Deutsche Glasfaser: Kundeneigener Router

  • Da der Mietrouter keine Pflicht ist, sondern der Kunde sich darauf freiwillig einlässt, sehe ich die Voraussetzung als nicht gegeben an.

    Die Rede ist dabei auch von der Herausgabe der Zugangsdaten für die Telekommunikationsdienstleistung. Und dazu gehört Telefonie. Somit ist dies unabhängig von Endgerät. Wenn der Kunde telefonie eingekauft hat muss er auch die Zugangs daten erhalten.

  • Die Rede ist dabei auch von der Herausgabe der Zugangsdaten für die Telekommunikationsdienstleistung. Und dazu gehört Telefonie. Somit ist dies unabhängig von Endgerät. Wenn der Kunde telefonie eingekauft hat muss er auch die Zugangs daten erhalten.

    Die DG-Hanseln im Forum unterscheiden hier immer noch zwei Fälle, die das Gesetz gar nicht vorsieht. Es ist völlig egal, wie der Anschluss konfiguriert wird und was für Endgeräte der Kunde erhalten hat. Das ist so explizit im Gesetz nochmal erwähnt, dass die Überlassung von Telekommunikationsendeinrichtungen nichts an den bußgeldbewehrten Pflichten ändert! (§ 73 Abs. 3 Satz 2 TKG).

    Wenn der Anschluss mit VLANs konfiguriert ist, dann sind diese Informationen bei Vertragsschluss unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wenn die SIP-Daten per HTTP abgerufen werden, dann ist genau diese Informationen bei Vertragsschluss unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, damit das Endgerät des Kunden diese Informationen auch abrufen kann. Und natürlich sind auch die Informationen zum Anschluss eines ONT unaufgefordert bereitzustellen, wenn einer geliefert oder vorinstalliert wird.

    Und selbstverständlich wird die DG auch beizeiten auch mal ein Bußgeld dafür kassieren.

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  • Wenn wir uns den Absatz 3, sowie §73 genauer ansehen, dann können wir feststellen, dass es darum um Telekommunikationsendeinrichtungen geht. Ich bin geneigt in diesem Zusammenhang die Telekommunikationsdienste der konkreten Telekommunikationsendeinrichtung zuordnen zu wollen und damit ein Konstrukt ähnlich einer Glasfaserfritze entsteht, also eine Bündelung zwischen TK-Dienst und -Endeinrichtung.

    In Folge dessen sind die Übermittlung von Zugangsdaten bei einem DG Mietrouter nicht notwendig, bei einem kundeneigenen Router sehr wohl und in letzterem Fall werden diese auch anstandslos mitgeteilt.

    Jetzt bin ich freilich kein Jurist und endgültige Klärung in diesem Fall werden wohl erst Gerichte bringen.

    Grundsätzlich begrüße ich die Mitteilung aller notwendigen Zugangsdaten, einerlei ob Mietrouter oder kundeneigenes Endgerät. Dennoch finde ich es ungehörig das marktmächtige Unternehmen im VDSL-Umfeld als Heilsbringer im GF-Segment darzustellen. Das ist es nicht, obwohl sich viele kleinere Unternehmen im Umgang mit Kunden und Provisionierung von kundeneigenen Endgeräten eine große Scheibe abschneiden können.

    Das man mich als unreflektierten mit blauem DG-Schild voranlaufenden DG-Felliw darstellen möchte, trifft mich nun gar nicht, da es nicht so ist. Das sollte allen aufmerksamen Forenteilnehmern bereits an der einen oder anderen Stelle aufgefallen sein.

  • zieht sich die Daten

    Und selbst das braucht nicht sein, denn als Kunde kann ich das abstellen. Der Provider hat mir, gemäß §73 TKG, alle notwendigen Daten/Parameter unaufgefordert zu nennen.

    Ein Zwang zur Benutzung/Verwendung von TR069/369 ist ebenso unzulässig.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (13. April 2025 um 19:23)

  • Recht haben, und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel...

    Als Beispiel, O2 hat mir wohl die Informationen fuer die PPPoE Verbindung per Brief uebermittelt, aber die SIP Crwdentials gab es erst nach ca. 7 Tagen im On-line Kundencenter...

    Aber ich habe da halt auch nur vor mich hingegrummelt und mich weder bei BNetzA noch vor Gericht beschwert... und solange das alle tun wird sich nicht viel aendern...

