Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

  • Hallo!


    Für mich war das Thema LWL recht neu, habe mich aber, glaube ich, bemüht belesen.


    Bei uns im MFH wird Muenet ausbauen.

    Diese werden einen HÜP mit LC/APC Steckern setzen. 1 Simplex Buchse/Stecker pro Wohnung (LC/APC).

    Nun möchte ich aber die Innenhausverkabelung Duplex ausführen.

    Die gesamte Strecke ist LC/APC gesteckt, ab HÜP.

    Genauer: HÜP (Simplex)-> LWL Verteiler ( LC-D Kupplungen, Duplex)-> Teilnehmerboxen (LC-D Kupplung, Duplex)-> Router /Modem FB 5590 (LC/APC Buchse, Simplex)

    Komponenten:

    LWL Verteiler: https://www.metz-connect.com/home/produkte/…id=1503207406-E

    Teilnehmerboxen: https://www.metz-connect.com/home/produkte/…id=1501107G02HC

    Kabel: https://amzn.to/3BChqy2 [Anzeige]

    Gezogen werden die Kabel zwischen den Kupplungen durch leere Leerrohre (also sehr stressfrei für die empfindlichen Kabel) nach Beachtung der Biegeradien.

    Nun die eigentliche Frage: Ist der Übergang von Simplex zu Duplex so überhaupt möglich, bzw stabil? Halten Simplex LC Stecker in Duplex LC Kupplungen? Oder müßte ich die Strecke Simplex aufbauen, also jede Kupplung Simplex ausführen?


    Ich danke euch!

  • Willkommen im Forum!

    Du musst natürlich OS2/ Single Mode/SM Kabel verwenden und keine Multimode, das sollte klar sein.

    Grundsätzlich sind Duplex-Kabel zwei Simplexkabel nebeneinander, da gibt es keinen Übergang!

    Evtl haben dich die Duplex-Stecker in die Irre geführt. Im FTTH Umfeldes erfolgt die Datenübertragung bidirektional über ein einziges Kabel (Simplex). Duplex-Kabel zu verwenden ist aus Redundanzgründen nett, jedoch nicht zwingend für die Funktionalität einer Inhouse FTTH-Verkabelung.

    Auch eine Duplexkupplung ist nichts anderes als 2 x Simplex.

  • Ich versteh ehrlich gesagt nicht wieso du dich so auf Duplex Kabel eingeschossen hast.

    Wie viele Parteien leben denn in dem Haus?

    Ist das alles Familie und deswegen machst du den Ausbau?

    Wieso benötigst du einen "Verteiler" zwischen HÜP und Gf-TA?

    Normalerweise HÜP -> LC/APC-LC/APC Kabel -> GF-TA -> LC/APC-LC/APC Kabel -> Fritzbox/Modem

    GF-TA´s gibt es auch mit einzelnen LC Steckplätzen/Kupplungen wie z.b. ( https://www.kws-electronic.shop/ftth-fttb-fttc…ta.html?number= )

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  • Bei kleineren Providern ist es durchaus üblich, dass diese nur die Leitung bis in den Keller (HÜP) verlegen und ab dort muss man sich selbst drum kümmern oder eine Firma beauftragen.

    Trotzdem hat eine eigene NE5 Verkablung ab HÜP in die Wohnungen Vorteile, da man diese Leitungen entweder selbst nutzen kann oder auch einem x beliebigen Provider zur Verfügung stellen kann. Bei einem Doppelausbau gibt es dann keine Probleme mit der Nutzung von Leerrohren im Haus durch den 2ten Provider, da man diesen einfach direkt über die eigene NE5 in die Wohnungen patchen kann. Deshalb machen auch Duplex Leitungen Sinn.

  • Danke euch für die vielen Antworten!

    Zitat

    "Auch eine Duplexkupplung ist nichts anderes als 2 x Simplex."

    Dies war genau die Antwort! Danke schön! Somit kann ich also problemlos mit einem LC Stecker (Simplex) in eine Duplex Kupplung.

    Zitat

    Wie viele Parteien leben denn in dem Haus?

