Habe ich nach 10 Tagen bekommen.
Hier steht wörtlich: Wir haben ihren Antrag erhalten und bestätigen die Annahme durch uns. Nach §145 BGB kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande. Demnach ist der Vertrag hiermit zustande gekommen.
Es wurde auch nicht mit „Auftragseingangsbestätigung“ oder dergleichen tituliert.
Bin von Beruf Juristin und traue mir daher ein Urteil zu.
Habe im Kleingedruckten noch folgendes gefunden: „ Vertragsbeginn: ab dem Tag der Bereitstellung der Dienste“ (war gar nicht so kleingedruckt, kam aber erst auf Seite 3).
Das wäre juristisch so zu beurteilen, dass die mein Vertragsangebot mit Änderungen angenommen haben, das ist aber keine Annahme, sondern stellt wiederum ein neues Vertragsangebot dar, dass ich erst wieder annehmen muss.
Korrekt ist also noch gar kein Vertrag zustandegekommen und wenn ich jetzt nichts mache, passiert gar nichts, d. h., ich müsste auch nichts zahlen, wenn die mir trotzdem einen Zugang legen.
Aber nicht zu früh freuen, die hätten dann Anspruch auf Rückgabe oder Ersatz der Aufwendungen nach § 812 BGB, das wäre dann der Anschlusspreis.
Letztlich bleibt mir nur, den Vertrag mit der Änderung anzunehmen. Da kann dann auch keine Verbraucherzentrale was machen.
Rechtlich sauber ist das so nicht, ich glaube auch kaum, dass jede(r), die den „Vertrag“ so bekommen hat, den noch einmal korrekt angenommen hat.
Sorry für die Belehrung.![]()
LG Katrin