Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

  • Ich habe nichts von verschrotten geschrieben. So lange der Smart 4 noch das aktuelle Modell ist, bekommt man den vielleicht halbwegs gut wieder veräußert

    Auf Krampf Neugeräte zu kaufen ist übrigens auch nicht nachhaltig und das macht hier gefühlt Jeder ;)

  • Eine meiner größten Sorgen bei dieser ganzen Glasfaseranschluss-Geschichte ist, dass mir bei der Verkabelung in der Wohnung riesige Löcher in die Wände gerissen werden, die nicht wieder sauber verschlossen werden, und/oder der Boden irgendwie irreversibel beschädigt wird. Vielleicht kann das Kabel auch über die Decke verlegt werden kann, was meiner Ansicht nach die geringsten Beschädigungen verursachen würde.

    Bin mir nicht sicher, ob das wirklich professionell gemacht wird oder eher nach dem Motto "Hauptsache Glasfaser in der Wohnung und der Rest ist dann nicht unser Problem".

  • Ich habe nichts von verschrotten geschrieben. So lange der Smart 4 noch das aktuelle Modell ist, bekommt man den vielleicht halbwegs gut wieder veräußert

    Ist auch in Summe nicht nachhaltig. Ohne Not Geräte zu erneuern ist immer die schlechtere Lösung.

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  • Die Telekom setzt die Dose standardmäßig innerhalb von 3 Metern ab dem Wohnungseintritt mit Kabelkanal. Wenn du mehr willst, dann musst du (bzw. der Wohungseigentümer) selber einen Leitungsweg vorbereiten (Wanddurchbrüche und Kabelkanal oder Leerrohr), dann verlegt die Telekom darin bis zu 20 Meter. Alternativ kann man auch einenkostenpflichtigen Installationsservice bei der Telekom dazubuchen, aber wenn du da Sorgen um die konkrete Ausführung hast, ist das vielleicht nicht die beste Option.

  • Wenn Glasfaser an einem Haus vorbeiführt, gilt es als erschlossen, und die Statistik ist maßgebend für Abschaltung von Kupfernetzen etc.

    Es ist maßgeblich dafür, dass ein Gebiet für die Kupferabschaltung überhaupt in Frage kommt. Das bedeutet aber nicht dass in diesen Gebieten spontan die Kupfernetze abgeschaltet werden, weil die Adressen mit "Homes Passed" als erschlossen gelten.

    Die Kupferabschaltung wird nach einem Prozess laufen, der von der Bundenetzagentur vorgegeben wird, möglicherweise in verschiedenen Varianten. Und da ja bereits die ersten beiden Pilotprojekte laufen kann man bereits sehen welche Varianten der BNetzA da so vorschweben.

    Im Pilotgebiet in Wiesbaden-Biebrich wird der "sanfte Übergang" ausprobiert. Da gibt es noch überhaupt kein konkretes Abschaltdatum für das Kupfernetz (also speziell das Telefonnetz). Aber das (V)DSL-Netz wird "eingefroren", d.h. außer Kündigen sind keine Änderungen mehr möglich. Wer seinen Tarif wechseln will (oder z.B. den Anbieter), oder als Zugezogener einen Neuvertrag braucht kann nur noch Glasfasertarife buchen (oder eventuell alternativ Kabel, falls vorhanden). Übergangsweise können Neutarife über VDSL geschaltet werden, wenn für die Errichtung eines Glasfaseranschlusses noch Zeit benötigt wird.

    In Bad Salzungen soll der Umstieg etwas härter erfolgen. Hier soll das Kupfernetz zeitnah abgeschalten werden. Aber auch hier gilt:

    "Für die Haushalte im Testgebiet bedeutet das: Sie werden ab sofort über die Post und durch persönliche Ansprache der Projektbeteiligten über das Vorgehen informiert und zu den alternativen Angeboten beraten, da bestehende Verträge über Kupferanschlüsse ge- kündigt werden. Gleichzeitig werden ab Februar neue Tarif-Buchungen oder -Änderungen auf kupferbasierten Anschlüssen im Pilotgebiet in Bad Salzungen nicht mehr möglich sein. Parallel werden Gebäudeeigentümer in den betroffenen Gebieten gezielt angesprochen, um den Anschluss an das Glasfasernetz dort zu ermöglichen, wo noch kein Anschluss vorliegt. Für Haushalte, die bereits über einen Glasfaser- oder Kabelanschluss verfügen, ändert sich nichts bei den bestehenden Verträgen. Wichtig: Alle Bürgerinnen und Bürger behalten zu jedem Zeitpunkt des Pilotprozesses einen leistungsfähigen Telekommunikationsdienst."

