Ja ungefähr so, nur vereinheitlicht.
Modem-ID vom ONT braucht man da eig. immer.
Ja ungefähr so, nur vereinheitlicht.
Modem-ID vom ONT braucht man da eig. immer.
So ist das bei allen GPON-Anbietern.
Zeitreise?
Zeitreise?
Häh
Aso ja, aber Vodafone nutzt ja auch FTTH mit GPON. Mit welcher Begründung wollen die die Endgerätefreiheit verweigern?
BlackMage2 Die verweigern das in Kooperationsgebieten auch ganz ohne Begründung, da gabs zwar ne Abmahnung von der BNetzA (Glaube ich das die das waren) aber außer das der Passus aus den AGBs geflogen ist, in den es explizit hieß das keine eigenen ONTs gehen, hat sich an der Verweigerung von denen nichts geändert.
Edit: Nicht BNetzA sonder Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: https://www.teltarif.de/vodafone-abmah…news/99466.html
Passus war folgender:
Das Glasfaser-Modem (ONT) ist bei unserem geförderten Ausbau und unseren Projekten mit Ausbaupartnern in unserem Glasfaser-Installationspaket enthalten und wird in jedem Fall von uns angeschlossen. Das Vodafone Glasfaser-Modem (ONT) kann hier nicht durch ein eigenes Glasfaser-Modem (ONT) oder ein Kombi-Gerät mit integriertem Glasfaser-Modem (ONT) (zum Beispiel FRITZ!Box 5590) ersetzt werden. Wenn Du Dich im Glasfaser-Ausbaugebiet unserer Kooperationspartner befindest, kann Dir das Glasfaser-Modem (ONT) separat zugesendet werden. In diesem Fall bist Du verpflichtet, diesen zu installieren und Du kannst einen kompatiblen, IP-fähigen Router Deiner Wahl daran anschließen. Eine passende Anleitung legen wir Dir bei.
GPON Captive Portal erscheinen, wo man den Internetzugang initial einrichtet. So ist das bei allen GPON-Anbietern.
Ich kenne eine große Mehrheit an Anbietern, die keinerlei Portal vorschalten.
Edit: Nicht BNetzA sonder Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: https://www.teltarif.de/vodafone-abmah…news/99466.html
Klar, dieser Passus verstößt auch gegen das Bundesdeutsche Recht (TKG). Da ist Vodafone allerdings auch verständnisresistent. Dieses Unternehmen musste auch durch Rechtsanwälte aufmerksam gemacht werden, das die freie Wahl des Endgerätes seit 2016 in D gilt.
Also ich melde die SN an Vodafone? Oder ich Klone die SN von Vodafone?
Klonen. Vodafone lässt nicht zu außer ihre eigene ONT im netz
Klonen. Vodafone lässt nicht zu außer ihre eigene ONT im netz
Das ist auch nicht ganz Trivial. §73 Abs.3 Satz 1 des TKG muss nachweisbar erfüllt sein. Insbesondere Kombinationen von SFPs mit entsprechenden Routern müssen die Bedingungen erfüllen. Satz 2 dieser Regelung verbietet den Zwang zum Provider eigenen ONT, ist aber nicht Strafbewehrt.
Aber der Verstoß gegen Satz 1 ist mit 100.00 EUR Ordnungwidrigkeitenstrafe bedroht. Wie löst man dieses Problem auf?
Genug Anzeigen an BNA und Verbraucher, ansonsten keine Möglichkeit.
Klar, dieser Passus verstößt auch gegen das Bundesdeutsche Recht (TKG). Da ist Vodafone allerdings auch verständnisresistent. Dieses Unternehmen musste auch durch Rechtsanwälte aufmerksam gemacht werden, das die freie Wahl des Endgerätes seit 2016 in D gilt.
Normalerweise nutzt Vodafone ja auch das Kabelnetz(Privateigentum des Netzbetreibers oder so..)
VF muss sich erst an die neue Technologie gewöhnen und wird anscheinend auch nicht zurechtgewiesen, auch heute nicht..
Und das Gesetz gilt nicht für das Kabelnetz?
Oh, im Kabelnetz provisioniert Vodafone auch kompatible Fremdmodems...
