Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

  • Was mich bei dieser Thematik immer wieder wundert:
    Es werden FTTH Verträge abgeschlossen, weil man offensichtlich den in die Zukunft gerichteten Bedarf sieht. Der Hausanschluss ist in aller Regel kostenlos und die Konditionen für den Tarif mindestens zu Anfang rabattiert. Warum will man denn jetzt überhaupt aus dem Vertrag raus?

    Als Anbieter würde ich auf das Urteil natürlich dennoch reagieren und die Rahmenbedingungen wie folgt anpassen:
    Der Kunde bestellt einen FTTH Hausanschluss zum Preis von beispielsweise 1.000, deren Zahlung mit Fertigstellung des Anschlusses fällig wird. Mit Fertigstellung des Hausanschlusses kann der Kunde sich gleichzeitig bereiterklären, die Vertragslaufzeit von 24 Monaten neu starten zu lassen und dafür bekommt er die Kosten des Hausanschlusses als Bonus unmittelbar gutgeschrieben.

    Klar ist doch, dass die Anbieter nach dem Urteil die vertraglichen Rahmenbedingungen so ändern müssen, dass sie bei kostenlosem Hausanschluss 24 Monate die monatlichen Leistungspreise kassieren können und das rechtlicher. Gelingt das nicht, dann wird eben außer der Telekom niemand mehr FTTH ohne Kostenbelastung für den Hausanschluss ausbauen können.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

  • Jetzt haengt es von den Details in den EWE AGBs ab, ob Dein Fall aehnlich zur DGN ist oder zu nordischnet. Ich halte die Idee mit einem Anwalt prinzipiell fuer gut.

    4 Vertragsschluss
    4.1 Der Vertrag über die einzelnen Leistungen kommt, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, durch den Auftrag des Kunden und eine verbindliche, nicht lediglich mündlich erteilte Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Die Annahme durch den Anbieter kann auch durch Freischaltung der beauftragten Leistung erfolgen.

    Yep, evtl. ist das Einschalten der Verbraucherzentrale noch ein Zwischenschritt bevor man einen RA beauftragt.

    Die haben kein Interesse gegen EWE tätig zu werden.

  • Bin kein RA, aber das ist immer noch unklar, weil es offen laesst ob Du vor der Leistungserbringung einfach haettest zuruecktreten koennen. Ich vermute eine offizielle Auftragsbestaetigung hat EWE Dir nicht zu gesendet?

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Tian warum willst du den kündigen?

    Liefert Ewe nicht die Leistung des Vertrages?

    Oder geht es nur um Geiz ist Geil?

    Ich verstehe nicht, dass man nicht bereit ist für die Investition der Netzbetreiber in eine neue Technologie auch zu bezahlen.

    Jeder Neueanschluss eines Kupfer Telefonleitung auf einem Grundstück kostet auch 600-700 €.

  • Klar ist doch, dass die Anbieter nach dem Urteil die vertraglichen Rahmenbedingungen so ändern müssen, dass sie bei kostenlosem Hausanschluss 24 Monate die monatlichen Leistungspreise kassieren können und das rechtlicher. Gelingt das nicht, dann wird eben außer der Telekom niemand mehr FTTH ohne Kostenbelastung für den Hausanschluss ausbauen können.

    Jain, eigentlich sollte es das Ziel eines ISPs sein, Kunden durch gute Leistung zum bleiben zu bewegen und nicht primaer durch die MVLZ... und in meiner Erfahrung klappt das auch, Internetzugang ist gefuehlt Infrastruktur, wenn die geraeuschlos einfach funktioniert duerfte die Masse wenig Grund sehen den ISP zu wechseln. In Frankreich ist IIRC die MVLZ 12 Monate und trotzdem sind die im FTTH Ausbau weiter als wir hier...

