Also der Text des TKG ist da IMHO nicht so praezise.... Ein "passiver Netzabschlusspunkt" ist gefordert, dass kann ein Gf-TA hinter einem HÜP sein, aber z.B. in einem EFH koennen HÜP und TA zusammenfallen... (TA: Teilnehmeranschluss, HÜP: Hausübergabepunkt).
Von Glasfaser-Dose steht im TKG nichts, auch wenn das die naheliegendste Umsetzung sein duerfte, aber z.B. ein am HÜP-direkt angespleisstes Kabel mit Stecker waere IMHO zwar nicht sonderlich kunstvoll, aber auch nicht direkt im Widerspruch zum Gesetzestext. (Aber technisch keine gute oder elegante Loesung, da ist eine Dose vorzuziehen).