Erfahrungen Hausbesitzer kostenloser Gebäudeanschluss mit oxg.de

  • Vor knapp 20 Jahren ist mindestens ein Neubaugebiet in Wiesbaden ohne Kupferkabel für Telefonie erschlossen worden. Die Begründung des Baurägers: Telefonieren kann man auch mit dem Handy, da braucht man kein Kabel mehr...

  • Als "konfrontativ" würde ich ein Vertragswerk bezeichnen, bei der sich ein Netzbetreiber mit seinen Kabeln in meinen vier Wänden für 15 Jahre einnisten will. Zumal mir nicht einmal klar ist, welche Bandbreite mir bei GF am Ende zu Spitzenzeiten wegen GPON zur Verfügung steht, in welcher Weise die Arbeiten ausgeführt werden (Aufputz, Unter Putz, Integration in vorhandene Schalterprogramme, Lage der Dosen).

    Ich habe gelegentlich mit Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungstexten im Baugewerbe zu tun. Das, was OXG derzeit vorlegt, halte ich für einen Witz. Sie sagen nur, dass sie im Haus GF verlegen. Aber nicht, wie. Im Zweifel wählen sie dann die für sie billigste Lösung. Ich bin gespannt, wie Gerichte künftig über so eine Vertragsgestaltung urteilen werden. Ich sehe da wegen der klaffenden Lücken hinsichtlich der Leistungsbeschreibung genügen Potential für künftige Streitfälle.

    Da OXG meines Wissens nach keinen reinen "wir legen die Leistung nur bis in den Keller" Vertrag anbietet, könnte man dies als Missbrauch einer Monopolstellung ansehen. Spätestens, wenn Kupfer abgeschaltet wird und nur noch die GF eines einzigen Netzbetreibers auf der Straße liegt.

    Würde sich ein Strom-Netzanbieter im Kleingedruckten seines Regelwerks die Vollverkabelung des Hauses bis zu jeder Steckdose und jedem Lichtschalter vorbehalten, dann wäre die Sache doch auch klar, oder?

    Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Zweifel kommen mir, was dieses Unternehmen betrifft.

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  • Overbooking ist bei GPON kein praktisches Problem.

    Ist zumindest eine vernuenftige Hypothese fuer den Ist-Zustand in Deutschland, wo viele Nutzer kleine Tarifstufen buchen und die TakeUp-Rate fuer FTTH fast immer bei << 50% liegt und mit einer geschaetzten mittleren Downloadlast in der Spitzenzeit im niedrig zweistelligen Mbps-Bereich.

    Aber harte belastbare Daten dazu sind mir nicht bekannt, und ich vermute die Forumsteilnehmer die Zugang zu solchen Zahlen haben, duerfen die nicht mit uns teilen...

  • Als "konfrontativ" würde ich ein Vertragswerk bezeichnen, bei der sich ein Netzbetreiber mit seinen Kabeln in meinen vier Wänden für 15 Jahre einnisten will. Zumal mir nicht einmal klar ist, welche Bandbreite mir bei GF am Ende zu Spitzenzeiten wegen GPON zur Verfügung steht, in welcher Weise die Arbeiten ausgeführt werden (Aufputz, Unter Putz, Integration in vorhandene Schalterprogramme, Lage der Dosen).

    Ich verstehe immer noch nicht deine Formulierung im ersten Satz. Es ist doch genau dasselbe wie bei der TAE-Dose. Auch diese gehört dem Netzbetreiber und du darfst sie nicht verändern. Und genau dasselbe ist es auch bei deiner Strom- oder Gas-Leitung. Da sind die Zähler der Netzabschlusspunkt, davor darfst du auch nicht ran, Steckdosen kannst du selber setzen. Genauso bei Glasfaser.
    Dem Glasfaserkabel ist es egal, was da später drüber gesendet wird. Auf den verwendeten Leitung könnte heute schon bequem 40 GBit/s und mehr übertragen werden, das willst du nur nicht bezahlen. Als Beispiel bei DNS:NET gibt es GPON mit max. 1000/500 bei mir seit 2 1/2 Jahren. Jetzt wurde auf dieselbe Leitung einfach zusätzlich XGS-PON mit rauf gelegt (andere Lichtfarbe/Wellenlänge) und ich könnte jetzt 8,5 GBit/s symmetrisch zu 99 € haben.
    Wenn es um die Verlegung geht, entscheidest du es bei der Hausbegehung, die im Vorfeld stattfindet, was wie passiert. In einer Wohneinheit wird bei den meisten Firmen max. 3 m verlegt. Natürlich ist es am einfachsten, wenn du die Leitungswege vorbereitest.
    Unter Putz, Integration in vorhandene Schalterprogramme, Lage der Dosen also bei diesen Anforderungen wird dich jeder Netzbetreiber nur schmunzeln anschauen.
    Und da setzt genau das an, was die anderen schon gesagt haben, kooperativ ist da angesagt. Wenn du die Leitungswege und die U_Putzdose selber setzt und geeigneten Gf-TA Abschluss für dein Flächenprogramm da liegen hast, wenn die Techniker kommen, könnte es funktionieren.

