DG Leih-Fritzbox vernagelt?

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  • Die meisten Boxen, die ein Branding haben, hatten immer eine andere Artikelnummer. Die ich bis jetzt gesehen habe.

    Da man diese ja erkennen muss. Weil was mache ich, wenn ich später die Box denn abkaufe und sie ein anderen gebe. Der bekommt dann ja keine Updates mehr und sonst was.

    Denke einfach mal an die VF Kabelboxen, die man am Ende des Vertrages oft denn abkaufen kann für 80 €. Und die werden dann bei Kleinanzeigen für 160 € oder sonst was verkauft. Aber keiner kann sie je wieder bei VF einsetzen

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  • Eigene VOIp-Konten bei anderen Anbietern? Was geht, was geht nicht?

    Das kannst Du meines Wissens machen, aber es funktioniert dann nicht nachhaltig, weil Dir die DG dann zeitnah wieder die vorkonfigurierten eigenen SIP Daten drüber bügelt und deine eigenen löscht. Habe ich mal in einem YouTube Video gesehen.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

  • Hast Du einen Link zu diesem Video?

    So eine Vorgehensweise würde gar keinen Sinn ergeben. Es ist nicht verboten andere SIP/VoIP neben denen von DG zu konfigurieren und zu benutzen.

    Ich habe die Erfahrung in die andere Richtung bei einer Mietbox gemacht. Aus gutem Gewissen habe ich die SIP-Daten (bis auf das Passwort) bereits konfiguriert und am Tag der Umstellung/Portierung funktionierte die Telefonie nicht. Der Grund war der, das via TR-069 DG die Telefondaten zusätzlich zu den vorhandenen aufgespielt hatte. Zwei identische Accounts funktionieren ja nicht gleichzeitig...

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  • Ich habe noch mal gesucht und das Video gefunden:

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    Schau hier mal so ab Minute 3. Ob die besagte Aussage nun sicher ist, kann ich nicht beurteilen.

    Jochen, als Betreiber dieses Kanals, hat mir mit seinen Videos zum Thema FTTH mit Deutsche Glasfaser die Zeit von der Nachfragebündelung bis zur Aktivierung wirklich versüßt und ganz viele Fragen beantwortet, die sich für Einsteiger ergeben.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

    Einmal editiert, zuletzt von arcade99 (29. Oktober 2023 um 09:21)

  • Das kannst Du meines Wissens machen, aber es funktioniert dann nicht nachhaltig, weil Dir die DG dann zeitnah wieder die vorkonfigurierten eigenen SIP Daten drüber bügelt und deine eigenen löscht. Habe ich mal in einem YouTube Video gesehen.

    Deshalp ist es ein guter Gedanke, wenn man sich auskennt, die Fernkonfiguration per TR369 abzuschalten. Die Provider sind verpflichtet alle für den Zugang notwendigen Daten nach §73 TKG dem Kunden mitzuteilen.

  • Schau hier mal so ab Minute 3. Ob die besagte Aussage nun sicher ist, kann ich nicht beurteilen.

    Zwischen 4:45 und 5:15 wird diese Behauptung aufgestellt. Da ich einen kundeneigenen Router besitze und einen Mietrouter, der allerdings nur Telefonie via DG nutzt, betreue, kann ich das weder bestätigen noch wiederlegen.

    Hier sollte sich jemand äußern, der einen Mietrouter und zusätzliche SIP-Provider tatsächlich nutzt. Allerdings vermute ich, das diese Kombination unüblich ist und es daher wenige oder gar keine Rückmeldungen gibt.

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  • Die Provider sind verpflichtet alle für den Zugang notwendigen Daten nach §73 TKG dem Kunden mitzuteilen.

    Im Gesetzestext steht

    Zitat

    Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

    Für den Betrieb eines Mietrouters benötigt der Kunde/Teilnehmer/Endnutzer die SIP-Daten nicht. Daher sehe ich in diesem Falle keine Mitteilungspflicht.

    Daher ist es auch nachvollziehbar, das DG in deren AGB das Abschalten der Fernkonfiguration durch den Kunden im Mietrouter ausschließt. Schließlich kümmert sich der Anbieter, hier DG, um die ordnungsgemäße Funktion des Routers.

  • Im Gesetzestext steht

    Für den Betrieb eines Mietrouters benötigt der Kunde/Teilnehmer/Endnutzer die SIP-Daten nicht. Daher sehe ich in diesem Falle keine Mitteilungspflicht.

    Daher ist es auch nachvollziehbar, das DG in deren AGB das Abschalten der Fernkonfiguration durch den Kunden im Mietrouter ausschließt. Schließlich kümmert sich der Anbieter, hier DG, um die ordnungsgemäße Funktion des Routers.

    Und bei einem eigenen Router? Da kann nur das mitteilen eines Links um dann über TR369 einzurichten nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Denn da darf ich selber abschalten. Also müssen sie mir alle notwendigen Daten mitteilen. Und zwar unaufgefordert und bei Vertragsschluß, wie der Gesetzgeber festgelegt hat.

    Was ist, wenn der Kunde dann auf eigenen Router umstellen will? Bekommt er dann die Daten nicht, weil er ja vorher einen fernkonfigurierten Router betrieben hat und der Vertragsschluß schon länher vorbei ist?

  • Das einzige, worüber du dich aufregst, ist doch im Grunde, dass der Kunde den Provider darüber informieren muss, dass er einen eigenen Router verwenden will, oder? Denn beim Provider-Router ist es egal, solange der am Ende funktioniert. Und sobald jemand den kundeneigenen Router nutzen will, bekommt er auch die Daten.

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  • Na ja. Wenn es da keine Unterschiede in der Artikelnummer gibt, dann muss ja AVM die volle Funktionsfähigkeit garantieren/herstellen.

    Das müssten sie ja auch gegenüber dem Provider. Habe gerade nochmal geschaut, es ist dieselbe Artikelnummer, wie eine Box aus dem Retail (Fritzbox 7530, bei der 7590 wird es genauso sein).