Vermieter verweigert Einrichtung der Inhouse-Verkabelung/ bn:t stellt sich quer - was tun?

  • Hallo zusammen,

    ich habe Probleme mit meinem Vermieter/dem Glasfaseranbieter bn:t, ggf. kann mir hier jemand weiterhelfen...

    Nachdem ich vor über einem Jahr einen Vorvertrag mit der Fa. bn:t geschlossen habe zum Glasfaserausbau (Tarif: bn:t komplett+ 300.000) und mein Vermieter die Grundstückeigentümererklärung unterzeichnet hat, wurde nach langem Warten nun endlich der HÜP im Mehrfamilienhaus fertiggestellt. Die Inhouse-Verkabelung fehlt aber noch - ich bin der einzige Mieter von drei Parteien der sich für Glasfaser interessiert hat. Der Vermieter sagte mir - bevor ich den Vorvertrag unterzeichnet habe - dass "wir uns einig werden" zu den Kosten für die Inhouse-Verkabelung.

    Nun ist der HÜP fertig, der Vermieter hat kostenlos den Glasfaseranschluss bis in den Keller erhalten (Wertsteigerung der Immobilie), hat nun einen Elektriker vorbeigeschickt zur Erstellung eines Angebots für die Inhouse-Verkabelung und hat mir das Angebot (auf seinen Namen) übersandt, ich möge dem KFA i.H.v. 715€ zustimmen und den Elektriker nun beauftragen - er werde sich an den Kosten nicht beteiligen.

    Die Fa. bn:t stellt sich quer und bucht bereits das Bereitstellungsentgelt (99,99€) vom Konto ab. Der Vermieter zeigt sich uneinsichtig, mit "sich einig werden" hätte er von Anfang an gemeint, ich solle alle Kosten tragen. Ich habe aber nun folgenden Standpunkt:

    - gem. TKG ist die Inhouse-Verkabelung Vermietersache, er kann dies aber über das Glasfaserbereitstellungsentgelt auf mich als Mieter umlegen (60€ jährlich)

    - ungeachtet dessen: Die Fa. bn:t erbringt die Leistung m.E. nicht, weil ich in meiner Mietwohnung (DG) keinen verfügbaren Anschluss erhalte, der bloße HÜP ermöglicht es mir nicht, die Dienstleistung (bn:t komplett+ 300.000) in Anspruch zu nehmen.

    Kennt sich hier jemand aus, was man hier als Mieter in meiner Situation machen kann/soll? Bn:t reagiert gar nicht, eine Kopie des Vorvertrags senden die mir trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung ebenfalls nicht zu.

    VG

    Simon

  • Du kannst nur Deinem Vermieter gegenüberargementieren, dass er durch den Glasfaseranschluss in seiner Wohnung eine (kleine) Wertsteigerung erhält.

    Wahrscheinlich ist Dein Vermieter von deutlich geringern Kosten ausgegangen, aber einen Rechtsanspruch auf einen Glasfaseranschluss hastz Du meines erachtens nicht, wenn es Deinen Vermieter Geld kostet.

    Ist halt die Frage, obn die die 715 EUR für einen stabilen Glasfaseranschluss in die Hand nehmen willst.

    Ich würde es wohl machen, aber mit einer gehörigen Portion Wut im Bauch auf den Vermieter.

    Evtl kannst Du ja mit Deinem Vermieter vereinbaren, dass Du jetzt diese Kosten trägst, aber Du beim Auszug aus der Wohnung Du diese Kosten vom Wohnungseigentümer erstattet bekommst. Vlelleicht auch gestaffelt, je nachdem, wie lange Du noch in der Wohnung wohnen bleibst. - Je kürzer, desto mehr zahlst Du selbst für dern Anschluss, je später du ausziehst, desto kleiner ist Dein Anteil. - Ich dachte so an die Größenordnung 150 EUR pro Jahr.

    Sowas dann aber schriftlich festhalten. - Vielleicht kommt ihr euch ja so einigen.

