Beiträge von wandler

    Das ist fuer den Fall um den es hier geht ein "stabiles" Netz mit haeufig wechselndem Prefix halt nicht die richtige Loesung... die Grundannahme ist, wenn das Prefix wechselt, wechselt das Netz und das macht in Heimnetzen halt fuer Serverdienste nur wenig Sinn.

    Bei wechselndem Präfix wird eh neu nummeriert, was für einen Unterschied macht es da, wenn der Interface-Identifier dann sich auch ändert?

    Discovery läuft eh über mDNS, DynDNS o. ä. und mit zufällig abbrechenden Sessions muss jeder Dienst für Privatkunden sowieso klar kommen.

    Die "Loesung" die F. Gont da vorschwebt ist PCP also dem Server erlauben selber neue Loecher in die Firewall zu machen

    Mit Zero Trust networking macht niemand "Löcher in die Firewall". Und wer noch ein anderes Modell als Zero Trust hat, hat eh viel größere Probleme.

    Im Wohnraum kann das sehr sinnvoll sein. In Treppenhäusern von MFH jedoch gar nicht (aufgrund der geltenden Branschutzvorschriften).

    Den Metallkanal bekommt man auch in den Wohnraum wegen der geltenden Brandschutzvorschriften, wenn keine Schlitze gestemmt werden. Und für das, was da in dem Corning-Video eifrig mit dem Akkuschrauber durchlöchert wird, bekommt man schlicht überhaupt keine Baugenehmigung.

    Die Glasfaser auf Holz-Masten werfen, Loch in die Pappwand für die Hauseinführung, dann weiter mit "Clear Track". Sollte die ganze Hütte bis auf den Fundamentsockel abbrennen, baut man genauso günstig neu. Klar, das gibt es auch, aber nicht im Land des Tiefbaus.

    ... und Kabelkanäle aus Stahlblech zur Aufnahme des Kabels angebracht.

    Das natürlich auch. Was die Notwendigkeit für ein "unsichtbares" Konzept komplett ad absurdum führt.

    In massiven Bauten (also außerhalb von typisch amerikanischen Holz-Rigips-Häuser) gibt es auch generell das Problem, die "Glasfasergeschwindigkeit" vom TA zum Endpoint zu bekommen. Auch Wi-Fi geht deutlich schlechter durch massive Wände.

    Von Corning hab ich letztens auch ein spannendes Video gesehen, wie man überstreichfähige Glasfaser recht einfach verlegt. Finde ich aber gerade nicht mehr.

    Mit der grünen Bosch-Akkuschrauber durch die typisch amerikanische Pappwand fällt natürlich unter "recht einfach".

    Die Glasfaser-Monteure der Telekom sind hier mit dem Hilti SDS-Plus Bohrhammer gekommen und haben den halben Tag gebraucht.

    Mit der Einführung von 3G wurde das aufgrund der höheren Datenraten zunehmend schwieriger und seit 4G ist eine RiFu Anbindung nur noch die Ausnahme oder eine temporäre Lösung zur Anbindung einer BTS.

    Bei Telefonica O2 ist die Richtfunkanbindung für 4G-Standorte die Regel. Nur für 5G mangelte es ihnen bis letztes Jahr an der richtigen Hardware dafür. Künftig werden aber auch 5G-Antennen über das Richtfunknetz versorgt.

    HubeBube: Wie bei allen Zugangstechnologien spielt der Gleichzeitigkeitsfaktor da eine Rolle. Die meisten haben eben nicht Unlimited (Speed + Data) wie ich bezahlt, sondern nur ein paar GB mit maximal 25 Mbit/s im Vertrag. Und das ist auch okay so.

    Im Moment sieht es so aus, dass die LTE-Zelle nachts mangels Nutzung ausgeschaltet (!) wird. Ansonsten habe ich die 10+10 MHz weitgehend für mich, der Rest des lizenzierten Spektrums rauscht noch ungenutzt vor sich hin. Da ist noch jede Menge Luft nach oben. Wenn da erstmal Band 78 in Betrieb geht, werde ich darüber herunterladen und nicht mehr über den totgedrosselten Glasfaseranschluss (6 % des technisch möglichen) .