    Es gibt also in der Tat nochmal eine neue Vermarktungskampagne. Und der letzte Satz zeigt dass das Kupfernetz erst abgeschaltet werden soll wenn die dann nachbestellten Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stehen. Klar, wer auch diese Nachvermarktung unter Androhung der Kupfernetzabschaltung ignoriert wird dann irgendwann ohne Anschluss dastehen.

    Letztlich hat keine der Beteilgten (BNetzA, Telekom, Wettbewerber) ein Interesse daran dass Kunden im Rahmen der Kupferabschaltung plötzlich ohne Anschluss dastehen.

  • Der Anschluss ans Glasfasernetz wird ja angeboten. Ein Glasfasernetz ist ja vorhanden. Nur gebaut wird er nicht, aus Ressourcenmangel. Die Grundversorgungspflicht hilft da nicht weiter, die sagt nur, dass ein Anbieter einen Anschluss zu marktüblichen Konditionen (d.h. inkl. Baukosten!) anbieten muss.

    Das gilt in der Form, wenn es bisher keine angemessene Versorgung gab.

    Die Grundversorgungspflicht sagt, dass ein TK-Unternehmen dazu verpflichtet werden kann, einen Anschluss bereitzustellen, wenn der Kunde sonst keinen erhalten kann. Wenn Kupfer abgeschaltet wird und er keinen Anschluss auf anderer Technologie erhalten kann, dann ist die Verpflichtung nicht mehr erfüllt. Welches Unternehmen könnte dann wie den Anschluss am einfachsten wiederherstellen und würde dann wohl dazu verpflichtet werden?

    Ein Homes passes lässt die Netzagentur da sicher nicht gelten, denn das ist kein vorhandener Anschluss.

    Die Baukosten wird in dem Fall derjenige tragen, der die Änderung will. Aber erst muss gebaut sein, erst dann kann die Verpflichtung auf anderem Weg erfüllt sein.

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  • Also wenn die Telekom jetzt die Leitungen in das Haus und die Wohnungen legt, dass ist man sicher erst mal die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit an den Provider + Tarif gebunden, oder nicht? Danach könnte ich dann aber ggf. zu 1&1 wechseln, da 1&1 und Telekom ja miteinander koopieren in Sachen Nutzung des Glasfasernetzes.

    Die anderen Anbieter können von Anfang an eigene Tarife anbieten. Du kannst also auch direkt bei 1&1 abschließen.

  • Ein Homes passes lässt die Netzagentur da sicher nicht gelten, denn das ist kein vorhandener Anschluss.

    Homes Passed ist kein vorhandener Anschluss, aber es bedeutet dass ein Anschluss angeboten wird. Und das ist ausreichend zur Erfüllung der Mindestversorgung:

    "Wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden."

    Für die Kupferabschaltung ist die Mindestversorgung alleine meiner Meinung nach nicht das entscheidende Kriterium. Verfügbarkeit von Glasfaser (zumindest "Homes Passed") wird natürlich Mindestvoraussetzung sein, aber der gesamte Prozess mit dem die Netze abgeschaltet werden können wird von der Bundesnetzagentur vorgegeben werden. Da laufen ja die bereits erwähnten Pilotprojekte.

  • Homes Passed ist kein vorhandener Anschluss, aber es bedeutet dass ein Anschluss angeboten wird. Und das ist ausreichend zur Erfüllung der Mindestversorgung:

    "Wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden."

    Für die Kupferabschaltung ist die Mindestversorgung alleine meiner Meinung nach nicht das entscheidende Kriterium. Verfügbarkeit von Glasfaser (zumindest "Homes Passed") wird natürlich Mindestvoraussetzung sein, aber der gesamte Prozess mit dem die Netze abgeschaltet werden können wird von der Bundesnetzagentur vorgegeben werden. Da laufen ja die bereits erwähnten Pilotprojekte.

