Beiträge von Untergabelhorn
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Es klappt nicht immer so gut:
ThemaPfusch bei Hausverkabelung durch Deutsche Giganetz: Welches sind berechtigte Mängel?
Hallo zusammen,
in einem Mehrfamilienhaus - ich bin Eigentümer einer der Wohnungen - hat ein Subunternehmer der Deutschen GigaNetz die Hausverkabelung durchgeführt (kostenfrei). Über das Ergebnis bin ich ehrlich gesagt schockiert. Leider hat mit dem Subunternehmer keine Abnahme stattgefunden. Die Monteure sind ohne Verabschiedung fortgefahren und haben meine Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll gefälscht. Nun versuche ich eine Mängelbeseitigung zu erreichen.
Was meint Ihr: Sind die von mir…JumpUp4. Dezember 2024 um 13:04 -
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Hier die aktuelle Version der "AGB" (FTTH online)
Siehe Punkt 1.1.1:
ZitatDer Eigentümer gestattet OXG [...] ein Glasfaser-Hausnetz bis zu den einzelnen Wohnungen (Glasfaser-Hausnetz) herzustellen.
Interpretiere ich: OXG betreibt den Vollausbau auf NE4.
Eine Wahlfreiheit wie bei Westconnect sehe ich da nicht. Einem unbedarften Kunden dürfte die Tragweite seiner Unterschrift möglicherweise gar nicht bewusst sein.
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Link/Daempfungsbudget. Jeder Spleiss und jeder Steckkontakt erhoeht die Daempfung (ein schlechter Spleiss unter Umstaenden sehr stark) und je nach Entfernung zum OLT ist da nicht viel Reserve, weshalb ISPs bestimmt nicht jedes NE4 Glasfasernetz nutzen werden, muss ausgemessen werden und muss zum verfuegbaren Linkk-Budget passen. Das ist keine unueberwindbare Huerde aber ein Unterschied zu den Kupfernetzen.
Die ordnungsgemäße Installation lässt sich durch ein Abnahmeprotokoll leicht belegen.
Ich bin grad auf den Gestattungsvertrag von Westconnect gestoßen. 10 Jahre Laufzeit und der Eigentümer hat das Wahlrecht, die NE4 entweder durch Westconnect oder in Eigenregie erstellen zu lassen.
Ich habe den Vertrag jetzt nicht in allen Details geprüft. Aber auf den ersten Blick fallen mir zwei wesentliche Unterschiede zu OXG auf. Erstens wird auch für einen Laien verständlich bebildert erläutert, welchen Eingriff die Versorgung mit GF in sein Eigentum bedeutet. Und zweitens hat man ein echtes Wahlrecht. Westconnect räumt sich nicht versteckt im Kleingedruckten das Recht ein, im Haus die NE4 zu erstellen. Der Kunde hat die freie Wahl.
So stelle ich mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vor.
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Sämtliche TAE Dosen im Haus habe ich privat erworben und mit eigenen Kabel bis in einem Hausverteiler geführt, der direkt nebem den Hausanschlusskasten der Telekom sitzt. Der Techniker musste nur noch die Doppeladern entsprechend aufschalten und hat sich zu keinem Zeitpunkt für die Hausverkabelung interessiert. Bestenfalls hat er noch mal einen Prüfhörer angeschlossen um sicher zu stellen, dass alles funktioniert.
Gleiches bei der Verkabelung mit Breitbandkabel.
Ich sehe keinen Grund, wieso das bei GF plötzlich völlig anders laufen soll. Wobei GF aus meiner Sicht (man möge mich korrigieren) das geringste Gefahrenpotential hat.
Eine unsachgemäß durchgeführte Elektroinstallation ist lebensgefährlich. Eine zu hohe Rückkanalverstärkung bei Kabel-Internet kann den ganzen Straßenzug stören. Eine unsachgemäße Installation mit Gas oder Wasser kann üble Folgen für Bewohner und Nachbarn haben.
Aber wo ist jetzt bitte das Gefahrenpotential bei GF, was diesen Rückfall in die Zeit vor der Liberalisierung der Telekom rechtfertigt? Expoldiert der Verteilerkasten auf der Straße, wenn ich Signale mit einem Hochleistungslaser einspeise? Oder gibt es ein Problem, wenn die GF nicht korrekt mit dem Potentialausgleich verbunden ist?

