Alles anzeigenSo, eben Post von der Netzagentur erhalten:
....Sie haben dargelegt, dass Ihr Anbieter den Zugang zu seinem Glasfasernetz nur am ONT gewährt.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nach der Gesetzeslage gem. § 73 Abs. 1 Satz 2 TKG der Zugang auch bei Glasfasernetzen am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren ist.
Gründe mit Belegen, die eine Ausnahme nach § 73 Abs. 2 TKG rechtfertigen würden, wurden meines Wissens bislang noch nicht entgültig vorgetragen. Ihr Anbieter kann darum ihre Glasfaseranschlüsse zusammen mit einem ONT anbieten, muss aber auf Kundenwunsch auch den Zugang am passiven Netzabschlusspunkt gewähren.
Ich bitte Sie daher um Mitteilung, wieso dies nicht möglich sein soll.
Glasfasernetzbetreiber haben gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht, dass sie den Zugang nur am ONT anböten, weil nur so sichergestellt sei, dass die Netze vor störenden Netzabschlussgeräten (also den gängigen Modem/Router-Kombinationen) geschützt werden könnten. Die Bundesnetzagentur prüft deshalb gerade die Behauptung, dass ein Gerät, das störende Signale ins Netz sendet, nicht nur den einzelnen Anschluss, sondern das gesamte Cluster beeinträchtigen und zu einem erweiterten Leistungsausfall führen würde und deshalb eine Verpflichtung zum Zugang am passiven Netzabschlusspunkt den Glasfaserausbau gefährde.
Um eine einheitliche Lösung zu erreichen befinden wir uns seit einiger Zeit in einem Austausch mit dem Branchenverband BUGLAS zu dieser Behauptung. Unser Fachreferat ist eingebunden.
....Jetzt bin ich aber mal komplett verwirrt. Mehr, als ein paar Mails anhängen, in denen DGN sagt, dass der Betrieb nur mit ONT möglich ist kann ich doch nicht. Was soll ich denn da noch mitteilen?
Heißt für mich, die Netzagentur fährt hier einen Kuschelkurs um ja keinem Anbieter auf die Füße zu treten...
Ich glaube da macht man es sich mal wieder ein wenig zu leicht. Hätte eigentlich erwartet, dass man eine Stellungnahme des Anbieters einfordert aber nicht, dass ich als Endkunde in der Bringschuld bin...
Mal abgesehen davon, dass eine Klärung mit dem Branchenverband sicherlich wieder Monate/Jahre (?) dauern könnte...
Ratlosigkeit macht sich breit...
Könnte es sein, dass in diesen Text unterschiedliche Parteien angesprochen sind? ![]()
Erster Satz ist an dich gerichtet.
Danach bis ......Ich bitte Sie daher um Mitteilung, wieso dies nicht möglich sein soll.
Ist an den Netzbetreiber.
Dass danach ist wieder für dich, mit dem Inhalt, was der Netzbetreiber geantwortet hat und die noch nicht festgelegt Aussage/Prüfung der BNetzA zu diesen Thema GPON und ONT.
Jetzt muss man warten und ständig nachbohren.
Ich finde es nur eigenartig, und dies würde ich, mit Verweis auf die hier gesammelte Erfahrungen/Informationen, dass bei derselben Technologie/Netzstruktur andere Netzbetreiben es können / nicht diese Bedenken haben.