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Warum dauert alles so lange

  • Michi
  • 26. Februar 2026 um 11:07
  • pufferueberlauf
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    • 2. Juli 2026 um 14:27
    • #161
    Zitat von Thomas1978

    Mal schauen, was und wann da eine Antwort kommt.

    Ja, super spannend! Danke. Mein Anschluss (DSL100) ist nicht von der Problematik betroffen, daher hatte ich bisher davon abgesehen die BNetzA um Rat zu fragen (weil ich erwarte, dass eine rein theoretische Frage auch rein theoretisch beantwortet werden wird)... Danke dass Du das gemacht hast, und die jetzt ein akutes reales Problem vorliegen haben.

  • bananajoe
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    • 2. Juli 2026 um 14:51
    • #162
    Zitat von Thomas1978

    Ich habe den Sachverhalt mal an die BNetzA weitergegeben:

    Mal schauen, was und wann da eine Antwort kommt.


    Ich bin in einem GPON-Netz und es steckt auch das Fritz-GPON-Modul in der Fritzbox. Ich wüsste aktuell nicht, Wie ich bei dem Modul erkennen kann, mit welcher Geschwindigkeit dieses angesprochen wird. Kann man das in der Fritzbox irgendwo sehen?

    Stelle ich in der Fritzbox die Verbindungseinstellungen auf 10.000/10.000, dann erkennt die Fritzbox automatisch 2.500/1.250 (in der grafischen Übersicht werden gerundet 1,3 Gbit/s angezeigt.

    Aber wie schon geschrieben, normalerweise habe ich bei den Verbindungseinstellungen 1.200/600 eingetragen.

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    Genau das meinte ich. Da ist wohl in der Tat nix mit Überprovisionierung

  • Online
    Thomas1978
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    • 2. Juli 2026 um 16:00
    • #163

    Ich weiß nicht, ob die BNetzA schon so schnell war, jedenfalls erhielt ich gerade eine eMail vom E.ON-Support mit folgender Aussage:

    Zitat

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Aus technischer Sicht liegt kein Hinweis auf eine Einschränkung der bereitgestellten Internetleistung vor.

    Wir empfehlen Ihnen, die Einstellungen Ihres Routers einmal zu überprüfen, da diese Einfluss auf die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit in Ihrem Heimnetz haben können.

    Insbesondere sollten die Routerkonfiguration, die WLAN-Einstellungen sowie die verwendeten Endgeräte kontrolliert werden.

    Wenn Sie noch Fragen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da.

    Freundliche Grüße
    Klara Braun

    Westconnect GmbH, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen
    Geschäftsführung Carsten Lagemann · Robin Weiand · Matthias Krause
    Sitz der Gesellschaft Essen · Eingetragen beim Amtsgericht Essen · HRB 22565

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    Meine Antwort darauf war dann:

    Zitat

    Guten Tag Frau Braun,

    mein Router (eine Fritz!Box 5590 Fiber) ist direkt am HÜP angeschlossen. An mein Heimnetz ist die Fritz!Box über ihren 2,5G Ethernetport an einen ebenfalls 2,5G fähigen Ethernetports eines ASUS QG-U1080 angeschlossen. Beide Geräte melden eine Verbindungsgeschwindigkeit von 2,5Gbit/s. Vom ASUS QG-U1080 geht ein DAC-Kabel an einen MikroTik CRS309-1G-8S+IN - hier melden beide Seiten eine Verbindung mit 10Gbit/s. Am MikroTik sind mehrere PCs via Glasfasernetzwerk angeschlossen. Alle so angeschlossenen PCs erreichen untereinander im iperf3-Test die 10G problemlos und zur Fritz!Box 2,5G - an meinem Heimnetz und den Geräten kann es nicht liegen, zumal die selbe Hardware mit meinem vorherigen Anbieter Vodafone im Kabelinternet bis zu 1.070 Mbit/s gemessen hat, mindestens aber 1.025 Mbit/s.

    In meiner Fritz!Box habe ich mehrere Verbindungseinstellungen ausprobiert:

    Mit 1.000/500 erhalte ich eine DL-Rate von maximal 930 Mbit/s und eine UL-Rate von maximal 470 Mbit/s
    Mit 1.200/600 erhalte ich eine DL-Rate von maximal 930 Mbit/s und eine UL-Rate von maximal 570 Mbit/s

    Stelle ich in den Verbindungseinstellungen sowohl für den Download wie auch für den Upload 10.000 ein, erkennt die Fritz!Box für den Download 2.500 Mbit/s und für den Upload 1.250 Mbit/s und stellt diese ein. Selbst mit diesen Werten komme ich im Download nicht über 930 Mbit/s heraus.