    Da OXG meines Wissens nach keinen reinen "wir legen die Leistung nur bis in den Keller" Vertrag anbietet, könnte man dies als Missbrauch einer Monopolstellung ansehen. Spätestens, wenn Kupfer abgeschaltet wird und nur noch die GF eines einzigen Netzbetreibers auf der Straße liegt.

    Wenn es ein MFH, ist passiert es so, weil es dann im Keller einen HÜP gesetzt wird. Von da aus wird nur in die Wohnung verlegt, die auch tatsächlich einen Dienstvertrag beim ISP abgeschlossen haben. Und es ist ja auch bei Kupfer so, ich vermute 99 % sind von der Telekom als Netzbetreiber erschossen. Andere können sich aufschalten oder die letzte Meile mieten. Und das Ganze ist auch bei Strom/Gas so. Es gibt in jeder Region/Bundesland nur einen Netzbetreiber, bei uns ist es EDIS.

    Das Ganze ist so gesetzlich geregelt und kannst du bei der Bundesnetzagentur BNetzA nachlesen, dies ist ja die oberste Aufsichtsbehörde dafür.

    Insgesamt habe ich den Eindruck, dass du das Projekt Glasfaser einfach fallen lassen solltest. Bei den bad vibes kann es nur schiefgehen. ;)

  • Sämtliche TAE Dosen im Haus habe ich privat erworben und mit eigenen Kabel bis in einem Hausverteiler geführt, der direkt nebem den Hausanschlusskasten der Telekom sitzt. Der Techniker musste nur noch die Doppeladern entsprechend aufschalten und hat sich zu keinem Zeitpunkt für die Hausverkabelung interessiert. Bestenfalls hat er noch mal einen Prüfhörer angeschlossen um sicher zu stellen, dass alles funktioniert.

    Gleiches bei der Verkabelung mit Breitbandkabel.

    Ich sehe keinen Grund, wieso das bei GF plötzlich völlig anders laufen soll. Wobei GF aus meiner Sicht (man möge mich korrigieren) das geringste Gefahrenpotential hat.

    Eine unsachgemäß durchgeführte Elektroinstallation ist lebensgefährlich. Eine zu hohe Rückkanalverstärkung bei Kabel-Internet kann den ganzen Straßenzug stören. Eine unsachgemäße Installation mit Gas oder Wasser kann üble Folgen für Bewohner und Nachbarn haben.

    Aber wo ist jetzt bitte das Gefahrenpotential bei GF, was diesen Rückfall in die Zeit vor der Liberalisierung der Telekom rechtfertigt? Expoldiert der Verteilerkasten auf der Straße, wenn ich Signale mit einem Hochleistungslaser einspeise? Oder gibt es ein Problem, wenn die GF nicht korrekt mit dem Potentialausgleich verbunden ist? ;)

    Ich habe prinzipiell nichts gegen GF. Ich habe nur etwas dagegen, wenn ich den Eindruck gewinne, jemand möchte mich übertöpeln.

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  • Wie schon geschrieben, Eigentum und Nutzung ist in diesem Falle getrennt zu betrachten. Die CuDa inkl. TAE-Dose sind zwar dein Eigentum jedoch hat das Nutzungsrecht bis einschließlich der TAE-Dose der TK-Provider und nicht der Eigentümer. Mit Inbetriebnahme durch den TK-Provider, darfst Du noch nicht einmal umpatchen, der Versuch (!) ist schon strafbar!