    Oder Du fragst Deinen Vermieter, was Du mit der Inhouseverkabelung machsten sollst, wenn Du eines Tages aus der Wohnung auzeihst, da Du ja die Kosten bezahlt hast? - Seitenschneider nehmen und Glasfaser abschneiden, und aus dem Leerrohr rausziehen? - Die denkbar schlechteste Lösung.

    Du musst sicherlich kleinere Handwerker-Tätigkeiten in Deiner Mietwohnung selbst tragen, aber ich habe im Kopf, dass hier die Grenze bei 200 EUR liegt.

    Tut mit Leid, dass Du so einen uneinsichtigen Vermieter hast. - Bei mir war das 2022 kein Problem. - Wobei ich in einem Mehrfamilienhaus wohne, und ich Wohnungseigentümer bin. - Die anderen Eigentümer konnten mir den Anschluss rechtlich nicht verbieten, da für die anderen Eigentümer keinerlei Kosten entstehen.

    Alex_K


    Edit - Schau mal hier. - Der Veremieter kann die Kosten auf Dich als Mieter umlegen, aber maximal 5 EUR im Monat für maximal 9 Jahre:

    Mieter oder Vermieter will kein Glasfaser-Internet? | o2
    Muss ich als Mieter oder Vermieter Glasfaser immer nehmen bzw. zulassen? Problem aus beiden Richtungen betrachtet ✔ Lösungsvorschläge für beide Parteien ✔
    www.o2online.de

    4 Mal editiert, zuletzt von alex_k (2. Januar 2025 um 19:28)

  • Tja. Zusätzliche Kosten tragen und später beim Auszug, im worst case, darauf sitzen bleiben (der Vermieter lacht sich ins Fäustchen) oder die Kosten für den Vertrag als Lehrgeld verbuchen und den Anschluß nicht in die Wohnung auf eigene Kosten legen lasen. Ja. Du zahlst dann den Vertrag, den Du dann auch sofort zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen solltest, und bekommst keine Leistung, aber der Vermieter hat auch nichts davon, denn der HÜP ist dann ohne weiteren Anschluß im Keller ... Und seine Mieter kann er auch nicht mit einem GF-Anschluß locken, da kein Anschluß dafür in den WE ist.

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  • Oder halt beim Auszug rückbauen.

    Wenn der Vermieter gemein ist, besteht er auf rückstandsfreien Rückbau (keine Löcher, vollständiges Streichen des Treppenhauses etc.) was zu erheblichen Kosten führen kann oder er schlägt abstandsfreie Überlassung des Invests vor. Dann hat der Mieter den Anschluß für den Vermieter bezahlt und der kann das auch noch als "Luxus" vermarkten ...

    Ich persönlich würde diese vertragliche "Pleite" als Lehrgeld verbuchen und keinen Anschluß auf meine Kosten legen lassen. Natürlich auch sofort den Vertrag kündigen und auch den Provider über die Umstände ins Bild setzen. Ggf. auch mit der Bitte und dem Hiweis, den HÜP zu verplomben. Dieser wird damit erfahren, das dort auf absehbare Zeit keine Verträge zu vermarkten sind und er klemmt möglicherweise die Fasern ab, wenn er sie woanders vermarkten kann. Das wäre dann auch zum Nachteil des Vermieters.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnurz (2. Januar 2025 um 20:27)

  • Eigentlich sollte eine fristlose Kündigung möglich sein da die Leitung nicht in die Wohnung ankommt. Der ISP kann schlecht behaupten, dass der TE sein Router im Keller anschließen soll...

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  • Eigentlich sollte eine fristlose Kündigung möglich sein da die Leitung nicht in die Wohnung ankommt. Der ISP kann schlecht behaupten, dass der TE sein Router im Keller anschließen soll...

    Genau das frage ich mich auch. Wieso sollte ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehmen kann... Kennt sich hier jemand aus, wie das rechtlich (selbstverständlich unverbindlich und ohne Gewähr) aussieht?

