Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

  • Ich darf mal wieder zitieren TKG §73, Absatz 3

    Was bedeutet das in verständlicher Sprache? Jedes beliebige Endgerät, das oben erwähnte Richtlinie 2014/30/EU erfüllt muss der Provider ins Netz lassen und die für den Betrieb notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

    Im Umkehrschluss muss natürlich der Gerätehersteller die Erfüllung dieser Richtlinie nachweisen können.

    Das bringt uns aber genau da hin, dass ein gewinnorientiertes Unternehmen, erst einmal seine Infrastruktur auf 99% ihrer privaten(ahnungslosen() Endkunden ausrichtet.
    Also Konverter auf Ethernet ans GF-Ende und Otto Normalverbraucher kann seine Fritz!Box anschließen.
    Wenn du etwas anderes haben willst, muss man sich mit dem mehr oder wenigen kompetenten Service rumschlagen oder gleich den passenden Vertrag wählen. ;)

  • Ein dazwischengeschaltetes Gerät darf keine Verstärkerwirkung, Steuerungsfunktion auf Protokollebene aufweisen.

    Ich denke, du bist technisch hinreichend informiert, um dieses Argument nicht ernsthaft für einen GPON ONT anzuführen. Der greift nicht nur ein, sondern auf dem passiven Netzabschluss ist ein ganz anderes Protokoll als auf der anderen Seite des ONT.

  • Das bringt uns aber genau da hin, dass ein gewinnorientiertes Unternehmen, erst einmal seine Infrastruktur auf 99% ihrer privaten(ahnungslosen() Endkunden ausrichtet.

    Ob der %-Anteil wirklich so hoch ist, lasse ich dahingestellt. Ein gewinnorientiertes Unternehmen sollte allerdings auch rechtskonform sein. Wie man an dieser Diskussion sieht, ist das bei vielen nicht der Fall und häufig werden dann auch noch Nebelkerzen geworfen.

    Glücklicherweise ist die Rechtslage klar und auch die BNetzA hat sich eindeutig positioniert, sie wird keine Ausnahmeregelung erteilen. Und endlich erhalten die schwarzen Schafe der Branche langsam aber stetig Gegenwind in ihrem Geschäftsgebaren.

    Gerade der magentafarbene TK-Riese ist als marktmächtiges Unternehmen meiner Meinung nach der Klassenprimus, wenn es um die Provisionierung von Endgeräten in Glasfasernetzen geht. Da müssen andere noch richtig Gas geben um in diesem Punkt aufzuholen

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  • Ich denke, du bist technisch hinreichend informiert, um dieses Argument nicht ernsthaft für einen GPON ONT anzuführen. Der greift nicht nur ein, sondern auf dem passiven Netzabschluss ist ein ganz anderes Protokoll als auf der anderen Seite des ONT.

    Hier habe ich aber das Problem, dass die "bescheiden" Infrastruktur von GPON mich an meinem Endpunkt mit Daten zumüllt, die mir nicht gehören. Und technisch kann man auch hier sein eigenes Endgerät einsetzen, ich muss es halt für die entsprechende Filterfunktion bei ISP freischalten lassen.
    Stellt sich die Frage ob ein Kabel- oder GPON-Anschluss hinreichen gesetzeskonform ist.
    Aber diese rechtspolitische Entscheidungskompetenz liegt über meiner Gehaltsklassen ;(

  • Ob der %-Anteil wirklich so hoch ist, lasse ich dahingestellt. Ein gewinnorientiertes Unternehmen sollte allerdings auch rechtskonform sein. Wie man an dieser Diskussion sieht, ist das bei vielen nicht der Fall und häufig werden dann auch noch Nebelkerzen geworfen.

    Glücklicherweise ist die Rechtslage klar und auch die BNetzA hat sich eindeutig positioniert, sie wird keine Ausnahmeregelung erteilen. Und endlich erhalten die schwarzen Schafe der Branche langsam aber stetig Gegenwind in ihrem Geschäftsgebaren.

