Vorvertrag mit Deutsche Giganetz 1. Teil

  • Hallo,

    ich bin Katrin. Ich lese schon seit kurzer Zeit hier still im Forum mit.

    Bei uns im Ort hat jetzt der Glasfaserausbau durch die Deutsche Giganetz begonnen, d. h., die haben die 40% zusammen. Bis unser Haus (Einfamilienhaus) dran ist, wird aber noch ein Weilchen vergehen. Die schreiben auf der Homepage, bis Ende 2025 soll es abgeschlossen sein.

    Im Moment brauche ich das nicht, ich will mir aber gerne alles offen halten. Deshalb bin ich durch Beiträge hier auf die folgende Idee gekommen: Ich schließe den billigsten Vertrag für 24 Monate ab, da die Leitung ja immer die Gleiche ist.

    Den Anschluss bekomme ich dann umsonst und lasse ihn ungenutzt liegen, bis ich ihn irgendwann mal brauche.

  • Im Tarif MyNet 150 sind das dann max. 6x29,90+18x39,90=897,60 Euro. Damit habe ich dann den Anschluss. Gleichzeitig habe ich mich bei der Verbraucherzentrale informiert. Die schreiben, Vertragsschluss ist bei Vertragsannahme und nicht erst bei Anschluss, das bedeutet, die Mindestlaufzeit beginnt schon bald zu laufen. Im besten Fall dauert es dann noch 1,5 Jahre bis zum Anschluss und ich muss nur noch für 6 Monate bezahlen.

    Mehr als die knapp 900 Euro dürften es ja nicht werden und ich halte mir für unser Haus alle Möglichkeiten offen. Ich glaube nämlich auch, wie schon hier im Forum erwähnt wurde, dass in zwei Jahren oder so nicht noch einmal ein Anbieter nur wegen mir die Straße aufreißt, von den Kosten will ich gar nicht reden.

    Denkt ihr, das ist eine gangbare Strategie?

  • Die schreiben, Vertragsschluss ist bei Vertragsannahme und nicht erst bei Anschluss, das bedeutet, die Mindestlaufzeit beginnt schon bald zu laufen. Im besten Fall dauert es dann noch 1,5 Jahre bis zum Anschluss und ich muss nur noch für 6 Monate bezahlen.

    Ja, der feuchte Traum der Verbraucherzentralen. Möglicherweise haben sie da sogar recht, aber gerichtlich feststellen lassen hat das bislang niemand. Die meisten Provider schicken die eigentliche Auftragsbestätigung auch erst kurz vorm Schalt-Termin, und erst mit dem Schalt-Termin beginnen die 24 Monate.

    Denkt ihr, das ist eine gangbare Strategie?

    Es ist die einzig gangbare Strategie, wenn du in den nächsten 10 - 15 das Internet ununterbrochen nutzen willst.

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  • Da stimme ich frank_m uneingeschränkt zu.

    Üblicherweise erhälst Du zunächst eine Auftragseingangsbestätigung, danach beginnen erst die Bauarbeiten und erst kurz vor der Aktivierung deines Anschlusses erfolgt die Auftragsbestätigung.

    Das war bei uns allen so und ist keine Bösartigkeit des Providers, sondern sichert diesem (im positiven Sinne) die Teilnahme am Markt.

    Wenn Glasfaser mehr oder weniger kostenlos plus einem 24 Monatsvertrag angeboten wird, dann ist das ein gutes Angebot. Die Technologie hast Du im Haus und die baut auch niemand mehr aus. Unabhängig davon, ob sie von dir genutzt wird oder nicht.

  • Üblicherweise erhälst Du zunächst eine Auftragseingangsbestätigung, danach beginnen erst die Bauarbeiten und erst kurz vor der Aktivierung deines Anschlusses erfolgt die Auftragsbestätigung.

    Bei uns war das mit der Deutsche Glasfaser anders. Vertragsabschluss zu Beginn der Nachfragebündelung im Feb 22. Ende der Nachfragebündelung Mai 22. Auftragsbestätigung im September 22. Allererste bauliche Maßnahme mit Aufstellung des POP im Dezember 22 und eigentlicher Baubeginn dann im März 23.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

    Einmal editiert, zuletzt von arcade99 (18. Februar 2024 um 21:11)

  • Deshalb schrieb ich "üblicherweise". Das erste Schreiben von DG nach dem Zusenden meines Auftrages war mit Auftragseingangsbestätigung tituliert. Die Auftragsbestätigung kam knapp ein Jahr später. Alle beiden Schreiben wurden via Briefpost zugestellt.

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  • Du hast aber auch „Das war bei uns allen so“ geschrieben 😉 am Ende will ich ja nur sagen, dass es hier offenbar kein ganz festes Muster gibt.