    Wir haben hier 3 Parteien, also recht überschaubar. Teilweise Familie, ja, aber eben auch für die Mieter, die ich gerne mit der Option GF ausstatten mag.

    Zitat

    Duplex-Kabel zu verwenden ist aus Redundanzgründen nett

    Die vielen Leitungen deshalb, da ich mir, wie auch schon vermutet, Redundanzen (und Kapazitäten) wünsche, zudem sollen die Fasern Kupfer ersetzen. Denn damit wird nicht nur HÜP mit Wohnungen verbunden, sondern auch Technikraum (Keller, HÜP Standort) mit Eigentümerwohnung.

    Und deshalb auch der Verteiler. Denn die Fasern gehen nicht nur von HÜP zur GF-TA, sondern auch an andere Orte, jedenfalls potentiell - ich finde es so einfach übersichtlich, dass die Verantwortungen (ISP bis HÜP, Eigentümer bis Wohnung) klarer unterschieden ist.

    Zitat

    Ganz abgesehen von dem von XTreMe Geschriebenen: Deine Freiheiten beginnen erst ab Gf-TA. Die Strecke vorher steht in der Hoheit von Muenet.

    Zitat

    Bei kleineren Providern ist es durchaus üblich, dass diese nur die Leitung bis in den Keller (HÜP) verlegen und ab dort muss man sich selbst drum kümmern oder eine Firma beauftragen.

    Und ja, Muenet kümmert sich nicht um Verkabelung im Innern eines MFH, dies ist IMMER dem Eigentümer überlassen, der übrigens, zum Nachteil des Mieters, die Innenhausverkabelung schlicht verweigern kann, was den Anschluss an GF dann unmöglich macht, eine Verpflichtung des Vermieters gibt es hier nicht, leider.

    Zitat

    Bei einem Doppelausbau gibt es dann keine Probleme mit der Nutzung von Leerrohren im Haus durch den 2ten Provider, da man diesen einfach direkt über die eigene NE5 in die Wohnungen patchen kann. Deshalb machen auch Duplex Leitungen Sinn.

    Der Gedanke, durch Duplex Ausführung die Möglichkeit, einen zweiten Provider zu ermöglichen, der kam mir gar nicht, vielen Dank, aber stimmt, so ist es, obwohl aktuell nur 1 Provider ausbaut.

    Danke euch für die tollen Antworten!

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  • Und deshalb auch der Verteiler. Denn die Fasern gehen nicht nur von HÜP zur GF-TA, sondern auch an andere Orte, jedenfalls potentiell - ich finde es so einfach übersichtlich, dass die Verantwortungen (ISP bis HÜP, Eigentümer bis Wohnung) klarer unterschieden ist.

    Du meinst es sicherlich gut. So wie hier kann/darf es aber nicht funktionieren: Da möchte ich unbedingt Mieter werden

    Der ISP, so wie Du es nennst, hat die Verantwortung nicht nur bis HÜP, sondern bis Gf-TA! Dies leitet sich aus dem Telekommunikationsgesetz ab:

    Zitat

    TKG §73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    Absatz 1

    Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

    Der Endnutzer ist nicht der Vermieter, sondern die Person, die einen Vertrag mit einem TK Unternehmen abgeschlossen hat.

    Jetzt kann zwar Muenet sagen, Netzabschlusspunkt ist im Keller und damit endet deren Verantwortung dort. Du kannst jedoch die Verantwortung für die Gf-Verbindung Keller <-> Wohnung nicht auf den Mieter abschieben. Der TK-Anschluss gehört zur Mietsache, da der Mieter einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/…gung/start.html

    So weit so gut. Jetzt gibt es eine Störung und rate mal wer zwischen den Stühlen sitzt: Du als Vermieter, der die Inhouse-Infrastruktur gebaut hat.

    Der Mieter meldet die Störung seinem TK-Provider. Dieser sagt es liegt am Kabel und bis zum Netzabschlusspunkt ist alles in Ordnung. Der Mieter sagt nun OK, dann ist jetzt der Vermieter in der Pflicht.