    Gerade der magentafarbene TK-Riese ist als marktmächtiges Unternehmen meiner Meinung nach der Klassenprimus, wenn es um die Provisionierung von Endgeräten in Glasfasernetzen geht. Da müssen andere noch richtig Gas geben um in diesem Punkt aufzuholen

    Wo finde ich dies?

    Ich habe nur dies gefunden:
    Stellungnahme zum Abschlussbericht von Dr. Eschweiler:

    Die Bundesnetzagentur schließt sich vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen

    Vorschriften der folgenden Auffassung im Abschlussbericht an:

    „Soweit Dienste Schnittstellen auf höheren Schichten erfordern, die eine logische

    Instanz abseits des passiven Netzabschlusspunkts nutzen, sind auch diese

    dahingehend zu beschreiben, welche Daten sie für die Dienstesteuerung über

    den Netzabschlusspunkt hinweg in das Anbieternetz zu senden haben und wie

    die Daten, welche aus dem Anbieternetz über den Netzabschlusspunkt hinweg

    erhalten werden, zu interpretieren sind.“

    Ich bitte Sie deshalb darum, den Praxisleitfaden im Abschnitt 7.2 „Netzabschlusspunkt“

    nach Satz 1 so zu ergänzen.

    Das Problem besteht halt bei shared Medium wie Kabelnetze und GPON.

    Gemäß Praxisleitfaden der Arbeitsgruppe Schnittstellenbeschreibung bewegen wir uns hier in der Schicht 1.

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  • Durch aufmerksames Lesen und folgen aller Links (und Lesen der Referenzen darin) der Posts #88 bis #100 in diesem Thread.

    Wenn ich den letzten Stand an Information aus dem Link von #88 richtig wiedergebe, ist er deckungsgleich mit meiner Aussage. Eine neuere, andere Aussage dazu gibt es nicht von der BNetzA.
    "Ein weiterer Anhaltspunkt für die Notwendigkeit einer vertieften Prüfung dieser Fragen

    war die Entscheidung der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM, für FTTH-Netze

    eine Ausnahme von der allgemeinen Endgerätewahlfreiheit dahin zuzulassen, dass der

    Netzbetreiber Zugang zu seinem Netz nicht an einer passiven Schnittstelle gewähren

    muss, sondern am ONT anbieten darf, sofern dieser keine weiteren Funktionen als die

    Umsetzung optischer in elektrische Signale enthält."

  • Nein, in #97 ist die aktuelle Rechtsauffassung der BNetzA zitiert. Der Netzabschlusspunkt ist passiv, d.h. in dem Fall von einem FTTH Glasfasernetz keine RJ-45 Schnittstelle, sondern eine Glasfaser-Dose/Gf-TA.

  • Nein, in #97 ist die aktuelle Rechtsauffassung der BNetzA zitiert. Der Netzabschlusspunkt ist passiv, d.h. in dem Fall von einem FTTH Glasfasernetz keine RJ-45 Schnittstelle, sondern eine Glasfaser-Dose/Gf-TA.

    Das sehe ich auch so :thumbup:

    Spoiler anzeigen

    Setup: FRITZ!Box 5590 GPON, FRITZ!OS: 8.02, direkt an der Faser am Anschluss der Deutschen Glasfaser im Tarif Giga 1000. UniFi: UCG-Ultra, 2x USW-Lite-8-PoE, 3x USW-Flex-Mini, 1x U6-PLUS, 1 x UAP-AC-M

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  • Ich denke ich werde jetzt schauen ob morgen die Leitung steht und funktioniert.

    Dann werde ich vom FiberTwist einfach nen CAT Kabel zur UDMPro setzen und dort anschließen. Dann die Daten PPoE in die UDM eintragen paar Sachen dazu ändern wie zb VLan von DNS Net einstellen und dann schauen ob es geht.

    FTTH DNS:Net 500/250

    Ubiquiti UDMPro

  • Nein, in #97 ist die aktuelle Rechtsauffassung der BNetzA zitiert. Der Netzabschlusspunkt ist passiv, d.h. in dem Fall von einem FTTH Glasfasernetz keine RJ-45 Schnittstelle, sondern eine Glasfaser-Dose/Gf-TA.

    In #97 gibt es zwei Zitate.

