Bisschen verzweifelt mit der Deutschen Glasfaser

  • ...wie soll das dann funktionieren wenn mal eine Störung ist? Ich hätte nach Einzug ganz gern zuverlässiges Internet...

    Ich weiß nicht, wie das in der Regel aussieht, aber in meinem Fall warte ich jetzt seit fast 4 Wochen auf eine Reparatur der Leitung.

    PLZ 65558

  • Die Deutsche Glasfaser drängt Kunden, die ihrer Meinung nach einen Professional Tarif buchen sollten, in diese deutlich teureren Tarife.

    Du redest hier von diesem einen Thread wo sich sogar herausgestellt hatte, dass es ein selbständiger Physiotherapeut war, der zuhause Patienten behandelt? Oder gibt es noch mehr Belege wo normale Angestellte im mobilen Arbeiten in Professional Tarife gedrängt wurden?

  • Natürlich möchte die Deutsche Glasfaser die Vorteile ihrer Anschlüsse herausstellen, aber ist dir das fast hundert Euro im Monat für den kleinsten Professional Tarif wert?

    Bei den gewerblichen Tarifen zahlt man in der Regel für den Servicelevel. Ich weiss nicht wie es bei der DG bei den Business Tarifen ist, aber privat ist das schon unter aller Kanone für ein Kommunikationsunternehmen. Wenn ich das zB mit unserem COLT Anschluss vergleiche, ist der Mehrpreis für Geschäftskundentarife schon irgendwo gerechtfertigt.

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  • Wenn ich das zB mit unserem COLT Anschluss vergleiche, ist der Mehrpreis für Geschäftskundentarife schon irgendwo gerechtfertigt.

    Natürlich muss aufgrund der SLAs ein Businessanschluss teurer sein. OK muss natürlich nicht, das ist kein Naturgesetz, mehr Leistung kostet nun mal mehr.

    Na, der COLT Support in dem ehemaligen EU Mitgliedsland (sofern er nicht auch mittlerweile in Indien ist) bekleckert sich auch nicht gerade mit Ruhm, es würde jedoch hier zu weit führen alles auszubreiten.

  • Noch eine Frage in diesem Kontext: Wie sieht es denn mit der Anbieterwahl bei Glasfaser aktuell aus? Wenn in der Wohnung ein Glasfaser-Terminal verbaut ist (Nokia G-010G-Q), kann ich dann einen beliebigen anderen Anbieter wählen?

    Zur Diskussion "Gewerbliche Nutzung vs. Home Office Nutzung habe ich mich kurz schlau gemacht.

    Aspekte wie Unternehmensname an der Klingel, Kundenverkehr, eigenes unternehmerisches Risiko und gar Angestellte sind ganz klar gewerblich.

    Home Office als Arbeitnehmer-Option hat keins davon, und ist näher dran am Alltag eines Studierenden, der am PC arbeitet und sich mit Kollegen abstimmt. Und wenn das Internet ausfällt muss man eben woanders hin, z.B. ins Office. Daher ist Home Office ganz klar kein Gewerbe.

    2 Mal editiert, zuletzt von d_bolle (9. September 2023 um 09:53)

  • Privat ist nicht nur das Gegenteil von gewerblich. Die Deutsche Glasfaser unterscheidet zwischen "Privatkunden" und "Geschäftskunden".

    Du kannst auf dem Glasfaseranschluss nur andere Provider wählen, wenn die die entsprechende Vorleistung bei der Deutschen Glasfaser einkaufen. Zur Zeit tut das kein anderer Provider, von sehr wenigen lokal eng begrenzten Versuchskooperationen und ein paar Angeboten abgesehen, bei denen die gleichen Tarife nur unter einer anderen Marke angeboten werden. Einen anderen Provider müsstest du daher über eine andere Anschlusstechnik nutzen.

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  • Noch eine Frage in diesem Kontext: Wie sieht es denn mit der Anbieterwahl bei Glasfaser aktuell aus? Wenn in der Wohnung ein Glasfaser-Terminal verbaut ist (Nokia G-010G-Q), kann ich dann einen beliebigen anderen Anbieter wählen?

    Dein Nokia ONT für die GPON-Topologie hat erst einmal nichts mit dem Anbieter zu tun. Würde das Gerät dein Eigentum sein (im Sinne des TKG ist ein ONT ein Endegerät an der Glasfaser), dann könntest Du es beispielsweise in das Netz der Deutschen Telekom mitnehmen und dort Provisionierung (lassen).

