Beiträge von mathoc

    Melde mich nach langer Zeit mal wieder zurück.
    Ich hatte ja im Februar die Anfrage an die Netzagentur geschickt. Bis auf eine zwischenzeitlich erhaltene Standardantwort von wegen "wir sind noch dran" habe ich allerdings von dort nichts mehr gehört.

    Letztlich hatte ich mich die Tage noch mal per Mail an die DGN gewandt, um nachzufragen, ob nun die technischen Vorraussetzungen für die Verwendung eines eigenen Routers geschaffen seien. Antwort von dort war nun ein eindeutiges "ja".

    Also meine 5590 wieder ausgepackt, das GPON Modul gesteckt und der DGN die Modem-ID der Fritzbox geschickt.
    Nach ein paar Stunden kam direkt die Rückmeldung. ONT muss laut DGN vor der Umstellung aktiv/angeschlossen sein.
    Nachdem dann die "PON" Led rot blinkt darf man seine eigene Box anschließen. Also habe ich das Kabel von/zur Fritzbox direk am HÜP und dem GPON Modul angeschlossen.

    Musste letztlich in der Box noch die Punkte "IPv6-Unterstützung aktiv" aktivieren und "IPv4-Anbindung über DS-Lite herstellen" anhaken. Seither läuft die Box auch ohne den ONT.
    ONT muss für die Dauer der Vertragslaufzeit laut DGN beim Kunden verbleiben.

    So weit erst mal so unkompliziert. Bin momentan wieder zufrieden. Hätte man ggf. auch gleich in dieser Form lösen können...

    Das Thema an sich ist mir klar, da ich auch beruflich in diesem Umfeld zu tun habe.
    Was ich mit Ratlosigkeit meinte ist der Umstand der Kommunikation. Das kenne ich von der Netzagentur bisher so nicht. Die Kommunikation (in anderen Bereichen) war bisher immer sehr "fachlich" dargestellt. Und sollte es so sein wie Phino dargestellt hat, dann wäre das ja erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung.
    Allerdings erwarte ich bei einem solchen Schriftverkehr, dass die Argumente "nachvollziehbar" für den Empfänger sind. Und dies ist aus meiner Sicht nicht gegeben. Irgendwelche Inhalte der Mail wirr aneinanderzureihen hilft mir nicht weiter und sorgt für Verwirrung/Ratlosigkeit. Ebenso ist der Kontext in diesem Zusammenhang nur schwer zu fassen. Klarere Formulierungen bzw. eine "lesbare" Darstellung und Zuordnung von Inhalten wären wünschenswert.
    Von daher habe ich jetzt erst einmal um Präzisierung bei der Netzagentur gebeten und warte auf deren Rückmeldung. -> Die man sich bei Beherzigung der o.g. Punkte hätte sparen können...
    Unabhängig davon ist jetzt erst einmal abwarten angesagt...

    Da würde ich der BNetzA antworten, das der Netzbetreiber dir mitgeteilt hat, das er dir den Zugang am passiven Netzabschlusspunkt nicht gewähren will (das kannst Du ja sicher belegen) und dich zum Einsatz eines Provider-ONT zwingt. Dieses Verhalten des Betreibers dir gegenüber findest Du nicht statthaft und bittest um Unterstützung der BNetzA bei deinem Anliegen einen rechtskonformen Router direkt am passiven Netzabschlusspunkt betreiben zu können.

    Genau dies habe ich ja in meiner Anfrage an die Netzangentur mit diversem Schriftverkehr und Hinweisen aus den Telefonaten mit der Hotline dargelegt. Mehr kann ich nicht tun. Aus dem Schriftverkehr geht genau hervor, dass der Betreiber dies ablehnt.
    Von daher verstehe ich die Reaktion der Netzagentur nicht... Also ich hätte mit allem gerechnet, allerdings nicht mit solch einer Reaktion. Vielleicht hat ja auch der Sachbearbeiter meine ganzen Anhänge und Informationen nicht gelesen?! Kann ich natürlich schwerlich überprüfen. Also alles noch mal von vorne mit dem Hinweis auf meinen Vorgang...

    So, eben Post von der Netzagentur erhalten:

    ....

    Sie haben dargelegt, dass Ihr Anbieter den Zugang zu seinem Glasfasernetz nur am ONT gewährt.

    Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nach der Gesetzeslage gem. § 73 Abs. 1 Satz 2 TKG der Zugang auch bei Glasfasernetzen am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren ist.

    Gründe mit Belegen, die eine Ausnahme nach § 73 Abs. 2 TKG rechtfertigen würden, wurden meines Wissens bislang noch nicht entgültig vorgetragen. Ihr Anbieter kann darum ihre Glasfaseranschlüsse zusammen mit einem ONT anbieten, muss aber auf Kundenwunsch auch den Zugang am passiven Netzabschlusspunkt gewähren.

    Ich bitte Sie daher um Mitteilung, wieso dies nicht möglich sein soll.