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  • Wenn wir uns den Absatz 3, sowie §73 genauer ansehen, dann können wir feststellen, dass es darum um Telekommunikationsendeinrichtungen geht. Ich bin geneigt in diesem Zusammenhang die Telekommunikationsdienste der konkreten Telekommunikationsendeinrichtung zuordnen zu wollen und damit ein Konstrukt ähnlich einer Glasfaserfritze entsteht, also eine Bündelung zwischen TK-Dienst und -Endeinrichtung.

    Es sind im Gesetzestext neben den Geräten auch explizit die Dienste genannt. Da gibt es kein Interpretationsspielraum.
    Notwendige Zugangsdaten und Informationen....und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

  • Wir reden aneinander vorbei. Die DG moechte nicht dass Endnutzer die Credentials sehen koennen, ansonsten wuerden diese entweder per Brief oder im Kubdencenter mitgeteilt werden. Der Umstand, dass hier ein Endkunde diese Credentials relativ einfach hat mitschneiden koennen ist IMHO kein Zeichen von Kompetenz.

    Ich wär mir da gar nicht so sicher, dass die DG das absichtlich macht. Ich glaube da viel eher an nicht implementierte Prozesse für das Anzeigen der SIP Daten im Kundenportal, bei gleichzeitiger Verwendung/Miete eines DG Routers mit fernkonfigurierten SIP-Daten.

  • Dieser Thread ist wirklich die beste Glasfaserbuden-Antiwerbung, die man vorstellen kann.

    Es ist sprichwörtlich alles teurer, schwieriger, komplizierter und mehr Scherereien verbunden als anderswo.

    Und diese Glasfaserfritzen fragen sich immer noch, warum die Verbraucher lieber DSL nehmen...

    Ich glaube du lebst in einer Traumwelt. Zu Glauben, dass bei der DTAG alle Prozesse reibungslos implementiert sind, oder das damit jede Eventualität abgedeckt ist, weils ja der Marktführer macht, ist Absurd und an der Realität vorbei.

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  • Ich glaube du lebst in einer Traumwelt. Zu Glauben, dass bei der DTAG alle Prozesse reibungslos implementiert sind, oder das damit jede Eventualität abgedeckt ist, weils ja der Marktführer macht, ist Absurd und an der Realität vorbei.

    So ist es. Wo ist das Portal, dass man als DTAG-Kunde seine ONT-ID selber ändern kann? Jedes Mal 2x bei der Hotline anzurufen, wenn man den ONT tauscht, nur weil man testen will, ob die Eratzgeräte noch gehen, ist sowas von daneben. Andere bekommen das besser hin, und die DTAG bei der Ersteinrichtung ja auch.

    Andere Lösungswege verbietet die DTAG ja wieder durch ihr Beharren auf der 1TR112 und drückt diese auch Kunden anderer Provider auf, obwohl bei anderen Providern Telekom-Richtlinien gar keine Gültigkeit haben.

    Und das Peering gehört auch erwähnt, auch wenn das mit Prozessen nicht zu tun hat, sondern Geschäftspolitik ist.

  • Und selbst das braucht nicht sein, denn als Kunde kann ich das abstellen. Der Provider hat mir, gemäß §73 TKG, alle notwendigen Daten/Parameter unaufgefordert zu nennen.

    Ein Zwang zur Benutzung/Verwendung von TR069/369 ist ebenso unzulässig.

    Wenn der ISP TR-369 nutzt, hat er das zu dokumentieren und auch genau diese Dokumentation unaufgefordert bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Genau diese Dinge zählen zu den notwendigen Informationen neben den reinen Zugangsdaten.

    Wir behandeln hier nur den Fall "Vertrag mit Mietrouter", weil genau der nicht gesetzeskonform umgesetzt ist. Dass es da noch andere Produktvarianten gibt, ist für den vorliegenden Fall komplett egal. Wenn das Dieselauto die Abgaswerte nicht einhält, kommt der Geschäftsführer ins Gefängnis. Dass der amerikanische Kunde auch den Benziner nehmen konnte, ist dafür unerheblich.

    Ich wär mir da gar nicht so sicher, dass die DG das absichtlich macht.

    Sich nicht an die EU-Richtlinien halten machen Konzerne wie die DG mit Absicht, weil die mangelhafte Compliance effektiv Kosten spart und die Rendite maximiert. Das ist deshalb auch eine Form von unlauterem Wettbewerb, weil Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten, dadurch effektiv im Nachteil sind. Genau wie beim oben genannten Beispiel oder beim Zahlen vom Steuern ist da der Ehrliche der Dumme.