    Daher mein Tipp: Nimm Kontakt mit Muenet wegen der Inhouseverkabelung auf. Diese sind sicher froh, das Du mit Leerrohren alles vorbereitet hast. Der Gf-TA/passive Netzabschlusspunkt gehört wegen der geschilderten Problematik in die jeweilige Wohnung und keinesfalls in den Keller. Sollte Muenet partout kein Mehrfamilienhaus ausbauen, dann hast Du noch die Möglichkeit einen Dienstleistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen, diesen kannst Du natürlich via Nebenkostenabrechnung auf den/die Mieter umlegen. Das ist unabhängig vom Glasfaserbereitstellungsentgelt (TKG §72).

    Nachtrag:

    Telefon- und Internetanschluss: Diese Rechte haben Mieter
    Mieter haben das Recht auf einen Telefon- und Internetanschluss. Erfahren Sie, wie Sie dieses Recht durchsetzen können und was zu beachten ist.
    www.anwaltonline.com

    Und hier noch einmal explizit, das der Vermieter für die Inhouse-Verkabelung zuständig ist: https://www.vermieterwelt.de/beitraege/tele…vate-vermieter/

    Und hier die Verlinkung zu dem Urteilsspruch des BGH: https://dejure.org/dienste/vernet…II%20ZR%2017/18

    Wobei die Auflösung zur Verpflichtung des Vermieters der explizite Ausschluss eines funktionierenden leitungsgebundenen Anschlusses in der Mietsache wäre. Ob das jedoch nicht anfechtbar wäre, weil ein in der Mietsache sichtbarer Anschluss vorhanden ist, kann ich dir nicht sagen. Auf alle Fälle wird da ohne Rechtsbeistand bei der Gestaltung des Mietvertrages nichts gehen.

    3 Mal editiert, zuletzt von HubeBube (3. Oktober 2024 um 00:04)

  • Super Beitrag, und tatsächlich habe ich mit Muenet Kontakt gesucht.

    Die Aussage war eindeutig: keine Innenhausverkabelung. Entweder vorhanden, also gestellt, oder HÜP bleibt ohne Anbindung.

    Dazu muss gesagt werden, dass es sich um einen geförderten Ausbau handelt. Dieser beinhaltet explizit NICHT Innenhausverkabelung in MFHs, so die federführende Kommune.

    Im Einzelnen:

    Zitat

    Du kannst jedoch die Verantwortung für die Gf-Verbindung Keller <-> Wohnung nicht auf den Mieter abschieben. Der TK-Anschluss gehört zur Mietsache, da der Mieter einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/…gung/start.html

    Der Anspruch wurde durch Kupfer erfüllt. Jede Wohnung hat eine TAE Dose, und die bleibt, unabhängig Gf, bestehen. Anspruch auf Gf hat in diesem Lande niemand, sofern Vergleichbares ausgebaut wurde, und vergleichbar scheint VDSL zu sein. Die Verantwortung trage ich, als Eigentümer, zumindest für die Strecke HÜP->Wohnung (vielleicht erschließt sich nun auch der Wunsch nach Redundanz), die Mieter sind explizit unverantwortlich.

    Zitat

    So weit so gut. Jetzt gibt es eine Störung und rate mal wer zwischen den Stühlen sitzt: Du als Vermieter, der die Inhouse-Infrastruktur gebaut hat.

    Korrekt, nehme ich auf mich, es macht ja sonst niemand.

    Zitat

    Der Gf-TA/passive Netzabschlusspunkt gehört wegen der geschilderten Problematik in die jeweilige Wohnung und keinesfalls in den Keller.

    Genau da kommt er hin.

    Zitat

    Sollte Muenet partout kein Mehrfamilienhaus ausbauen, dann hast Du noch die Möglichkeit einen Dienstleistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen, diesen kannst Du natürlich via Nebenkostenabrechnung auf den/die Mieter umlegen.

    Wäre ne schöne Idee, wenn es solche Unternehmen im ländlichen Raum geben würde :) Wir als Eigentümer wohnen im MFH - ich persönlich möchte meine Kosten klein halten, nehme dafür Haftungen Richtung Mieter in Kauf, dies ist der (nicht ganz elegante) Deal.