    Mein Netzwerk und auch die Einstellungen in meiner Fritz!Box sind nicht der Grund für die andauernde nicht-Erreichbarkeit der vertraglichen 1.000 Mbit/s.

    Eine Kollegin von Ihnen aus der Technik (Frau XXX) sagte mir heute telefonisch, dass mein Anschluss 1.000/550 provisioniert sei - das hört sich für mich nach Brutto-Werten an. Die selbe Aussage erhielt ich auch schon Anfang April von zwei anderen Kollegen von Ihnen. Daran sieht man, dass der Upload leicht überprovisioniert ist, der Download aber aufgrund der fest eingestellten 1.000 Mbit/s niemals denselben Wert an meiner Seite des Anschlusses erreichen kann, da die von mir gemessenen ca. 70 Mbit/s "Verlust" den Protokoll- und Übertragungs-Overhead darstellen.

    Da laut BEREC und BNetzA Vertragsraten als Netto-TCP Nutzlastrate zu interpretieren sind, ist brutto mehr als 1.000 noch keine Überprovisionierung - im Gegenteil, brutto 1.000 Mbit/s ist für einen Gigabittarif tatsächlich sogar unterprovisioniert, da die Netto-Rate beim Kunden deutlich geringer ist.

    Ich möchte Sie daher bitten, noch einmal das Profil zu prüfen, mit dem mein Anschluss bei Ihnen im POP eingestellt ist. Ein Bekannter von mir, der in 54666 Irrel wohnt und ebenfalls einen E.ON-Highspeed 1.000 Tarif gebucht hat, hat mir erst gestern noch ein Speedtest-Ergebnis zugeschickt, in dem er mir zeigen konnte, dass sein Anschluss im Download 1.048 Mbit/s erreicht. Das Selbe erwarte ich auch an meinem Anschluss, nicht mehr und nicht weniger.

    Freundliche Grüße
    ...

    Alles anzeigen


    pufferueberlauf und eifelman85 , ich war mal so frei und habe mir für die Antwort einige Formulierungen / Sachverhalte von euch zu Eigen gemacht. Vom Speedtest habe ich natürlich kein Bild mitgeschickt.

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
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  • eifelman85
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    • 2. Juli 2026 um 20:25
    • #164

    Thomas1978

    Hattest du schon mal zum Test direkt an der 5590 geprüft, also ohne die weitere Hardware dahinter? Nur um da eventuelle Ursachen ausschließen zu können.

    Die Aussage, dass nicht überprovisioniert wird, halte ich für Quatsch - dann könnten sie es auch im Upstream sein lassen. Aber den Downstream auf brutto 1000 zu setzen, beim Upstream jedoch großzügig 10% draufzupacken, ergibt wenig Sinn.

    Hast du mal gefragt, ob bei euch nur GPON zum Einsatz kommt oder auch XGS-PON genutzt werden kann? Du könntest ggf. mal das XGS-PON Modul anschließen und schauen, ob ein Signal erkannt wird. Glaube aber, sendai hatte damals berichtet, bei ihm wurde das Licht erst nach Freischaltung erkannt.

  • Online
    Thomas1978
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    • 2. Juli 2026 um 21:32
    • #165

    Ich hatte in der Aufbauphase schon mal gefragt ob das Netz als AON, PON oder XGS-PON gebaut wird, da hatte man mir PON gesagt.

    Auch das direkte Anschließen des Test-Rechners an die FB hat das Ergebnis nicht verbessert. Der Rechner hat 2x10G SFP+ und 2x2,5G RJ45.

    Mich hatte die Aussage mit der nicht stattfindenden Überprovisionierung auch gewundert, eben weil im UL mehr auf die Leitung gegeben wird, aber sie lies sich da auch nicht weiter drauf ein - lediglich meine Bitte, sie möge es doch an vitroconnect weitergeben, damit die eventuell etwas ändern können, hatte sie entsprochen (sie will es weiterleiten).

