Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

  • Ich vermute auch ein Vorvertrag wird formalen Regeln folgen muessen, d.h. von beiden Seitenbbestaetigt werden muessen. D.h. eine Auftragseingangsbestaetigung ist per se kein abgeschlossener Vorvertrag, oder?

    Und Dann gilt meiner Meinung halt ab Erhalt der Auftragsbestaetigung beginnt die MVLZ und das 14 taegige Widerrufsrecht... D.h. ohne expliziten Vorvertrag muss sich der Anbieter ueberlegen, wie er seine MVLZ einsetzen will und wie das mit eventuellen zeitlichen Sonderpreisen wie X Monate Y Euro, danach Z Euro kombinieren will.

    Das ganze ist mMn. in so fern absurd, als, dass ein ISP der die MVLZ mit Klauen und Zaehnen verteidigt, offensichtlich davon ausgeht Kunden nicht einfach durch ausreichend gute unauffaellige Leistung halten zu koennen. Will man mit so einem ISP wirklich zusammenarbeiten?

  • Habe gerade die Vertragswechsel-Garantie im 12. Monat bei DG per Ticket eingetütet. Für schriftlichen wechsel wohl etwas zu spät (leicht verpennt ;- ()

    ... und schon um Mitternacht erhielt ich eine Antwort per E-Mail, die allerdings nicht direkt auf den Beginn meiner Vertragslaufzeit hinwies.
    Ich hatte ja gestern im 12. Monat, ein Downgrad auf den Tarif DG Classic 300 beantragt. Das wäre also 5/2026. Also vorbeugend zu dem noch nicht aktivierten Anschluß, damit ich nicht automatisch am 1000er-Tarif hängen bleibe.

    Zitat (Auszug):
    ___________________________________________________________________________________________________________________
    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihr Vertrag beziehungsweise Ihr Anschluss derzeit noch nicht aktiviert wurde.
    ___________________________________________________________________________________________________________________

    Mir wurde weiterhin (sinngemäß) mitgeteilt, wenn ich nach Aktivierung eine Umstellung auf den Tarif DG Basic 300 wünschen würde, die aktuell hinterlegte Gutschriftaktion für den Tarif DG Giga 1000 entfallen und stattdessen eine Gutschriftaktion für den Tarif DG Basic 300 hinterlegt werden würde.

    Weiteres Zitat:
    ___________________________________________________________________________________________________________________
    Wir empfehlen Ihnen daher, sich nach der Aktivierung Ihres Anschlusses erneut bei uns zu melden.
    Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
    ___________________________________________________________________________________________________________________

    Tja, erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.
    Ich bin eigentlich genauso schlau wie vorher. Ist die Antwort bzw. sind die Hinweise irgendwie verbindlich oder ist das nur Placebo :/

  • Auf diese Möglichkeit der Provider wies ich bereits früher hin. Werden Verträge, die aufgrund des Datums der Auftragsbestätigung unter das BGH Urteil von Januar 2026 fallen, zurückdatiert, dann können Vergünstigungen entfallen.

    Btw. ein Vorvertrag fällt per se nicht unter das TKG. Es ist eine etwas abstrakte, dennoch zielgerichtete Konstruktion. Hier mein Versuch das im Gf-Kontext darzulegen:

    1. Anbieter A möchte Immobilien mit Glasfaser erschließen. Hierzu muss eine Infrastruktur neu geschaffen werden. A benötigt aus wirtschaftlichen Gründen verbindliche Zusagen etwaiger Gf-Kunden.
    2. Kunde K möchte einen Gf-Anschluss von A nutzen.
    3. A und K schließen eine gegenseitige Absichtserklärung. Wenn A den Anschluss bereitstellt, verpflichtet sich K einen Gf-Anschluss von A zu buchen. Diese Beauftragung ist der eigentliche Vertrag über die Lieferung von TK-Dienstleistungen und fällt unter das TKG.

    Das ist doch grundsätzlich eine Win-Win-Situation. Die ungekärte Frage ist nun, wie lange sind A und K an den Vorvertrag gebunden? Gibt es eine in Jahren bemessene Maximallaufzeit des Vorvertrag es?

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Die ungekärte Frage ist nun, wie lange sind A und K an den Vorvertrag gebunden?