    Im erste Zitat geht es nicht darum, ob der Übergabepunkt passiv oder aktiv ist, sondern die Verpflichtung, die Schnittstelle öffentlich zu dokumentieren.

    Zitat von der Webseite der BNetzA:

    Die Pflicht zur Veröffentlichung nach §74 Absatz 1 TKG ist erfüllt, wenn die Angaben im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Erfolgt die Veröffentlichung an anderer Stelle, hat der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze die Fundstelle umgehend der Bundesnetzagentur mitzuteilen. In diesem Fall veröffentlicht die Bundesnetzagentur die Fundstelle in ihrem Amtsblatt oder auf ihrer Internetseite.

    Das zweite Zitat zum §72 (Glasfaserbereitstellungsentgeld) geht an der hiesigen Thematik vorbei, weil es nicht den Endkunden betrifft, sondern das Zusammenspiel von ISP und dem Betreiber einer gebäude-/grundstücksinternen Netzwerkstruktur.

  • Im ersten Zitat erfolgt eine Aufforderung der BNetzA über die durchzuführenden Tätigkeiten und das war keine Bitte:

    ... werden danach einen Zugang zu deren Netzen am passiven NTP ermöglichen ...

    Im zweiten (älteren) Zitat stellt die BNetzA fest, das es keine Diskussion darüber gibt, ob der ONT evtl. doch ein Netzabschlusspunkt/Network Termination Point/NTP sein kann. Er ist es nicht!

    ...in § 72 Abs. 2 TKG-E vorgesehenen Möglichkeit der Gestattung vom Ausnahmen vom Zugang am passiven Netzabschlusspunkt mittels Allgemeinverfügungen der Bundesnetzagentur zu keiner abweichenden Bewertung führen wird...

    Und damit möchte ich das Thema beenden. Die normative Kraft der Gesetzgebung überwiegt die Leit- und Richtlinien, die lediglich informativen Charakter besitzen.

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  • Das zweite Zitat zum §72 (Glasfaserbereitstellungsentgeld)

    Vllt. noch als Anmerkung, da du schriebst, dass du dich seit 1999 intensiv mit dem Thema Kommunikationsrecht befasst, dachte ich, es wäre klar:

    Die Stellungnahme der BNetzA aus #97 bezog sich auf § 72 Abs. 2 des TKG-E (steht für Entwurf).

    Im aktuellen TKG ist daraus der § 73 geworden...

  • Im ersten Zitat erfolgt eine Aufforderung der BNetzA über die durchzuführenden Tätigkeiten und das war keine Bitte:

    ... werden danach einen Zugang zu deren Netzen am passiven NTP ermöglichen ...

    Im zweiten (älteren) Zitat stellt die BNetzA fest, das es keine Diskussion darüber gibt, ob der ONT evtl. doch ein Netzabschlusspunkt/Network Termination Point/NTP sein kann. Er ist es nicht!

    ...in § 72 Abs. 2 TKG-E vorgesehenen Möglichkeit der Gestattung vom Ausnahmen vom Zugang am passiven Netzabschlusspunkt mittels Allgemeinverfügungen der Bundesnetzagentur zu keiner abweichenden Bewertung führen wird...

    Und damit möchte ich das Thema beenden. Die normative Kraft der Gesetzgebung überwiegt die Leit- und Richtlinien, die lediglich informativen Charakter besitzen.

    Genau so sehe ich es auch und man sollte nicht das Ziel des Gesetzgebers außer Auge lassen, Datenhoheit beim Endkunden.

    Mindestens DNS:NET scheint ja es zu ermöglichen, wie die Erfahrungen von isdnsnetnett gezeigt haben.

  • Vllt. noch als Anmerkung, da du schriebst, dass du dich seit 1999 intensiv mit dem Thema Kommunikationsrecht befasst, dachte ich, es wäre klar:

    Die Stellungnahme der BNetzA aus #97 bezog sich auf § 72 Abs. 2 des TKG-E (steht für Entwurf).

    Im aktuellen TKG ist daraus der § 73 geworden...