    Die Auftragseingangsbestätigung kommt ja - anders als die Auftragsbestätigung - bereits unmittelbar nach der Bestellung.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

  • Wenn du das mit dem Vertrag machen willst, dann schließe bei der DGN anfangs den MyNet 1.000 ab, der dich in den ersten 6 Monaten nur 24,99 € kostet. Alle anderen Tarife kosten im ersten halben Jahr 29,99 €.

    Im Kleingedruckten gibt es eine Wechselgarantie:

    Zitat

    Wechselgarantie: In den ersten 6 Monaten nach erstmaliger Aktivierung des Anschlusses können Sie MyNet 300, MyNet 600, MyNet1.000 oder MyNet 2.500 nutzen und vor Ablauf des 6. Monats jederzeit einmalig und kostenlos (Anruf genügt, keine Auswirkung auf die Vertragslaufzeit) in einen Tarif mit geringerer Bandbreite wechseln

    Für die restliche Vertragslaufzeit kannst du dann in den MyNet 150 wechseln und sparst zusätzlich 30 € (6 x 5 € monatlich). Man darf natürlich nicht vergessen vor Ablauf der ersten 6 Monate den Tarifwechsel durchzuführen.

    Link zum Antragsformular: https://deutsche-giganetz.de/images/dgn/dow…agsformular.pdf

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas1978 (19. Februar 2024 um 01:37) aus folgendem Grund: Link zum Antragsformular eingefügt. Das Antragsformular ist als PDF Anhang 0,5 MB zu groß um es direkt einzufügen.

  • Von dem Buchen der Maximalrate mit anschließendem Downgrade rate ich immer ab. Zu schnell wird der Kündigungstermin für das Downgrade vergessen. Die 30€ Mehrkosten über 24 Monate MVLZ sollten drin sein.

    Aber ja, wenn man diszipliniert ist und die Laufzeiten der Verträge im Blick hat, dann sind das gesparte 30€.

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  • Danke für die vielen wertvollen Tipps.

    Ich habe jetzt von der DGN folgende Angebote:

    1.) Anschluss ohne Vertrag 990,00 €

    2.) Anschluss mit 12monatigem Vertrag (nur bei 600) 69,90x12=838,80 €

    3.) Anschluss mit 24monatigem Vertrag (150) 897,60 €.

    (Das mit dem Wechsel ist mir zu umständlich und zu riskant. Die 30 € machen es dann auch nicht mehr.)

    Ich nehme 3.) weil, da habe ich am Meisten für mein Geld. Upgraden ist leichter als downgraden. Dann teste ich das mal zwei Jahre und sehe dann weiter.

    Kann man problemlos DSL-WLan und Glasfaser-WLan gleichzeitig im Haus haben ohne dass die sich gegenseitig behindern?

    Und falls ich die mal verklage (wegen der Mindestlaufzeit) werde ich an dieser Stelle berichten.

    LG Katrin

  • Kann man problemlos DSL-WLan und Glasfaser-WLan gleichzeitig im Haus haben ohne dass die sich gegenseitig behindern?

    Radio Eriwan: Im Prinzip ja.

    Du musst lediglich darauf achten, das beide WLAN-Netzwerke einen unterschiedlichen Netzwerknamen/SID haben. Das bedeutet jedoch auch, das zwei WLAN-Router laufen müssen.

    Damals habe ich die Herausforderung pragmatisch gelöst:

    1. Beide Router hatten die gleiche SID
    2. Das WLAN war nur bei einem Router aktiviert

    Da beide Router nebeneinander standen, war ein an- bzw. abschalten des WLANs jeweils einfach via Knopfdruck möglich.

    Den mobile Devices wie Handy, Tablet, usw. fällt es deutlich leichter sich ins WLAN einzubuchen, wenn nur ein WLAN-Router ein drahtloses Netz anbietet.

  • Und beide Funknetze sollten in Frequenzbereichen funken, die ausreichend weit voneinander entfernt liegen, ansonsten stören die sich gegenseitig.

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN
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  • Nochmal ich: Ich hab‘s getan.

    Glasfaser-Anschluss ist bestellt.

    Hatte allerdings bei meiner Berechnung noch 59,90 € Anschlussgebühr vergessen, aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an. (Bei Variante 2. - 12-Monatsvertrag - wären es sogar 499,00 € gewesen.)

    Darf ich mich bei Gelegenheit wieder melden, ich habe, wenn es mal soweit ist, eine Menge weiterer Fragen.

    Aber erstmal vielen lieben Dank für eure Mühe, euch allen!

    LG Katrin

  • Ja, der feuchte Traum der Verbraucherzentralen. Möglicherweise haben sie da sogar recht, aber gerichtlich feststellen lassen hat das bislang niemand. Die meisten Provider schicken die eigentliche Auftragsbestätigung auch erst kurz vorm Schalt-Termin, und erst mit dem Schalt-Termin beginnen die 24 Monate.