    "Homes passed" ist kein angebotener Anschluss. Beim Breitbandkabel war ich 20 Jahre lang "Homes passed" und habe klar gesagt bekommen, dass es keinen Anschluss gibt, obwohl der Anbieter nur hätte eine neue Muffe setzen müssen. Aufgegraben war durch meine Baustelle eh schon, aber man wollte nicht. Aber gut, damals eh andere Rechtslage.


    Aber hier geht es um die Abschaltung eines eines laufenden Dienstes, das ist etwas anderes als ein bisher nicht versorger Kunde, der etwas neues bekommen möchte.


    Und in den Pilotprojekten zur Abschaltung ist ja ganz klar zu sehen, dass die Bundesnetzagentur das auch so sieht, und die Abschaltung erst nach einer neuen Anschlussphase stattfinden wird. Alles andere würde zu Klagewellen führen.

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  • "Homes passed" ist kein angebotener Anschluss. Beim Breitbandkabel war ich 20 Jahre lang "Homes passed" und habe klar gesagt bekommen, dass es keinen Anschluss gibt, obwohl der Anbieter nur hätte eine neue Muffe setzen müssen.

    Dann warst Du "Homes Passed" im Sinne von "es führt ein Kabel am Haus vorbei". Das ist aber nicht das was hier mit "Homes Passed" bei Glasfaser gemeint ist. Sonst gäbe es viel mehr "Homes Passed".

    Die Telekom z.B. hat für ihren FTTC-Ausbau 180.000 MFG im Land verteilt, die per Glasfaser angebunden sind. Praktisch jede Stadt wäre durchzogen von einem Netzwerk an "Homes Passed" Haushalten, weil unter diversen Gehsteigen Glasfaserleitungen liegen. Über die wird man aber keinen FTTH-Anschluss buchen können, deswegen werden diese Strassenzüge nicht als "Homes Passed" gezählt und auch nicht auf der Telekom-Karte als solches angezeigt.

    Hier geht es bei "Homes Passed" um Adressen im Ausbaugebiet die auch wirklich einen Glasfaseranschluss buchen können.

    Und in den Pilotprojekten zur Abschaltung ist ja ganz klar zu sehen, dass die Bundesnetzagentur das auch so sieht, und die Abschaltung erst nach einer neuen Anschlussphase stattfinden wird. Alles andere würde zu Klagewellen führen.

    Die Möglichkeit einen Anschluss zu buchen hat für diese Haushalte seit Beginn der Vorvermarktung ja nie geendet. Aber ja, man will die Kupferabschaltung so gestalten dass man noch eine Chance hat zu wechseln bevor das Netz abgeschaltet wird. Aber auch für Haushalte die von der Möglichkeit nicht gebrauch machen und nach Abschaltung ohne Festnetzanschluss dastehen ist die Mindestversorgung erfüllt: sie können ja auch in Zukunft noch einen Anschluss bestellen. Die Mindestversorgung ist hier also nicht der entscheidende Faktor, sondern die "geordnete" Abschaltung eines regulierten Netzes.

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  • Die Telekom setzt die Dose standardmäßig innerhalb von 3 Metern ab dem Wohnungseintritt mit Kabelkanal. Wenn du mehr willst, dann musst du (bzw. der Wohungseigentümer) selber einen Leitungsweg vorbereiten (Wanddurchbrüche und Kabelkanal oder Leerrohr), dann verlegt die Telekom darin bis zu 20 Meter. Alternativ kann man auch einenkostenpflichtigen Installationsservice bei der Telekom dazubuchen, aber wenn du da Sorgen um die konkrete Ausführung hast, ist das vielleicht nicht die beste Option.

    Hallo Jan,

    das mit den 3 Metern ist eine ausgesprochen nützliche Information. Das wusste ich beispielsweise nicht. Davon hat auch der Telekom-Mitarbeiter an der Haustür überhaupt nichts erwähnt. Sowas sollte wirklich kommunziert werden.

    In meinem Fall wäre der Abstand 3,7 Meter, wenn ich die Glasfaser-Dose dort installiert haben wollen würde, wo aktuell mein DSL-Anschluss ist. Und das ist in der Tat auch der günstigste Platz in der Wohnung, zumal aufgrund der Erfordernis von mindestens einer Steckdose auch nicht jeder x-beliebige Platz in Frage kommt.