    Schöne Grüße
    Thomas

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  • Joerg123
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    • 3. Juli 2026 um 06:26
    • #166
    Zitat von Thomas1978

    Aber wie schon geschrieben, normalerweise habe ich bei den Verbindungseinstellungen 1.200/600 eingetragen.

    der Shappener ist so aber falsch konfiguriert, auch wenn ich das jetzt nicht für den Grund der Abweichung im Speedtest halte. Die einzugebenden Werte sind DEIN maximaler Speed den du tatsächlich hast und nicht die Leitungskapazität die GPon bietet. Ich bin überrascht, dass die 5590 das so (schlecht) darstellt, die 5690fiber, zumindest direkt am Telekom-GF erkennt den tatsächlichen Speed schon auf der Übersichtsseite, dass hätte ich bei direktem Anschluss an die Faser eigentlöich immer erwartet, war bei der 5690 auch direkt mit dem ersten ausgelieferten FritzOS so.


    PS: um es nochmal zu verdeutlichen: ich würde in meinem Fall 339 Down und 169 Upstream eintragen, was so aber gar nicht geht, bei automatischer Konfiguration des Anbieters habe ich das Menü nicht. Aber anzugeben ist halt der Speed, den der Traffic-Shapener shapen soll/kann, was auf 2,5Gbit/s ja nicht zutrifft, die bekommst du auf keinen Fall, sonndern "nur" deine 1000/500

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    Telekom Glasfaser 300 über Fritzbox 5690pro

    Einmal editiert, zuletzt von Joerg123 (3. Juli 2026 um 06:37)

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  • Joerg123
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    • 3. Juli 2026 um 06:46
    • #167

    PS: nutzt du die Bandbreitenreservierung ebenfalls ?

    bei mir mindert es den Downloadspeed um ca. 15MBit/s und den Upload um 3-4, wenn ich den aktivere (egal ob manuell oder automatisch), nur mit abgeschalteter Reservierung kommt der Speedtest der BNetzA bei mir auf 318/155MBit/s.

    Und zumindest für mich ist das mehr als ausreichend, da wird niemals eine Reservierungssituation auftreten bei der Nutzung in unserem Heimnetz :)

    Telekom Glasfaser 300 über Fritzbox 5690pro

  • pufferueberlauf
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    • 3. Juli 2026 um 07:55
    • #168
    Zitat von Joerg123

    zumindest direkt am Telekom-GF erkennt den tatsächlichen Speed schon auf der Übersichtsseite, dass hätte ich bei direktem Anschluss an die Faser eigentlöich immer erwartet, war bei der 5690 auch direkt mit dem ersten ausgelieferten FritzOS so.

    AVM wertet dazu den PPPoE AuthACK aus, in dessen Messagefeld koennen ISPs die Traffic-Shapereinstellungen uebermitteln, welche Fritzboxen dann auswerten um ihren eigenen Shaper zu konfigurieren. Bisher ist nur bei der Telekom und 1&1 bekannt, dass dieses Verfahren genutzt wird. Bei der DG ist das technisch unmoeglich, da die gar kein PPPoE einsetzen.

    Zitat von Joerg123

    Und zumindest für mich ist das mehr als ausreichend, da wird niemals eine Reservierungssituation auftreten bei der Nutzung in unserem Heimnetz :)

    Ich empfehle das einfach auszutesten, je einmal den Rest unter https://test.libreqos.com/advanced durchfuehren, einmal mit aktiviertem Shaper einmal ohne... da sollte sich zeigen ob/wie stark der Fritzshaper bei der Latenz unter Last hilft. Ach ja, eventuell muss man die ingress-shaping Option aktivieren.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (3. Juli 2026 um 14:15)

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    sendai
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    • 3. Juli 2026 um 07:55
    • #169
    Zitat von eifelman85

    Hast du mal gefragt, ob bei euch nur GPON zum Einsatz kommt oder auch XGS-PON genutzt werden kann? Du könntest ggf. mal das XGS-PON Modul anschließen und schauen, ob ein Signal erkannt wird. Glaube aber, sendai hatte damals berichtet, bei ihm wurde das Licht erst nach Freischaltung erkannt.