    Faktisch ist es so, das zwar so gut wie alle Glasfaser-TK Unternehmen vollmundig von Open-Access sprechen und damit brüsten, sie seien offen für andere im eigenen Netz. Die gelebte Praxis ist jedoch die, das es bis auf ganz wenige und meist nur regional auftretende Anbieter kein Wettbewerb auf der Glasfaser bezüglich Internetaccess und darauf aufbauenden Services gibt.

  • Dein Nokia ONT für die GPON-Topologie hat erst einmal nichts mit dem Anbieter zu tun. Würde das Gerät dein Eigentum sein (im Sinne des TKG ist ein ONT ein Endegerät an der Glasfaser), dann könntest Du es beispielsweise in das Netz der Deutschen Telekom mitnehmen und dort Provisionierung (lassen).

    Faktisch ist es so, das zwar so gut wie alle Glasfaser-TK Unternehmen vollmundig von Open-Access sprechen und damit brüsten, sie seien offen für andere im eigenen Netz. Die gelebte Praxis ist jedoch die, das es bis auf ganz wenige und meist nur regional auftretende Anbieter kein Wettbewerb auf der Glasfaser bezüglich Internetaccess und darauf aufbauenden Services gibt.

    Es gibt, so glaube ich, keinen Netzbetreiber der nicht OA anbietet.

    Das "Problem" daran ist, das der "Interessent" den Tarif des Netzbetreibers akzeptieren müsste.

    Ich denke, niemand von uns hat einen direkten Einblick in die Verhandlungen und Verträge, das hier der öfter dargestellte konflikt zwischen DG und Telekom als Beispiel gelten kann.

    Da gibt es Schilderungen, das die DG von der Telekom nur den identischen Preis haben will, den die Telekom von der DG oder anderen haben will. Und dazu ist die Telekom, laut den Schilderungen im I-Net eben nicht bereit.

  • Ok, danke für die weiteren Tipps. Dann werde ich es wie in der ersten Antwort empfohlen mit einem freundlichen Einschreiben versuchen. Und sonst gibt's eben 10-100 MBit durch die Telefonleitung. Da ich weder in HD Streame (Beamer hat 720p) noch kompetitiv online spiele noch zeitkritisch große Datenmengen schaufeln muss tut's das auch. Schade um den Anschluss in der Wohnung, aber Zuverlässigkeit des Anschlusses sowie Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens ist mir viel wichtiger als die von der DG versprochenen 1000 MBit für 20€ im ersten Jahr.

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  • Privat ist nicht nur das Gegenteil von gewerblich. Die Deutsche Glasfaser unterscheidet zwischen "Privatkunden" und "Geschäftskunden".

    Richtig. Aber dennoch kannst du Home-Office nicht zu einer geschäftlichen Tätigkeit machen. Das gibt es nach allen relevanten Definitionen - sowohl juristisch als auch andere - einfach nicht her.

    Du kannst auf dem Glasfaseranschluss nur andere Provider wählen, wenn die die entsprechende Vorleistung bei der Deutschen Glasfaser einkaufen.

    Das wird sich ja mit Vodafone bald ändern.

    Trotzdem rechtfertigt es nicht, den Anschluss außerhalb der Vertragsbedingungen zu nutzen. Die selbständige Friseurin, die zu Hause die Buchhaltung macht, ist Geschäftskundin. Der Callcenter-Mitarbeiter, der zu Hause die Hotline-Anrufe bedient, ist es nicht, obwohl er die Leitung viel intensiver nutzt. Das ist nicht gerecht, aber es ist Recht. Und daran hat man sich nun mal zu halten.

    Das gilt übrigens auch für die GK Tarife anderer Anbieter. Die mögen günstiger sein, die Frage ist, ob die Unterschiede in der Service-Qualität am Ende den Preisunterschied rechtfertigen. Das muss am Ende jeder für sich selber entscheiden, eine pauschale Einschätzung ist nahezu unmöglich, da die Tarifangebote am jeweiligen Standort sehr unterschiedlich sind.

  • Die übliche Definition von "geschäftlich" ist sehr weitgefasst und setzt im wesentlichen nur voraus, dass eine Handlung regelmäßig stattfindet und eine wirtschaftliche Wirkung hat. Das muss keine allgemeine öffentliche Wirkung sein. Dass ich die AGB der DG so nicht für durchsetzbar halte, habe ich mehrfach erwähnt. Aber die DG hat mit der AGB-Änderung sehr deutlich gemacht, dass sie mitverdienen will, wenn ihre Anschlüsse zum Geldverdienen genutzt werden. Das sollte man nicht unterstützen und den Stress, wenn der Provider nicht will, dass man den Anschluss so nutzt, sollte man sich nicht geben. Wer Spaß daran hat, vom Provider bedrängt zu werden, und der vielleicht nötigen rechtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegensieht, kann das natürlich machen.