    Dreieinhal Jahre. Woher ich das nehme?

    Die Antwort auf alle Fragen lautet 42.

    Und 42 dividiert durch 12 ist 3,5. Spaß beiseit. Genau das muss höstrichterlich geklärt werden. Aber sie haben ja hiermit von mir schon mal eine Urteilbegründung als Vorlage bekommen. :D

  • Im Zweifelsfall sehe ich in meiner Eigenschaft als Kunde alles durch die Kundenbrille - dennoch wäre mein Vorschlag um (Rechts-)Sicherheit bei beiden Parteien zu haben folgender: Verbindlichkeit.

    Das könnte man - als Branchenstandard - freiwillig einführen... ...oder mal wieder warten bis der Gesetzgeber es einem knallhart vorschreibt und dann dabei vielleicht eine andere Zahl nennt als ich das hier mache.


    Mein Vorschlag wäre nämlich wie folgt: Wenn ein Angebot für einen privatwirtschaftlichen Ausbau vorliegt, so beinhaltet dies zeitgleich auch einen verbindlichen Zugang 2 Jahre nach Unterschrift (sofern die Quote erreicht wird).

    Sollte in der Zeit das Projekt nicht umgesetzt werden ist der Kunde auch nicht mehr daran gebunden.


    Sollte ein GF-Anbieter massenhaft Aufträge abschließen und dann in der Zeit nicht liefern dann kann man das in der Presse nachlesen - insofern dürfte sich das gewissermaßen selber regulieren: Man will sich den Ruf ja nicht zu sehr versauen.


    Könnte auch so kommen - nur bin ich mit der Idee ca. 10 Jahre zu früh dran ;)


    Im Falle von bereits vorliegenden Auftragsbestätigungen ist ja bereits alles klar - weiterer Klärungsbedarf besteht hier m.E. nicht.


    Gruß Crazyalex

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ja, sobald die Auftragsbestätigung eingeht, ist der Drops gelutscht. Da gibt es kein deuteln mehr.

    In meinen Augen ist dies jedoch nicht das eigentliche Problem.

    Verzögerungen beim Ausbau kann es immer geben. In diesem Fall muss eine verständnisvolle und ehrliche Kommunikation mit den Kunden stattfinden, die einen Vorvertrag (Auftragseingangsbestätigung) mit dem Gf-Provider abgeschlossen haben.

    Es ist wie überall auf dieser Welt, wenn falsch und im schlimmsten Fall gar nicht kommuniziert wird, sind Probleme die Folge.

  • rein aus moralischer Sicht würde ich den beiden Vorpostern ja zustimmen, würde ich auch für reell halten, damit es ein Win-Win für beide Vertragspartner sein kann.

    Dennoch bin ich ja erstmal froh gewesen, dass die Telekom bei uns den GF-Hausanschluss ganz ohne Verpflichtungen erstellt hat. Genommen habe ich den Anschluss dann, als die Fritzbox 5690pro verfügbar war, mit Kabel war ich nicht wirklich unzufrieden. Mein Kabelanschluss, den ich letzten Endes 11 Jahre für Internet genutzt habe, wurde ursprünglich auch von der Telekom einfach so, ohne Verpflichtungen zur Nutzung ins Haus gelegt. Hat vielleicht ein paar Tage und 3-4 Kabelanbieterwechsel gedauert, aber letzten Endes hab ich den vorhandenen Kabelanschluss ab 2014 mit meinem Einzug genutzt = hat die Telekom mit Weitsicht doch alles richtig gemacht mit der Erstellung des Hausanschlusses Ende der 1980er Jahre, irgendwann zahlt es sich aus, wenn man an sein Produkt glaubt. Sonst hätte ich DSL gebucht (gut 200Mbit/s verfügbar), TV läuft hier eh über Sat.

    Ich glaube gesetzlich wären nicht so harte Grenzen gesetzt worden, wenn die GF-Anbieter nicht völlig überzogen hätten. War doch jahrelang so: ein Anbieter erwägt den Ausbau einer Region, 5 weitere Anbieter haben ganz plötzlich genau die selbe Idee und wenn es ganz schlecht läuft für die Kunden, spricht 5-6 Jahre später keiner mehr davon, alle sind wieder weg. Es blieb nur ein Kunde mit einem gültigen "2 Jahresvertrag ab Fertigstellung" wann immer das auch sein mag. Also da haben sich die Anbieter wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, dass die jetzige Gesetzeslage schon ihre Ursache hat.