    Korrekt, vor dem Tarifwechsel hatte meine 5590 mit XGS-PON Moduls kein Licht erkannt und ich dachte schon der Wechsel würde schief gehen. Erst als ich den Tarifwechselassistenten durchgelaufen bin um die Modem-ID der 5590 zu registrieren wurde die XGS Wellenlängen eingeschaltet (hatte mit GPON vorher das Glasfasermodem2 dran).

    Seit dem ist das XGS-PON aber in meinem Segment "an" und alle Endgeräte die ich mal angeschlossen habe verhalten sich wie erwartet, sehen ein Signal können sich aber natürlich nur einbuchen, wenn die Modem-ID registriert ist. Gilt auch für die 5590 mit XGS-PON Modul.

    Vorausgesetzt EON hat "das XGS Licht angelassen", wäre das mal einen kurzen Versuch wert. Muss ja nicht jeder Netzbetreiber das Telekom Konzept kopieren. ;)

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  • mbo77
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    • 3. Juli 2026 um 08:06
    • #170
    Zitat von pufferueberlauf

    Bei der DG ist das technisch unmoeglich, da die gar kein PPPoE einsetzen.

    Das ist natürlich der Grund. Aber auch DHCP böte theoretisch Möglichkeiten, weitere Informationen zu übermitteln. Ist aber ein dickeres Brett für DG und der Router muss die Information auch noch verarbeiten.

  • pufferueberlauf
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    • 3. Juli 2026 um 08:11
    • #171
    Zitat von mbo77

    Das ist natürlich der Grund. Aber auch DHCP böte theoretisch Möglichkeiten, weitere Informationen zu übermitteln

    Stimmt, aber AVM bietet so etwas aktuell mWn. nur fuer PPPoE an, und der ISP muss mitspielen, was z.B. O2 nicht macht.

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    Thomas1978
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    • 3. Juli 2026 um 10:00
    • #172
    Zitat von Joerg123

    der Shappener ist so aber falsch konfiguriert, auch wenn ich das jetzt nicht für den Grund der Abweichung im Speedtest halte. Die einzugebenden Werte sind DEIN maximaler Speed den du tatsächlich hast und nicht die Leitungskapazität die GPon bietet.

    Schon klar, der steht bei mir auch nicht dauerhaft auf diesen Werten. Wie geschrieben, steht der normalerweise auf 1200/600.

    Ebenso wie bei der DG funktioniert die automatische Erkennung der Verbindungsdaten nicht bei E.ON - hier wird ebenfalls DHCP eingesetzt. In der Firma haben wir eine 5590 Fiber an einem Telekomanschluss und da werden die Geschwindigkeiten für UL und DL automatisch erkannt und eingetragen.

    Zitat von Joerg123

    PS: nutzt du die Bandbreitenreservierung ebenfalls ?

    Der Menüpunkt war mir vorher noch nie aufgefallen, war bei mir aber auch deaktiviert. Seit ich den vor ca. einer Stunde testweise mal eingeschaltet hatte, kann die Fritzbox keine Internetverbindung mehr aufbauen, trotz erkannter und aktiver Glasfaserleitung:

    Auch ein Zurückstellen auf keine Bandbreitenreservierung ändert nichts daran. Entweder war es ein wirklich dummer Zufall, denn bis dahin funktionierte die Leitung, oder die haben wirklich ein Problem. Aber mein Nachbar, der ebenfalls bei E.ON ist, auch eine öffentliche v4 geordert hat aber lediglich den 500er Tarif bestellt hat, hat keine Probleme - er mag momentan aber auch keinen Ausfall durch einen Neustart seines Routers riskieren.

    Ich hatte den Router seitdem schon 3x neu gestartet - einmal davon war als ich die Sicherungsdatei von vor dem Update auf 8.25 durchgeführt hatte, also erst ein paar Tage alt. Hätte ja sein können, dass sich irgendeine Einstellung so festgenagelt hat, dass die über die UI nicht mehr geändert werden kann, aber auch das brachte nichts. Der Screenshot ist von danach.

    Aktuell bin ich via Hotspot vom Smartphone online.

    Schöne Grüße
    Thomas

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    Thomas1978
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    • 3. Juli 2026 um 10:04
    • #173

    Ich habe übrigens Antwort von der BNetzA bekommen:

    Zitat

    Bundesnetzagentur - Erfassungsbestätigung

    Vorgangsnummer 2026-07-03-00xx

    Sehr geehrter Herr XXX,


    vielen Dank für Ihre Mitteilung.

