Das ist ja besonders niedlich. Denke dir was Besonderes aus, z.B. fürs GPON Onboarding, und es gibt keine alternativen Geräte mehr am Markt - außer natürlich deine Bundlehardware.
Das würde ich jetzt nicht überbewerten. Schließlich ist der Provider verpflichtet eine umfassende Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Da müssen deiner Argumentation folgend, auch eventuelle Sonderlocken preisgegeben werden. Im Zweifel verlagert sich dann die Diskussion weg von: "ich möchte Hardware XY betreiben" zu "der Provider hat keine korrekte Schnittstellenbeschreibung veröffentlicht". Unter dem Strich muss der Provider seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, gleich welchen Paragraphen es im TKG betrifft.