  • Ich sehe keinen Grund, wieso das bei GF plötzlich völlig anders laufen soll. Wobei GF aus meiner Sicht (man möge mich korrigieren) das geringste Gefahrenpotential hat.

    Link/Daempfungsbudget. Jeder Spleiss und jeder Steckkontakt erhoeht die Daempfung (ein schlechter Spleiss unter Umstaenden sehr stark) und je nach Entfernung zum OLT ist da nicht viel Reserve, weshalb ISPs bestimmt nicht jedes NE4 Glasfasernetz nutzen werden, muss ausgemessen werden und muss zum verfuegbaren Linkk-Budget passen. Das ist keine unueberwindbare Huerde aber ein Unterschied zu den Kupfernetzen.

    Ich habe prinzipiell nichts gegen GF. Ich habe nur etwas dagegen, wenn ich den Eindruck gewinne, jemand möchte mich übertöpeln.

    Nachvollziehbar, aber dann mache es doch mit statt gegen den ausbauenden ISP, ich wette gegen eine kompetent ausgefuehrte NE4 hat der nichts einzuwenden oder auch gegen vorbereitete (und Deinen Anspriechen genuegenden) Kabelstrecken wird der sich nicht wehren.

  • Gleiches bei der Verkabelung mit Breitbandkabel.

    Ich sehe keinen Grund, wieso das bei GF plötzlich völlig anders laufen soll. Wobei GF aus meiner Sicht (man möge mich korrigieren) das geringste Gefahrenpotential hat.

    Es ist das selbe wie bei Kabelanschluss. Wenn die falschen Kabel und Dosen genutzt werden, gibt es Rückkopplung ins Netz, die die restlichen 32/64 Teilnehmen am Baum beeinflussen können.

    Es gibt für dich kein Gefahrenpotential, es ist ein für das System der Anschlüsse um dich herum bei unsachgemäßer Ausführung.

    Genau deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, wenn die Verantwortung bis zum Gf-TA in der Wohnung beim Netzbetreiber liegt. Beim EFH ist der HüP und Gf-TA grundsätzlich identisch.

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  • Link/Daempfungsbudget. Jeder Spleiss und jeder Steckkontakt erhoeht die Daempfung (ein schlechter Spleiss unter Umstaenden sehr stark) und je nach Entfernung zum OLT ist da nicht viel Reserve, weshalb ISPs bestimmt nicht jedes NE4 Glasfasernetz nutzen werden, muss ausgemessen werden und muss zum verfuegbaren Linkk-Budget passen. Das ist keine unueberwindbare Huerde aber ein Unterschied zu den Kupfernetzen.

    Die ordnungsgemäße Installation lässt sich durch ein Abnahmeprotokoll leicht belegen.

    Ich bin grad auf den Gestattungsvertrag von Westconnect gestoßen. 10 Jahre Laufzeit und der Eigentümer hat das Wahlrecht, die NE4 entweder durch Westconnect oder in Eigenregie erstellen zu lassen.

    Ich habe den Vertrag jetzt nicht in allen Details geprüft. Aber auf den ersten Blick fallen mir zwei wesentliche Unterschiede zu OXG auf. Erstens wird auch für einen Laien verständlich bebildert erläutert, welchen Eingriff die Versorgung mit GF in sein Eigentum bedeutet. Und zweitens hat man ein echtes Wahlrecht. Westconnect räumt sich nicht versteckt im Kleingedruckten das Recht ein, im Haus die NE4 zu erstellen. Der Kunde hat die freie Wahl.

    So stelle ich mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vor.

  • Ich bin grad auf den Gestattungsvertrag von Westconnect gestoßen. 10 Jahre Laufzeit und der Eigentümer hat das Wahlrecht, die NE4 entweder durch Westconnect oder in Eigenregie erstellen zu lassen.