    Aber ich werde, dank des Beitrages, nochmals auf die Haftungsproblematik hinweisen, auch die Kommune, die wohl möglich zu kurz gedacht hat.

    Da die (Förder-)Verträge aber geschrieben sind, mache ich mir da wenig Hoffnung auf eine zufriedenstellende Lösung, denn offenbar ist die Innenhausverkabelung nicht Aspekt der Förderung, Muenet wird also nicht bereit sein, diese Aufgabe zu stemmen, da sie nicht eingepreist ist.

    Zitat

    Und hier noch einmal explizit, das der Vermieter für die Inhouse-Verkabelung zuständig ist: https://www.vermieterwelt.de/beitraege/tele…vate-vermieter/

    Und hier die Verlinkung zu dem Urteilsspruch des BGH: https://dejure.org/dienste/vernet…II%20ZR%2017/18

    Wobei die Auflösung zur Verpflichtung des Vermieters der explizite Ausschluss eines funktionierenden leitungsgebundenen Anschlusses in der Mietsache wäre. Ob das jedoch nicht anfechtbar wäre, weil ein in der Mietsache sichtbarer Anschluss vorhanden ist, kann ich dir nicht sagen. Auf alle Fälle wird da ohne Rechtsbeistand bei der Gestaltung des Mietvertrages nichts gehen.

    Ich hatte deine Anfügung nicht gesehen, sie bestätigen aber nur meine Herangehensweise. Ich schaffe durch meinen Aufbau eine leicht zu wartende Linie in die Mietwohnungen, die sich exklusiv, über eigene Verträge, anbinden können, wenn sie mögen. Klar, die Verantwortung des TK Unternehmens über die Gf-TA hat Muenet damit gekonnt abgestriffen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Zergchen (3. Oktober 2024 um 00:59)

  • Die Aussage war eindeutig: keine Innenhausverkabelung. Entweder vorhanden, also gestellt, oder HÜP bleibt ohne Anbindung.

    Dazu muss gesagt werden, dass es sich um einen geförderten Ausbau handelt. Dieser beinhaltet explizit NICHT Innenhausverkabelung in MFHs, so die federführende Kommune.

    Hm, kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Es sei denn der geförderte Ausbau schließt explizit MFH aus.

    Und das Muenet nur bis Keller und nicht Wohnraum erschließt (wenn Du den Wohnraum erschlossen haben möchtest) ist nicht mit dem oben zitierten §73 vereinbar. Allerdings ist die Alternative gar kein Gf-Anschluss...

    Auf das Inhouse-Verkabelungsproblem würde ich mal die Stadtverwaltung aufmerksam machen oder gleich die öffentlichen Medien. Evtl. sogar die BNetzA, ich kann mir schwerlich vorstellen, dass ein geförderter Ausbau MFH nur mit FTTB und nicht FTTH erschließt. Das führt doch die Idee hinter der Förderung ad absurdum. Nicht das Muenet sogar gegen die Förderbefingungen selbst verstößt...

    Auch bei mir war es so, das Deutsche Glasfaser Ende der 2010er Jahre keine MFH eigenwirtschaftlich ausgebaut hat, zu kompliziert seien die Verhandlungen mit den Eigentümergemeinschaften und eine bestimmte Teilnehmerzahl pro MFH sei die Bedingung, das man sich mit dem Thema beschäftigt. Zu dieser Zeit hat man den Investoren noch mit "Homes Passes" (Glasfaser geht vor dem Haus vorbei) Geld aus der Tasche leiern können. Mittlerweile hat sich der Wind gedreht und Verwalter und Eigentümer von MFH werden von Deutsche Glasfaser angeschrieben. Kostenloser Ausbau aller Wohnungen (sofern gewünscht) ab einem gebuchten Vertrag bei eigenwirtschaftlichem Ausbau. Warum nun das? Die Investoren haben gemerkt, das nur mit Glasfaser in der Straße kein Geld zu verdienen ist, sondern nur mit "Homes Connected" bzw. "Homes Activated".

    Der Anspruch wurde durch Kupfer erfüllt. Jede Wohnung hat eine TAE Dose, und die bleibt, unabhängig Gf, bestehen.