      

    Glasfasernetzbetreiber haben gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht, dass sie den Zugang nur am ONT anböten, weil nur so sichergestellt sei, dass die Netze vor störenden Netzabschlussgeräten (also den gängigen Modem/Router-Kombinationen) geschützt werden könnten. Die Bundesnetzagentur prüft deshalb gerade die Behauptung, dass ein Gerät, das störende Signale ins Netz sendet, nicht nur den einzelnen Anschluss, sondern das gesamte Cluster beeinträchtigen und zu einem erweiterten Leistungsausfall führen würde und deshalb eine Verpflichtung zum Zugang am passiven Netzabschlusspunkt den Glasfaserausbau gefährde.


    Um eine einheitliche Lösung zu erreichen befinden wir uns seit einiger Zeit in einem Austausch mit dem Branchenverband BUGLAS zu dieser Behauptung. Unser Fachreferat ist eingebunden.
    ....

    Jetzt bin ich aber mal komplett verwirrt. Mehr, als ein paar Mails anhängen, in denen DGN sagt, dass der Betrieb nur mit ONT möglich ist kann ich doch nicht. Was soll ich denn da noch mitteilen?
    Heißt für mich, die Netzagentur fährt hier einen Kuschelkurs um ja keinem Anbieter auf die Füße zu treten...
    Ich glaube da macht man es sich mal wieder ein wenig zu leicht. Hätte eigentlich erwartet, dass man eine Stellungnahme des Anbieters einfordert aber nicht, dass ich als Endkunde in der Bringschuld bin...
    Mal abgesehen davon, dass eine Klärung mit dem Branchenverband sicherlich wieder Monate/Jahre (?) dauern könnte...
    Ratlosigkeit macht sich breit... :/

    Danke für die freundliche Aufnahme im Forum.

    Ja, ich nehme die Mail der DGN nicht ernst, zeigt mir allerdings, was man als Kunde zu erwarten hat und wie dilettantisch das Vorgehen ist. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber schmunzeln...

    Anfrage bei der Netzagentur läuft.

    Aber grundsätzlich habe ich auch keine andere Antwort erwartet. Alleine die bei der Inbetriebnahme eingesetzten "Techniker" konnten nur mit den Begriffen "Fritzbox" und "ONT" etwas anfangen. Aber da hörte es schon auf. Was beispielsweise die einzelnen LEDs am ONT bedeuten, wussten die leider nicht. Ein Trauerspiel. Werde irgendwann noch mal einen Erfahrungsbericht zu diesem Thema verfassen.
    Hätte nicht gedacht, dass man im 21. Jahrhundert noch so arbeitet. Aber gut...

    Hallo zusammen,

    ich würde mich hier gerne mal dranhängen. Bei uns (Schöneck/Hessen) hat DGN nun auch ausgebaut. In diesem Zusammenhang hatte ich schon mehrfach Kontakt mit der Hotline in Bezug auf die Nutzung eines Routers ohne vorgeschalteten ONT. Nach diversen Ausssagen am Telefon, von wegen "senden Sie uns einfach die Seriennummer des Routers zu" bis hin zu "geht nicht", war schon alles dabei.

    Letztlich erhielt ich dann noch mal folgende Mail:

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    Wir nehmen selbstverständlich Ihre Anmerkung zur Kenntnis und möchten Ihnen als Antwort gern unseren Standpunkt darlegen. Die Frage des Routers und ONTs wurde intensiv bei uns diskutiert, die Geräte umfassenden Tests unterzogen und die Entscheidung für bestimmte Geräte mit Bedacht getroffen.

    Der ONT (Optical Network Termination = optischer Netzabschluss) bei Ihnen zu Hause, sowie die Gegenseite, der OLT (Optical Line Terminal) bei uns im Hauptverteiler, bilden technisch gesehen bei Glasfasernetzen eine Funktionseinheit. Sollte diese Funktionalität durch einen eigenen ONT nicht mehr gegeben oder das System fehlerhaft konfiguriert sein, wird nicht nur Ihr Internetanschluss gestört, darüber hinaus möglicherweise auch andere Nutzerinnen und Nutzer geschädigt.

    Aus diesem Grund wird diese komplexe Fragestellung momentan von Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz und Branchenverbänden diskutiert, inwiefern ein Glasfaseranschluss bis in die Wohnung (FttH) eine begründete Ausnahme darstellt, wie es das Telekommunikationsgesetz vorsieht.

    Die Entkopplung von Router und ONT gibt Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit der freien Router Wahl. In unserer Konfiguration können Sie verschiedenste (Bestands-) Geräte benutzen, die über einen Gigabit-Ethernet WAN-Port verfügen, auch wenn sie für xDSL-Technik konstruiert wurden.

    Da wir gerade erst dabei sind uns mit Fibre Geräten zu beschäftigen kann ich Ihnen keinen genauen Zeitpunkt nennen bitte haben sie noch einen Moment Geduld.

    So viel dazu...

    Gruß

    mathoc