    Ich bekomme auch nur 300 / 150 Mbit. - Bekommen könnte ich 1000/500, ich zahle aber auch nur 300/150 Mbit. :) - Glasfaser ist was tolles.

    100/50.....

    Die Definition von "langweiliges überteuertes Produkt": gefühlt zu viel Geld für zu wenig Leistung - man fühlt sich beim Benutzen permanent abgezockt.

    Sobald ich die 300 aufwärts per 5G bekomme, bin ich wieder weg von der Glasfaser. Den Tarif habe ich schon, da muss ich nichts mehr extra ausgeben.

    2. Ich kenne viele Privatkunden, die mehr als 40€ monatlich zahlen und damit kein Problem haben.

    Das ist ja nett, aber die Glasfasernetzbetreiber kennen diese Privatkunden offenbar nicht. Sonst wären die Take-Up-Raten nicht so derart schlecht.

    Am Ende wird die Telekom eh fast alles überbauen, die hat ein anderes Geschäftsmodell.

    Einen großen schwedischen Netzbetreiber mit Erfahrung in Glasfaserversorgung dünn besiedelter Gebiete würde ich nicht als "Hedge Funds" bezeichnen.

    Die Hedge Funds sind die, die dem "großen schwedischen Netzbetreiber" das Geld für den Ausbau liefern, das hat der nämlich nicht cäsh auf Täsch. Und diese Investoren wollen ROI sehen. Aber Privatkunden wollen nicht mehr als 40 € monatlich zahlen, weshalb das Geschäftsmodell langfristig zum Scheitern verurteilt ist.

    Im EFH ja, als Miteigentümer im MFH bestimmt die Verwaltung.

    Die Verwaltung "bestimmt" nichts, die verwaltet im Auftrag der Eigentümer und nach deren Vorgaben. Bestimmen tut über das Sondereigentum allein der Eigentümer, über das Gemeinschaftseigentum die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Mehrheitsorgan. Zuleitungen zur Wohnung werden regelmäßig zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers gerechnet, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum oder in anderen Wohnungen verlaufen. Das ist nämlich wichtig dafür, wer für die Instandhaltungs und Reparaturkosten dieser Leitungen aufkommt.

    Und ja, das ist ein bisschen anders als beim Mieter. Darüber waren auch schon viele Kabelnetzbetreiber verwirrt, die Wohnungseigentümer als "Mieter" angesprochen haben, obwohl diese von der gesetzlichen Änderung der Betriebskostenverordnung nie betroffen waren, da Wohnungseigentümer keine Betriebskosten zahlen, sondern Hausgeld. Letzteres ist rechtlich etwas völlig anderes.

    Wir sprechen aber nicht von einer Mobilfunkantenne, wo der Mobilfunkanbieter Nutzen hat, sondern von der GF-Erschließung Deiner Immobilie.

    Da ist rechtlich kein Unterschied. Der Glasfaserbetreiber hat ebenfalls auch einen Nutzen: er kann über die Infrastruktur Verträge verkaufen, zum Beispiel an den Eigentümer oder den Mieter des Wohnungeigentümers. Dem Glasfaserbetreiber kann für die Gestattung Miete berechnet werden und er kann jederzeit nach Kündigung des Gestattungsvertrages zur Entfernung seiner Anlage aufgefordert werden. Darüber entscheidet ein Eigentümer frei im Rahmen seinen Herrschaftsrechts über sein Eigentum, ggf. in Gemeinschaft mit den anderen Eigentümern.

    Hast Du eigentlich schoneinmal eine Gestattungserklärung gesehen? Die wird von Hauseigentümer unterschrieben und die kann der Glasfaseranbieter in einem Streitfall ganz sicher beim Gericht vorlegen.