    Hättest Du gleich schreiben sollen, dann hätte ich mir meine Einlassung gespart. Die Regelungen nach TKG §156 und §157 gelten streng genommen nur für TK-Provider, daraus lässt sich allerdings ein Anspruch des Mieters ableiten. Spielt nun ja keine Rolle, die Möglichkeit hast Du ja via CuDA gegeben.

    Ich schaffe durch meinen Aufbau eine leicht zu wartende Linie in die Mietwohnungen, die sich exklusiv, über eigene Verträge, anbinden können, wenn sie mögen. Klar, die Verantwortung des TK Unternehmens über die Gf-TA hat Muenet damit gekonnt abgestriffen.

    Ja, leider ist das eine beliebte Masche gerade von kleineren Betreibern, da gibt es zwar einen Gf-TA, dieser wird jedoch unmittelbar neben dem HÜP im Keller montiert. Der Gesetzestext "...mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren." wird ignoriert oder damit abgetan, dass der Vorschlag des Endnutzers keine geeignete Stelle sei. Klar, so umgeht man die Brandschutzvorschriften, die gerade bei Bestands-MFH berücksichtigt werden müssen. Halogenfreie Kabel und Kabelkanäle aus Stahlblech und nicht aus PVC im Treppenhaus,...

    Da hast Du dir ein schlüssiges Gesamtkonzept zurechtgelegt.

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  • Jetzt kann zwar Muenet sagen, Netzabschlusspunkt ist im Keller und damit endet deren Verantwortung dort. Du kannst jedoch die Verantwortung für die Gf-Verbindung Keller <-> Wohnung nicht auf den Mieter abschieben. Der TK-Anschluss gehört zur Mietsache, da der Mieter einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/…gung/start.html

    Du hast diesen Teil der BNetzA gelesen.

    Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen leitungsgebundenen Anschluss besteht nicht. Vielmehr darf die Versorgung auch drahtlos erbracht werden. Hierfür kommen unter anderem der Mobilfunk und der Satellitenfunk in Betracht. Entscheidend ist dabei allein, dass die Anforderungen aus der TKMV gewahrt sind.

    Da reicht auch wenn er ein WLan hin stellt.;)

    Ich finde es mehr als anstrengend, dass hier immer wieder auf das Rechtliche eingegangen wird, wenn der Themenhersteller nur technische Fragen stellt.

    Auf jeden Fall sieht man gut wie sehr sich Realität vor Ort und Forums Theorie unterscheidet.

    Der Hausbesitzer macht für sich und seine Mieter alles richtig und spielt nicht don quijote bei ISP und Stadtverwaltung. :thumbup:

    Das Leben ist zu kurz für sinnlose Kämpfe.

  • Ich schließe mich da nochmal an, und will mich vom zitierten Thread ausdrücklich distanzieren (Da möchte ich unbedingt Mieter werden).

    Wir bauen für jede Wohnung 2-4 Linien, eine davon kann zur Anbindung an den HÜP genutzt werden.

    Der HÜP, in Absprache mit Muenet, ist für 3 Wohneinheiten ausgelegt, hat also 3 LC/APC Ausgänge.

    Dennoch finde ich den Hinweis auf rechtliche Belange wichtig.

    Denn konstruieren wir mal: ein Mieter schließt einen Geschäftsanschluss mit Muenet ab, schließlich hat der Mieter Vertragsfreiheit, Muenet sichert Entstörfristen zu (natürlich nur bis HÜP).

    Ich, als Vermieter, kann diese Fristen aber nicht zusichern, zum Nachteil des Mieters. Es ergeben sich also durchaus Fragestellungen, die relevant werden können, auch in der Praxis.

    Denn sagen wir, meine Linie ist verantwortlich für Arbeitsausfall seitens Mieter (Homeoffice zB), dann stellt sich schon die Frage nach Verantwortung.

    Zitat

    Da reicht auch wenn er ein WLan hin stellt.;)

    Dies war übrigens O-Ton Muenet: man hätte einen WLAN Router in den Keller gestellt und so die Frage nach Innenhausverkabelung "gelöst".

