Ich vermute auch ein Vorvertrag wird formalen Regeln folgen muessen, d.h. von beiden Seitenbbestaetigt werden muessen. D.h. eine Auftragseingangsbestaetigung ist per se kein abgeschlossener Vorvertrag, oder?
Und Dann gilt meiner Meinung halt ab Erhalt der Auftragsbestaetigung beginnt die MVLZ und das 14 taegige Widerrufsrecht... D.h. ohne expliziten Vorvertrag muss sich der Anbieter ueberlegen, wie er seine MVLZ einsetzen will und wie das mit eventuellen zeitlichen Sonderpreisen wie X Monate Y Euro, danach Z Euro kombinieren will.
Das ganze ist mMn. in so fern absurd, als, dass ein ISP der die MVLZ mit Klauen und Zaehnen verteidigt, offensichtlich davon ausgeht Kunden nicht einfach durch ausreichend gute unauffaellige Leistung halten zu koennen. Will man mit so einem ISP wirklich zusammenarbeiten?