Beiträge von GlasfaserFORUM

    Danke für die Tipps, ich werde mich nach meinem Urlaub in 10 Tagen nochmal mit der Sache befassen. Der Provider reagiert weiter gar nicht, Vermieter hat nun eine Frist von mir bekommen - habe ihm klar gemacht, dass mir ein Schaden entsteht, wenn er nicht für die Infrastruktur sorgt.

    alex_k : Das mit dem Bier ist ein Wunschdenken, die Realität sieht leider anders aus..

    Das paradoxe an der Geschichte ist - er kann das alles ja von der Steuer wieder absetzen und zusätzlich von mir das Entgelt (jährlich 60€) verlangen.. Aber dumm bleibt dumm.

    Der Provider händigt mir nicht einmal eine Kopie des Vorvertrags aus und reagiert gar nicht, seit Wochen. Zudem fehlen mir die Zugangsdaten und die Installationsanleitung - mir wurde bloß kommentarlos ein Router zugeschickt vom Provider...

    Daher wird der Vertrag bereits mangels Zugangsdaten bzw. Zugang auch wenn eine Inhouse-Verkabelung vorhanden wäre ohnehin nicht erfüllt...

    HubeBube : Komplette GF bis ins DG. Die Kupferleitung soll rausgezogen werden und im Leerrohr durch die GF ausgetauscht werden... Wenn ich die Kosten trage, muss wieder alles zurückgesetzt werden bei Auszug. Demnach würde ich 715€ für den Elektriker und bei Auszug nochmal für den Austausch der GF zurück zum Kupferkabel zahlen.. Vermieter hat einen Schaden, mit dem kann man nicht reden...

    Tendiere jetzt dazu juristisch klären zu lassen, ob bn:t den Vertrag überhaupt erfüllt, da hier in der Wohnung die Dienstleistung ja nicht ankommt, werde jedenfalls erstmal die Lastschriftrückgabe durchführen und abwarten was passiert. Habe mit den bn:t den Vertrag nun wegen nicht erbrachter Leistung fristlos gekündigt.

    Eigentlich sollte eine fristlose Kündigung möglich sein da die Leitung nicht in die Wohnung ankommt. Der ISP kann schlecht behaupten, dass der TE sein Router im Keller anschließen soll...

    Genau das frage ich mich auch. Wieso sollte ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehmen kann... Kennt sich hier jemand aus, wie das rechtlich (selbstverständlich unverbindlich und ohne Gewähr) aussieht?

    Hallo zusammen,

    ich habe Probleme mit meinem Vermieter/dem Glasfaseranbieter bn:t, ggf. kann mir hier jemand weiterhelfen...

    Nachdem ich vor über einem Jahr einen Vorvertrag mit der Fa. bn:t geschlossen habe zum Glasfaserausbau (Tarif: bn:t komplett+ 300.000) und mein Vermieter die Grundstückeigentümererklärung unterzeichnet hat, wurde nach langem Warten nun endlich der HÜP im Mehrfamilienhaus fertiggestellt. Die Inhouse-Verkabelung fehlt aber noch - ich bin der einzige Mieter von drei Parteien der sich für Glasfaser interessiert hat. Der Vermieter sagte mir - bevor ich den Vorvertrag unterzeichnet habe - dass "wir uns einig werden" zu den Kosten für die Inhouse-Verkabelung.

    Nun ist der HÜP fertig, der Vermieter hat kostenlos den Glasfaseranschluss bis in den Keller erhalten (Wertsteigerung der Immobilie), hat nun einen Elektriker vorbeigeschickt zur Erstellung eines Angebots für die Inhouse-Verkabelung und hat mir das Angebot (auf seinen Namen) übersandt, ich möge dem KFA i.H.v. 715€ zustimmen und den Elektriker nun beauftragen - er werde sich an den Kosten nicht beteiligen.

    Die Fa. bn:t stellt sich quer und bucht bereits das Bereitstellungsentgelt (99,99€) vom Konto ab. Der Vermieter zeigt sich uneinsichtig, mit "sich einig werden" hätte er von Anfang an gemeint, ich solle alle Kosten tragen. Ich habe aber nun folgenden Standpunkt:

    - gem. TKG ist die Inhouse-Verkabelung Vermietersache, er kann dies aber über das Glasfaserbereitstellungsentgelt auf mich als Mieter umlegen (60€ jährlich)

    - ungeachtet dessen: Die Fa. bn:t erbringt die Leistung m.E. nicht, weil ich in meiner Mietwohnung (DG) keinen verfügbaren Anschluss erhalte, der bloße HÜP ermöglicht es mir nicht, die Dienstleistung (bn:t komplett+ 300.000) in Anspruch zu nehmen.

    Kennt sich hier jemand aus, was man hier als Mieter in meiner Situation machen kann/soll? Bn:t reagiert gar nicht, eine Kopie des Vorvertrags senden die mir trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung ebenfalls nicht zu.

    VG

    Simon