DG: Wann ist Vertragsbeginn bzw. Start der Mindestvertragslaufzeit?

  • Hallo zusammen,


    die Suche hat nichts ergeben, daher hier die Frage:

    Wann startet bei der DG ein Vertrag bzw. die Mindestvertragslaufzeit? Den AGB entnehme ich


    "3.2. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung durch Deutsche Glasfaser in Textform zustande (Annahme)."


    Im Kundencenter ist jedoch als Vertragsbeginn und damit Start der Mindestvertragslaufzeit der Tag der Anschlussschaltung genannt. In meinem Fall liegen zwischen Auftragsbestätigung (Juni 21) und Schaltung (Aug. 22) ca. 14 Monate.

    Weiß jemand, welcher Termin jetzt gilt?

  • Meines Erachtens gilt der Termin der Rufnummernportierung, in deinem Fall könnte das natürlich identisch mit dem Schaltungstermin sein.


    Der Termin sollte auch aus dem Kundencenter hervorgehen. Hast du da mal nachgesehen?

  • Der Vertrag zur Herstellung des Glasfaseranschlusses kommt mit der Auftragsbestätigung durch die DG und nach Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist zustande. Dieser bezieht sich aber zunächst nur auf die Erstellung des Gf-Anschlusses.


    Unabhängig davon läuft die Mindestvertragslaufzeit erst ab dem Tag der Schaltung des funktionsfähigen Internetanschlusses. Sofern im Vertrag vereinbart wurde, dass der Internetanschluß erst mit Ende eines eventuell bestehenden DSL-Vertrages aktiviert wird, gilt dieser Termin als Beginn der Mindestvertrangslaufzeit.

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  • da es ja meist ums Geld geht. Ich hab in mein Kundenkonto geschaut.

    -09.2021 Aktivierung des des Internetanschlusses, ohne Telefon.

    Die erste Rechnung von DG kam zeitnah, beinhaltete einige Gebüren die aus dem Vertrag ersichtlich waren.

    - Die nächsten Monate beinhaltete die Rechnung nur die Gebühr für den gemieteten Router, in meinem Fall 2€.

    - 03.01. 2022 Tag der Portierung. Von diesem Termin an verlangt DG den geförderten Betrag. Dieser Zeitraum läuft dann bis zum Jahrestag der Aktivierung des Internetanschlusses. Bei mir der 01.09.2022.

    Danach kassiert DG den vollen Betrag entsprechend des gewählten Tarifes.

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  • Bei uns war die Nachfragebündelung im April 2021 als erfolgreich gemeldet; kurz darauf kam die AB, also vor 26 Monaten.


    Status heute:

    • Jede Menge orangene Leerrohrspulen im ganzen Ort vor fast jedem Haus verbuddelt.
    • Jede Menge grauer Kästen an fast jeder Straßenecke - sie nenne das "DP".
    • "Angeblich" soll es schon ein paar aktive Nutzer in unserem Ort geben - ich kenne leider keinen persönlich.

    Also: Weiter warten und hoffen, dass irgendwann der Einbläser sich ankündigt. Danach sollte es ja wohl recht schnell gehen ... es bleibt spannend.


    (PS: Inhouse-Installation ist schon seit langem abgeschlossen, selbst der HÜP ist vorhanden und verglaskabelt)

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  • Es sind mittlerweile olle Kamelle, jedoch hat in "meinen" AGBs noch eine 24 Monatsfrist ab Auftragsbestätigung gegolten. War innerhalb dieser Frist nicht die Aktivierung erfolgt, konnte DG als auch der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Hier im Forum wurde berichtet, das dies von DG (und nicht vom Kunden) auch durchgeführt wurde. In neueren Verträgen und damit neueren AGBs gibt es diese Frist nicht mehr.

  • Das würden die hier sicher nicht durchziehen, nach all den Baumaßnahmen, die bereits abgeschlossen sind. Aber es ziiiiiehhht sich wie Kaugummi.


    Wirklich doof ist, dass DG so miserabel informiert über die "next steps". Soll heißen: Gar nicht. Nachfragen verlaufen ebenfalls im Sande.

  • Das würden die hier sicher nicht durchziehen, nach all den Baumaßnahmen, die bereits abgeschlossen sind. Aber es ziiiiiehhht sich wie Kaugummi.


    Wirklich doof ist, dass DG so miserabel informiert über die "next steps". Soll heißen: Gar nicht. Nachfragen verlaufen ebenfalls im Sande.

    Ich kenne die Arbeitsweise der DG auch nur aus Anschauungen aber ohne eigenen Anschluß.

    Also grob gesagt (ohne Vorvermarktung und lokale Netzplanung):

    Pop aufstellen => DP Kabel einbringen (Rohrverbund zum Anschuß der DPs => Distribution Points)

    DPs setzen und mit 2fach Speedpipe (für je 1 Kabel mit 96 Fasern) versorgen.

