Super Beitrag, und tatsächlich habe ich mit Muenet Kontakt gesucht.
Die Aussage war eindeutig: keine Innenhausverkabelung. Entweder vorhanden, also gestellt, oder HÜP bleibt ohne Anbindung.
Dazu muss gesagt werden, dass es sich um einen geförderten Ausbau handelt. Dieser beinhaltet explizit NICHT Innenhausverkabelung in MFHs, so die federführende Kommune.
Im Einzelnen:
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Du kannst jedoch die Verantwortung für die Gf-Verbindung Keller <-> Wohnung nicht auf den Mieter abschieben. Der TK-Anschluss gehört zur Mietsache, da der Mieter einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/…gung/start.html
Der Anspruch wurde durch Kupfer erfüllt. Jede Wohnung hat eine TAE Dose, und die bleibt, unabhängig Gf, bestehen. Anspruch auf Gf hat in diesem Lande niemand, sofern Vergleichbares ausgebaut wurde, und vergleichbar scheint VDSL zu sein. Die Verantwortung trage ich, als Eigentümer, zumindest für die Strecke HÜP->Wohnung (vielleicht erschließt sich nun auch der Wunsch nach Redundanz), die Mieter sind explizit unverantwortlich.
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So weit so gut. Jetzt gibt es eine Störung und rate mal wer zwischen den Stühlen sitzt: Du als Vermieter, der die Inhouse-Infrastruktur gebaut hat.
Korrekt, nehme ich auf mich, es macht ja sonst niemand.
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Der Gf-TA/passive Netzabschlusspunkt gehört wegen der geschilderten Problematik in die jeweilige Wohnung und keinesfalls in den Keller.
Genau da kommt er hin.
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Sollte Muenet partout kein Mehrfamilienhaus ausbauen, dann hast Du noch die Möglichkeit einen Dienstleistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen, diesen kannst Du natürlich via Nebenkostenabrechnung auf den/die Mieter umlegen.
Wäre ne schöne Idee, wenn es solche Unternehmen im ländlichen Raum geben würde
Wir als Eigentümer wohnen im MFH - ich persönlich möchte meine Kosten klein halten, nehme dafür Haftungen Richtung Mieter in Kauf, dies ist der (nicht ganz elegante) Deal.
Aber ich werde, dank des Beitrages, nochmals auf die Haftungsproblematik hinweisen, auch die Kommune, die wohl möglich zu kurz gedacht hat.
Da die (Förder-)Verträge aber geschrieben sind, mache ich mir da wenig Hoffnung auf eine zufriedenstellende Lösung, denn offenbar ist die Innenhausverkabelung nicht Aspekt der Förderung, Muenet wird also nicht bereit sein, diese Aufgabe zu stemmen, da sie nicht eingepreist ist.
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Und hier noch einmal explizit, das der Vermieter für die Inhouse-Verkabelung zuständig ist: https://www.vermieterwelt.de/beitraege/tele…vate-vermieter/
Und hier die Verlinkung zu dem Urteilsspruch des BGH: https://dejure.org/dienste/vernet…II%20ZR%2017/18
Wobei die Auflösung zur Verpflichtung des Vermieters der explizite Ausschluss eines funktionierenden leitungsgebundenen Anschlusses in der Mietsache wäre. Ob das jedoch nicht anfechtbar wäre, weil ein in der Mietsache sichtbarer Anschluss vorhanden ist, kann ich dir nicht sagen. Auf alle Fälle wird da ohne Rechtsbeistand bei der Gestaltung des Mietvertrages nichts gehen.
Ich hatte deine Anfügung nicht gesehen, sie bestätigen aber nur meine Herangehensweise. Ich schaffe durch meinen Aufbau eine leicht zu wartende Linie in die Mietwohnungen, die sich exklusiv, über eigene Verträge, anbinden können, wenn sie mögen. Klar, die Verantwortung des TK Unternehmens über die Gf-TA hat Muenet damit gekonnt abgestriffen.