  • Was geschehen wird ist folgendes: neben dem HÜP wird der ONT installiert und nach dessen Aktivierung wird dir der monatliche Betrag in Rechnung gestellt, gleich ob Du den Anschluss nutzt oder nicht. Du bist Vertragspartner von bn:t und nicht dein Vermieter.

    Ich sehe hier nicht wie Du konfrontativ dein Problem lösen kannst. Versuche auf dem kooperativen Weg über das bereits angesprochene Glasfaserbereitstellungsentgelt mit deinem Vermieter eine Einigung zu erreichen.

    Welche Arbeiten sind denn Gegenstand des Elektrikerauftrages? Die Inhouse-Glasfaserverkabelung oder lediglich LAN/RJ-45 Verkabelung? Falls es letzteres sein sollte, dann würde ich in den sauren Apfel beißen und dem Elektriker keinen Auftrag erteilen und die, für dich nutzlosen, monatlichen Kosten an bn:t als "lessons learned" akzeptieren: Ein Mieter muss mit dem Vermieter ein Abkommen bezüglich des Glasfaseranschlusses (in der Wohnung) schriftlich, mit Unterschriften von Mieter und Vermieter, fixieren.

  • Der wichtigste Hinweis kam gleich zu Beginn. Der Vermieter ist möglicherweise schlecht informiert.

    Ich würde zunächst das Gespräch mit dieser Information im Gepäck suchen und ihm Möglichkeiten aufzeigen.

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  • HubeBube : Komplette GF bis ins DG. Die Kupferleitung soll rausgezogen werden und im Leerrohr durch die GF ausgetauscht werden... Wenn ich die Kosten trage, muss wieder alles zurückgesetzt werden bei Auszug. Demnach würde ich 715€ für den Elektriker und bei Auszug nochmal für den Austausch der GF zurück zum Kupferkabel zahlen.. Vermieter hat einen Schaden, mit dem kann man nicht reden...

    Tendiere jetzt dazu juristisch klären zu lassen, ob bn:t den Vertrag überhaupt erfüllt, da hier in der Wohnung die Dienstleistung ja nicht ankommt, werde jedenfalls erstmal die Lastschriftrückgabe durchführen und abwarten was passiert. Habe mit den bn:t den Vertrag nun wegen nicht erbrachter Leistung fristlos gekündigt.

  • Tendiere jetzt dazu juristisch klären zu lassen, ob bn:t den Vertrag überhaupt erfüllt, da hier in der Wohnung die Dienstleistung ja nicht ankommt, werde jedenfalls erstmal die Lastschriftrückgabe durchführen und abwarten was passiert. Habe mit den bn:t den Vertrag nun wegen nicht erbrachter Leistung fristlos gekündigt.

    Das würde ich VORHER mit dem Anwalt klären, den der Provider erbringt ja die Leistung, wenn es vertraglich geregelt ist, das der Eigentümer oder der MIeter die Inhouse-Verkabelung zu tragen hat.

    Eine Rücklastschrift kann dann zu einem Negativeintrag bei der Schufa führen, der, wenn das vertraglich mit dem Provider bzg. des Ausbaus so wie jetzt geregelt ist, auch berechtigt wäre.

  • Der Provider händigt mir nicht einmal eine Kopie des Vorvertrags aus und reagiert gar nicht, seit Wochen. Zudem fehlen mir die Zugangsdaten und die Installationsanleitung - mir wurde bloß kommentarlos ein Router zugeschickt vom Provider...

    Daher wird der Vertrag bereits mangels Zugangsdaten bzw. Zugang auch wenn eine Inhouse-Verkabelung vorhanden wäre ohnehin nicht erfüllt...

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  • Der Provider kann sich gerne mit dem Vermieter anlegen. Zugang zu Wohneinheiten sollte im GGNV geregelt sein. Wenn Vermieter keine Leitungen verlegen will, kann der Provider die Leistung nicht erbringen. Man kann schlecht vom Mieter verlangen, dass er in fremde Eigentum fast 1000 Euro einsteckt und dann beim Ausziehen nochmals Kupferkabel einbauen lässt.

