Da der Mietrouter keine Pflicht ist, sondern der Kunde sich darauf freiwillig einlässt, sehe ich die Voraussetzung als nicht gegeben an.
Die Rede ist dabei auch von der Herausgabe der Zugangsdaten für die Telekommunikationsdienstleistung. Und dazu gehört Telefonie. Somit ist dies unabhängig von Endgerät. Wenn der Kunde telefonie eingekauft hat muss er auch die Zugangs daten erhalten.