Beiträge von hurrikane

    Ich hatte Westconnect/EON und habe zu 1&1 gewechselt auf 1000/200 für monatlich 49,99. Der Upload reicht mir und der Download auf jeden Fall.

    Was den Wechsel von E.on zu 1u1 angeht: Hier im Forum (oder war es woanders?) las ich von Problemen, wenn du deine Faser direkt in der Fritzbox hast - das bekommen die noch nicht hin. (Oder haben die das mittlerweile gefixt?)

    Das mit dem direkten Anschluss der Box an die Glasfaser sollte mittlerweile problemlos funktionieren. Ich habe es heute tatsächlich machen lassen, hat vom Anruf bis zur Umschaltung nur ca. 2 Stunden gedauert und funktioniert. Ging über eine Backoffice Störungsmeldung an den Netzbetreiber (glaube Virtrox oder so) zum eintragen meiner Modem Id der Fritzbox und klappt wunderbar.

    hurrikane
    7. Februar 2025 um 15:10

    Ich habe s jetzt nochmal mit der Provisionierung meiner 5590 ohne ONT versucht. 1&1 hat geschrieben ich soll die Modem-ID und die SN der Fritzbox schicken zur Freischaltung, mal sehen was passiert.

    Hier mal ein Update Stand 07.02.2025: Ich hab eine Mail an 1&1 geschrieben, mit der Bitte die Routerfreiheit an meinem Glasfaseranschluss umzusetzen und meine FritzBox 5590 direkt am Westnetz Anschluss ohne ONT zu nutzen. Heute kam die Atwort das ich denen die SN und Modem ID mitteilen soll und diese dann nutzen kann. Anscheinend geht es jetzt doch, bin mal gespannt.


    Auszug aus der Mail:

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Gerne können Sie auch Ihre eigene Fritzbox verwenden. Für die Registrierung wird nur die Seriennummer bzw. Modem-ID benötigt. Beides hinterlegt auf dem aufgeklebten Typenschild.

    Falls Sie von 1&1 schon einen zusätzlichen ONT erhalten haben, senden Sie diesen einfach mit dem beigelegten Retourenschein zurück

    Wie ist das mit der "synthetischen" Fritzbox gemeint, das übersteigt im ersten lesen so mein technisches Verständnis. Ich hatte auch mal geschaut mein ONT wegzubekommen und dafür meine 5590 direkt anzuschließen. Hat aber nicht funktioniert weil 1&1 sagt, technisch nicht möglich. Mein Glasfaseranschluss ist von Westconnect mit 1&1 Glasfaser Tarif. Ist es jetzt doch möglich meine 5590 ohne den Westconnect ONT zu betreiben? Wäre da für hilfreiche Infos dankbar.

    Ich habe von Eon zu 1&1 gewechselt auf Glasfaser 1000. Bis auf das ich meine Fritzbox nicht mit dem internen Modem nutzen kann sondern das Nokia Ding nehmen muss, bin ich zufrieden. Bedingt durchs Netzwerk (1Mbit Anschluss an der Fritzbox) hab ich im Download im Schnitt 930 MBit und im Upload 205 MBit. Ausfälle hatte ich bis jetzt nie, läuft seit 4 Monaten problemlos.

    Meine Frage: Sind die Wechsler mit dem 1&1 Anschluss soweit zufrieden?
    Werden die vollen Down- und Uploadraten eingehalten und gibt es Ausfälle/Störungen?

    Nochmal eine Verständnisfrage: Ich hatte EON/Westconnect mit dem originalen Nokia Modem was von den Westconnect Leuten installiert wurde. Als ich dann zu 1&1 gewechselt habe ist das Modem das gleiche geblieben, nur das ich in der Fritzbox dann meine Zugangsdaten von 1&1 hinzugefügt habe (brauchte ich vorher bei EON/Westconnct nicht) und alles funktionierte. Ist jetzt EON/Westconnect weiterhin mein Netzbetreiber/Anschlussbetrieber? Wenn ja, müssten die doch auch die Modemdaten verwalten. Die sind ja technsich in der Lage die ModemID bei sich zu ändern. Müsste dann der Anschluß nicht trotzdem funktionieren? Der Zugang wird über die FritzBox über die Zugangsdaten gesteuert? Sorry für die Fragen, vielleicht stelle ich mir das zu einfach vor.

