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Neubau - Glasfaser-Kasten kann nicht geschlossen werden

  • mintly
  • 21. Januar 2026 um 17:31
  • hetti72
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    • 22. Januar 2026 um 13:10
    • #21
    Zitat von mbo77

    Ist denn dieses Trumm das ONT? Da gäbe es erheblich kompaktere Versionen.

    Laut Google Bildersuche ist das ein Alcatel Lucent ONT mit HF Teil für TV Signale. https://www.swu.de/fileadmin/cont…-mit-Router.pdf

  • Dorfkind
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    • 22. Januar 2026 um 14:40
    • #22

    Tür abschrauben, Gardinenstange montieren, Vorhang ran, fertig. Löst auch das WLAN-Problem 8o

  • mintly
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    • 22. Januar 2026 um 18:40
    • #23

    Also ich bin mit der jetzigen Lösung super happy. Tür ist zu, WLAN funktioniert weiterhin einwandfrei, könnte bei Problemen aber über den Switch das WLAN auch in anderen Teilen der Wohnung abfangen

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  • Funker
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    • 23. Januar 2026 um 11:08
    • #24
    Zitat von millen

    Ich muss aber mal ehrlich sagen, dass das ein wirklich toller ausgestatter Multimedia-Verteiler ist, da wurde sogar eine RJ45 vom Zuleitung Richtung Keller verbaut, sollte man das aus irgendwelchen Gründen doch mal brauchen.

    Ich habe gerade einen frisch fertiggestellten MFH-Neubau ganz ohne MM-Verteiler besichtigt. Es gibt einen gewöhnlichen Elektroverteiler, sowie funktionierende Sat-Multischalter-Anschlüsse in zwei Räumen. Und sonst nichts. (Dem Ü70-Erstbezug ist es auch nicht wichtig.)

    Die Telekom soll laut Bauherren angeblich irgendwann noch Glasfaser einziehen, aber ich sehe nicht wo dieses Wunder passieren soll. Die Telekom vermutlich auch nicht. Ich tippe darauf, dass da wird's nicht leitungsgebundenes mehr kommen wird, der vorhandene Vertrag der Mieter wurde vor Ende der Vertragslaufzeit beendet.

  • millen
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    • 23. Januar 2026 um 11:37
    • #25

    Funker Ich war letztens auch auf einer Besichtigung (Neubau, Ersbezug, 18€/qm) Kein Multimediaverteiler, keine LAN-Dosen, Kein SAT-TV, Kein Kabel-TV, ausschließlich VDSL, welches über ein RJ45 Patchkabel vom Keller an einen RJ45 Port in der Wohnung terminiert. Der DSLAM ist keine 50m.

  • TimoN
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    • 23. Januar 2026 um 11:51
    • #26
    Zitat von millen

    Funker Ich war letztens auch auf einer Besichtigung (Neubau, Ersbezug, 18€/qm) Kein Multimediaverteiler, keine LAN-Dosen, Kein SAT-TV, Kein Kabel-TV, ausschließlich VDSL, welches über ein RJ45 Patchkabel vom Keller an einen RJ45 Port in der Wohnung terminiert. Der DSLAM ist keine 50m.

    das erinnnert mich ja an die Situation bei uns im MFH. Lan Dosen sind zwar vorhanden, aber keine Leerrohre oder Ähnliches um Glasfaser vom Keller ist 2. EG zu bekommen. Haus aus 2010...

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  • millen
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    • 23. Januar 2026 um 12:31
    • #27

    TimoN Ohje. War in der Wohnung das gleiche, RJ45 vom keller in die Wohnung ist ja schön und gut, nur gibts da auch keine Leerrohre und der Kunden-ONT darf nicht ohne weiteres im Keller verbleiben, dass heißt beim Glasfaserausbau wird das entweder nix oder es muss aufputz durchs treppenhaus,... in einem Neubau.

    Das geilste war sowieso dass die kurz vor der Fertigstellung die Elektriker rausgeworfen haben und neue geholt hatten und die neuen dann wohl festgestellt haben, dass zu diversen Lichtschaltern / Lampen und Steckdosen keine Kabel gezogen wurden und keine Leerrohre existiert haben, dass heißt die mussten dann alles nochmal aufmachen in diversen Wohnungen in dem MFH. Da hängen ohne scheiß, teilweise einfach abgeschnittene Kabel aus der Wand und niemand weiß wieso,.. in der Fertiggestellten Wohnung.

  • HubeBube
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    • 23. Januar 2026 um 14:49
    • #28

    Hatte ich schon des Öfteren geschrieben. Gilt für alle Neubauten seit Inkrafttreten der TKG Novelle 2016 [10.11.2016], also spätestens ab 2017:

    Zitat

    § 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden

    ...

