Kooperation Deutsche Glasfaser und 1&1

  • Das Problem tritt nur in der Kombination PPPoE + DS-Lite auf. Ob es bereits gefixt ist kann dir evtl. Phino bestätigen.

    Meines Wissens gibt es bei der Telekom die Kombination von PPPoE + DS (ohne Lite). Herausfordernd scheint für die Ubq-Entwickler die getunnelte IPv4-Adresse bei DS-Lite zu sein.

  • auch nur ein DG Glasfaseranschluss mit Rechnungsstellung durch 1&1

    Jein. Der Anschluss ist am Ortsnetz bleibt von DG aber ob 1&1 Versatel eine Faser in derselben (zerstörten) Trasse als Backhaul/Uplink hat, ist nicht gesagt. Vermutung: Es könnte außerdem sein, dass das auf Businesskunden ausgerichtete Versatel-Netz ausfallsicherer ist.

    Wir wissen schlicht nicht, wo 1&1 in deinem Falle die Anbindung übernimmt. Führt laut dieser leider groben Karte zufällig irgendwo eine Trasse an deinem Wohnort vorbei oder sind die alle abgelegen?

    Hast du einen Nachbarn mit 1&1 über DG, bei dem es funktioniert? Vielleicht kannst du auch Glasfaser über 1&1 versuchen und bei Problemen auf 1&1 VDSL (über die Telekom-Doppelader) wechseln, da weiß ich nicht ob sie das vielleicht mitmachen.

    [Quelle: Golem.de]

    Im Rahmen der "infrastrukturellen Kooperation" werden die "lokalen Glasfasernetze der Deutschen Glasfaser" mit dem "Transportnetz von 1&1" verbunden. Deutsche-Glasfaser-Sprecher Dominik Beyer sagte Golem.de: "Wir haben mehrere Übergabepunkte, an denen der Traffic übergeben wird."
    [...] Doch im Rahmen der Partnerschaft wird 1&1 auch weitere Gebiete, in denen die Deutsche Glasfaser zukünftig ausbaut, mit seinem Transportnetz verbinden und auch dort 1&1-Glasfaserprodukte anbieten.
    1&1 Versatel betreibt ein rund 65.000 Kilometer langes Glasfasernetz und ist in rund 350 Städten verfügbar.

  • Wenn Du mit DSL keine Probleme hattest spricht nichts dagegen. - Allerdings ist DSL auf dem "absteigenden Ast". - Ich gehe davon aus, dass es in 10 Jahren kein DSL mehr in Deutschland geben wird.

    Puh, ich bezweifle das es schon in 10 Jahren verschwinden wird..

    außerdem finde ich es ganz schön wenn man viel Auswahl hat, Konkurrenz belebt den Markt oder wie heißt es so schön? für den Endkunden machen die beiden Technologien ja kaum einen Unterschied..

    Einmal editiert, zuletzt von BlackMage2 (29. März 2026 um 03:19)

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  • Puh, ich bezweifle das es schon in 10 Jahren verschwinden wird..

    außerdem finde ich es ganz schön wenn man viel Auswahl hat, Konkurrenz belebt den Markt oder wie heißt es so schön? für den Endkunden machen die beiden Technologien ja kaum einen Unterschied..

    Naja, teilweise kann ich Dir zustimmen. - Am Ende werden Daten übertragen. - Ob das per Strom oder Licht passiert, ist am Ende egal. - ABER: Bei mir ist DSL mit 100 MBit technologischer Feierabend. - Mehr bringt meine Kupferdoppelader vom SDLAM an der Straße zum Wohnhaus aus 1972 einfach nicht.

    So wie mir, geht es aber wahrscheinlich auch vielen anderen Usern da draußen.

    Für mich sind 100 Mbit streckenweise aber einfach zu wenig. - Also bin ich froh über meine Glasfaser. - Dort habe ich einen 300/150 M;bit Tarif. (3 Personen-Haushalt)

    Die Bandfbreite, die man fürs Internet braucht, steigt aber von Jahr zu Jahr an. - Irgendwann stößt man mit den aktuellen Bandbreiten an Grenzen.

    Ich habe 2003 mit DSL Light (0,384 Mbit) angefangen. - Damals ging das noch, heute - 2026 kann ich damit nichts mehr anfangen.... - Gut damals gab es noch TV via Sat, und Telefonie war damals noch abgekopppelt vom Intenetsignal.

    Heute läuifgt halt einfach (fast) alles übers Internet. - Wobei ich moch letztes Jahr mit Absicht gegen einen Kühlschrank mit Internetzugang entschieden habe. - Es muss jetztt nicht jeder wissen, was ich in meinem Kühlschrank so drin habe. -Jeden Trend muss ich dann auch nicht mitmachen. :)

    Ja Menschen, wie mein Vater, oder Tante Erna, die ihr Leben lang ohne Internet ausgekommen sind, und das heute auch nicht mehr lernen wollen, die brauchen keine Glasfaser. - Die brauchen streng genommen wohl noch nichtmal einen Festnetzanschluss. - Da reiucht dann wohl auch ein "Rentner-Handy in einer Ladestation".