    Und daraufhin habe ich eigene Planungen einer solcher Verkablung angestellt.

  • Du hast diesen Teil der BNetzA gelesen.

    Lies mal im unteren Drittel von #9.

    Zu dem Eingehen auf rechtliche Belange. Klar ist das anstrengend, es sind jedoch die grundlegendsten Regularien auf denen sich unsere Gesellschaft aufbaut. Daher auch mein Hinweis darauf, das die Grundidee eine gute ist, es jedoch Fallstricke gibt. Da lasse ich unnötigerweise keinen hineinlaufen.

    Leider gibt es bei Mietern derart ungehobelte und auf Krawall gebürstete Menschen, dass man diesen gerne das Attribut "als Mieter ungeeignet" verpasst. Das geht so weit, das diese die Wohngemeinschaft terrorisieren. Das ist aber nicht das Thema hier und glücklicherweise bin ich auch nicht deren Vermieter.

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  • Der ISP, so wie Du es nennst, hat die Verantwortung nicht nur bis HÜP, sondern bis Gf-TA! Dies leitet sich aus dem Telekommunikationsgesetz ab:

    Ich würde mir den Schuh auch nicht anziehen, wenn nicht ausschließlich Familie/Verwandte im MFH wohnen.
    Das kann funktionieren, aber wenn es eine Störung gibt, ist der Aufschrei groß und die Schuldzuweisungen für die nötige Störungsbeseitigung beginnen.

    Ich habe das bei mir mit der GF+ klar geregelt. Ich mache den Innenausbau des MFH (3 Parteien, bei mir alles Familie) und die GF+ "übernimmt" meinen verbauten GF-TA und die Glasfaserkabel. Dafür kann ich mir die Kabelwege usw. aussuchen.

    Es wurde aber auch ganz klar vereinbart, dass zwischen HÜP und Gf-TA nichts verbaut sein darf, außer dem Kabel und das ohne jeglichen Stecker/Kupplung etc.

  • Ich würde mir den Schuh auch nicht anziehen, wenn nicht ausschließlich Familie/Verwandte im MFH wohnen.
    Das kann funktionieren, aber wenn es eine Störung gibt, ist der Aufschrei groß und die Schuldzuweisungen für die nötige Störungsbeseitigung beginnen.

    Ich habe das bei mir mit der GF+ klar geregelt. Ich mache den Innenausbau des MFH (3 Parteien, bei mir alles Familie) und die GF+ "übernimmt" meinen verbauten GF-TA und die Glasfaserkabel. Dafür kann ich mir die Kabelwege usw. aussuchen.

    Es wurde aber auch ganz klar vereinbart, dass zwischen HÜP und Gf-TA nichts verbaut sein darf, außer dem Kabel und das ohne jeglichen Stecker/Kupplung etc.

    Ich werde morgen, wie gesagt, nochmals das Gespräch mit Muenet suchen und die Problematik ansprechen. Vielleicht kommt man zu einer ähnlichen Lösung!

    Danke für die Input, er hilft!

  • Yep. das war auch schon bei der CuDA so. Das Kabel ist Immobilienbestandteil und damit Eigentum des Immobilienbesitzers. Der Netzbetreiber hat jedoch das Nutzungsrecht und damit die faktische Hoheit über das Kabel.

    Es liegt jedoch auf Seite von Muenet dies einzufordern. Letztlich erfordert jedoch die stecker- und buchsenlose Verbindung ein Spleißen und das muss ein Fachunternehmen durchführen. Da sollte man bei Muenet keine schlafenden Hunde wecken, nachher wird die vorbereitete Infrastruktur noch aufgrund der Übergänge abgelehnt.

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  • Die Komponenten hat man dort schon abgenickt, meinen Plan zur Verkabelung kennen sie also. Eingefordert hat man die Hoheit in dem Zuge aber nicht, abgenickt aber schon.

    Schließlich mußte ich für meine Planung ja erfahren, wie genau sie ihren HÜP aufbauen, also habe ich auch gleich den gesamten Aufbau geschildert.

    Nur der Übergang Simplex zu Duplex war dort nie Thema, daher habe ich euch gefragt :)