    Es ist die einzig gangbare Strategie, wenn du in den nächsten 10 - 15 das Internet ununterbrochen nutzen willst.

    Feuchte Traum der Glasfaserbauer wäre dann Kunden 5 Jahre lang am Vorvertrag zu halten ohne jegliche Kündigungsmöglichkeit? Oder am besten soll der Kunde noch Bereitstellungsentgelt zahlen?

  • Da heute Gerichte klären müssen, wozu vor einigen Jahre noch Verkäufer und Kunde in der Lage waren, muss es wohl so kommen...

    Die an der Realität des Gf-Ausbaus vorbeigehende Auffassung der Verbraucherzentrale ist, das der Vertragsschluss nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist stattfindet. Jeder der weiß, wie viel Monate zwischen Nachfragebündelung und Ausbaubeginn vergehen, schüttelt bei solchen Forderungen den Kopf.

    Sicher darf der Kunde allerdings auch nicht 10 Jahre an sein Angebot zum Vertragsschluss gebunden sein. Ein vernünftiges Maß (zwischen 3 und 5 Jahren) halte ich persönlich für angemessen.

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  • Ob zwei, drei oder fünf Jahre, soll es klar in den AGBs stehen. Für mich wären zwei bis drei in Ordnung. In der ursprünglichen Version waren es 24 Monate, jetzt steht nichts mehr drin dazu.

  • Ob zwei, drei oder fünf Jahre, soll es klar in den AGBs stehen. Für mich wären zwei bis drei in Ordnung. In der ursprünglichen Version waren es 24 Monate, jetzt steht nichts mehr drin dazu.

    Dann muss man als Anbieter so planen, das man Fristen auch einhalten kann. Gegen Corona konnte niemand etwas. Gegen Planungsfehler bzg. zu wenige Mitarbeiter kann man schon etwas unternehmen.
    Und allgemein gilt: offene Kommunikation gegenüber dem Kunden!

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (29. Februar 2024 um 18:54)

  • Habe ich nach 10 Tagen bekommen.

    Hier steht wörtlich: Wir haben ihren Antrag erhalten und bestätigen die Annahme durch uns. Nach §145 BGB kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande. Demnach ist der Vertrag hiermit zustande gekommen.

    Es wurde auch nicht mit „Auftragseingangsbestätigung“ oder dergleichen tituliert.

    Bin von Beruf Juristin und traue mir daher ein Urteil zu.

    Habe im Kleingedruckten noch folgendes gefunden: „ Vertragsbeginn: ab dem Tag der Bereitstellung der Dienste“ (war gar nicht so kleingedruckt, kam aber erst auf Seite 3).

    Das wäre juristisch so zu beurteilen, dass die mein Vertragsangebot mit Änderungen angenommen haben, das ist aber keine Annahme, sondern stellt wiederum ein neues Vertragsangebot dar, dass ich erst wieder annehmen muss.

    Korrekt ist also noch gar kein Vertrag zustandegekommen und wenn ich jetzt nichts mache, passiert gar nichts, d. h., ich müsste auch nichts zahlen, wenn die mir trotzdem einen Zugang legen.

    Aber nicht zu früh freuen, die hätten dann Anspruch auf Rückgabe oder Ersatz der Aufwendungen nach § 812 BGB, das wäre dann der Anschlusspreis.

    Letztlich bleibt mir nur, den Vertrag mit der Änderung anzunehmen. Da kann dann auch keine Verbraucherzentrale was machen.

    Rechtlich sauber ist das so nicht, ich glaube auch kaum, dass jede(r), die den „Vertrag“ so bekommen hat, den noch einmal korrekt angenommen hat.

    Sorry für die Belehrung.:saint:

    LG Katrin

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  • In dem Zusammenhang habe ich auch noch eine Frage zur Wechselgarantie bei der Deutschen Giganetz, vielleicht weiß ja jemand was dazu.


    Wenn man wirklich die Wechselgarantie in Anspruch nehmen will, welche Tarife und Preise gelten denn dann? Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder die zum Zeitpunkt des Wechselns? Die DGN hat zwischen unseren Vertragsabschluss und dem möglichen Wechselzeitpunkt alle Preise um monatlich 5 € erhöht, dafür den 150-er Tarif neu eingeführt.

    Also entweder könnte ich dann in den 150-er wechseln, müsste aber die neuen Preise zahlen, oder es gelten die alten Preise, dann gäbe es aber den 150-er nicht.

    Ich vermute, es gelten die neuen Preise, dann könnte aber der Vorschlag von oben, nach den 6 Monaten in einen niedrigeren Tarif zu wechseln, diese Falle beinhalten.