    Danke für den Hinweis/Richtigstellung. Copy-Paste an der Kaffeetafel ist keine gute Idee.
    Mein Schwerpunkt liegt eher bei §§ 164 ff TKG und TkÜV und §§ 100a ff StPO.

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  • Hallo zusammen,

    nach einer Woche Spontanurlaub habe ich mich heute mal an DNS:Net und der UDM Pro gemacht.

    Via Lan Kabel von der Box DNS:Net in die UDM rein.

    Eingeloggt in die UDM, die Zugangsdaten eingetippt und Verbindung versucht.

    Und Zack, Ohne Probleme. Somit bin ich die FritzBox los und brauch auch kein Zyxel.

    Daten passen super.

    einzige Frage ist noch jetzt im Raum, wie ich Festnetz an den Start bekomme. Aber das eilt nicht.

    Schön das Forum hier zu haben ;)

    Schönes Wochenende euch noch.

    FTTH DNS:Net 500/250

    Ubiquiti UDMPro

  • Hallo,

    wir schliessen unseren Anschluss erst nächstes Jahr an, aber ich möchte mich jetzt schon in die Materie reinarbeiten. Ich habe mit dem Support von DNS:Net auch schon geschrieben.

    Die haben mir gesagt, dass sie einen aktiven ONT stellen können. Das wäre dann wohl der Genexis FiberTwist G2420 GPON. Dann wäre doch die Kombi mit einer UDM SE möglich, oder? Die Zugangsdaten bekomme ich doch von denen, oder?

  • Hallo,

    wir schliessen unseren Anschluss erst nächstes Jahr an, aber ich möchte mich jetzt schon in die Materie reinarbeiten. Ich habe mit dem Support von DNS:Net auch schon geschrieben.

    Die haben mir gesagt, dass sie einen aktiven ONT stellen können. Das wäre dann wohl der Genexis FiberTwist G2420 GPON. Dann wäre doch die Kombi mit einer UDM SE möglich, oder? Die Zugangsdaten bekomme ich doch von denen, oder?

    Ja läuft, aber besser du holst dir für knapp 50 € das Telekom gbic (Link) und LWL direkt anschließen. PPPoE Daten eintragen, VLAN 37 (oder so) und ab geht die lutuzi.

    Läuft zuverlässig, spart Strom und "nichts dazwischen" UDM / SE und Vermittlungsstelle.

    Gruß Final

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  • Hallo,

    wir schliessen unseren Anschluss erst nächstes Jahr an, aber ich möchte mich jetzt schon in die Materie reinarbeiten. Ich habe mit dem Support von DNS:Net auch schon geschrieben.

    Die haben mir gesagt, dass sie einen aktiven ONT stellen können. Das wäre dann wohl der Genexis FiberTwist G2420 GPON. Dann wäre doch die Kombi mit einer UDM SE möglich, oder? Die Zugangsdaten bekomme ich doch von denen, oder?

    Ja, das funktioniert simpel per Ethernet an dem ONT.

    Die Zugangsdaten sind PPPOE und bekommst du per Post und auf der Webseite. Das sieht dann so aus.

    Eine weitere Lösung ist ohne ONT mit einem GBIC in der UDM-SE und direktem Glasfaser. Kostet aber zusätzliche ca. 60 €. Dafür kann der ONT mit 3 W lange laufen und er macht nichts anderes. ;)

  • Hallo,

    wir schliessen unseren Anschluss erst nächstes Jahr an, aber ich möchte mich jetzt schon in die Materie reinarbeiten. Ich habe mit dem Support von DNS:Net auch schon geschrieben.

    Die haben mir gesagt, dass sie einen aktiven ONT stellen können. Das wäre dann wohl der Genexis FiberTwist G2420 GPON. Dann wäre doch die Kombi mit einer UDM SE möglich, oder? Die Zugangsdaten bekomme ich doch von denen, oder?

    Weitere Möglichkeit ist, ein passiven ONT - Genexis F2110-2 oder F2115-2 von DNS:NET sich stellen zu lassen.

    Dann sich ein Glasfasermodem, wie oben schon erwähnt T-Kom Glasfaser-Modem besorgen und läuft.