Nochmal der Hinweis, dass Netzbetreiber grundsätzlich das Recht haben, öffentliche Wege zu nutzen. Die Bauarbeiten müssen letztendlich genehmigt werden. Dass ein Ort, eine Straße oder eine Adresse bereits von einem anderen Netzbetreiber versorgt ist, ist kein Hinderungsgrund.
Danke für die Info.