    Ihre Hinweise helfen uns, Entwicklungen im Kundenschutz frühzeitig zu erkennen und zu bewerten.

    Im Rahmen unseres Serviceangebots für Bürgerinnen und Bürger ist es aktuell nicht möglich, jedem Einzelfall nachzugehen. Dafür reichen unsere Kapazitäten nicht aus. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir eine Priorisierung vornehmen müssen und Sie nur in bestimmten Fällen direkt unterstützen können, indem wir uns so schnell wie möglich an Ihren Anbieter wenden.

    Aktueller Hinweis zum Thema Internetgeschwindigkeit

    Weichen die tatsächlichen von den vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten Ihres Festnetz- oder Mobilfunkanschlusses erheblich ab (Minderleistung), müssen Sie dies mit der Online-Breitbandmessung der Bundesnetzagentur dokumentieren, um Sonder-kündigungs- beziehungsweise Minderungsrechte gegenüber Ihrem Anbieter geltend machen zu können: https://www.breitbandmessung.de  Legen Sie das Messprotokoll direkt Ihrem Anbieter vor und klären Sie Sonderkündigungs- und Minderungsrechte direkt im Dialog mit Ihrem Anbieter. Die Höhe der Minderung richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der Nutzungsbeeinträchtigung. Im Streitfall müssen die Zivilgerichte entscheiden.

    In welchen Fällen wendet sich die Bundesnetzagentur an Ihren Anbieter?

    Sofern Sie eingewilligt haben, bitten wir Ihren Vertragspartner (Anbieter) in den folgenden Fällen um eine Stellungnahme, mit dem Ziel einer möglichst raschen Abhilfe:

    • Versorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels oder einer Rufnummernmitnahme.

    In der Regel bitten wir Ihren Anbieter binnen einer Woche um eine Stellungnahme.

    • Vollständiger Ausfall eines - für einen festen Standort - vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienstes (Internetzugang oder Telefon oder TV), wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
      Die von Ihnen bei Ihrem Anbieter gemeldete Störung ist noch nicht beseitigt worden und Sie haben von Ihrem Anbieter auch noch keine aussagekräftigen Informationen erhalten, bis wann die Entstörung voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann.
    • Mobilfunkdienste müssen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nicht überall und zu jeder Zeit verfügbar sein. Ausnahmsweise kann ein vollständiger Ausfall vorliegen, beispielsweise bei einem unplanmäßigen Ausfall von Sendestationen.

    In der Regel bitten wir Ihren Anbieter binnen zwei Wochen um eine Stellungnahme.

    Was geschieht in den übrigen Fällen?

    In den übrigen Fällen behalten wir uns vor, Ihrem Einzelfall nachzugehen.

    Die Bundesnetzagentur setzt weder einzelne Geldforderungen, Kündigungen etc. durch noch überprüft sie die Wirksamkeit einzelner vertraglicher Vereinbarungen. In solchen Fällen können Sie insbesondere die Verbraucherzentralen beraten und unterstützen.

    Eine Pflicht zu einem aufsichtsrechtlichen Einschreiten kann ausnahmsweise dann bestehen, wenn ein Anbieter gegen eine im Telekommunikationsgesetz geregelte Kundenschutzverpflichtung verstößt und die Kundinnen und Kunden ihre Rechte zivilgerichtlich nicht wirkungsvoll durchsetzen können.

    Weitere Hinweise

    • Rechnungen: Hier gilt eine Beanstandungsfrist von acht Wochen. Als Nachweis für eine Beanstandung empfehlen wir ein Einwurfeinschreiben an den Anbieter. Der Anbieter kann den Dienst sperren oder kündigen, wenn offene Rechnungen nicht bezahlt werden.
    • Schlichtung: Bei einem Interesse an einer außergerichtlichen, gütlichen Einigung mit Ihrem Anbieter können Sie bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur einen Schlichtungsantrag stellen. Sie müssen dafür einen gesonderten Schlichtungsantrag ausfüllen. Diesen können Sie auch per Post bei der Bundesnetzagentur anfordern.
    • Neue Anschlüsse: Im Telekommunikationsgesetz sind keine Bereitstellungsfristen geregelt, auch nicht für Glasfaserverträge. Ob Anbieter an Ihrer Adresse Dienste anbieten, entscheiden allein die Anbieter.
    • Mindestversorgung: Der gesetzliche Anspruch auf eine erschwingliche Mindestversorgung mit Internet und Telefon setzt voraus, dass Sie keinen Anbieter finden, der diese gewährleisten kann. Dies kann auch ein Anbieter sein, der Mobilfunk- oder Satellitenfunkdienste anbietet.

    Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten unseres Verbraucherportals: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/…efon/start.html

    Für Nachträge nutzen Sie bitte statt einer E-Mail das Online-Nachtragsformular unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK. Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich erledigt haben, teilen Sie uns dies bitte mit.

    Für unser Serviceangebot wünschen wir uns ein respektvolles Miteinander. Auf Mitteilungen, die Beleidigungen, eine vulgäre Wortwahl oder menschenverachtende Äußerungen enthalten, reagieren wir nicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag

    Referat Verbraucherschutz Telekommunikation

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
    Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Fehrbelliner Platz 3; 10707 Berlin

    Telefon: 0228-141516
    Internet: http://www.bundesnetzagentur.de
    03.07.2026

    Datenschutzhinweis: https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz

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    Liest sich für mich wie ein Standardschreiben und dass sie der Sache nicht weiter nachgehen, oder lest ihr da etwas anderes raus?

    Schöne Grüße
    Thomas

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  • pufferueberlauf
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    • 3. Juli 2026 um 11:03
    • #174

    Na ja die wollen der Sache offensichtlich nicht nachgehen, aber ich wuerde mich da erstmal nicht ins Bockshorn jagen lassen und den Sachverhalt nochmal im referenzierten Online-Nachtragsformular beschreiben... mit dem Hinweis, dass es sich um eine notwendige Klaerung zu den Transparenzvorgaben in EU Verordnung 2015/2120 Artikel 4 (1) d) handelt... bzw. was inter der maximalen Vertragsrate zu verstehen ist.

  • Online
    Thomas1978
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    • 3. Juli 2026 um 11:06
    • #175

    Ist auf jeden Fall noch einen Versuch wert.

    Ich habe bzgl. der heutigen Störung auch mal bei E.ON angerufen und nach 20 Minuten auch jemanden an die Strippe bekommen. Die haben aktuell selber Probleme und können aufgrund dessen die Leitungen bei den Kunden nicht messen - deswegen konnte er auch kein Ticket aufnehmen. Es ist aber hier aus der Region auch noch kein Ticket bzw. Störung erfasst.

    Schöne Grüße
    Thomas

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  • pufferueberlauf
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    • 3. Juli 2026 um 12:22
    • #176

    Das ist ja fein, kein Ticket aufzunehmen, weil man die Leitung nicht von aussen erreichen kann.... MMn. sollte man auch dann ein Ticket aufnehmen, in dem man gerne vermerken darf, dass die Leitung noch gemessen werden muss wenn wieder erreichbar.

  • mbo77
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    • 3. Juli 2026 um 13:01
    • #177
    Zitat von pufferueberlauf

    Stimmt, aber AVM bietet so etwas aktuell mWn. nur fuer PPPoE an, und der ISP muss mitspielen, was z.B. O2 nicht macht.

    Klar, gehen tut's nicht.

    Aber wäre vielleicht für DG keine schlechte Idee, nachdem es da immer wieder Bedarf gibt.

  • Online
    Thomas1978
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    • 3. Juli 2026 um 14:17
    • #178
    Zitat von pufferueberlauf

    Das ist ja fein, kein Ticket aufzunehmen, weil man die Leitung nicht von aussen erreichen kann.... MMn. sollte man auch dann ein Ticket aufnehmen, in dem man gerne vermerken darf, dass die Leitung noch gemessen werden muss wenn wieder erreichbar.

    Den Vermerkt hatte der Mitarbeiter laut seiner Aussage am Telefon gemacht. Er sagte auch, dass wenn die Störung weiterhin anhält, ich mich zwischen 13 und 14 Uhr bitte noch einmal melden sollte, in der Hoffnung, dass die Störung bei denen bis dahin behoben ist und das Ticket erstellt werden könne.

    Naja, das hat sich mittlerweile jedoch erledigt, da die Leitung wieder funktioniert.