Ich habe prinzipiell nichts gegen GF. Ich habe nur etwas dagegen, wenn ich den Eindruck gewinne, jemand möchte mich übertöpeln.
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Als "konfrontativ" würde ich ein Vertragswerk bezeichnen, bei der sich ein Netzbetreiber mit seinen Kabeln in meinen vier Wänden für 15 Jahre einnisten will. Zumal mir nicht einmal klar ist, welche Bandbreite mir bei GF am Ende zu Spitzenzeiten wegen GPON zur Verfügung steht, in welcher Weise die Arbeiten ausgeführt werden (Aufputz, Unter Putz, Integration in vorhandene Schalterprogramme, Lage der Dosen).
Ich habe gelegentlich mit Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungstexten im Baugewerbe zu tun. Das, was OXG derzeit vorlegt, halte ich für einen Witz. Sie sagen nur, dass sie im Haus GF verlegen. Aber nicht, wie. Im Zweifel wählen sie dann die für sie billigste Lösung. Ich bin gespannt, wie Gerichte künftig über so eine Vertragsgestaltung urteilen werden. Ich sehe da wegen der klaffenden Lücken hinsichtlich der Leistungsbeschreibung genügen Potential für künftige Streitfälle.Da OXG meines Wissens nach keinen reinen "wir legen die Leistung nur bis in den Keller" Vertrag anbietet, könnte man dies als Missbrauch einer Monopolstellung ansehen. Spätestens, wenn Kupfer abgeschaltet wird und nur noch die GF eines einzigen Netzbetreibers auf der Straße liegt.
Würde sich ein Strom-Netzanbieter im Kleingedruckten seines Regelwerks die Vollverkabelung des Hauses bis zu jeder Steckdose und jedem Lichtschalter vorbehalten, dann wäre die Sache doch auch klar, oder?
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Zweifel kommen mir, was dieses Unternehmen betrifft.
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Das ist ein interessanter Ansatz. Also eigentlich muss ich nur, sobald ein Provider mir mitteilt, GF sei bei meinem Objekt verfügbar, den Anschluss beauftragen und muss mich mit dem Netzbetreiber gar nicht herum schlagen. Und wo es keinen "Gestattungsvertrag" mit überlanger Laufzeit und über die Herstellung der Leitung bis in den Keller hinaus gehenden Rechten gibt, hat der Netzbetreiber im Treppenhaus auch nichts verloren. Vorausgesetzt, ich habe bis dahin den Ausbau auf NE4 selber organisiert.
Habe ich das jetzt so richtig verstanden?
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Wenn du ein EFH hast, benötigst du gar keinen Gestattungsvertrag, da muss man einfach bestellen. Gestattungsverträge sind nur notwendig, wenn ein Mieter Gf bestellt und Grund und Haus jemanden anderen gehört.
Das wäre mir neu, dass ein Netzbetreiber seine Leitung ohne explizite Einwilligung des Eigentümers legen darf. Zudem Internet-Provider und Netzbetreiber rechtlich zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
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Nein, die Rede ist von einem separaten Glasfaserkabel, welches in einer Glasfaser-Anschlussdose endet (Glasfaser-Wohnungsanschluss).
Als privater Eigentümer bin ich auch nur privater Endverbraucher. Erst ab einer bestimmten Mietfläche zählt man als gewerblicher Kunde. Und deren HP richtet sich auch an private Kunden.
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Untergabelhorn Ich kenne den Vertrag nicht von denen, aber grundsätzlich ist dies ja gesetzlich geregelt im TKG.
Ich kenne die Gestattungsverträge von DNS:NET, Westconnect und Telekom. Da ist nichts dran, was "anrüchig" wäre.
Beispiel Westconnect/E.ON
So ist es in den mir bekannten Verträgen nicht.
Ausserdem, willst du Glasfaser kostenfrei gelegt haben oder nicht, inklusive der Wartung und Entstörung?Nein, ich möchte die NE4 nach meinen Vorstellungen errichten lassen. Mir ist klar, dass dies teuer sein kann. Aber dann liefere ich mich nicht irgend einem Betreiber bzw. dessen Subunternehmer aus. Für so was fehlt mir schlicht eine juristische Abteilung, um da im Streitfall meine Interessen durch zu setzen.