    Deshalb ist es auch wichtig, dass da Regulierer ordentlich mit Bußgeldern reinschlagen, auch wenn sich kein einziger Kunde beschwert. Nur so wird die Fairness im marktwirtschaftlichen Wettbewerb hergestellt und Nachahmer abgeschreckt.

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  • Andere Lösungswege verbietet die DTAG ja wieder durch ihr Beharren auf der 1TR112 und drückt diese auch Kunden anderer Provider auf, obwohl bei anderen Providern Telekom-Richtlinien gar keine Gültigkeit haben.

    O2 in ihrer Schnittstellenbeschreibung:

    Da ist IMHO die Gueltigkeit schon dokumentiert... einschliesslich deren Grenzen.

  • Wenn der ISP TR-369 nutzt, hat er das zu dokumentieren und auch genau diese Dokumentation unaufgefordert bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Genau diese Dinge zählen zu den notwendigen Informationen neben den reinen Zugangsdaten.

    Da Du ja immer die Telekom als leuchtendes Vorbild erwaehnst, wo ist das denn bei der Telekom aktuell beschrieben? Die 1TR112 schweigt sich, wenn ich das richtig lese, dazu aus.

    Damals als ich Telekomkunde wurde (lange her) war da gar nicht dokumentiert, es gab nur IIRC im Kundencenter oder im Speedport eine Option mit der man die Fernwartung abschalten konnte... (der Text war formuliert um Nutzer abzuschrecken das zu tun).

    Deshalb ist es auch wichtig, dass da Regulierer ordentlich mit Bußgeldern reinschlagen, auch wenn sich kein einziger Kunde beschwert. Nur so wird die Fairness im marktwirtschaftlichen Wettbewerb hergestellt und Nachahmer abgeschreckt.

    Macht halt die BNetzA von sich aus eher selten... die hat IMHO so ein eigenes Selbstverstaendnis, sowohl "Vertreter der Endkunden" als auch "Partner der ISPs" sein zu wollen, und das fuehrt manchmal zu eigenartigen Aktionen und langen Zeiten bis eine Sache endlich geklaert ist (z.B. bei der Frage ob ONTs unter die Endgeraetewahlfreiheit fallen).

  • Andere Lösungswege verbietet die DTAG ja wieder durch ihr Beharren auf der 1TR112 und drückt diese auch Kunden anderer Provider auf, obwohl bei anderen Providern Telekom-Richtlinien gar keine Gültigkeit haben.

    Aber genau darüber äußert sich das TKG halt nicht. Es besteht eine Dokumentationspflicht, aber keine Anpassungspflicht an marktübliche Standards.

    Da Du ja immer die Telekom als leuchtendes Vorbild erwaehnst, wo ist das denn bei der Telekom aktuell beschrieben? Die 1TR112 schweigt sich, wenn ich das richtig lese, dazu aus.

    Dann darf das auch gern auf den Prüfstand gestellt werden.

    Macht halt die BNetzA von sich aus eher selten... die hat IMHO so ein eigenes Selbstverstaendnis, sowohl "Vertreter der Endkunden" als auch "Partner der ISPs" sein zu wollen

    Eine Behörde, die Wettbewerber ungleich behandelt ist kein "Partner der ISPs". Wie schon gesagt, die Endkundenbeschwerden sind für dieses Thema komplett irrelevant:

    Als Wettbewerber der DG muss man einiges tun, um Compliance zu erreichen und die DG wird staatlicherseits davon freigestellt? Das nennt man in der juristischen Fachsprache "Korruption", dafür gibt es keinen beschönigenden Begriff.

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  • Als Wettbewerber der DG muss man einiges tun, um Compliance zu erreichen und die DG wird staatlicherseits davon freigestellt? Das nennt man in der juristischen Fachsprache "Korruption", dafür gibt es keinen beschönigenden Begriff.

    Entweder das, oder aber die echten Volljuristen in Diensten der BNetzA beurteilen die rechtliche Situation anders als wir hier im Forum... das heisst nicht, dass deren Interpretation zwingend vor Gericht bestand haben wird und die Forumsinterpretation abgelehnt wuerde, aber IMHO halt schon, dass die es als ausreichend betrachten es darauf Ankommen zu lassen.