Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

  • Und wann beginnt der Vertrag? Wie kann ein Kunde das einschätzen, wenn er nur eine Auftragseingangsbestätigung erhalten hat?
    Das muß auch geklärt werden. Wie lange soll der Kunde daran gebunden sein oder ergibt sich daraus überhaupt eine vertragliche Bindung?

  • Genau diese Frage wird auch in der Urteilsbegründung nicht beantwortet. Lediglich dass die Laufzeit ab Vertragsschluss beginnt und nicht erst ab Anschlussaktivierung.

    Ebenso wird nicht geklärt wie lange ein Kunde an den Vorvertrag gebunden ist, der häufig als Auftragseingangsbestätigung tituliert wird.

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  • Das Thema hatten wir wo anders schon mehrfach. Ich nach über zwei Jahren immer noch meine Bestätigung bekommen. Lediglich der Eingang.

    Mich stört lediglich die schlechte Planbarkeit. Wenn sie mir jetzt sagen, dass es drei Jahre dauert, weil zu wenige Kapazitäten, kann ich mich wenigstens orientieren.

  • ab Vertragsschluss beginnt

    Das ist ja nur die Bestätigung der Rechtslage. Das war zu erwarten, da der Vertragsschluß, wie das Wort schon sagt, den Vertrag beschließt und daher die Laufzeit beginnt. Dieses Problem hat jedes Unternehmen, das Laufzeitverträge abschließen läßt. Wann beginnt der Leistungszeitraum?

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  • So klar war es wohl Deutsche Giganetz nicht, da dort in den AGB der Vertragsbeginn (Beginn MVLZ) ab Aktivierung des Anschlusses bestimmt war. Diese Klausel ist ungültig.

    Vertragsbeginn ist die Auftragsbestätigung. Die Bindung des Kunden durch die Absichtserklärung zur Auftragserteilung ist durch die Auftragseingangsbestätigung realisiert. Leider, wie du ja ebenfalls bemängelst, gibt es keine Regeln oder Vorgaben zur Maximaldauer dieser Absichtserklärung.

  • Spannend! Ich habe in 12/2022 einen Vertrag bei DGN abgeschlossen und bis heute lediglich ein Leerröhrchen im Keller. Dann habe ich ja scheinbar etwas Spielraum, ob ich die irgendwann gelegte Faser nutzen möchte oder nicht. Legen lassen werde ich es erstmal...

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • Das hängt ganz davon ab, ob Du bereits eine Auftragsbestätigung erhalten hast. Falls ja, läuft deine MVLZ ab dem auf der Auftragsbestätigung befindlichen Datum. Hast Du keine Auftragsbestätigung, dann wird wohl ersatzweise das Aktivierungsdatum herangezogen.

    Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht. Sinn und Zweck eines Glasfaseranschlusses brauchen wir wohl nicht mehr zu diskutieren. Sicherlich ist es ärgerlich, wenn es keine Information des Providers gibt, wann der Anschluss gebaut bzw. aktiviert wird. Letztlich möchte man jedoch den Anschluss haben und auch nutzen.

    Das Wichtigste in meinen Augen war die Feststellung der Ungültigkeit in den AGB von Deutsche Giganetz, dass die MVLZ erst ab Aktivierung des Anschlusses gilt. Dies steht im Widerspruch zu den Inhalten des TKGs bezüglich der Maximaldauer der MVLZ. Allerdings hat das Gericht ja auch Revision zugelassen, mal sehen was nun geschieht.

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  • Die Aufregung ist da, weil momentan während der Ausbauzeit extreme Ungleichgewicht herrscht. Der Anbieter kann sich jederzeit aus jedem Grund zurückziehen und kann sich auch alle Zeit der Welt nehmen. Der Kunde soll aber brav warten und zahlen sobald der Anschluss aktiv ist. Da man aber gute Konditionen für DSL bzw. HFC meistens nur kriegt, wenn man ein Vertrag für 24 Monate abschließt, zahlt man während der Warterei zu viel.

    Vielleicht wäre es eine Lösung, dass die ausbauer ein Datum nennen müssen, ab wann spätestens geliefert wird, die Kunden dürfen dann aber auch den Start bis dem Datum schieben falls der Anbieter früher fertig wird. So hätte man Planbarkeit, um mehr geht es hier nicht.