Selbst im GF HüP räumt sich OXG das Recht ein, "unbeschadet gesetzlicher Regelungen [... (§ 145 Abs. 1 und Abs. 2
TKG) ...] bedarfsgetrieben die Verbindung einzelner Wohneinheiten durch ein separates Glasfaser-Kabel" vorzunehmen.Bedeutet im Klartext, selbst, wenn ich die NE4 komplett in Eigenregie herstelle, könnten sie mir irgendwo einen Kabelkanal auf die Tapete kleben.
Und in deren FTTH ist die Errichtung der NE4 durch OXG eindeutig Bestandteil des Vertrags.
Was mir persönlich da aufstößt ist, dass man diese Verträge derzeit nirgend von offizieller Seite herunter laden kann (oder ich bin zu blöd, die AGB zu finden). Derzeit kann man lediglich sein Einverständnis über ein Webformular bekunden und der ganze Umfang des Vertrages offenbart sich erst im letzten Schritt, wenn man sich vor dem Absenden die AGB anschaut. Nachdem man alle Daten eingegeben hat.
Üblicherweise kann man sich bei online Abschlüssen vor einer Entscheidung die AGB anschauen und nicht erst im letzten Schritt.
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GGf. wird hier sogar noch ein weiterer Betreiber GF auf der Straße verlegen, weil ursprünglich eine andere Firma eine Zusage für den Ausbau gegeben hat. OXG ist hier, formulieren wir mal positiv, vorgeprescht und hat dort, wo es lukrativ erscheint, Hausbesitzern ein Angebot gemacht.
Ich habe halt nur verschiedene Bedenken hinsichtlich der Vertragsgestaltung, was die lange Laufzeit, wahrscheinliche Ausführung durch irgendwelche Subunternehmer und Einschränkung meiner Gestaltungsfreiheit in meinen vier Wänden betrifft.
OXG verkauft das den Eigentümer zwar als "kostenlos". Mindestens aber bezahle ich deren Leistung mit einer Einschränkung meiner Freiheit in meinen vier Wänden, wenn ich OXG für 15 Jahre das Recht einräume, ihre Dienstleistung in meinem Haus zu vermarkten. Denn was anderes ist es nicht. Die tun mir keinen Gefallen, sind auch keine Wohltäter, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen. Die wollen mit meiner Immobilie ein Geschäft machen.
Dürfen sie halt auch, wenn ein Eigentümer sich darauf einlässt. Aber dann sollen sie solche Klauseln nicht im Kleingedruckten verstecken und das ganze als "Gestattungsvertrag" bezeichnen, was ich persönlich als irreführend empfinde. Denn vom Charakter her sehe ich das eher als Contracting Vertrag. Ich bezahle zwar nichts für die Hardware, gebe aber dafür alle Rechte an der Infrastruktur auf. Und wer weiß schon, wie oft das Netz in 15 Jahren den Eigentümer wechselt? Unter einem Gestattungsvertrags stelle ich mir vor, dass jemand seine Leitung über mein Grundstück bis in den Keller legt. Der Rest ist dann meine Angelegenheit. So ist es bislang bei allen anderen Leitungen, die von der Straße ins Haus führen. Selbst die Stromleitung vom HAK zum Zählerschrank ist mein Eigentum, selbst, wenn die Zähler in meinem Zählerschrank wiederum dem Netzbetreiber gehören.
Die Deutsche Post hat neue Kunden fürs Kabelfernsehen auch zunächst mit niedrigen monatlichen Gebühren angeworben. Im Laufe der Jahre hat das Kabelnetz dann x-mal den Eigentümer gewechselt und mit jedem Wechsel wurde es deutlich teurer.
Ich traue mir ehrlich gesagt nicht zu vorauszusehen, was sich in 15 Jahren alles an Problemen ergeben kann. Also lasse ich die Finger von Verträgen, mit denen ich mich für eine so lange Zeit an eine Firma binde und denen praktisch ausliefere.
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Dann mache es doch selber. Du wirst aber sehen, dass eine InHouse Ausbau kein Schnäppchen bei einem Einzelauftrag ist. Für ein MFH mit 8 Parteien lagen die Angebote bei 9.000-12.000. ja alle wollten es in hübsch machen mit Unterputz Leerrohre.
Aber bei einem 80er Jahre Haus haben wir abgelehnt. Dann doch kostenlos und überstreichbare Kabelkanäle, wenn sie dann kommen.