    Ohne die ausdrückliche schriftliche Zusicherung, dass Home Office und ähnliches zulässig ist, sollte man einen Vertrag mit der DG nicht in Betracht ziehen. Ich habe für mich persönlich entschieden, mit diesen AGB keinen Vertrag mit der DG zu schließen oder fortzuführen, da ich solche Einschränkungen prinzipiell unakzeptabel finde. Für mich hat sich das Thema Glasfaseranschluss damit erledigt, bis ein anderes Unternehmen einen anbietet.

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  • Uberf

    Es gibt, so glaube ich, keinen Netzbetreiber der nicht OA anbietet.

    Das Thema Open Access wurde hier in den Infoveranstaltungen mal thematisiert.

    Ausbau erfolgt durch net services/weser connect.

    Dies sei zunächst nicht geplant.

    Gibt es also schon.

    Bleibt aber fraglich, ob die kleinen Provider das auf Dauer durchhalten.

  • Könnt ihr nicht die paar Wochen bis zur Buchbarkeit von Vodafone abwarten?

    Für andere kann ich nicht sprechen. Das kann jedoch grundsätzlich interessant werden, wenn die Produkte am Markt sind.

    Deutsche Glasfaser schließt mit Vodafone langfristige Wholesale-Kooperation zur gemeinsamen FTTH-Nutzung
    Die Kooperation bringt die Deutsche Glasfaser ihrem Ziel näher, den ländlichen und suburbanen Raum Deutschlands schnell und umfassend mit Glasfaser zu...
    presse.deutsche-glasfaser.de

    Das aktuelle Pricing von Vodafone halte ich persönlich für wenig attraktiv

    Glasfaser-Internet mit bis zu 1000 Mbit/s Highspeed | Vodafone

    Da muss es schon gute Gründe für Bestandskunden von Deutsche Glasfaser geben einen Wechsel anzustreben. Evtl. bewegt sich ja ab Q4/2023 etwas.

    Interessanterweise unterstützt VF "von Haus aus" eine FRITZ!Box 5590, letztlich auch das Modell 5530. Da wird die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW einen Erfolg für die Kunden gebracht haben.

    Die Anleitung ist zwar noch auf das Netz der DTAG zugeschnitten, sofern die Kooperation zwischen DG und VF tatsächlich stattfindet, gibt es sicherlich eine Ergänzung.

    Einen "Pferdefuß" habe ich in den aktuellen AGB von VF nicht gefunden. Das ein kundeneigener Endegerät "aus technischen Gründen" nicht am Homespot-Service teilnehmen kann, sehe ich persönlich als Vorteil an.

  • Die übliche Definition von "geschäftlich" ist sehr weitgefasst und setzt im wesentlichen nur voraus, dass eine Handlung regelmäßig stattfindet und eine wirtschaftliche Wirkung hat. Das muss keine allgemeine öffentliche Wirkung sein.

    Ich denke, in dem Bereich haben wir gefestigte Rechtsprechung, das ist genauso belastbar, wie ein Gesetz.

    Aber die DG hat mit der AGB-Änderung sehr deutlich gemacht, dass sie mitverdienen will, wenn ihre Anschlüsse zum Geldverdienen genutzt werden.

    Vielleicht war Home-Office der Grund für die Änderung? Die BGB Formulierung ist da unscharf, die jetzige deutlicher.

    Wer Spaß daran hat, vom Provider bedrängt zu werden, und der vielleicht nötigen rechtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegensieht, kann das natürlich machen.

    Dann wird die Auswahl an Providern allerdings eng.

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  • Ich denke, in dem Bereich haben wir gefestigte Rechtsprechung, das ist genauso belastbar, wie ein Gesetz.

    Vielleicht war Home-Office der Grund für die Änderung? Die BGB Formulierung ist da unscharf, die jetzige deutlicher.

    Dann wird die Auswahl an Providern allerdings eng.

    Das wird abzuwarten sein, ob die DG möglicherweise diesen Passus vor Gericht bestätigt bekommt oder nicht.

  • Ich denke, in dem Bereich haben wir gefestigte Rechtsprechung

    Ja, direkt zur Internetnutzung gibt es bislang kein Referenzurteil, aber in allen anderen Fällen galt das Home Office nicht als gewerbliche Nutzung.

    Mit dem genau Lesen und dem Behalten, was du geschrieben hast, hast du's nicht so, aber um einen Kommentar nachzulegen, reicht es immer.

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