    Unglaublich für 1&1 ist wahrscheinlich eher, dass manche Kunden so viel Zeit und Langeweile haben, ein schon vorhandenes Glasfasermodem, welches einwandfrei funktioniert, ersetzt haben zu wollen. Dies steht in starkem Kontrast zur riesigen Mehrheit der Kunden

    Ich bin ja auch froh das mein Anschluss super läuft, ich würde einfach nur gern den 2,5 GBit WAN Port der Fritzbox fürs LAN nutzen. Das wäre ja prinzipiell möglich, wenn da nur dieses klitzekleine Problem mit dem Modem nicht wäre

    Ich hatte parallel mal bei eon gefragt was man tun muss um die 5590 direkt anzuschließen und das kam heute als Antwort: "vielen Dank für Ihre Mitteilung an uns.


    Bitte senden Sie uns die Daten beziehungsweise ein Foto von der Rückseite Ihrer FRITZ!Box Fiber 5590 zu.

    Sobald wir die Daten erhalten haben, können wir diese in unserem System einpflegen, sodass Sie Ihren Router als ONT nutzen können."

    Interessant finde ich dabei die ganzen Informationen/Voraussetzungen auf den verschiedenen Anbieterseiten. Bei 1&1 steht beispielsweise unter Technische Anforderungen an den Glasfaser-Router:

    Kompatible AVM-Router in Verbindung mit einem Netzanschlussgerät (Für 1&1 Glasfaser 1.000):

    • FRITZ!Box 5491, FRITZ!Box 5530 (kein Netzanschlussgerät erforderlich), FRITZ!Box 5550, FRITZ!Box 5590 (kein Netzanschlussgerät erforderlich), FRITZ!Box 7362 SL, FRITZ!Box 7490, FRITZ!Box 7520, FRITZ!Box 7530, FRITZ!Box 7530 AX, FRITZ!Box 7560, FRITZ!Box 7580, FRITZ!Box 7581, FRITZ!Box 7582, FRITZ!Box 7583, FRITZ!Box 7590, FRITZ!Box 7590 AX

      Internetzugang:

    • Bei Realisierung über FTTH (Fiber to the Home): ITU-T G.984.2/984.5 (GPON) oder IEEE 802.3z (Gigabit Ethernet/AON)

      Netzanschlussgerät (teilweise erforderlich):

    • 8° LC/APC Stecker für Glasfaserkabel
    • Gerät muss 1TR112 Amendment 1 (Übertragungsanforderung) entsprechen
    • Seriennummer des Gerätes entspricht ITU-Standard:
      a) 12 Stellen (4 ASCII alphanumerisch und 8 HEX)
      b) 16 Stellen (16 HEX)
    • Seriennummer besteht ausschließlich aus Großbuchstaben (A-Z) und Ziffern

    Da steht bei der 5590 --> kein Netzanschlussgerät erforderlich.

    Bei AVM direkt gibt es eine Anleitung um die 5590 direkt ans Glasfaser anzuschließen (allerdings wird da auch der Telekom Einrichtungsassistent erwähnt, wahrscheinlich nur in Verbindung mit Telekom möglich). Über Westconnect/EON kann man die Box auch direkt ohne Modem betreiben. Nur bei Westconnect/1&1 klappt es dann nicht mehr. Ich kann nicht glauben das es da wirklich technische Probleme geben soll, wahrscheinlich ist nur irgendjemand bei den beiden Vereinen nicht in der Lage ihre Software richtig zu bedienen und die notwendigen Daten weiterzugeben. Das ärgert mich maßlos, vor allem weil die Bundesnetzagentur auch nix genaues geschrieben hat.

    UNGLAUBLICH!