    Was ich damit sagen will: - Der Ausbau von GHlasfaser muss weitergehen. - Der Bandbreitenhunger wird weitergehen.

    Einmal editiert, zuletzt von alex_k (29. März 2026 um 09:25)

  • Die TKMV vom 20.12.2024:

    §2

    ...

    1. Bandbreite
    a) im Download: mindestens 15,0 Megabit pro Sekunde;
    b) im Upload: mindestens 5,0 Megabit pro Sekunde;
    2. Latenz: höchstens 150,0 Millisekunden.

    ...


    Hier hat der Gesetzgeber einfach versäumt, eine automatische Verschärfung zu hinterlegen. Z.B.

    "Die angegebenen Werte der Bandbreite erhöhen sich jeweils zum nächsten Jahreswechsel um 50% gerundet auf die nächst größere Ganzzahl."

    Damit wäre der Druck auf die Netzbetreiber/Provider wohl hoch genug um gleich auf Glasfaser zu setzen.
    Wäre das von Anfang an (2022) so festgelegt worden, wäre die Mindestandbreite in 2030 schon auf 270 MBit/s und in 2034 über 1GBit/s
    Und da das dann für alle Anschlüsse gelten würde, wäre auch der Zeitdruck für den Umstieg/Umbau aller Festnetzanschlüsse groß genug.

  • Schnurz so eine automatische isg halt nicht kompatibel dazu wid laut TKG die Mindestanforderungen fest gelegt werden sollen. Das TKG referenziert unter anderem eine Liste von Anwendungen die ermoeglicht werden sollen und schreibt regelmaessige Ueberpruefung vor ob die aktuellen Raten ausreichen.... das ist prinzipiell anders und IMHO besser als exponentielles Wachstum vorschreiben zu wollen... wobei ich vermute Deine Idee ist gar nicht unbegrenztes Wachstum, weil das gar nicht moeglich waere.

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  • also wenn ich weniger Ansprüche hätte wäre ne DSL250er Leitung auf Dauer auch völlig ausreichend. puh idR sind DSL-Leitungen doch nicht so stark ausgelastet, oder? oder arbeiten VDSL2-Netze immer hart an der Grenze?

  • wobei ich vermute Deine Idee ist gar nicht unbegrenztes Wachstum, weil das gar nicht moeglich waere.

    Vollkommen korrekt. Wenn der Druck ausgereicht hat, um den vollständigen Umbau auf GF durchzusetzen, kann die Verordnung geändert oder abgeschafft werden. Ich gehe auch davon aus, dass dieses irgendwann mit der derzeitigen, auch den folgenden Angepassten, passieren wird.

  • DSL-Leitungen sind PtP.

    Das ist aber nicht so interessant. Danach kommt der Uplink, der natürlich überbucht ist. Wie bei jedem anderen Privatkundennetz auch.

    Lediglich HFC nimmt hier eine Sonderrolle ein, da hier auch die letzte Meile massiv überbucht ist.

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  • Wenn der Druck ausgereicht hat, um den vollständigen Umbau auf GF durchzusetzen, kann die Verordnung geändert oder abgeschafft werden.

    Aktuell ist die Regelung technologieneutral, und IMHO ist das hier zur Abwechslung auch angebracht. Es geht hier nicht um ein Mittel den FTTH Ausbau zu forcieren, sondern darum niemanden komplett aus der "Digitalgesellschaft" rausfallen zu lassen. So ein Recht braucht gar nicht abgeschafft werden, wenn alle ausreichend versorgt sind, wird schlicht niemand mehr auf das Recht berufen...

  • wenn alle ausreichend versorgt sind, wird schlicht niemand mehr auf das Recht berufen

    Du kannst Dich heute auf das Recht berufen, aber es passiert nichts. Im Zweifelsfall wirst du noch auf eine Technik wie Starlink verwiesen. Liegt irgendwo eine Versorgung als Festnetz, MUSS diese die Vorgaben erfüllen. Dazu ist der Versorger gesetzlich verpflichtet!. Erst dann wäre der Druck ausreichend. Eine Kündigung seitens des Versorgers müsste auch unzulässig sein. Wenn doch, dann z.B., insbesondere bei EFH, erlischt auch automatisch die GNV/GEE und der Rückbau muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen.

    Es fehlt einfach der gesetzliche Druck, endlich alle Anschlüsse anzugehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (29. März 2026 um 15:00)

  • also wenn ich weniger Ansprüche hätte wäre ne DSL250er Leitung auf Dauer auch völlig ausreichend.