    Außer die 10 zu 15 Jahre ist es doch bei OXG genauso.
    Original-Text von der Webseite, zu finden in den PDF GLASFASER GEBÄUDEVERKABELUNG FÜR IHR MEHRFAMILIENHAUS
    Die Glasfaserkabel werden innerhalb des Gebäudes entweder als Aufputzinstallation verlegt oder es werden vorhandene Leitungswege, sofern sie den technischen Anforderungen entsprechen, verwendet. Die Glasfaser-Anschlussdose wird bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bis zu drei Meter hinter dem Wohnungseintritt montiert.
    Setze doch mal die Gestattungsverträge hier rein/ verlinke sie.

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (8. November 2025 um 17:14)

  • Hier die aktuelle Version der "AGB" (FTTH online)

    Siehe Punkt 1.1.1:

    Zitat

    Der Eigentümer gestattet OXG [...] ein Glasfaser-Hausnetz bis zu den einzelnen Wohnungen (Glasfaser-Hausnetz) herzustellen.

    Interpretiere ich: OXG betreibt den Vollausbau auf NE4.

    Eine Wahlfreiheit wie bei Westconnect sehe ich da nicht. Einem unbedarften Kunden dürfte die Tragweite seiner Unterschrift möglicherweise gar nicht bewusst sein.

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  • Interpretiere ich: OXG betreibt den Vollausbau auf NE4.

    Eine Wahlfreiheit wie bei Westconnect sehe ich da nicht. Einem unbedarften Kunden dürfte die Tragweite seiner Unterschrift möglicherweise gar nicht bewusst sein.

    Ja, sie sind ja für NE4 zuständig bis zur Gf-TA, das ist aber auch so gesetzlich geregelt.
    Aber sie schreiben ja selber in ihren Unterlagen, dass sie die vorhandene Netzwerkmöglichkeit nutzen, wenn sie technisch geeignet sind.

    Also es geht hier um die Verlegung in MFH. Wenn der Betreiber der MFH (Hausverwaltung/Eigentümer) sich da nicht erkundigt, ist er echt selbst schuld, dies gehört zu ihren Aufgaben.

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  • Der rechtliche Unterschied zwischen Aussagen in Werbebroschüren und Verträgen / AGB ist Dir bekannt?

    Aber genau, dass was in den Abschnitt 1.1 steht ist vollkommen gesetzeskonform und steht so im TKG im Bereich Wegerechte und es gilt nicht nur bei Glasfaser, sondern auch bei Telefon- und Kabel-Anschlüsse. Du darfst auch nicht an deiner TAE-Dose herumbasteln und sie verlegen. Das wurde nur häufig gemacht, weil 2 Drähte anschließen eine nur überschaubare Herausforderung ist, aber spätestens mit ISDN und DSL gab es bei den selbstgebauten Verkabelungen genug Probleme.
    Die Leitungen incl. Nutzungsrechte gehören den Telekommunikationsunternehmen, der diese betreibt bis zum passiven Übergabepunkt. Du entscheidest bei der Hausbegehung, was wie ausgebaut wird und sie sagen dir, was sie mit-nutzen können. Wenn du NE4 selber verlegst hast, gehört sie dir, aber wenn sie diese nutzen, darfst du in der Zeit auch nichts ohne Absprache daran ändern.
    Wenn du es nicht möchtest, bist du raus. Dann gibt es keine Glasfaser. ;)

    Wir wissen alle, dass die Bautrupps Masse machen, aber wenn man vor Ort ist, hat es bisher bei meinen Projekten gut geklappt.
    Man kann natürlich überall Probleme herbeireden, anstatt einfach zu machen, man muss sich nur darum vorher kümmern und nicht hinterherkommen: "Habe ich doch gleich gesagt, dass alles Scheiße ist"

    2 Mal editiert, zuletzt von Phino (9. November 2025 um 17:28)

  • Es klappt nicht immer so gut:

    JumpUp
    4. Dezember 2024 um 13:04
  • Hallo zusammen,

    OXG hat die Tage das Kabel bei uns im MFH eingeblasen und ich würde gerne den Aufbau des HÜP verstehen (8 Parteien Haus).

    Was macht das kleine silberne Element (rot markiert)? Eine Faser geht rein, 8 kommen raus. Ist das schon ein Spliter? Habe gedacht das passiert erst auf der Straße. Das Kabel kommend von der Straße hat locker über 15 Fasern. Wofür dann aber die 9 gespleißten Fasern?

    Danke!

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