eine Klarstellung. Die BNetzA steht nicht über dem TKG, sondern hat dieses in der jeweils gültigen Fassung durchzusetzen.

    Ein weiterer guter Anlaufpunkt ist die Verbraucherzentrale RPL, dort wurde eine Abmahnung gegen Vodafone und Deutsche Glasfaser, wegen des Verstoßes gegen die freie Wahl des Endgerätes, veranlasst:

    Verbraucherzentrale mahnt Vodafone und die Deutsche Glasfaser ab | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
    Anbieter von Glasfaseranschlüssen verstoßen nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen die Endgerätewahlfreiheit
    www.verbraucherzentrale-rlp.de
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  • mathoc
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    • 14. Februar 2023 um 15:06
    • #124

    Das Thema an sich ist mir klar, da ich auch beruflich in diesem Umfeld zu tun habe.
    Was ich mit Ratlosigkeit meinte ist der Umstand der Kommunikation. Das kenne ich von der Netzagentur bisher so nicht. Die Kommunikation (in anderen Bereichen) war bisher immer sehr "fachlich" dargestellt. Und sollte es so sein wie Phino dargestellt hat, dann wäre das ja erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung.
    Allerdings erwarte ich bei einem solchen Schriftverkehr, dass die Argumente "nachvollziehbar" für den Empfänger sind. Und dies ist aus meiner Sicht nicht gegeben. Irgendwelche Inhalte der Mail wirr aneinanderzureihen hilft mir nicht weiter und sorgt für Verwirrung/Ratlosigkeit. Ebenso ist der Kontext in diesem Zusammenhang nur schwer zu fassen. Klarere Formulierungen bzw. eine "lesbare" Darstellung und Zuordnung von Inhalten wären wünschenswert.
    Von daher habe ich jetzt erst einmal um Präzisierung bei der Netzagentur gebeten und warte auf deren Rückmeldung. -> Die man sich bei Beherzigung der o.g. Punkte hätte sparen können...
    Unabhängig davon ist jetzt erst einmal abwarten angesagt...

  • Schnurz
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    • 14. Februar 2023 um 22:25
    • #125

    Auch hier wird wohl der Einfluß der Lobbyisten erfolgreich gewesen sein. Denn in §228 Absatz 2 kommt der Punkt §73 Absatz 1 nicht vor ...

    "entgegen §73 Absatz 1 den funktionsfähigen Anschluß der kundeneigenen Gerät am jeweiligen passiven Netzabschluß verhindert"

  • HubeBube
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    • 14. Februar 2023 um 23:09
    • #126

    Ist §73 Abs. 1 denn notwendig?

    Zitat

    TKG § 228 Bußgeldvorschriften

    ...

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    ...

    14. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,

    15. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 3 die Zugangsdaten oder eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

    ...

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    Greift da nicht 14. ?

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  • frank_m
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    • 15. Februar 2023 um 08:14
    • #127
    Zitat von mathoc

    Die Bundesnetzagentur prüft deshalb gerade die Behauptung, dass ein Gerät, das störende Signale ins Netz sendet, nicht nur den einzelnen Anschluss, sondern das gesamte Cluster beeinträchtigen und zu einem erweiterten Leistungsausfall führen würde und deshalb eine Verpflichtung zum Zugang am passiven Netzabschlusspunkt den Glasfaserausbau gefährde.

    Um eine einheitliche Lösung zu erreichen befinden wir uns seit einiger Zeit in einem Austausch mit dem Branchenverband BUGLAS zu dieser Behauptung. Unser Fachreferat ist eingebunden.

    Das heißt aber auch, dass es momentan keine Sanktionen gegen Glasfaseranbieter geben wird, wenn sie keinen passiven Anschluss anbieten. Solange dieser Punkt nicht abschließend geklärt ist, passiert da nichts.

    Da es unzweifelhaft so ist, dass ein falsches Modem den gesamten Strang lahm legt, kann ich mir auch durchaus vorstellen, dass der passive Netzabschluss für GPON gekippt wird. Nicht alle nutzen Fritzboxen, und andere Geräte können durchaus stören.

