Hast Du eigentlich schoneinmal eine Gestattungserklärung gesehen? Die wird von Hauseigentümer unterschrieben und die kann der Glasfaseranbieter in einem Streitfall ganz sicher beim Gericht vorlegen.
Ohne Gestattungserklärung baut kein einziger GF-Anbieter aus und darin bestätigt u.U. der der Haus- oder Wohnungseigentümer, dass die Leitungen (je nach Formulierung) dem GF-Anbieter gehören.
Wenn der Wohnungsverkäufer den Wohnungskäufer darüber nicht informiert hat, dann ist das das Problem zwischen Käufer und Verkäufer, aber nicht des GF-Anbieters.
Nicht umsonst gibt es immer wieder Ärger und Mehrkösten wegen den Eigentumsverhältnissen der NE4.
Ich habe keine Gestattungserklärung gesehen/erhalten. Dies werde ich aber noch einmal genauer prüfen. Vielen Dank für den Hinweis.
Dazu gibt es anderslautende BGH-Urteile:
26.10.2012 V ZR 57/12 und 5.7.2013 V ZR 241/12
Diese Urteile bedeuten aber auch, dass alle Leitungen innerhalb des Hauses bis zum HÜP (meistens im Keller) der WEG gehört und nicht irgendeinem Telefon-/Internetanbieter. Dies bestätigt mir auch meine Vermutung ![]()
Ich danke euch und weiß natürlich, dass endgültig mir nur ein Anwalt helfen kann bei diesem Thema