    Allerdings vermute ich auch, dass did ISPs Varianten finden werden die bei 24 Monaten Laufzeit ab Schaltung enden werden... das TKG wuerde so etwas durchaus erlauben und sieht fuer Bereitstellung physischer Konnektivitaet eine Ausnahme der 24 Monatsregel vor... ich vermute/hoffe aber dass die ISPs das Problem einfacher und kundenfreundlicher loesen werden, mal sehen.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Was mich bei dieser Thematik immer wieder wundert:
    Es werden FTTH Verträge abgeschlossen, weil man offensichtlich den in die Zukunft gerichteten Bedarf sieht. Der Hausanschluss ist in aller Regel kostenlos und die Konditionen für den Tarif mindestens zu Anfang rabattiert. Warum will man denn jetzt überhaupt aus dem Vertrag raus?

    Tian warum willst du den kündigen?

    Liefert Ewe nicht die Leistung des Vertrages?

    Oder geht es nur um Geiz ist Geil?

    Und ich verstehe wiederum nicht was hier nicht zu verstehen ist. Die Glasfaservertäge werden nicht im Vakuum geschlossen, und auch meist nicht mit dem bestehenden ISP. Das heißt: wenn man nicht weiß ab wann man zahlen muss, bleibt man oft in unrabattierten Listenpreisverträgen stecken, oder muss über längere Zeit zwei Verträge bezahlen obwohl die Meisten nur ein Anschluss brauchen oder sogar einrichten können.

    Dazu kommt, dass manche ISPs wie DGN einseitig dass automatische Beendigung des Vertrages aus den AGBs streichen.

    Bei uns hat es mit DGN von Bestellung bis Aktivierung 35 Monate gedauert. Beim Abschluss hieß es noch, wenn bis 24 Monaten nichts passiert, wird der Vertrag gekündigt. Dann dachte ich, OK, die werden schon im Eigeninteresse dafür sorgen, dass es schneller als das läuft und mein Vodafone Vertrag unbefristet weiterlaufen lassen. Falsch gedacht. AGBs kann man doch im Darth Vader Stil einseitig ändern. In den 35 Monaten wären noch ganze 24 Monate von entweder mehr Geschwindigkeit für selben Preis oder umgekehrt drin.

  • Das BGH Urteil ist ja wohl auch aufgrund einer Klage der VZ gefällt worden.

    Klar, wenn jedoch Lieschen Müller gegenüber EWE Auftritt oder die Rechtsanwälte der VZ, was glaubst Du bei welcher der beiden Varianten eher zu Gunsten des Teilnehmers entschieden wird? Die Entscheidung muss ja gar nicht vor einem Gericht erwirkt werden.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Es ist ja relativ eindeutig, wenn es eine Auftragsbestätigung gibt. Die vertraglichen Konstrukte der Netzerrichter und Provider sind aber teilweise schon sehr undurchsichtig und "iritierend" konstruiert. Da ist sicherlich eine Klarstellung, auch höchstrichterlich, noch erforderlich.

    Ich verstehe die Absicht der Netzerrichter, Klarheit und kalkulierbaren Umsatz haben zu wollen. Auf der anderen Seite müssen dieses aber auch akzeptieren, das der Kunde zeitlich klar festgelegte Informationen haben will, wann, wie lange und mit welchen Kosten er vertraglich gebunden ist.

    Von mir aus kann der Vertrag gerne mit der Bereitstellung beginnen, dann beginnt aber auch erst die Widerufsfrist von 14 Tagen und vorher liegt auch keine vertragliche Bindung in irgendeiner Art vor. Dann ist das Risiko nämlich auf Seiten des Netzerrichters. Andernfalls muss spätestens bei Baubeginn in der Gemeinde, durch die Gemeinde anhand der erteilten Genehmigungen veröffentlicht, eine Auftragsbestätigung versendet werden. Auch dann liegt das Risiko, durch den Zeitbedarf der Arbeiten gegeben, beim Erbauer dess Netzes. Er muss also, im eigenen Interesse, zusehen, dass die Hausanschlüsse zügig fertiggestellt werden und in Betrieb gehen, damit noch genügend Einnahmen erzielt werden können.