  • Phino
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    • 15. Februar 2023 um 09:45
    • #128
    Zitat von frank_m

    Das heißt aber auch, dass es momentan keine Sanktionen gegen Glasfaseranbieter geben wird, wenn sie keinen passiven Anschluss anbieten. Solange dieser Punkt nicht abschließend geklärt ist, passiert da nichts.

    Da es unzweifelhaft so ist, dass ein falsches Modem den gesamten Strang lahm legt, kann ich mir auch durchaus vorstellen, dass der passive Netzabschluss für GPON gekippt wird. Nicht alle nutzen Fritzboxen, und andere Geräte können durchaus stören.

    Das verhält sich genauso wie beim Kabelfernseh-Netz in einem Haus. Da wurde dann über die Jahre insbesondere durch die Nutzer herumgebastelt. Damit wurde das Signal immer schlechter, bis hin zu Totalausfällen. Wenn dann noch Internet darauf lief, ging meist gar nichts mehr.
    Ich hatte vor Jahren mal eine kleine Schulung besucht und bin dann mit Messgerät und einer Kiste verschiedener Dosen im Haus(WEG) losgezogen und habe alles begradigt. (desolate Abschirmungen <X ).
    Und siehe da, selbst auf einer Baumstruktur mit Kabeln aus den 80er ließ sich wieder stabiles Internet übertragen.

    Der Vorteil bei GF wird wohl sein, dass Basteleien direkt an der Leitung keine Auswirkungen haben wird auf den Baum im Gegensatz zu Koaxialleitungen.

    Um so länger Glasfaser in den Haushalten vorhanden ist, um so mehr Wildwuchs wird es geben, noch nicht unbedingt in den ersten 2 Jahren, aber wenn es dann Nutzerwechsel und Anbieterwechsel gibt, wird es unübersichtlich. Das ist halt meine Berufs- und Lebenserfahrung. Um so mehr GF verfügbar ist, um so mehr Hardware wird am Markt auftauchen.;)

    Genau dies ist der Grund, warum ich sehr stark für AON bin. Dies wird langfristig das stabilere Netz sein, unabhängig von Übertragungsraten oder Latenzen.

  • frank_m
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    • 15. Februar 2023 um 10:18
    • #129
    Zitat von Phino

    Der Vorteil bei GF wird wohl sein, dass Basteleien direkt an der Leitung keine Auswirkungen haben wird auf den Baum im Gegensatz zu Koaxialleitungen.

    Aufgrund der Kosten für Glasfaser-Installationsequipment glaube ich nicht, dass das mittelfristig ein Problem darstellen wird. Es ist zu teuer, selber daran herumzuspielen.

    Ansonsten stimme ich zu. Ich sehe das ähnlich.

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  • Phino
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    • 15. Februar 2023 um 10:52
    • #130
    Zitat von frank_m

    Aufgrund der Kosten für Glasfaser-Installationsequipment glaube ich nicht, dass das mittelfristig ein Problem darstellen wird. Es ist zu teuer, selber daran herumzuspielen.

    Ansonsten stimme ich zu. Ich sehe das ähnlich.

    Schauen wir mal. Aktuell werden die meisten aufgrund Preis/Leistung die 1000/500-Angebote nehmen. Sie werden feststellen, dass sie damit auch in 5 Jahren noch gut unterwegs sind. Und ein SFP-Modul für GF ist jetzt nicht so teuer. Und mit nur SPF-Anschluss gibt es schon reichlich Router zu überschaubaren Preisen.
    Ich sehe ja eher das Problem bei dem Bastler ohne Netzwerk-Hintergrund und dieser eine schießen dann 32 oder 64 Mitnutzer raus. ;)

  • Schnurz
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    • 15. Februar 2023 um 18:46
    • #131
    Zitat von HubeBube

    Ist §73 Abs. 1 denn notwendig?