Eingeschränkt, das Netz ist ja komplett Eigentum von VF. Daher hat VF ein gewisses Recht dieses zu schützen. achja Netzbetreiber, Netzeigentümer und Internetanbieter alles in einem zu sein ist doch was schönes xD
ja, warum auch nicht? die hersteller dieser Modems haben ja auch schön brav vorher bei denen eingekauft
Eingeschränkt, das Netz ist ja komplett Eigentum von VF.
Das ist laut TKG egal, und wie gesagt Vodafone provisioniert kompatible Fremd-DOCSIS-Modems...
Jedes Netz ist per se erstmal privat. Beim geförderten Ausbau gelten besondere Regeln beim Zugang dazu.
Du haust hier wieder Schoten raus..
Das ist laut TKG egal, und wie gesagt Vodafone provisioniert kompatible Fremd-DOCSIS-Modems...
Fremd-DOCSIS-Modems sind aber auch sehr rar anzutreffen. Werden eigentlich immer noch gebrauchte VF-Stationen zurückgenommen?(wenn man ne gebrauchte VF-Station gekauft hat und einsetzt)
ich hatte da das Phänomen VF wollte die Station zurückhaben(obwohl ich die Station doch gebraucht gekauft hatte)
Hatte übrigens selbes Phänomen mit Sagemcom VF-Receivern..
aber das war natürlich im VF-Kabelnetz
ok fairerweise muss man da natürlich sagen, die Station hätte ich "legal" ja gar nicht erhalten können, es ist ja laut VFs AGB strikt verboten die HW irgendwie weiterzugeben, aber das ist ja nachweislich massenweise geschehen
SNr. wurde da nämlich automatisch erfasst, bzw. muss ich angeben um ins Netz gelassen zu werden.
AVM/FRITZ! Cable, um nur ein Beispiel zu nennen.
Problematisch sind gebrauchte Providerboxen. Diese können noch im Netz provisioniert sein und gehen daher nicht bei dem Käufer in Betrieb.
Leider hat auch AVM im Jahr 2020 sich dazu entschlossen, lieber funktionsfähige Boxen verschrotten zu lassen, anstatt mit herstellerneutralem FRITZ!OS als Refurbishgeräte in den Gebrauchtmarkt zu entlassen: https://www.heise.de/news/AVM-verhi…en-4688693.html
Natürlich gilt auch im HFC die freie Wahl des Endgerätes.
ok fairerweise muss man da natürlich sagen, die Station hätte ich "legal" ja gar nicht erhalten können, es ist ja laut VFs AGB strikt verboten die HW irgendwie weiterzugeben, aber das ist ja nachweislich massenweise geschehen
Das ist Vodafones Wunsch dass das verboten ist, aber halt nicht geltendes Recht. Wenn ein Endkunde am Ende des Vertrages seinen Miet-Router nicht zurecksendet, dann verlangt Vodadone eine Entschaedigung zum Zeitwert. Wird diese bezahlt, dann ist das Modem danach Eigentum des Ex-Kunden, und der darf diese natuerlich auch weiterverkaufen... (aehnliches gilt fuer O2 Homeboxen).
Eine offene Frage ist, ob Vodafone solche Modems provisionieren muss oder nicht: meine Interpretation der Endgeraetefreiheit des TKG sagt ja, Vodafone sagt nein ;), ohne ein Machwort eines Gerichtes wird Vodafone wohl bei seiner Interpretation bleiben... (die BNetzA wird sich da mMn. nicht freiwillig einmischen)
Problematisch sind gebrauchte Providerboxen. Diese können noch im Netz provisioniert sein und gehen daher nicht bei dem Käufer in Betrieb.
Provider-FritzBoxen dürfen sowieso nur im ursprünglichen Netz online gehen.
Nicht nur deswegen, Provider würden auch sehr ungerne erlauben Gebrauchtgeräte noch ein weiteres mal online gehen zu lassen. Lieber dem Kunden wieder ein unnötiges Gerät teuer andrehen..
Genau dies ist ein Argument für die Endgerätewahlfreiheit: Die Wiederverwendbarkeit und damit schonender Umgang mit Ressourcen. Leider haben Provider und Zulieferer mit den Mietroutern ein Zusatzgeschäft (für sich) erschaffen und wollen sich diesen zusätzlichen Verdienst nicht nehmen lassen.
Eine Ergänzung zu #37: AVM hat das Verfahren gewonnen, die 20.000 Boxen wurden verschrottet.