    Das nennt man Geschäftsrisiko.

  • Je mehr der Netzerrichter von durch ihn nicht steuerbaren Gegebenheiten (Behörden und Verwaltungen) abhängig ist, desto höher das Risiko, ebenso baut sich im norddeutschen Sand schneller als im Allgäuer Fels.

    Dies alles führt zu zeitlicher Unwägbarkeit. Insofern finde ich die anstehende TKG Novelle zu Gunsten des Gf-Ausbaus durchaus positiv. Auch wenn dies für Immobilienbesitzer zu Eingriffen in deren Eigentum führt.

    Letztlich gibt es da ja auch noch Artikel 14 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der leider viel zu häufig ignoriert wird, vor allem Absatz 2:

    Zitat

    Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Art. 14 GG - dejure.org

  • Es gab nie eine Auftragsbestätigung von EWE. In der ersten Mail gab es nur eine Bestellübersicht, die Widerrufsbelehrung hing an der gleichen Mail. In der zweiten Mail die am nächsten Tag kam, hing ein anderes Dokument, welches aber wieder nur eine Bestellübersicht war. In der dritten Mail hieß es dann "Unser Ausbaupartner hat übernommmen"

    also für mich hört sich die Weitergabe an den Ausbaupartner schon wie eine Bestellannahme an - zumindest seitens deines Vertragspartners = EWE, über das Vertragsverhältnis zwischen EWE und deren nicht genannten Partner hast du keine Informationen, aber Ausbaupartner hat übernommen, das ist eindeutig eine aktive Handlung im Bestellprozess, zum Übernehmen muss EWE den Partner dazu angewiesen haben.

    Was ist denn das größte Problem an EWE als Internetprovider, oder ist es nur eine Prinzipienfrage ? hat EWE irgendwelche Nachteile, oder ist einfach nur zu teuer ? von wieviel hundert Euro spricht man dann auf die verbleibenden ca. 20 Monate ? selbst wenn du Recht bekommen solltest, was sicherlich im Minimum ein halbes Jahr dauern wird, was bleibt dann als Gewinn übrig und ist es den Aufwand dafür Wert. Zumindest wenn du den Zugang in der Zeit aktiv nutzt wäre ich keineswegs sicher, dass du eine Rückerstattung erwarten darfst, aber ich nehme nicht an, dass du noch einen anderen Internetanbieter hast, der dir einen vergleichbaren Zugang bietet. Es mag auch am Alter liegen, dass ich zunehmend pragmatischer werde, parallel vergeht die Zeit gefühlt deutlich schneller, wenn ich überlege, dass ich noch 9 Monate MVLZ habe, ist die Zeit schnell verflogen. Ich bin aber zufrieden und will nicht wechseln, dennoch ist es einfach schöner, wenn man keinen Laufzeitvertrag mehr hat

    Telekom Glasfaser 300 über Fritzbox 5690pro

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Von mir aus kann der Vertrag gerne mit der Bereitstellung beginnen, dann beginnt aber auch erst die Widerufsfrist von 14 Tagen und vorher liegt auch keine vertragliche Bindung in irgendeiner Art vor.

    Genau das behauptet EWE ja jetzt ja sei der Fall gewesen. Ich bitte bis 14 Tage nach Erstnutzung widerrufen können. In der Widerrufsbelehrung steht jedoch "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses." EWE behauptet jetzt das der Tag des Vertragsabschlusses der Tag der Erstnutzung sei und nicht der Tag an dem ich bei denen auf der Internetseite den Anschluss mit Tarif in Auftrag gegeben habe. Das können sie ja gern so machen, dann müssen sie es aber doch auch klar kommunizieren.