    (4) Neu errichtete Gebäude, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

    (5) Gebäude, die umfangreich renoviert werden und über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

    ...

    (7) Die zuständigen Behörden haben darüber zu wachen, dass die nach den Absätzen 4 bis 6 festgesetzten Anforderungen erfüllt werden...

    Alles anzeigen

    Da heißt es also aufgepasst beim Immobilienkauf und die zuständigen Behörden schlafen weiter...

  • Online
    Phino
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    • 24. Januar 2026 um 12:13
    • #29

    (4) Neu errichtete Gebäude, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

    Das Problem dabei ist das Baurecht der einzelnen Bundesländer und der Bauämter.
    Ich weiß, dass es halt in Berlin reicht, wenn aus dem Keller bis in die Wohnung eine Ethernetleitung vorhanden ist. Aus Sicht der Bauämter ist damit dem TKG hinreichend Rechnung getragen. Dies ist die Ansicht von verbeamteten Bauingenieuren. Und Leerrohre sind eine Vorgabe, aber nicht gesetzlich, sondern nur nach Normen. Das Nichtverwenden ist auch kein Grund, rechtliche Schritte einzuleiten.
    Der § 145 TKG ist nicht bußgeldbewehrt.

    Unser Netzwerkadmin hat vor einem Jahr mit seiner Frau (Informatikerin) eine neue Wohnung gesucht. Bei Quadratmeterpreisen von 16–20 € gab es von 10 Neubauwohnungen nur eine Wohnung, die eine LAN-Verkabelung hatte.

    Sonst noch Fragen???? ;(

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  • HubeBube
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    • 24. Januar 2026 um 13:38
    • #30

    Na, an passiven Netzinfrastrukturen gibt es nichts zu deuteln. Die Begrifflichkeiten sind ebenfalls im TKG geregelt. Da wird sogar explizit erwähnt, dass ein Kabel keine passive Netzinfrastruktur darstellt. Da sollten die verbeamteten Bauingenieure auch mal an Weiterbildungen teilnehmen. Was würde wohl geschehen, wenn ein übelgelaunter Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengt? Das würde sich doch herumsprechen? Das wäre zuzusagen eine erzwungene Weiterbildung.

  • Schnurz
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    • 24. Januar 2026 um 14:56
    • #31
    Zitat von HubeBube

    wenn ein übelgelaunter Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengt

    Immer gerne ...

    Der ist nicht übelgelaunt sondern pocht nur auf die korrekte Anwendung von rechtlichen Regelungen. Und gerade das sollten Beamte können ...

  • Online
    Phino
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    • 24. Januar 2026 um 17:31
    • #32
    Zitat von HubeBube

    Na, an passiven Netzinfrastrukturen gibt es nichts zu deuteln. Die Begrifflichkeiten sind ebenfalls im TKG geregelt. Da wird sogar explizit erwähnt, dass ein Kabel keine passive Netzinfrastruktur darstellt. Da sollten die verbeamteten Bauingenieure auch mal an Weiterbildungen teilnehmen. Was würde wohl geschehen, wenn ein übelgelaunter Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengt? Das würde sich doch herumsprechen? Das wäre zuzusagen eine erzwungene Weiterbildung.

    Gar nichts, weil der örtliche Bau-Ing natürlich die Baugenehmigung an den Bauherren gibt. Der Bürger ist nur Mieter. Er könnte sich an die BNetzA wenden. Ohh, der 145 ist nicht bußgeldbewehrt. Aber bei der Baubehörde wird das Ding vom Mieter als nicht zuständig abgewiesen. Da ist nichts mit Dienstaufsichtsbeschwerde, weil es einfach keine gesetzliche Regelung im Baurecht dazu gibt, nur Richtlinien.
    Dass das Ganze nicht mehr zeitgemäß ist, ist mir auch klar, wie auch, dass Glasfaserleitungen eine Brandlast darstellen sollen.

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  • Funker
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    • 26. Januar 2026 um 13:49
    • #33
    Zitat von Phino

    Unser Netzwerkadmin hat vor einem Jahr mit seiner Frau (Informatikerin) eine neue Wohnung gesucht. Bei Quadratmeterpreisen von 16–20 € gab es von 10 Neubauwohnungen nur eine Wohnung, die eine LAN-Verkabelung hatte.

    Ein Papiertiger eben. Was mich wundert, dass da die Glasfasernetzbetreiber nicht mehr hinterher sind, denn deren Produkte verkaufen sich ja schlechter ohne die dahinterliegende Infrastruktur.

  • HubeBube
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    • 26. Januar 2026 um 14:35
    • #34

    Meine Befürchtung ist ja die, dass die Gf-Betreiber für einige Paragraphen des TKG an so etwas wie selektiver Blindheit erkrankt sind...

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