Zu diesem Zweck habe ich vor Jahrzehnten Leerrohre als Reserve gelegt, die in Multimedia-UP Dosen enden. Mindestens die Speedpipes kann ich da selber einziehen. Bei korrekter Verlegung ist dann das Einblasen der GF wohl keine Raketentechnik.
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Ich sehe da kein Problem. Der riesen Unterschied ist nämlich der, dass das Recht des Betreibers auf den Netzabschluss mit dem Ende des Vertrags mit dem Provider endet und eben nicht erst nach 15 Jahren. Eine "tote" Leitung, die mir gehört, kann ich beliebig verändern, verlegen oder sonst was mit tun.
Eine "Störung von Telekommunikationsanlagen" halte ich für sehr, sehr weit hergeholt.
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Auch wenn alles Dir gehört, wirst Du denselben Preis bezahlen müssen, und OXG/Vodafone freut sich über die initial eingesparten Einmalkosten.
Angenommen, eine Wohnung soll grundlegend saniert werden. Die komplette Versorgung mit GF wird auf Unterputz umgestellt und in das Schalterprogramm integriert. So wie es bei Telefon und TV seit Jahrzehnten üblich ist.
Wenn ich Eigentümer bin, dann suche ich mir den Handwerker aus, der mir dafür das preisgünstigste Angebot macht.
Ist OXG der Eigentümer, dann können sie mir faktisch jeden Preis diktieren. Denn ich darf deren Eigentum in meinem Objekt nicht anfassen.
Mit solchen "Contracting" Konstrukten habe ich bislang nur schlechte Erfahrungen gemacht. Als Laie sieht man gar nicht die Fallstricke, die sich aus so einem Konstrukt ergeben können. Und juristisch möchte man sich gar nicht mit so einem Laden auseinander setzen.Daher bin ich für klare Verhältnisse. Bis zum HüP im Keller gehört die Faser OXG. Ab da ist es meine Sache. So wie bei Wasser, Strom, Gas, TV, Telefon und allen anderen Versorgern auch. Sollte eines Tages ein zweiter Anbieter seine GF verlegen, dann kann ich im Patchfeld im Keller die Wohnung von OXG nach XYZ umstecken und das wars. Keine langen Diskussionen, keine Fallstricke, keine juristischen Fußangeln.
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Welche Risiken geht der Immobilieneigentümer beim Unterschreiben eines Gestattungsvertrages ein?
Keine!
Das sehe ich anders. Beide mir bekannten Vertragswerke von OXG (FTTH und GF HüP) enthalten jeweils eine Klausel, mit der sich OXG das Recht einräumt, ein Haus bis in jede Wohnung mit Glasfaser zu versorgen. Und zwar für 15 Jahre ab Vertragsabschluss.
Auf den ersten Blick sieht dies Vorteilhaft aus. Keine Kosten für die Eigentümer.
Auf den zweiten Blick bekomme ich Bauchschmerzen.
Wieso soll ich einem Unternehmen gestatten, in meiner Immobilie eine eigene Infrastruktur zu betreiben, die mich ggf. daran hindert, diese Infrastruktur nach meinen Vorstellungen zu errichten?
Egal, bei welchem Stromanbieter ich Elektrizität beziehe. Oder bei welchem Kabelnetzbetreiber TV. Jeder Meter Leitung in meinem Objekt gehört der Eigentümergemeinschaft. Die kann damit tun und lassen, was sie will.
OXG möchte aber, dass OXG in unserer Immobilie tun und lassen kann, was OXG will.
Wozu? Was versprechen die sich davon?
Es kann und wird ja so sein, dass am Ende OXG sich die Installation über die Jahre plus Zinsen plus Gewinn am Ende doch von mir holt. Der Anschluss wird für mich am Ende also teurer, als wenn ich ihn selbst bei einem Fachunternehmen beauftragen würde. Bei geringerem bis faktisch rechtlich nicht vorhandenem Mitspracherecht. Denn am Ende stelle ich OXG eine Carte Blanche aus. Und das, wo OXG faktisch derzeit weder per Telefon oder Fax erreichbar ist.
Im Worst Case knallt mir dann irgend ein schlecht bezahlter Subunternehmer Kabelkanäle auf die Fassade oder den Strukturputz im Treppenhaus und OXG stellt sich taub oder zieht sich auf die Vertragsklauseln zurück.