  • Hier gilt folgendes:

    Auftragseingangsbestätigung (AEB) = Vertrag ist eingegangen, wurde aber bisher nicht bestätigt

    Wichtig: Dieser Vertrag kann jeden Tag ohne Widerrufsfrist gekündigt werden!


    Auftragsbestätigung: Ab hier weiß der Kunde, es wird ausgebaut. Ob man nun nach dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung rechnen soll, ist bei einem noch auszubauenden Gebiet, das ja je nach Größe seine Zeit in Anspruch nimmt, recht fraglich.

    Beispiel: Der Bauplan für ein Gebiet wird mit 18 Monaten beziffert. Wenn man jetzt ab der Auftragsbestätigung rechnet, dürfte man bei Aktivierung nach diesen 18 Monaten schon nach weiteren 6 Monaten kündigen.

    Das ist nach Meinung vieler Rechtsexperten unklar, weil man dem Anbieter schon eine gewisse Zeit geben sollte, um den Ausbau und Anschluss zu realisieren.

    Zusätzliche Argumentation ist auch, dass dem Kunden in der Ausbauzeit durch seinen Vertrag keine finanziellen Nachteile entstehen. Es werden bis zur Aktivierung keine Gebühren fällig.

    LG 8K

  • Die Nachteile sind schon real, wenn man kein verlässliches Zeitfenster bekommt.

    Als ich vor zwei Jahren einen weiteren Vertrag mit einem ISP eingegangen bin, lag bereits zumindest das Leerrohr bei mir im Haus. Zu dem Zeitpunkt bin ich das Risiko eingegangen, ggf. überlappend zwei Verträge zu haben, da ich nicht davon ausging, dass die Inbetriebnahme noch volle zwei Jahre dauern würde. Ich habe bewusst keine Kündigung/Portierung einer Rufnummer vorgenommen, damit ich nicht vollends im Fliegenfänger hänge.

    Was mache ich jetzt? Vom Gf-Anbieter habe ich keine Auftragsbestätigung und keine Gewissheit, wann es denn letztendlich losgeht. Schließe ich wieder einen Vertrag auf zwei Jahre, um günstigen Konditionen zu sichern? Die MVLZ endet bald und danach bin ich wieder maximal flexibel, aber zu schlechteren Konditionen als Neukunden mit einer frischen MVLZ.

    Ich denke aber nicht, dass die bisherige gelebte Praxis der Aufträgsbestätigung (bzw. das darin genannte Beginndatum) = Vetragsbeginn bei einem Neubau der Infrastruktur sinnvoll ist.

    Aber mehr Transparenz und Verpflichtung wäre schon gut.

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  • Ich sehe dieses Urteil als vollkommen weltfremd an.
    Somit werden sich noch mehr Firmen aus dem Bereich zurückziehen, weil sie ja nicht in der Lage sind, eine vorher kalkulierbaren Ertrag als Netzdienstleister zu erzielen. Und die Hindernisse eines Ausbaus sind gerade in Deutschland vielfältig, gerade kleine Gemeinden kommen da mit Genehmigung nicht aus dem Knick.

    Ich glaube, dass dieses Urteil in Teilen wieder in der Revision einkassiert wird. Ansonsten wäre es ein weiterer Sargnagel am Innovationsland Deutschland.

  • ??? Im ernst die MVLZ ist letztlich relevant fuer ISPs die so "kacke" sind, dass sie ernsthaft mit quantitativer Kundenabwanderung rechnen muessen... IMHO sind viele Kunden nicht sonderlich daran interessiert alle X Monate den ISP zu wechseln, solange dieser ISP die Kunden nicht ernsthaft veraergert. (Anders ist der hohe Kundenstand der Telekom kaum zu erklaeren, immerhin ist die im Kupfernetz regulatorisch gewollt teurer als fast alle Mitbewerber).

  • Also ich komme aus einer kleinen Gemeinde und dort geht es deutlich besser voran als in der Stadt, in der ich jetzt wohne.

