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Freischaltung meines Glasfaseranschlusses (eon Highspeed / Westnetz) - Wie mache ich es richtig?

  • LuckyKvD
  • 16. Dezember 2023 um 09:09
  • HubeBube
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    • 17. Dezember 2023 um 21:32
    • #41
    Zitat von LuckyKvD

    Da ich zwei Router habe, sollteces kein Problem sein - ich werde nächste Wiche den Router dranhängen. Dann sollte es laufen. Oder übersehe ich was?

    Es wurde hier schon mehrmals erwähnt:

    1. In der GPON-Topologie muss das Endgerät im Providernetz provisioniert werden.
    2. Ein Router hinter dem ONT (Endgerät) anzuschließen, ist ohne Provisionierung des Routers möglich.
    3. Eine FRITZ!Box 5590 direkt an der Glasfaser (= Endgerät) zu betreiben bedingt eine Provisionierung durch den Provider.

    Punkt 3. muss der Provider ermöglichen, andernfalls ist dies ein Verstoß gegen §73 TKG.

  • jdo2002
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    • 17. Dezember 2023 um 21:39
    • #42
    Zitat von mbo77

    Hast du denn mal auf die verlinkte Übersicht geschaut?

    Ich denke, du wirst das VLAN taggen müssen.

    Oups, ja richtig vlan hatte ich damals auch gesetzt.

  • Schnurz
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    • 17. Dezember 2023 um 22:33
    • #43
    Zitat von HubeBube

    Punkt 3. muss der Provider ermöglichen, andernfalls ist dies ein Verstoß gegen §73 TKG.

    Und dazu gehört eben auch: "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von

    Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem

    Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

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  • frank_m
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    • 17. Dezember 2023 um 22:59
    • #44

    Bei DHCP ist es ja durchaus denkbar, dass es keine Internetzugangsdaten gibt.

  • mbo77
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    • 17. Dezember 2023 um 23:33
    • #45
    Zitat von frank_m

    Bei DHCP ist es ja durchaus denkbar, dass es keine Internetzugangsdaten gibt.

    Und das würde ich dann als notwendige Information bezeichnen.

  • LuckyKvD
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    • 18. Dezember 2023 um 08:51
    • #46

    Hallo,

    ich habe inzwischen eine Anleitung gefunden, da ist auch VLAN angegeben. Es sind keine Zugangsdaten notwendig. Wenn ich übrigens schreibe, dass ich zwei Router habe, meinte ich natürlich, einen an meinem dann bald "alten" VDSL Anschluss und einen neuen für meinen Glasfaseranschluss. Den ich jetzt erstmal hinter das ONT klemme um keine Probleme zu haben.

    Link zur Anleitung --> https://www.bing.com/ck/a?!&&p=0bfd…2hsdXNzLw&ntb=1

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  • Crash Override
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    • 18. Dezember 2023 um 09:06
    • #47

    Warum nutzt du bitte eine Anleitung für die 75xx, wenn du eine 55xx hast

    https://www.eon.de/content/dam/eon/eon-de-zwei/documents/Privatkunden/glasfaser/einrichtung-fritzbox-eon-glasfaser.pdf

  • frank_m
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    • 18. Dezember 2023 um 09:10
    • #48
    Zitat von mbo77

    Und das würde ich dann als notwendige Information bezeichnen.

    Und wenn man sich die Anleitungen durchliest, dann kann man es deutlicher nicht schreiben.

  • hetti72
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    • 18. Dezember 2023 um 09:48
    • #49
    Zitat von Crash Override

    Warum nutzt du bitte eine Anleitung für die 75xx, wenn du eine 55xx hast

    Weil er den Router hinter dem ONT anschließen möchte und da passt die von dir verlinkte Anleitung nur bedingt.
    Außerdem bezieht sich die Anleitung von dir auf einen AON Anschluss.

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  • Crash Override
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    • 18. Dezember 2023 um 10:36
    • #50

    Dann packt man das andere Modul rein. Wo ist das Prob. Und er will doch so oder so die 55xx ohne ONT betreiben. Nach den sichergestellt ist das alles läuft

  • mbo77
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    • 18. Dezember 2023 um 12:49
    • #51
    Zitat von frank_m

    Und wenn man sich die Anleitungen durchliest, dann kann man es deutlicher nicht schreiben.

    Ich zitiere mal Schnurz , der aus dem Gesetzestext zitiert hat:

    "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von

    Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem

    Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

  • Crash Override
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    • 18. Dezember 2023 um 12:59
    • #52

    Dann reicht es doch, wenn er am Samstag ein Brief mit den Daten bekommt. Wenn er am 25.12. sein Schalt Termin hat. Daher verstehe ich hier das ganze nicht mit dem Gesetzestext.

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  • mbo77
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    • 18. Dezember 2023 um 13:04
    • #53

    Klar, das reicht dann.