  • Mag sein, das zumindest in einem Fall Starlink hierzu verpflichtet wird:

    Wobei man ganz ehrlich aber sagen muss das eine "Verpflichtung zur Versorgung" von Starlink lächerlich ist.
    In DE kann jeder ohne (grössere) Probleme einen Starlink Vertrag abschließen und dann auch nutzen, dazu muss nicht erst die BNetzA eingreifen.
    Es ist ja nicht so das Starlink jetzt einen extra Satelliten für dieses Gebiet bereitstellen müsste.

    Durch diese Entscheidung wird lediglich den Telekomunikationsunternehmen der Rücken gestärkt die aus Wirtschaftlichkeitsgründen einen Ausbau verweigern.

  • Wobei man ganz ehrlich aber sagen muss das eine "Verpflichtung zur Versorgung" von Starlink lächerlich ist.
    In DE kann jeder ohne (grössere) Probleme einen Starlink Vertrag abschließen und dann auch nutzen, dazu muss nicht erst die BNetzA eingreifen.
    Es ist ja nicht so das Starlink jetzt einen extra Satelliten für dieses Gebiet bereitstellen müsste.

    Durch diese Entscheidung wird lediglich den Telekomunikationsunternehmen der Rücken gestärkt die aus Wirtschaftlichkeitsgründen einen Ausbau verweigern.

    Aber nicht zu dem Preis. Der reguläre Starlink-Preis ist höher als der nun "bezuschusste" Preis.


    Die Entscheidung für Starlink fiel nur, weil die Bundesnetzagentur in dem Gebiet niemanden verpflichten konnte. Dort steht gerade die Entscheidung an, ob die Telekom oder die EWE den bezuschussten Ausbau durchführen soll. Hätte man nun einen der beiden Anbieter verpflichtet, dann hätte es passieren können, dass den Zuschlag für das restliche Gebiet der andere Anbieter erhält und der verpflichtete Anbieter nur diese eine "Insel" hätte und die Investition niemals wieder heingekommen wäre. Es ist anzunehmen, dass die Starlink-Entscheidung nur bis zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem eine andere Ausbauentscheidung gefallen ist.

    Daher gab es in diesem Fall eine Entscheidung für Starlink. Daraus lässt sich nicht folgern, dass das überall so ausgehen wird.

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  • Dann warst Du "Homes Passed" im Sinne von "es führt ein Kabel am Haus vorbei". Das ist aber nicht das was hier mit "Homes Passed" bei Glasfaser gemeint ist. Sonst gäbe es viel mehr "Homes Passed".

    Die Telekom z.B. hat für ihren FTTC-Ausbau 180.000 MFG im Land verteilt, die per Glasfaser angebunden sind. Praktisch jede Stadt wäre durchzogen von einem Netzwerk an "Homes Passed" Haushalten, weil unter diversen Gehsteigen Glasfaserleitungen liegen. Über die wird man aber keinen FTTH-Anschluss buchen können, deswegen werden diese Strassenzüge nicht als "Homes Passed" gezählt und auch nicht auf der Telekom-Karte als solches angezeigt.

    Hier geht es bei "Homes Passed" um Adressen im Ausbaugebiet die auch wirklich einen Glasfaseranschluss buchen können.

    Die Möglichkeit einen Anschluss zu buchen hat für diese Haushalte seit Beginn der Vorvermarktung ja nie geendet. Aber ja, man will die Kupferabschaltung so gestalten dass man noch eine Chance hat zu wechseln bevor das Netz abgeschaltet wird. Aber auch für Haushalte die von der Möglichkeit nicht gebrauch machen und nach Abschaltung ohne Festnetzanschluss dastehen ist die Mindestversorgung erfüllt: sie können ja auch in Zukunft noch einen Anschluss bestellen. Die Mindestversorgung ist hier also nicht der entscheidende Faktor, sondern die "geordnete" Abschaltung eines regulierten Netzes.

    Das ist alles schönes Papier. Hier könnte man angeblich Glasfaser für Adressen bestellen, bei denen vor dem Haus definitiv keine Glasfaser liegt. Sind somit Homes passed, werden aber mit Sicherheit in nächster Zeit keinen Anschluss bekommen. Dort wollten in der Nachfragebündelung Leute bestellen, die wurden dann aber abgelehnt. Trotzdem sagt die Adressprüfung weiterhin "Glasfaser verfügbar"

    Wobei die Gründe für die Ablehnung eher im Wort Vonovia liegen dürften, aber das ändert für den Kunden erstmal nichts und der Kunde bekommt gesagt, dass es verfügbar wäre, obwohl die T es besser weiß. Lustig sind auch die Klingelkollonen vom T, die es dort immer wieder versuchen, obwohl abgelehnt.