    Ich sehe das nicht so eindeutig schlecht, vielleicht ist das Urteil ein wichtiger Schritt für die Trennung von Infrastruktur und Internet-Dienst/Vertrag. Es ist jedenfalls schwer, den Bedarf eines kalkulierbaren Ertrags mit der Notwendigkeit begründen zu wollen, dass Jemand vielleicht zwei, vielleicht aber sieben Jahre auf den Anschluss warten muss. Nicht alle wohnen im Eigentum und haben Gehwegplatten vorm Haus. Ich möchte vielleicht auch einfach Glasfaser nutzen können, obwohl ich mich in fünf Jahren wo anders wohnen sehe.

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  • Das hängt ganz davon ab, ob Du bereits eine Auftragsbestätigung erhalten hast. Falls ja, läuft deine MVLZ ab dem auf der Auftragsbestätigung befindlichen Datum.

    Das Schreiben vom 5.12.22 hat keinen Titel aber folgenden Inhalt, was für mich nach einer AB klingt:

    Zitat

    vielen Dank, dass Sie sich für einen Tarif der DGN GmbH entschieden haben. Ihren Auftrag haben wir erhalten und bestätigen Ihnen gerne die Annahme durch uns.

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    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • Die Nachteile sind schon real, wenn man kein verlässliches Zeitfenster bekommt.

    Als ich vor zwei Jahren einen weiteren Vertrag mit einem ISP eingegangen bin, lag bereits zumindest das Leerrohr bei mir im Haus. Zu dem Zeitpunkt bin ich das Risiko eingegangen, ggf. überlappend zwei Verträge zu haben, da ich nicht davon ausging, dass die Inbetriebnahme noch volle zwei Jahre dauern würde. Ich habe bewusst keine Kündigung/Portierung einer Rufnummer vorgenommen, damit ich nicht vollends im Fliegenfänger hänge.

    Was mache ich jetzt? Vom Gf-Anbieter habe ich keine Auftragsbestätigung und keine Gewissheit, wann es denn letztendlich losgeht. Schließe ich wieder einen Vertrag auf zwei Jahre, um günstigen Konditionen zu sichern? Die MVLZ endet bald und danach bin ich wieder maximal flexibel, aber zu schlechteren Konditionen als Neukunden mit einer frischen MVLZ.

    Ich denke aber nicht, dass die bisherige gelebte Praxis der Aufträgsbestätigung (bzw. das darin genannte Beginndatum) = Vetragsbeginn bei einem Neubau der Infrastruktur sinnvoll ist.

    Aber mehr Transparenz und Verpflichtung wäre schon gut.

    Irgendwie verstehe ich das Problem nicht.

    Einfach mal den Netzbetreiber des Leerrohres fragen, wann er dich anschließt und den alten Vertrag weiter laufen lassen. Damit hast du dann monatliches Kündigungsrecht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein neuer MVLZ soviel einspart im Gegensatz den jetzigen Vertrag 12 oder 16 Monate noch zu haben. Die schenken dir ja auch nichts.

    Hat aber insgesamt nichts mit dem Themenkomplex zu tun, ob eine Mindestlaufzeit ab Vertragsabschluss läuft oder erst ab tatsächlichen Anschluss.

    Ich glaube, dass wenn das Urteil Bestand hat, die Netzbetreiber wieder anfangen, Anschlussgebühren tatsächlich zu erheben oder eine Ruhendgebühr erheben.

    Anders lässt sich der Neuausbau wirtschaftlich nicht kalkulieren.

  • Es wird vielleicht helfen, dass die Anschlüsse auch nach Buchungsreihenfolge angeklemmt werden. Hier bei uns kenne ich Leute in meinem Freundeskreis, die keine 2 Monate zwischen Buchung und Anschluß hatten, ich dagegen warte schon über 24 Monate.

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
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  • Ich sehe dieses Urteil als vollkommen weltfremd an.

    Es wurde nur die Ungültigkeit der Klausel in den AGB erklärt, mehr nicht. Hätte nicht in den AGB gestanden, das die MVLZ erst ab Aktivierung läuft, dann hätte es die Klage nicht gegeben.

    Ich bin mir darüber hinaus nicht sicher ob Deutsche Giganetz das so schluckt, es wird ja auch auf ein Anderslautenden Entscheid des OLG Düsseldorf verwiesen. Diesen habe ich jedoch nicht vorliegen.