    Würde ich mich um derartige Prozesse bei einem Provider kümmern, würde ich ihm das aber so zeitnah wie möglich und sinnvoll machen.

    Sonst werden die Kunden nervös und schlagen dann in Foren wie diesem auf. ;)

  • Crash Override
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    • 18. Dezember 2023 um 13:11
    • #54

    Es ist aber zZ keine normale Zeit. Da Weihnachten kommt, sind auch mehr Sachen unterwegs. Daher kann sich das ganze halt verlängern, bis was an kommt.

    Daher ist diese ganze Diskussion mit dem Gesetz einfach nur noch überzogen und ihr pusht es immer mehr hoch.

  • mbo77
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    • 18. Dezember 2023 um 13:21
    • #55

    Was pushen wir hoch? Das Gesetz oder die Diskussion?

    Der ganze Beitrag hier wäre vermutlich hinfällig, wenn OP ausreichend informiert worden wäre.

    Er hat ja auch erfahren, dass am 25.12.2023 was passieren soll. Da hätte man die Infos gleich dazu gepackt und schon ist alles gut. Vielleicht war es ja auch so, ich kenne die Kommunikation des Providers nicht.

    Das wäre mit einer Email erledigt gewesen, die kommt auch zur Weihnachtszeit gut durch.

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  • frank_m
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    • 18. Dezember 2023 um 13:27
    • #56
    Zitat von mbo77

    "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von

    Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem

    Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Und was an einem freien Download auf einer Webseite oder den Zugangsdaten in einem Kundenportal entspricht nicht dieser Vorgabe? Von einem goldbetressten Lakai, der einen Brief in einem mit Pfauenfedern geschmückten Achtspänner auf einem Silbertablett vorbeibringt, steht da nichts.

  • Crash Override
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    • 18. Dezember 2023 um 13:27
    • #57

    Beides

  • mbo77
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    • 18. Dezember 2023 um 13:36
    • #58
    Zitat von frank_m

    Und was an einem freien Download auf einer Webseite oder den Zugangsdaten in einem Kundenportal entspricht nicht dieser Vorgabe? Von einem goldbetressten Lakai, der einen Brief in einem mit Pfauenfedern geschmückten Achtspänner auf einem Silbertablett vorbeibringt, steht da nichts.

    Den Sarkasmus kannst du dir sparen. Denn das hat auch niemand behauptet, oder? Der Begriff Textform ist definiert, Webseiten fallen da üblicherweise nicht drunter.

    Eine banale Email mit einem einfachen Flyer hätte in diesem Fall vollkommen ausgereicht.

    Aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass dem OP dies noch nicht vorliegt.

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  • frank_m
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    • 18. Dezember 2023 um 13:44
    • #59

    Sorry, aber das Gesetz verlangt nicht, dass man seinen gesunden Menschenverstand ausschaltet. Da stellt ein Provider alle erforderlichen Zugangsdaten in einem Kundenportal zur Verfügung und veröffentlicht zusätzlich Anleitungen für den Betrieb eines Routers am ONT UND zusätzlich noch die Anleitungen für den Betrieb eines Glasfaserrouters direkt an der Faser, und dann soll das nicht reichen, weil der Begriff "Schriftform" anders definiert ist? Aber eine Mail mit dem Link aufs gleiche Dokument hätte gereicht? ERNSTHAFT????

    In euerer Manie, jedem Provider aufgrund des TKGs irgendwie ans Bein pinkeln zu wollen, koste es, was es wolle, habt ihr gerade den Vogel abgeschossen. Jeder, der seinen gesunden Menschenverstand noch hat, wird erkennen, dass mehr dazu nicht zu sagen ist.

  • mbo77
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    • 18. Dezember 2023 um 14:14
    • #60
    Zitat von frank_m

    Sorry, aber das Gesetz verlangt nicht, dass man seinen gesunden Menschenverstand ausschaltet. Da stellt ein Provider alle erforderlichen Zugangsdaten in einem Kundenportal zur Verfügung und veröffentlicht zusätzlich Anleitungen für den Betrieb eines Routers am ONT UND zusätzlich noch die Anleitungen für den Betrieb eines Glasfaserrouters direkt an der Faser, und dann soll das nicht reichen, weil der Begriff "Schriftform" anders definiert ist? Aber eine Mail mit dem Link aufs gleiche Dokument hätte gereicht? ERNSTHAFT????

    In euerer Manie, jedem Provider aufgrund des TKGs irgendwie ans Bein pinkeln zu wollen, koste es, was es wolle, habt ihr gerade den Vogel abgeschossen. Jeder, der seinen gesunden Menschenverstand noch hat, wird erkennen, dass mehr dazu nicht zu sagen ist.

    Gut, wenn du mir, dem OP und noch weiteren Menschen den gesunden Menschenverstand pauschal absprichst, ist eine Diskussion dazu kompletter Unfug.

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