    Speedpipes von DP zu den jeweiligen Gebäuden verlegen (ohne Faserbündel) und nur vor dem Gebäude ablegen

    Kabel vom PoP zum DP einjetten

    Kabel von DP in die jeweiligen Gebäudespeedpipes einblasen (unterschiedliche Faserzahl je nach Anzahl WE)

    Durchbrüche estellen und Gebäudespeedpipes einbringen sowie HüP setzen und spleißen.

    Messen der Fasern und Testweise ONT Betrieb (Durchleuten der Faser mit Testlaser ist nur Aussage ob Licht durchgeht aber nicht mit welcher Dämpfung. Das geschieht bei der Probe Inst. des ONT und der Messung)

    In welchem Zeitrahmen die Backbone Verbindung zwischen ggf. mehreren PoPs und dem Backbone der DG stattfindet, entzieht sich meiner Kenntniss.

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  • Das würden die hier sicher nicht durchziehen, nach all den Baumaßnahmen, die bereits abgeschlossen sind. Aber es ziiiiiehhht sich wie Kaugummi.


    Wirklich doof ist, dass DG so miserabel informiert über die "next steps". Soll heißen: Gar nicht. Nachfragen verlaufen ebenfalls im Sande.

    Sehe ich genau wie du, die Informationsweitergabe ist ausbaufähig, ABER jeder der ausgebaut wird kann froh sein, ich bin unterm Strich einfach Dankbar, dass mein Ort angeschlossen wird und wir nicht liegen bleiben oder einer der letzten Orte sind.

  • Kurzer Erfahrungsbericht meinerseits.


    Als ich eine Karte am Hoftor stecken sah, mit dem Datum des darauffolgenden Tages, habe ich bei DG angerufen (Warteschleife 35min). Dort hieß es, das betrifft nicht sie persönlich, sondern die Straße allgemein. Ich noch erwähnt, das beide Arbeiten würden und keiner da wäre. Nein, das betrifft sie nicht. Ok, aufgelegt.


    Um 14:00 am nächsten Tag ruft mich meine Frau an. Da stehen 4 Portugiesen und wollen den Hof aufmachen. Perplex wie ich war, konnte ich noch Anweisungen geben wo ich das Leerrohr hingelegt habe, damit Sie ihr Leerröhrchen gleich in den Keller einführen konnten. Außerdem noch, das ich den Hof begutachten möchte bevor sie von dannen ziehen.


    Die Arbeiter haben normalerweise um 17:00 Feierabend, und ich komme meist erst gegen 17:15 nach Hause. Als ich vor fuhr saßen sie da, die vier portugiesischen Orgelpfeifen. Jeder einen ½ Liter Penners Glück in der Hand und voller Erwartung auf mein Urteil. An dieser Stelle ein Lob an meine Frau, die so überzeugend sein kann, auch wenn sie kein portugiesisch spricht.


    Ich sah die Schlaufe am Gehweg. Am Haus nicht. Ergo schon im Keller. Der Hof sah aus als ob NICHTS passiert wäre. Mein Plaster ist großformatig und mit Split verfüllt, was das herausnehmen nicht einfach macht. Kein Stein kaputt wirklich nichts zu sehen das es draußen war. Respekt und Lob an die Firma ( bestimmt ne Sub von Geodesia).

    Da lässt man sich dann auch nicht lumpen und gibt gerne was, Trinken und Trinkgeld. Tja, und beim Verlegen des DP rohres auf dem Gehweg haben sie mir sogar noch Unkraut gezupft, geil. Da gab's noch nen Obolus.


    Mitte April wurde mit den Verlegearbeiten hier im Ort begonnen und sind bereits im finalen Abschnitt. Vielleicht noch 2-3 Wochen. Der POP wurde gesetzt, aber nach zwei Wochen wieder ausgetauscht, da zu klein gewesen :D


    Die Jungs hier machen einen verdammt guten Job. Standing ovation.


    Gruß Paul

  • Danke für die Infos. Da es bei mir keine Rufnzmmernportierung gab, wird die Mindestvertragslaufzeit wohl mit der Anschlussschaltung starten.

    Mich wundert nur, dass dieser Sachverhalt nirgendwo schriftlich festgelegt ist. Jedenfalls habe ich nichts dazu gefunden.

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  • Laut AGB 3.2 startet der Vertrag mit der Auftragsbestätigung, o.k. Und in 16 ist die MVLZ auf 24 Monate festgelegt, auch o.k. Aber wo steht, wann die MVLZ startet? Mi dem Vertrag augenscheinlich nicht. Übersehe ich da irgendwas?

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  • Für was steht denn die Abkürzung MVLZ?

    Normalerweise erhälst Du ein Schreiben per Briefpost in dem der Vertragsbeginn definiert wird. In deinem Portal liegen auch die für dich geltenden AGB. Die verändert DG ab und an, so dass eine allgemeine Aussage zutreffen kann oder nicht.


    Nachfragen via DG Portal solltest Du schon aus eigenem Interesse und vor allem auf die unterschiedlichen Aussagen zwischen AGB und deinem Portaleintrag hinweisen.