    Heute kam eine Email von der Bundesnetzagentur zu meiner Beschwerde, ist allerdings für mich jetzt nicht sonderlich hilfreich, sieht m ir nach einer Standard Antwort aus. Hier der Inhalt:

    Die Praxis einiger Netzbetreiber, ausschließlich den vom Netzbetreiber vorgesehenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zuzulassen, entzog den Endkunden die Möglichkeit, sein Telekommunikationsendgerät frei zu wählen. Mit der Gesetzesanpassung soll klargestellt werden, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.

    Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt beispielsweise, das der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorte an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren ist. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

    Der Netzabschlusspunkt bildet die Trennlinie zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz und dem privaten, in der Funktionsherrschaft des Nutzers liegenden Netzes. Passive Netzabschlusspunkte sind z. B. der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter, mit denen Signale innerhalb des Übertragungsmediums für besondere Leitungsmerkmale genutzt werden können. Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung. Mit der Gesetzesanpassung wird klargestellt, dass erst durch den Anschluss von funktionsfähigen Telekommunikationsendgeräten ein tatsächlicher Anschluss an das öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetz erfolgt und Geräte, die hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt betrieben werden, nicht Teil des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzes sind.

    Die Routerfreiheit wird durch die gesetzlichen Reglungen im TKG gesichert. Der Gesetzgeber hat unter anderem folgende Regelungen getroffen:

    ".. Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. ..."

    Wer Telekommunikationsendeinrichtungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen betreiben will, hat für deren fachgerechten Anschluss Sorge zu tragen.

    Die Regelungen dienen der Klarstellung, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht daran gehindert sind ihren Kunden ein Endgerät (Router, Modem) anzubieten bzw. zur Verfügung zu stellen. Viele Endkunden werden auch künftig den mit der Bereitstellung eines Endgerätes verbundenen Service und technischen Support in Anspruch nehmen wollen. Die Gesetzesanpassungen wollen diese bisher weit verbreitete Praxis nicht ausschließen, sondern lediglich mit Blick auf den Anschluss von Routern und Modems eine Wahlmöglichkeit eröffnen. Das Recht, Endgeräte seiner Wahl an das öffentliche Telekommunikationsnetz anzuschließen, verlangt auch die Bereitstellung entsprechender Zugangsdaten durch die Netzbetreiber. Dies wird damit klargestellt.

    Die Schnittstellenbeschreibungen müssen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung aller über die entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste in der Lage sind. Sie müssen alle Informationen enthalten, damit die Hersteller die jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen, die für die jeweilige Telekommunikationsendeinrichtung gelten, nach eigener Wahl durchführen können.

    Somit ist es den Herstellern von Telekommunikationsendeinrichtungen möglich, entsprechende Geräte am Markt zu platzieren. Somit ist es Ihnen möglich, ein entsprechendes Gerät zu erwerben, welches den Anforderungen des entsprechenden Netzes gerecht wird.

    Es besteht keine Verpflichtung, dass Netzbetreiber den Markt der Endeinrichtungen beobachten und alle Entwicklungen prüfen und entsprechende Empfehlungen aussprechen. Ein Anbieter verstößt auch nicht gegen die Regelungen zur Routerfreiheit, wenn es keine Endeinrichtungen entsprechend seiner Schnittstellenbeschreibung am Markt gibt.

    Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass mit der Beschlussempfehlung zum Gesetz deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, einen wettbewerbsorientierten Warenverkehr (EU-weit) zu ermöglichen, um den vollen Nutzen aus dem technischen Fortschritt ziehen zu können. Neben der Stärkung der Rechte der Endkunden baue die Gesetzesänderung Wettbewerbsbehinderungen ab, wodurch sie Impulse für eine Intensivierung des Wettbewerbs setze und die innovative Entwicklungen auf dem Endgerätemarkt fördere.

    Wenn ich das mittlerweile richtig verstanden habe funktioniert die Fritzbox 5590 direkt per Glasfaser mit 1&1/Telekom und mit Westconnect/EON. Und obwohl sich Hardwaretechnisch bei mir beim Wechsel von Westconnect /EON zu Westconnect/1&1 eigentlich nichts geändert hat, bekommt es weder Westconnect noch 1&1 hin das zu fixen. Unglaublich!