Verkabelung Modem, Router und co.

  • TKG §145 vormals §77k, Auszüge - in Kraft getreten am 10.11.2016

    Zitat

    Neu errichtete Gebäude, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

    Gebäude, die umfangreich renoviert werden und über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

    Die zuständigen Behörden haben darüber zu wachen, dass die nach den Absätzen 4 bis 6 festgesetzten Anforderungen erfüllt werden.

    Da erübrigen sich eigentlich die Diskussionen zwischen Bauträger und Bauherr.

  • 2x2 Netzwerkdosen über Eck. Insgesamt 40 Anschlüsse im HWR aufgelegt plus 4x Glasfaser. Aber wenn man 25 Jahre Datennetze beruflich gemacht hat, verständlich.

    Umbau 1999. Und ja: 3-er Kombi mit 2x2 RJ45 auf je ein Patchpanel und eine Koax-Dose auf SAT-Switch. Also 24 beschaltete RJ45 und noch 24 freie Anschlüsse auf den Patchpaneln für Erweiterungen Keller und Dachboden (Ausbaureserve).

  • Da erübrigen sich eigentlich die Diskussionen zwischen Bauträger und Bauherr.

    Das ist ja heute tatsächlich eigentlich immer vorhanden, mindestens Leerrohre meistens irgendwo in der Nähe der Eingangstür.
    Es ging ja darum, wie oder ob überhaupt die Verkabelung innerhalb der Wohnungen vorhanden ist.

    Dies bedeutet je Wohneinheit entweder einen Medienschrank oder größere Unterverteilung plus Leitung, Dosen und Auflegen inklusive Prüfprotokoll. Dies sind schnell mal 1000 € zusätzlich Kosten ohne aktive Komponenten.

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  • Die passive Netzinfrastruktur ist bis zum Netzabschlusspunkt zu erstellen (Multimedia-Dose bei HFC oder Gf-TA bei FTTH; VDSL liefert keine sehr hohe Kapazität, ist damit also raus). 1000€ Mehrkosten bei einem Neubau sind ein lächerlicher Betrag.

    Phino Was sagt denn dein Familienmitglied über die Überwachungsaufgabe? Gab es schon mal eine Aufforderung an einen Bauträger TKG §145 umzusetzen, weil die passive Netzinfrastruktur "vergessen" wurde?

  • Phino Was sagt denn dein Familienmitglied über die Überwachungsaufgabe?

    Ich überwache nicht, ich sperre. :D Gibt regelmäßig Stress, wenn die Frau wiedermal die Links aus Instagram nicht öffnen kann. :love:

    1000€ Mehrkosten bei einem Neubau sind ein lächerlicher Betrag.

    Heute nicht mehr. Wenn du 100 Sozialbauwohnungen erstellst, ist 100.000 schon eine Hausnummer. Sind nachher 5 Cent/m² auf der Kaltmiete drauf, da machen dann wieder einige Politiker mimimi wegen Luxusausbau. ;)

  • Wer beim Bau auf die Anwendung der DIN 18015 und EN50173 verzichtet, tja ...

    ...macht sich als ausführender Baubetrieb regresspflichtig, weil von den a.a.R.d.T. abgewichen wird, zu denen halt die geltenden Normen gehören. Wird dir also niemand so bauen. Obendrein bekommst du ohne DIN 18015 schlichtweg keine Baugenehmigung.

    DIN 18015‐2:2021‐10: aktuelle Norm-Anforderungen f. Elektrik
    Welche neuen Anforderungen stellt die aktuelle DIN 18015-1:2021-10 an die Mindestausstattung von Elektroinstallationen in Wohngebäuden? Infos dazu hier.
    hager.com
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  • Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind in der Theorie und in der Praxis allgemein bewährte und erprobte technische Prinzipien, sofern nichts anderes zwischen den Vertragspartner*innen vereinbart wurde. So die Ausführungen von Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN).

    Weil es keine Sanktionen gibt und es Geld kostet. ;) Der zitierte Text stammt von der Seite DIN.

    Der von HubeBube angeführte § 145 TKG zum Beispiel ist nicht bußgeldbewehrt.
    Gar keine Frage, ich bin für Vollverkabelung in jeden Raum, aber was willst du als jemand machen, wenn du eine deinen grundlegenden Anforderungen entsprechende Wohnung findest und es an der Verkabelung mangelt. Einer unserer Fw-Admins hat neue Wohnung im Bereich Mitte gesucht, Frau auch ITlerin. Da war Verkabelung Pflicht. 8 von 10 Neubauwohnungen sind rausgeflogen, weil ohne. Der Rest lag dann aber bei 16 -22 €/m² kalt, gut sie könnten sich eigentlich leisten. Letztlich wohnen sie jetzt für 14 €/m² Lichtenrade. Alles eine Frage des Preises bei 100 m².

  • Zum Thema Bedeutung normativer Dokumente: Ich habe gelernt, dass eine Norm eine "unverbindliche technische Spezifikation" darstellt, welche erst durch Bezeichnung in einem Gesetz oder in einer Verordnung einen gesetzesähnlichen Charakter erlangt.

    Die Anwendung von Normen kann auch vertraglich vereinbart werden, ihre Anwendung unterliegt dann dem Vertragsrecht.

    Schon die richtige Benennung einer Norm wird gerne falsch gemacht - es fehlt die Angabe des Ausgabestands. Wird der Ausgabestand nicht angegeben bedeutet das, daß die jeweilig aktuelle Ausgabe der Norm gilt. Dies führt zu spannenden Diskussionen falls man sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausgaben befindet.

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  • Obendrein bekommst du ohne DIN 18015 schlichtweg keine Baugenehmigung.

    Wow, jetzt wird es aber abenteuerlich. Heisst das, dass alle Neubauten der letzten Jahre bei denen keine Leerrohre für die TK Verkabelung benutzt wurden jetzt illegal sind und der Abriss droht?

    Ich wiederhole es immer wieder gern: Die DIN18015 ist kein Gesetz, keine Verordnung oder Erlass. Es ist eine Sammlung von Technischen Standards, an die sich kein Hausbauer halten muss.

  • Funker (bei dem ich den Verdacht habe, dass er hier vorher als Wechsler aktiv war) hat eine sehr eigenartige Rechtsauffassung, bzw. Meinung dazu wie streitsuechtig seine Mitforisten zu sind.... ist natuerlich eine berechtige Meinung, aber teilen muss man die nicht ;)

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