    Das kannst nur Du wissen ;)

    puh idR sind DSL-Leitungen doch nicht so stark ausgelastet, oder?

    Die DSL Leitung besteht nur zwischen Modem und DSLAM und weil die Point-to-Point ist, ist die bestenfalls 100% ausgelastet, aber nie ueberbucht. Was allerdings, wie mbo77 schon schrieb eher egal ist, weil die Ueberbuchung dann halt etwas tiefer im ISP Netz anfaengt...

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  • Du kannst Dich heute auf das Recht berufen, aber es passiert nichts.

    Dasd ist nicht korrekt. Was püassiert ist, die BNetzA tritt in Aktion und versucht herauszufinden ob eine qualifizierende Loesung existiert, wegen Technologieneutralitat kann das theoretisch auch Starlink ein (aber die haben IMHO keine Telephonie).

    Liegt irgendwo eine Versorgung als Festnetz, MUSS diese die Vorgaben erfüllen. Dazu ist der Versorger gesetzlich verpflichtet!.

    ??? Das ist IMHO Wunschdenken, es gibt keine Universalverpflichtung mehr, statt dessen kann die BNetzA individuell ISPs verpflichten.

    Es fehlt einfach der gesetzliche Druck, endlich alle Anschlüsse anzugehen.

    Nochmal das Recht auf Mindestversorgung ist kein Werkzeug um den FTTH Ausbau zu beschleunigen...

  • Das ist aber nicht so interessant. Danach kommt der Uplink, der natürlich überbucht ist. Wie bei jedem anderen Privatkundennetz auch.

    Nicht nur da. Wenn ich eine Firma mit Arbeitsplatz PC ausstatten schaue ich auch was die Anwender machen. Die büro/Verwaltung bekommt auch nur PC mit ein einem GBit/s inklusive dem Netz dahinter. Die entwicklungs-/Konstruktion Abteilung dafür 10 GBit im PC, aber ich werden den 10 PC bestimmt keine 100 Gbit/s Netzwerk bis zum Server aufbauen, maximal 20 GBit/s. Wobei immer noch die Frage ist ob der Server so schnell Daten liefern kann. Und so verhält es sich auch in Richtung Internet.

    Das muss alles im wirtschaftlichen Rahmen sein.

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  • Das ist IMHO Wunschdenken, es gibt keine Universalverpflichtung mehr, statt dessen kann die BNetzA individuell ISPs verpflichten.

    So wie die TKMV derzeit gefasst ist natürlich nicht. Das ist aber eben das Manko.
    Hier muss eben grundätzlich klar und deutlich gemacht werden, das wenn ein Unternehmen Leistungen im Bereich Telekommunikationsdienste, die unter die Regeln des TKG fallen, es auch die entsprechenden Anforderungen der TKMV erfüllen muss. Denn da geht es um Telekommunikationsdienste. Sich herauszureden, ich biete an, aber die Anforderungen der TKMV gelten nicht für mich, weil ich nicht der Dienstverpflichtete bin, dürften dabei nicht greifen.
    Es muß gelten: Wenn angeboten wird, ob verpflichtet oder freiwillig, sind die Forderungen der TKMV zwingend zu erfüllen. Weniger ist unzulässig!

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  • Das TKMV ist hier IMHO sekundaer, TKG Teil 9 Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Paragraph 156 bis 162) ist der relevante Gesetzestext, die TKMV, Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, kann nur im Rahmen des Rahmens agieren den das TKG vorgibt. Und im TKG ist die Mindestversorgg relativ deutlich etwas andferes als Dir vorzuschweben scheint, d.h. wollte man das Aendern muesste man zu erst Hand ans TKG legen.

    Es muß gelten: Wenn angeboten wird, ob verpflichtet oder freiwillig, sind die Forderungen der TKMV zwingend zu erfüllen. Weniger ist unzulässig!

    Warum? Es gibt Anwendungen fuer die waere ISDN ausreichend oder auch DSL-light (< 1 Mbps)... Ich finde das prinzipiell OK das ganze davon abhaemgig zu machen, dass Betroffene erst mal aktiv werden muessen, aber ich habe nicht den Eindruck, dass die BNetzA wenn der Ball denn in deren Feld landet sich mit Ruhm bekleckert was Reaktionsgeschwindkeit angeht... d.h. in der Umsetzung sehe ich Luft nach oben (aber ich kenne natuerlich die Faktenlage bei der BNetzA nicht, daher kann ich nicht ausschliessen, dass die nicht vielleicht so zeitnah agiert wie moeglich).

  • nur mal so, was aktuell so angeboten wird in Deutschland ist ein Witz.

    die Glasfasertarife sind so teuer in Deutschland das DSL da wiederum günstig ist(der max. Tarif zumindest)

    bei DSL gibt es auch en relativ fairen Markt im gegensatz zu Fiber