Wenn Du im (nicht früher, später oder zum) 12. Monat von der Wechselgarantie Gebrauch machst ändert sich nichts. Die MVLZ bei der Erstbuchung beträgt 24 Monate.
Ich würde jedoch grundsätzlich erst zum Ablauf des 25. Monats den Vertrag mit Deutsche Glasfaser kündigen (ca. 6 Monate vor Ablauf des 25. Monats) und mich ernsthaft mit dem Angebot des Rückholmanagements (kommt wenige Wochen nach der Kündigung) befassen.
Im Gegensatz zu dem Kundensupport funktioniert das Rückholmanagement.
12. Monat ab Aktivierung oder Auftragsbestätigung? Das ist die heikle Frage…
Interessant wäre auch, ob schon jemand trotz aktiviertem Anschluss, nach 24 Monaten ab Auftragsbestätigung erfolgreich gekündigt hat.
Also angenommen:
Auftragsbestätigung: 08/2023
Aktivierung: 06/2024
Kostenfrei Surfen bis zur Portierung: 07/2024
Wechsel in günstigeren Tarif: 08/2024 (12 Monate danach)
Kündigung: 08/2025
Nur weil die Verbraucherzentralen das so interpretieren, weiß ich nicht was du der Anwalt oder die Gerichte dazu sagen…