    Für Gestattung wird vom Eigentümer üblicherweise eine Miete für die Nutzung des Grundstückes eingefordert zum Beispiel für die Nutzung es Dachstandortes für eine Mobilfunkantenne. Von solchen Mietzahlungen wüsste der hier mitlesende Eigentümer wohl. Natürlich "erbt" ein Eigentümer alle solchen Verträge, kann sie aber jederzeit wegen Eigenbedarfs kündigen. In diesem Fall hat der Mobilfunknetzbetreiber die Anlage unverzüglich zu entfernen.

    Ohne Gestattungserklärung baut kein einziger GF-Anbieter aus und darin bestätigt u.U. der der Haus- oder Wohnungseigentümer, dass die Leitungen (je nach Formulierung) dem GF-Anbieter gehören.

    Eigentumsverhältnisse bestätigt in Deutschland zum Glück das Grundbuch.

    Wenn der Wohnungsverkäufer den Wohnungskäufer darüber nicht informiert hat, dann ist das das Problem zwischen Käufer und Verkäufer, aber nicht des GF-Anbieters.

    So einfach ist das im Falle von Immobiliengeschäften eben nicht.

    Weisst du zufälig, wo man diese Rechtssprechungen nachlesen kann?

    Sobald der Glasfaserbetreiber behauptet, dass ihm Teile deiner Eigentumswohnung gehören, könntest du diese Behauptung gerichtlich anfechten.

    Musst du aber gar nicht, da der Glasfaserbetreiber in der Beweispflicht dafür ist. Er muss erstmal beweisen, dass ihm das Zeug überhaupt gehört.

    Das wird ihm aber gar nicht gelingen. Und damit ist der Fall auch schon erledigt. Wenn jemand behauptet, dass ihm dein Auto gehört, du aber die Zulassungsbescheinigung und sämtliche Schlüssel besitzt, dann braucht es keinen Anwalt, dann kann mir diese Behauptung schlichtweg egal sein und du kannst mit deinem Fahrzeug weiterhin machen, was du willst. Das ist der Vorteil an der tatsächlichen Herrschaft über eine Sache (vulgo Eigentum).

    In der Teilungserklärung ist mit keiner Silbe, die Glasfaserleitungen oder dieser lokale Glasfasernetzanbieter erwähnt.

    Dann gehört das Zeug dir.

    Mach damit was du willst, da kann und wird keiner vor Gericht ziehen.

    Und welchen Deal auch immer der Anbieter mit dem Erbauer des Hauses vor 10 Jahren hatte, kann mir als Eigentümer im Nachhinein egal sein.

    Und den Erbauer des Hauses muss er verklagen, wenn der Eigentum unterschlagen hat. Das kann dir keiner mehr wegnehmen, daraus ergibt sich maximal ein finanzieller Entschädigungsanspruch, aber nicht gegen dich, nur gegen denjenigen, der es dir verkauft hat.

    Auf NE4 zu überbauen ist eine ganz andere Ebene von Dämlichkeit. Da muss man sich nicht wundern wenn Glasfasermigration scheitert. Wenn Glasfaseranbieter so beliebt wie Medicom Dreieich und Co sein möchten, bitte schön.

    Das NE4-Spiel mag bei Miethaien wie Vovodings funktionieren (die passen ja auch hervorragend zu den Glasfaserhaien), aber nicht beim geteilten Wohnungseigentum. Da gehört alles, was in der Wohnung ist und die zur Wohnung gehörenden Vorsorgungsleitungen im Gemeinschaftseigentum dem Wohnungseigentümer. Sonst geht es zurück zum Notar mit richtig Ärger wegen des ungültigen Immobilien-Kaufvertrages.

    In der Regel werden solche Fehler gerichtlich aber immer mit Geld entschädigt, da baut keiner die Heizungsrohre oder Glasfaserleitungen im Haus ab, sondern der Schuldige (Immobilien-Verkäufer) entschädigt den Geschädigten (NE4-Verkäufer) finanziell. Der Eigentümer ist fein raus.

    Da kann der Glasfaserhai sonstwas in seine Geschäftsbedingungen reinschreiben, die Leute ohne Vertrag gar nicht binden.