Hey Community,
ich habe ein kleines Problem mit einem ehemaligen Anbieter (kleiner lokaler Glasfaserbetreiber). Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und bewohne selbst diese Wohnung. Bei Erstbezug gab es "nur" einen Internet/Telefonanbieter in dem Gebäude - ein kleiner lokaler Glasfaseranbieter. Mit der Zeit sind noch andere Anbieter mit ihrer eigenen Glasfaserleitung und APL im Keller dazu gekommen.
Als ich vor geraumer Zeit zu einem der anderen Anbieter gewechselt bin, verweigerte mir der erste Anbieter die Nutzung der Glasfaser innerhalb des Hauses (NE4 zwischen APL und ONT), da dies das Eigentum dessen sei. Aus diesem Grund musste ich für meinen neuen Anbieter (nicht die Telekom) eine neue Glasfaser zwischen APL im Hausanschlussraum und meiner Wohnung ziehen.
Ich bin bis heute der Meinung und nach den Informationen, welche ich im Internet finde, dass die Netzebene 4 (NE4) Eigentum des Hauses bzw. des Eigentümers ist. Dieser lokale Anbieter ist aber leider nicht der Meinung - er sagt : er habe das Kabel beim Bau des Hauses verlegt, also ist es auch seins.
Gibt es einen Paragraphen im BGB oder TKG welcher dies eindeutig klärt?
Sollte es wirklich darauf hinauslaufen, dass dieses Kabel ihm gehört, kann ich ihn auffordern sein Eigentum aus meinem Eigentum zu entfernen und wenn er diesem nicht nachkommt, kann ich es dann selbst entfernen? Er droht mir, wenn ich es mache, dass es Beschädigung an Fremdeigentum sei...
Viele Grüße