    Interessant ist, dass die IPv4-Adresse unverändert blieb, obwohl für fast 3 Stunden keine Verbindung zum DHCP-Server bestand. Warum sich allerdings die v6-Adresse bei jedem Router-Neustart ändert, obwohl gerade daran kein Mangel herrschen sollte, ist mir allerdings nach wie vor ein Rätsel.

    Schöne Grüße
    Thomas

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    Thomas1978
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    • 3. Juli 2026 um 14:42
    • #179
    Zitat von pufferueberlauf

    und den Sachverhalt nochmal im referenzierten Online-Nachtragsformular beschreiben

    Mal schauen, was es ergibt, einen Versuch ist es ja auf jeden Fall wert:

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unter Bezugnahme auf meine Vorgangsnummer 2026-07-03-00XX möchte ich mein Anliegen ergänzen bzw. präzisieren.

    Mir geht es ausdrücklich nicht um die Geltendmachung einer Minderung oder Sonderkündigung. Eine formale Messkampagne nach dem Nachweisverfahren würde in meinem Fall voraussichtlich lediglich dokumentieren, dass die Downloadrate regelmäßig bei ca. 920–930 Mbit/s und damit meist oberhalb von 90 % der beworbenen Maximalrate liegt. Der eigentliche Punkt ist daher nicht die individuelle Minderleistung, sondern eine aus meiner Sicht klärungsbedürftige Frage zu den Transparenzvorgaben nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2015/2120.

    Ich nutze einen E.ON-Highspeed-Anschluss im Netz der Westconnect GmbH im Tarif 1.000/500 Mbit/s. Nach telefonischer Rücksprache teilte mir Frau XXX aus der Technik mit, dass mein Anschluss technisch fest auf 1.000/550 Mbit/s eingestellt sei. Seit der Schaltung erreiche ich im Download jedoch zu keiner Zeit 1.000 Mbit/s netto, sondern maximal ca. 920–930 Mbit/s. Der Upload liegt dagegen bei ca. 550–570 Mbit/s und erreicht bzw. überschreitet die beworbenen 500 Mbit/s.

    Nach meinem Verständnis sprechen auch die BEREC-Leitlinien zur Umsetzung der Open-Internet-Verordnung für diese Einordnung. Dort wird ausgeführt, dass die nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. d anzugebenden Geschwindigkeitswerte so angegeben werden sollen, dass sie überprüfbar sind, und dass Download- und Uploadgeschwindigkeiten auf Basis des Transport-Layer-Protocol-Payloads anzugeben sind, nicht auf Basis eines darunterliegenden Protokolls. Zudem wird die maximale Geschwindigkeit im Festnetz als Geschwindigkeit beschrieben, die ein Endnutzer zumindest zeitweise erwarten kann.

    Aus meiner Sicht spricht dies dafür, dass die maximale Vertragsrate als beim Endkunden messbare Netto-/Payload-Datenrate zu verstehen ist. Falls der Downloadanschluss jedoch technisch exakt auf 1.000 Mbit/s profiliert ist, wäre eine solche Netto-/Payload-Datenrate wegen Protokoll-Overhead praktisch nie erreichbar. Beim Upload scheint dies durch die technische Einstellung auf 550 Mbit/s berücksichtigt worden zu sein; beim Download hingegen offenbar nicht.

    Ich bitte daher nicht um Durchsetzung individueller Ansprüche, sondern um regulatorische Einordnung: Darf ein Anbieter 1.000 Mbit/s als maximale Downloadrate eines Festnetzanschlusses ausweisen, wenn der Anschluss technisch so profiliert ist, dass diese Rate als Netto-/Payload-Datenrate praktisch nicht erreichbar ist?

    Ergänzend bitte ich um Mitteilung, ob eine solche technische Profilierung — Upload überprovisioniert, Download exakt auf die beworbene Maximalrate begrenzt — aus Sicht der Bundesnetzagentur mit den Transparenzvorgaben aus Art. 4 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2015/2120 und den BEREC-Leitlinien vereinbar ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    ...

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    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, ASUS QG-U1080, MikroTik CRS305-1G-4S+IN
  • eifelman85
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    • 3. Juli 2026 um 21:47
    • #180

    Hast du schon mal das XGS-PON SFP gesteckt und geschaut, ob die 5590 ein Signal erkennt? Wenn Licht erkannt wird, könntest du vielleicht um eine Umbuchung auf XGS-PON bitten.

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