    Aber Dir entgeht, dass bei der Verpflichtung zur Mindestversorgung auch ein Termin festgelegt wird, bis wann die Versorgung zu erfolgen hat. Also sich auf Homes passed zu berufen und es kommt halt kein Bautrupp geht da nicht.

  • Hier könnte man angeblich Glasfaser für Adressen bestellen, bei denen vor dem Haus definitiv keine Glasfaser liegt. Sind somit Homes passed, werden aber mit Sicherheit in nächster Zeit keinen Anschluss bekommen. Dort wollten in der Nachfragebündelung Leute bestellen, die wurden dann aber abgelehnt. Trotzdem sagt die Adressprüfung weiterhin "Glasfaser verfügbar"

    Wobei die Gründe für die Ablehnung eher im Wort Vonovia liegen dürften,

    Klar, bei "Homes Passed" geht es um die Verfügbarkeit aus Providersicht. Das Geflecht aus Eigentümer(-gemeinschaft)/Wohnungsgesellschaft/Mieter ist nochmal ein anderes Problem.

    Es ging eingangs um die Frage ob eine Kupferabschaltung rechtens ist wenn FTTH nur "Homes Passed" angeboten wird, also noch gar kein Anschluss verbaut ist. Und das ist es, weil eben ein Anschluss von einem Netzanbieter angeboten wird.

    Und sicher wird man da einen geordneten Übergang machen. Das geht ja schon alleine deswegen nicht von heute auf morgen, weil Vertragslaufzeiten zu berücksichtigen sind. Aber wenn Eigentümer keinen Glasfaseranschluss erlauben wollen, obwohl z.B. das Kupfernetz abgeschaltet wird und dann keine ausreichende Versorgung möglich ist, dann wäre das eine (im Zweifelsfall juristische) Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter. Aber sicher kein Fall wo die Netzanbieter ihrer Pflicht zur Mindestversorgung nicht nachkommen oder das Kupfernetz deswegen nicht abgestellt werden kann.

    Stell Dir vor für die Adresse bei der jetzt Starlink als Mindestversorger festgelegt wurde würde vermietet, und der Eigentümer würde jetzt festlegen dass Satelliten- und Starlinkantennen nicht erlaubt sind... Das wäre dann auch die Situation dass der Eigentümer die Versorgung verhindert.

    Aber Dir entgeht, dass bei der Verpflichtung zur Mindestversorgung auch ein Termin festgelegt wird, bis wann die Versorgung zu erfolgen hat. Also sich auf Homes passed zu berufen und es kommt halt kein Bautrupp geht da nicht.

    Ja, wenn eine Pflicht zur Mindestversorgung festgelegt wird, dann gibt es nach der Entscheidung Fristen. Wobei der ganze Prozess eben nur gestartet wird wenn kein Anbieter keinen Anschluss "in Aussicht" stellt. Ich weiß jetzt nicht wie lange Anschlüsse "in Aussicht" gestellt werden dürfen bis die BNetzA dem Anbieter auf die Finger klopft.

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  • Wobei die Gründe für die Ablehnung eher im Wort Vonovia liegen dürften, aber das ändert für den Kunden erstmal nichts und der Kunde bekommt gesagt, dass es verfügbar wäre, obwohl die T es besser weiß. Lustig sind auch die Klingelkollonen vom T, die es dort immer wieder versuchen, obwohl abgelehnt.

    Sollten in den Gebäuden Telekom CuDA-Anschlüsse vorhanden sein, dann könnte T die Zuführung in das Gebäude durchsetzen, wenn sie denn wollte. §134 TKG gibt das Recht dazu.

  • Sollten in den Gebäuden Telekom CuDA-Anschlüsse vorhanden sein, dann könnte T die Zuführung in das Gebäude durchsetzen, wenn sie denn wollte. §134 TKG gibt das Recht dazu.

    Nein. §134 gilt für den Fall, dass über das Grundstück oder das Gebäude ein anderes Grundstück oder Gebäude versorgt werden soll. Es verpflichtet keinen Gebäudeeigentümer, sein eigenes Gebäude versorgen zu lassen.