    Telekom Glasfaser 300 über Fritzbox 5690pro

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • und dennoch, weitsichtig, zukunftsorientiert und letzten Endes Win-Win für mich und den Kabelanbieter :)

    irgendwann zahlt sich die Investition aus, heutzutage besteht nur immer öfter der Anspruch, dass das innerhalb von 2-3 Jahren der Fall sein muss.

    Telekom Glasfaser 300 über Fritzbox 5690pro

  • Was man sagen kann: Der Staat ist bei der Infrastruktur i.d.R. nicht schnell.

    Wenn sie jedoch geschaffen wurde, ist sie häufig sehr solide (und war nicht billig).


    Wie pufferueberlaufrichtigerweise geschrieben hat, muss man das alles im jeweiligen (zeitlichen) Kontext betrachten.


    So als weitere Lösungsidee: Notfalls muss der Staat koordinierend einspringen und (temporär) lokale Monopole definieren - welche mit entsprechenden Pflichten einhergehen.


    Gruß Crazyalex

  • Ich habe nie eine Auftragsbestätigung bekommen.

    Meinen Vertrag habe ich direckt bei DG gemacht.

    In unserer Dorfkneipe wurde für 4 Wochen eine DG Infostation eingerichtet wo sich alle Dorfbewohner

    schlau machenh konnten und auch einen Vertrag machen konnten.

    Das war vor ca. 2 Jahre.

    Ein Jahr später wurde gebuddelt, noch ein Jahr später hatte ich das Kabel im Keller.

    Aber nutzen kann ich es nicht, ist nicht freigeschaltet.

    Jetzt heißt es warten :roll:

    Habe jetzt aber zum Glück DSL 100 Mb, drängelt also nicht.

    Den Vertrag kann ich nicht wiederfinden, kann man irgentwo rausfinden wann der Vertrag abgeschlossen wurde ?

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Falls noch nicht gepostet: die EWE meint, für sie greife das Urteil nicht. Der Vertrag starte erst mit Schaltung, nicht mit Auftragsbestätigung

    Hier die Volle Antwort:

  • Alles steht und fällt mit dem Datum des Schreibens, welches die Annahme des Auftrages bestätigt und nicht bloß dessen Eingang. Es ist ganz gleich, was EWE, Hansi oder Klausi für Produkte und/oder Services im Angebot haben oder zu welchen Zeitpunkt diese starten.

    Es gilt nur das Datum der Auftragsbestätigung, nicht mehr und nicht weniger.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Es gilt nur das Datum der Auftragsbestätigung, nicht mehr und nicht weniger.

    Die kommt doch bei EWEs Modell erst wenn die Schaltung bestaetigt wird. D.h. bis dahin kann der Kunde jederzeit zuruecktreten...

    Das sind mMn. die beiden Optionen:

    A) Auftragsbestaetigung senden, die MVLZ beginnt zu laufen

    B) erst mal keine Auftragsbestaetigung senden, der Endkunde ist dadurch nicht wirklich gebunden und kann zuruecktreten


    Fuer alles andere braeuchte es einen bindenden formellen Vorvertrag, mit zeitlich begrenzter Bindung.

  • Die kommt doch bei EWEs Modell erst wenn die Schaltung bestaetigt wird. D.h. bis dahin kann der Kunde jederzeit zuruecktreten...

    Das sind mMn. die beiden Optionen:

    A) Auftragsbestaetigung senden, die MVLZ beginnt zu laufen

    B) erst mal keine Auftragsbestaetigung senden, der Endkunde ist dadurch nicht wirklich gebunden und kann zuruecktreten

    Fuer alles andere braeuchte es einen bindenden formellen Vorvertrag, mit zeitlich begrenzter Bindung.

    Insbesondere muss dann mit dem Beginn des Vertrages der Kunde schriftlich auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden.
    Und dies kann nur zu Beginn der Laufzeit erfolgen, weil vorher gibt es ja keinen Vertrag, nur den Wunsch des Kunden, schnelles Internet zu bekommen.