Hoch geschätztes Glasfaserfoum!
Bei vielen ISPs gibt es eine Zwangstrennung pro 24 h. Außer bei abweichendem Nutzerwunsch konfiguriert der Fragesteller die entsprechenden Geräte so, dass diese um 03:01 Uhr erfolgt.
Nun gibt es in Mitteleuropa jedes Jahr Ende Oktober einen Sonntag, der 25 Stunden hat. Sind an diesem Sonntag zwei Zwangstrennungen erforderlich? Oder gewährt der ISP an diesem Tag, passend zur längeren Dauer des Tages, eine Frist von 25 h?
Räumt der ISP grundsätzlich eine Art "Kulanzzeit" bei der Zwangstrennung ein? Gegebenenfalls auch nur 30 s. Beispielsweise für den Fall, dass sich die Systemuhr eines IADs um einige Sekunden oder gar halbe Minute verstellt hat. Oder wird seitens des ISPs nach 86 400,000 s gnadenlos die Verbindung unterbrochen?
Im vorliegenden Fall ist der ISP die Deutsche GigaNetz GmbH, jedoch wäre eine Antwort, die für alle deutschen ISPs mit Zwangstrennung gilt, am besten … dies werden doch wohl alle deutschen ISPs mit Zwangstrennung gleich handhaben. Der Fragesteller freut sich auf die Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Jung-Fernmelder