    In meinem Fall geht es um einen Neubau. Einen Kupfer Hausanschluss hatte ich gar nicht legen lassen, sondern auf Mobilfunk gesetzt. Als man dann Glasfaseranschlüsse mit Ausbauzeitpunkt Herbst 2026 bestellen konnte, hatte ich dies gemacht. Der Unlimited Mobilfunkvertrag läuft noch bis März 2027 und muss bezahlt werden. Dann hätte ich ein halbes Jahr doppelt zahlen müssen, das hätte gepasst. Jetzt wurde der Glasfaseranschluss im Dezember 2025 geschaltet, heißt ich muss 1,5 Jahre doppelt zahlen. Nun kann man sagen das ist einfach mein Problem aber wenn es eine Möglichkeit gibt aus einem Vertrag rauszukommen, warum dann nicht auch nutzen. Da geht es dann um ~500€ für die Zeit. Das ist aber nur die Begründung in meinem Fall, es geht ja allgemein darum ob EWE da den richtigen Weg geht.

    Klagen werde ich natürlich nicht.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • In meinem Fall geht es um einen Neubau. Einen Kupfer Hausanschluss hatte ich gar nicht legen lassen, sondern auf Mobilfunk gesetzt. Als man dann Glasfaseranschlüsse mit Ausbauzeitpunkt Herbst 2026 bestellen konnte, hatte ich dies gemacht. Der Unlimited Mobilfunkvertrag läuft noch bis März 2027 und muss bezahlt werden. Dann hätte ich ein halbes Jahr doppelt zahlen müssen, das hätte gepasst. Jetzt wurde der Glasfaseranschluss im Dezember 2025 geschaltet, heißt ich muss 1,5 Jahre doppelt zahlen. Nun kann man sagen das ist einfach mein Problem aber wenn es eine Möglichkeit gibt aus einem Vertrag rauszukommen, warum dann nicht auch nutzen. Da geht es dann um ~500€ für die Zeit. Das ist aber nur die Begründung in meinem Fall, es geht ja allgemein darum ob EWE da den richtigen Weg geht.

    Ich kann dich ja verstehen, aber leider nur ein ganz wenige.

    Ich glaube du bist der erste Forumsteilnehmer, der seinen Glasfaseranschluss fast ein Jahr früher bekommt als erwartet.

    Und was ist mit dem Mobilfunk Vertrag? Vergebe den doch weiter.

  • Ich finde die Thematik ja auf der einen Seite wichtig, aber es gibt für viele unter uns einfach keine Wahl, wenn man auf FTTH wechseln will. - Dann muss man sich leider - ob man will oder nicht - mit dem Versorger der vor Ort ausbaut rumschlagen.

    Es ist wichtig, für die Leute, bei denen alles schief geht, und sich die Termine für den Ausbau immer weiter nach hinten verschieben, ohne dass ein funktionierender Anschluss bei rum kommt.

    Für diejenigen unter uns, die ja sowieso einen FTTH Anschluss haben wollen, ohne dass ein Wettbewerber schneller ausbaut, der kann ja erstmal den Vertrag laufen lassen. - Sollte sich beim ursprünglich geschlossenen Vertrag nach 24 Monaten noch nichts getan hat, und ein Wettbewerber schneller ist, für diejenigen ist das Urteil ein Segen.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • ursprünglich geschlossenen Vertrag

    Genau das ist doch die Frage. Ab wann kann man über einen geschlossenen Vertrag reden. D.h. ab wann greifen die Regelungen des BGB. Vor dieser Klarstellung drücken sich nämlich die Netzerrichter und leider derzeit auch die Legislative. Und der Judikative liegt es nicht zu Entscheidung vor. Das BGH Urteil klärt bei Leibe nicht alles.

  • Schnurz Das müsste doch in dem ABG stehen, bei Amazon kommt ja z.B. erst eim Vertrag zustande mit dem Versand / der Lieferung.


    Bei der Telekom kommt die Auftragsbestätigung sobald man selbst den finalen Termin ausgewählt hat. Starten tut die Laufzeit dann erst wenn das Modem / der Router registriert wurde.