Ich darf mal wieder zitieren TKG §73, Absatz 3
Was bedeutet das in verständlicher Sprache? Jedes beliebige Endgerät, das oben erwähnte Richtlinie 2014/30/EU erfüllt muss der Provider ins Netz lassen und die für den Betrieb notwendigen Daten zur Verfügung stellen.
Im Umkehrschluss muss natürlich der Gerätehersteller die Erfüllung dieser Richtlinie nachweisen können.
Das bringt uns aber genau da hin, dass ein gewinnorientiertes Unternehmen, erst einmal seine Infrastruktur auf 99% ihrer privaten(ahnungslosen() Endkunden ausrichtet.
Also Konverter auf Ethernet ans GF-Ende und Otto Normalverbraucher kann seine Fritz!Box anschließen.
Wenn du etwas anderes haben willst, muss man sich mit dem mehr oder wenigen kompetenten Service rumschlagen oder gleich den passenden Vertrag wählen. ![]()