    Greift da nicht 14. ?

    Ich befürchte nicht, da das Argument sein wird, über den LAN Anschluß als WAN geschaltet geht es doch ... Erst wenn das Fehlen des passiven Netzabschlußes strafbewehrt wird, wird sich die Situation wirklich verändern. Denn erst das ermöglicht dann auch den Absatz 3 ohne Ausrede anzuwenden.

  • Christos
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    • 22. März 2023 um 16:32
    • #132

    Erstmal ein Hallo von ein Neuling in die Community.

    Gibt es inzwischen was neues in Sache ONT zwang? Die meisten Provider sind inzwischen offen, außer Vodafone. Ist aber nichts neues bei diesem Laden.

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  • HubeBube
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    • 22. März 2023 um 16:57
    • #133

    Nach den in einem anderen Thread geposteten Auszug aus den AGB von Deutsche Giganetz versucht dieses Unternehmen die freie Wahl des Endgerätes direkt am passiven Abschlusspunkt dem Kunden mit Tricks zu verwehren.

  • Christos
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    • 22. März 2023 um 17:41
    • #134
    Zitat von HubeBube

    Nach den in einem anderen Thread geposteten Auszug aus den AGB von Deutsche Giganetz versucht dieses Unternehmen die freie Wahl des Endgerätes direkt am passiven Abschlusspunkt dem Kunden mit Tricks zu verwehren.

    Hast du ein Link?

  • nooblucker
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    • 22. März 2023 um 17:49
    • #135

    Er meint wohl dieses Thema: Kann ich ein Netgear RBK53 am Giganetz anschließen - Glasfaser-Technik: Modem, Router, Netzwerk & Verkabelung - Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet. Und das sind auszüge aus den FAQs und nicht den AGB.

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  • HubeBube
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    • 22. März 2023 um 18:59
    • #136

    In der Leistungsbeschreibung MyNet vom 03.Januar 2023 wird erläutert, was DGN als Netzabschlusspunkt versteht:

    Zitat

    Der ONT (Optical Network Termination) bildet den Abschluss des Glasfasernetzes als Endpunkt des FttH-Anschlusses (Fiber to the Home).

    Das ist leider etwas völlig anderes als im TKG bestimmt wurde.

  • nooblucker
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    • 22. März 2023 um 21:23
    • #137

    Ja, das werden dann die ersten ausfechten. Ich werde jetzt erstmal hoffen einen Anschluss zu bekommen. Wenn der dann da ist und mit dem Providermodem in Betrieb gehe ich das an. Hier wurde es ja auch schon erwähnt im Thema man bekommt wohl auch seinen Passiven Abschluss wenn man unbedingt will damit hat hier das Thema glaube ich angefangen.

    Wenn es bis dahin keiner gemacht hat ich werde berichten sobald ich Erfahrungswerte habe - aber das wird wohl noch so 1,5 - 2 Jahre dauern.

  • HubeBube
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    • 22. März 2023 um 22:37
    • #138

    Da kann ich nur den gut gemeinten Rat geben: nicht ungeduldig werden! Von der Nachfragebündelung bis zu den ersten Anschlüssen ist ein Zeitraum von 18 Monaten mittlerweile als schnell zu bezeichnen und 24 Monate sind nicht einmal unüblich.

    Bis die letzten Straßen und Gehwege wieder instandgesetzt worden sind hat es bei uns 30 Monate gedauert.

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  • nooblucker
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    • 22. März 2023 um 22:49
    • #139

    Na dann, ich habe zwar Geduld aber in der dritten Verlängerung der Nachfragebündelung wird es doch etwas zäh… ist aber OT hier.

    Wie gesagt ich möchte dann auch asap von meiner 4060 und dem Modem auf eine 5530 wechseln auch wegen dem Platz im Schrank. Ich hoffe bis dahin tut sich was.

  • Phino
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    • 25. März 2023 um 10:59
    • #140

    Bis dahin sind diese FB Auslaufmodelle 😆

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