  • Es ist schon eine merkwürdige Angelegenheit mit deinem Vermieter,ich glaube der Vermieter ist nicht richtig informiert und hat sich mit dem Thema nicht richtig beschäftigt.

    Wenn man mit dem Vermieter nicht reden kann, würde ich mich mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen. Dieser hat doch auch einen Shop lt. Webseite, vielleicht können die Mitarbeiter dort dich Unterstützen.

    Die Lastschrift würde ich nicht platzen lassen, siehe #11 von Schnurz.

    PS. Wenn es bei so einer “kleinen“ Sache schon Probleme gibt, würde ich persönlich umziehen…..

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  • mir liegen nicht einmal Zugangsdaten o.ä. vor.

    Wenn Du den Router vom Provider gestellt bekommen hast, dann ist der wohl vorkonfiguriert und damit auch betriebsbereit. Darauf wird sich der Provider herausreden wollen, auch wenn er nach §73 Abs.3 Satz 3 des TKG anders verpflichtet ist.

  • Wenn Du mit dem Vermieter noch sprecchen kannst, dann geh beinfach mal zu ihm nir 2 Flaschen Bier in der Hand, und ein bischen Material, was der Anschluss so kosten würde. - Und eben, dass er als Vermieter ja eine Wertsteigerung erhält, und dass er über maximal 9 Jahre 5 EUR pro Monmat für diese Infrastrukturmaßnahme Dir in Rechnung stellen kann. - Das deckt nicht die kompleten Kosten, aber immerhin einen großen Teil.

    Wenn das nichts wird, ggf mittelfristig mal über einen Umzug nachdenken, und VORHER mit dem neuen Vermieter klären, was einen Glasfaseranschluss angeht.

    Mein Chef sagt immer: "Alex, wer schreibt, der bleibt".... - Sprich man hat zu einem späteren Zeitpunkt eine Grundlage auf die man eine Diskussion aufbauen kann. - Mündlich mag das juristisch genauso gülktig sein, alleine das Problem der Beweisbarkeit ist dabei ein großes Problem.

    Ich wünsche Dir viel Glück.

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  • Also hast du eine eigene Kupferleitung aus dem Keller in deine Wohnung?
    Villeicht kommt dann eine g.hn2 Variante z.B. von Gigacopper für dich in Frage?
    Ich nutze das selbst mit meinen alten Telefonleitungen um das Signal vom ONT im Keller in die 2. Etage zu verfrachten.
    Das wäre zwar auch nicht umsonst, aber die Geräte wären deine und es sind keinerlei Umbaumasnahmen erforderlich und du müsstest keine Konfrontation mit deinem Vermieter anschieben.

  • HubeBube : Komplette GF bis ins DG. Die Kupferleitung soll rausgezogen werden und im Leerrohr durch die GF ausgetauscht werden... Wenn ich die Kosten trage, muss wieder alles zurückgesetzt werden bei Auszug. Demnach würde ich 715€ für den Elektriker und bei Auszug nochmal für den Austausch der GF zurück zum Kupferkabel zahlen.. Vermieter hat einen Schaden, mit dem kann man nicht reden...

    Tendiere jetzt dazu juristisch klären zu lassen, ob bn:t den Vertrag überhaupt erfüllt, da hier in der Wohnung die Dienstleistung ja nicht ankommt, werde jedenfalls erstmal die Lastschriftrückgabe durchführen und abwarten was passiert. Habe mit den bn:t den Vertrag nun wegen nicht erbrachter Leistung fristlos gekündigt.

    Jetzt mal eine pragmatische Lösung.
    Du schreibst, es liegt zur Zeit Kupfer im Leerrohr. Was ist es denn für eine Leitung? Foto wären hilfreich. Wenn es zumindest CAT 6 ist, wäre es hilfreich. Müsste vermutlich nur neu aufgelegt werden, weil jetzt vermutlich für DSL verdrahtet.

    Bei einem Objekt mit nur 3 Mieter könnte man den ONT doch auch in den Keller hängen/betreiben und per CAT bis ins Dachgeschoss gehen, um dort den Router zu betreiben.

    Das sollte wohl deutlich günstiger sein.